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#1
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| Hallo Leute! Hier eine aktuelle Information aus der regionalen Tagespresse, die den einen oder anderen interessieren wird. Rheinzeitung Koblenz, 28.08.02 Disco-Streit endete jetzt vor Gericht Körperverletzung: Neun Monate auf Bewährung KOBLENZ. Wegen Körperverletzung in drei Fällen verurteilte gestern ein Schöffenericht einen 31- jährigen Gas- und Wasserinstallateur zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung . Es war Wochenende, und eine Gruppe junger Männer befand sich in einer Koblenzer Discothek, um abzutanzen. Doch der Abend brachte nicht das reine Vergnügen. Er endete für drei der Männer mit Schnittverletzungen, dem Täter brachte er gestern vor dem Schöffengericht eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung ein. Außerdem muss der 31-jährige dem Hauptopfer 2500 Euro als Wiedergutmachung zahlen. In der Disco schwenkten die Männer wiederholt ein Laserlicht über den Busen der Ehefrau des Angeklagten. Dem wurde das schließlich zu viel. Er forderte die Männer auf, dies zu unterlassen. Es kam zu einer verbalen Auseinandersetzung; der Türsteher der Disco setzte die jungen Männer vor die Tür. Die aber zogen nicht ab, sondern warteten draußen auf denAngeklagten, der kurze Zeit später mit seiner Frau herauskarn. Der Streit ging weiter und eskalierte. Um die Gruppe abzuwehren, so der Angeklagte, habe er einTeppichmesser aus der Tasche gezogen und damit als Abwehrreaktion herumgefuchtelt. Dabei verletzte er einen der Männer erheblich im Arm-Schulter-Bereich und zwei andere leicht. Staatsanwalt Dr. Moll räumte in seinem Plädoyer zu Gunsten des Angeklagten ein, dass die Tat Folge einer Provokation war, er forderte ein Jahr auf Bewährung. Dem schloss sich auch die Nebenklage an. Verteidiger Rechtsanwalt Ruhland führte aus, sein Mandant habe niemanden verletzen, nur die Angreifer abwehren wollen. Richter Heribert Müller-Leyh stellte in der Urteilsbegründung klar, der Angeklagte sei mit den Messerattacken übers Ziel einer Notwehrlage hinaus geschossen, blieb aber im Strafmaß unter dem Antrag des Staatsanwalts. Das Urteil wurde sofortrechtskräftig. (ach) Gruss dino
__________________ Alle Menschen werden als Originale geboren, die meisten sterben als Kopien. (O.Wilde) |
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#2
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| Beim ersten lesen habe ich erstmal gedacht "kann ja wohl nicht sein", beim zweiten mal tauchten dann doch einige Fragen auf. Interessant wäre z.B. was die drei Männer vor der Disco getan haben bevor es zum Einsatz des Messers kam. Haben sie wieder mit dem Laser auf den Busen der Frau geleuchtet oder kam es zu Handgreiflichkeiten? Hier spielt sicherlich auch der Eindruck den die einzelnen Personen hinterlassen eine wichtige Rolle. Auch interessant wäre was die anderen Beteiligten und vor allem Zeugen zum Tathergang vor der Disco zu sagen haben. Denn die Aussage das der Messereinsatz eine Abwehraktion war stammt ausschließlich vom Angeklagten (Zitat: Um die Gruppe abzuwehren, so der Angeklagte, habe er einTeppichmesser aus der Tasche gezogen und damit als Abwehrreaktion herumgefuchtelt. ). |
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#3
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| Das war bestimmt im "Extra",oder Dino? ![]() |
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#4
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| Für mich stellt sich eingentlich nur eine grosse Frage, weshalb nimmt jemand ein Teppichmesser mit in die Disco ?Gruss Skyguide |
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#5
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| hay, na um teppich zu schneiden ;P das problem generell ist das man grundsätzlich keine waffen, die als solche ähmmm "erkannt" werden (messer, schlagstock ...) nicht mitführen darf! wenn man in ne schlägerei gerät, und man hat ne waffe bei, wird das ganze trotzdem so bewertet, als hätte man diese waffe benutzt, obwohl man es nicht getan hat! mfg |
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#6
