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  #1  
Alt 28-08-2002, 23:44
Benutzerbild von dino
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: retired
 
Registrierungsdatum: 17.12.2001
Beiträge: 488
Standard Körperverletzung: Neun Monate auf Bewährung

Hallo Leute!
Hier eine aktuelle Information aus der regionalen Tagespresse, die den einen oder anderen interessieren wird.

Rheinzeitung Koblenz, 28.08.02
Disco-Streit endete jetzt vor Gericht
Körperverletzung: Neun Monate auf Bewährung

KOBLENZ. Wegen Körperverletzung in drei Fällen verurteilte gestern ein Schöffenericht einen 31- jährigen Gas-
und Wasserinstallateur zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung .
Es war Wochenende, und eine Gruppe junger Männer befand sich in einer Koblenzer
Discothek, um abzutanzen. Doch der Abend brachte nicht das reine Vergnügen.
Er endete für drei der Männer mit Schnittverletzungen, dem Täter brachte er gestern vor dem
Schöffengericht eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung ein.
Außerdem muss der 31-jährige dem Hauptopfer 2500 Euro als Wiedergutmachung zahlen.
In der Disco schwenkten die Männer wiederholt ein Laserlicht über den Busen der Ehefrau des Angeklagten. Dem wurde das schließlich zu viel. Er forderte die Männer auf, dies zu unterlassen. Es kam zu
einer verbalen Auseinandersetzung; der Türsteher der Disco setzte die jungen Männer vor die Tür.
Die aber zogen nicht ab, sondern warteten draußen auf denAngeklagten, der kurze Zeit später mit seiner
Frau herauskarn. Der Streit ging weiter und eskalierte. Um die Gruppe abzuwehren, so der Angeklagte,
habe er einTeppichmesser aus der Tasche gezogen und damit als Abwehrreaktion herumgefuchtelt.
Dabei verletzte er einen der Männer erheblich im Arm-Schulter-Bereich und zwei andere leicht.
Staatsanwalt Dr. Moll räumte in seinem Plädoyer zu Gunsten des Angeklagten ein, dass die Tat
Folge einer Provokation war, er forderte ein Jahr auf Bewährung. Dem schloss sich auch die Nebenklage an.
Verteidiger Rechtsanwalt Ruhland führte aus, sein Mandant habe niemanden verletzen, nur die Angreifer
abwehren wollen. Richter Heribert Müller-Leyh stellte in der Urteilsbegründung klar, der Angeklagte sei mit den Messerattacken übers Ziel einer Notwehrlage hinaus geschossen, blieb aber im Strafmaß unter dem Antrag des Staatsanwalts. Das Urteil wurde sofortrechtskräftig. (ach)


Gruss

dino
__________________
Alle Menschen werden als Originale geboren, die meisten sterben als Kopien. (O.Wilde)
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  #2  
Alt 29-08-2002, 00:14
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Karate, etwas Luta Livre
 
Registrierungsdatum: 09.10.2001
Ort: Deutschland, NRW, Raum Köln
Beiträge: 2.381
Standard

Beim ersten lesen habe ich erstmal gedacht "kann ja wohl nicht sein", beim zweiten mal tauchten dann doch einige Fragen auf.

Interessant wäre z.B. was die drei Männer vor der Disco getan haben bevor es zum Einsatz des Messers kam. Haben sie wieder mit dem Laser auf den Busen der Frau geleuchtet oder kam es zu Handgreiflichkeiten? Hier spielt sicherlich auch der Eindruck den die einzelnen Personen hinterlassen eine wichtige Rolle.

Auch interessant wäre was die anderen Beteiligten und vor allem Zeugen zum Tathergang vor der Disco zu sagen haben. Denn die Aussage das der Messereinsatz eine Abwehraktion war stammt ausschließlich vom Angeklagten (Zitat: Um die Gruppe abzuwehren, so der Angeklagte, habe er einTeppichmesser aus der Tasche gezogen und damit als Abwehrreaktion herumgefuchtelt. ).
__________________
Grüße, Michael
Karate in Köln und Lindlar
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  #3  
Alt 29-08-2002, 07:35
Benutzerbild von Harrington
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Boxen, Thai- und Kickboxen
 
Registrierungsdatum: 28.11.2001
Beiträge: 4.433
Standard

Das war bestimmt im "Extra",oder Dino?
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  #4  
Alt 29-08-2002, 09:51
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Black Dragon Martial Arts
 
Registrierungsdatum: 10.07.2002
Ort: Switzerland
Beiträge: 1.416
Standard

Für mich stellt sich eingentlich nur eine grosse Frage, weshalb nimmt jemand ein Teppichmesser mit in die Disco ?

Gruss Skyguide
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  #5  
Alt 29-08-2002, 10:10
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Kampfkunst:
 
Registrierungsdatum: 29.04.2002
Ort: ruhrpott
Beiträge: 128
Standard

hay,
na um teppich zu schneiden ;P

das problem generell ist das man grundsätzlich keine waffen, die als solche ähmmm "erkannt" werden (messer, schlagstock ...) nicht mitführen darf!

wenn man in ne schlägerei gerät, und man hat ne waffe bei, wird das ganze trotzdem so bewertet, als hätte man diese waffe benutzt, obwohl man es nicht getan hat!

mfg
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  #6  
Alt 29-08-2002, 10:14
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Taekwondo
 
Registrierungsdatum: 27.02.2002
Beiträge: 1.440
Standard

Eben! Wozu nimmt man ein Teppichmesser mit in die Disco?