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| Eben! Wozu nimmt man ein Teppichmesser mit in die Disco? Außerdem hat er mit dem Einsatz der Waffe eine neue Dimension in dem Streit erklommen. Dies geht dann ja wohl über die Notwehr hinaus, da das Mittel Messer wohl nicht geeignet war. |
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#7
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| 1. schließe mich dem"warum teppichmesser in disco dabei" an 2. ebenfalls dem "was ist passiert, bevor er das messer zog" 3. muß ich jmd angreifen, der sich postpubertär verhält und meiner frau/freundin auf`s dekolleté "lasert"… ich würd drüber lachen, und/oder ignorieren… solang sie nicht angegriffen/angefasst wird… und sollte es zu "handgreiflichkeiten" kommen, sollte man doch das sicherheitspersonal informieren, und wenn die leute vor der tür warten wieder reingehn, polizei anrufen, fertig! |
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#8
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| Moin Alle. Das Ding ist ja auch dass er alle DREI Leutchen verletzt hat. Der Muss schon sehr stark rumgefuchtelt haben. Und da kommen wieder meine diversen Postings über Messer zu Sprache: Hätte er kein Messer mit gehabt hätte er auch niemanden verletzen könne. Ich gebe aber zu das er dann wohl den ***** voll bekommen hätte Nun hatt er eine Vorstrafe und ich weiss nicht ob das förderlich für seinen weiteren Lebensweg ist. ![]() |
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#9
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| Zitat:
__________________ Freundliche Grüße Jibaku |
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#10
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| Warum mit Teppichmesser rumlaufen?Das ist schon ne wichtige Frage,hier im Board tummeln sich aber genauso fragwürdige Leute die mit mehreren Kampfmessern rumlaufen und das auch kundtun.Auch komisch.... |
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#11
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| Hallo Leute! Zitat:
Arbeiter gehen gerne anch vollbrachtem Werk Saufen Grüße Bany |
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#12
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| @Banzai: nur haben Arbeiter dann üblicherweise nicht ihre Ehefrau dabei ![]() Gruss Skyguide |
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#13
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| Hallo Skyguide! Zitat:
Eventuell ist seine Ehefrau , in der Dico angestellt Zitat:
Ich wollte eigendlich nur anbringen das ein Teppichmesser leicht in die Hosentasche gelangen kann, ist mir seber schon mehmals passiert. Arbeitskleidung abgelegt Messer drinnen vergessen, neue Hose angezogen und Messer eingeschoben (Lass es nicht in der Waschküche liegen brauchs ja morggen wieder zum Arbeiten........) Grüße bany |
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#14
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| Bleib nun mal auf dem Teppich. Es ist nun mal nicht verboten ein Messer bei sich zu haben - und dafür wurde er ja schließlich auch nicht verurteilt. Der springende Punkt ist ja wie erwähnt, genau was taten die Angreifer, falls wirklich die rede von einem tätlichen Angriff war. Und war die geeignetere Selbstschutz-Maßnahme vielleicht nicht evtl. weglaufen. Es reicht ja nicht nur, dass eine Notwehrsituation vorhanden ist. Das Rechtsgut, das man schützen will, muss auch in einem vernünftigen Maß zu der Abwehrhandlung stehen. Alles, was wir also hier in wirklichkeit wissen, ist dass irgendein Zeitungsschmierer wieder eine blutrünstige Geschichte aufs Papier gebracht hat - und dabei WIEDER allerlei wesentliche Fakten weggelassen. Ich frage mich jetzt auch wieder, ob die Idioten es wirklich nicht peilen, oder ob die Zeitung sich dadurch wirklich besser verkaufen läßt. Lino |
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#15
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| Zitat:
Es findet keine Abwägung zwischen dem gefährdeten Rechtsgut und dem in das zur Verteidigung eingegriffen wird statt(Zumindest nicht im Rahmen der Notwehr gemäß §32 StGB, welche hier ja einschlägig ist)!
__________________ Freundliche Grüße Jibaku |
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