Außerdem hat er mit dem Einsatz der Waffe eine neue Dimension in dem Streit erklommen. Dies geht dann ja wohl über die Notwehr hinaus, da das Mittel Messer wohl nicht geeignet war.
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  #7  
Alt 29-08-2002, 10:37
Benutzerbild von hanzaisha
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Kampfkunst: Shaolin Quan Kung Fu & Shaolin Qigong
 
Registrierungsdatum: 05.03.2002
Ort: AufSchalke
Alter: 36
Beiträge: 2.178
Standard

1. schließe mich dem"warum teppichmesser in disco dabei" an
2. ebenfalls dem "was ist passiert, bevor er das messer zog"
3. muß ich jmd angreifen, der sich postpubertär verhält und meiner frau/freundin auf`s dekolleté "lasert"… ich würd drüber lachen, und/oder ignorieren… solang sie nicht angegriffen/angefasst wird… und sollte es zu "handgreiflichkeiten" kommen, sollte man doch das sicherheitspersonal informieren, und wenn die leute vor der tür warten wieder reingehn, polizei anrufen, fertig!
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  #8  
Alt 29-08-2002, 11:05
Benutzerbild von Sven K.
Moderator
Kampfkunst: SENKI-Combat.
 
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Beiträge: 8.746
Blog-Einträge: 2
Standard

Moin Alle.

Das Ding ist ja auch dass er alle DREI Leutchen verletzt hat.
Der Muss schon sehr stark rumgefuchtelt haben.

Und da kommen wieder meine diversen Postings über Messer
zu Sprache: Hätte er kein Messer mit gehabt hätte er auch
niemanden verletzen könne. Ich gebe aber zu das er dann wohl
den ***** voll bekommen hätte

Nun hatt er eine Vorstrafe und ich weiss nicht ob das förderlich
für seinen weiteren Lebensweg ist.
__________________
Bis denn. Euer Sven.
www.selbstschutzakademie.de www.senki-ma.com
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  #9  
Alt 29-08-2002, 11:26
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst: -
 
Registrierungsdatum: 27.08.2001
Beiträge: 607
Standard

Zitat:
Dies geht dann ja wohl über die Notwehr hinaus, da das Mittel Messer wohl nicht geeignet war.
Geeignet war das Mittel doch offensichtlich, ob es erforderlich war ist eine andere Frage.
__________________
Freundliche Grüße
Jibaku
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  #10  
Alt 29-08-2002, 12:27
Benutzerbild von Harrington
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Boxen, Thai- und Kickboxen
 
Registrierungsdatum: 28.11.2001
Beiträge: 4.433
Standard

Warum mit Teppichmesser rumlaufen?Das ist schon ne wichtige Frage,hier im Board tummeln sich aber genauso fragwürdige Leute die mit mehreren Kampfmessern rumlaufen und das auch kundtun.Auch komisch....
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  #11  
Alt 29-08-2002, 18:05
Benutzerbild von BanzaiBany
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Ort: Austria
Beiträge: 1.046
Standard Teppichmesser

Hallo Leute!

Zitat:
Warum mit Teppichmesser rumlaufen?
Der Täter war im Baugewerbe tätig (Gas-Wasser-Scheiße) vielleicht waren gerade Feierabend und sie gingen noch auf ein Bierchen (in Arbeitskleidung-Teppichmesser im Hosensack?) Hier sprich aber dagegen das es wochende gewesen ist (Wer arbeitet da?) aber ausschließen kann man sowas nicht! Arbeiter gehen gerne anch vollbrachtem Werk Saufen

Grüße Bany
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  #12  
Alt 29-08-2002, 18:39
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Black Dragon Martial Arts
 
Registrierungsdatum: 10.07.2002
Ort: Switzerland
Beiträge: 1.416
Standard

@Banzai: nur haben Arbeiter dann üblicherweise nicht ihre Ehefrau dabei

Gruss Skyguide
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  #13  
Alt 29-08-2002, 18:48
Benutzerbild von BanzaiBany
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Kampfkunst:
 
Registrierungsdatum: 23.12.2001
Ort: Austria
Beiträge: 1.046
Standard

Hallo Skyguide!


Zitat:
nur haben Arbeiter dann üblicherweise nicht ihre Ehefrau dabei
Punkt für dich!

Eventuell ist seine Ehefrau , in der Dico angestellt

Zitat:
In der Disco schwenkten die Männer wiederholt ein Laserlicht über den Busen der Ehefrau des Angeklagten.
Klingt für mich so als ob die Lady an ort und stelle gebunden ist (Hinter ner Bar......) Oder wieso sthet die Lady immer im Rampenlicht und haut nicht ab???

Ich wollte eigendlich nur anbringen das ein Teppichmesser leicht in die Hosentasche gelangen kann, ist mir seber schon mehmals passiert. Arbeitskleidung abgelegt Messer drinnen vergessen, neue Hose angezogen und Messer eingeschoben (Lass es nicht in der Waschküche liegen brauchs ja morggen wieder zum Arbeiten........)

Grüße bany
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  #14  
Alt 29-08-2002, 23:33
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst:
 
Registrierungsdatum: 12.02.2002
Beiträge: 504
Standard

Bleib nun mal auf dem Teppich. Es ist nun mal nicht verboten ein Messer bei sich zu haben - und dafür wurde er ja schließlich auch nicht verurteilt.

Der springende Punkt ist ja wie erwähnt, genau was taten die Angreifer, falls wirklich die rede von einem tätlichen Angriff war. Und war die geeignetere Selbstschutz-Maßnahme vielleicht nicht evtl. weglaufen.

Es reicht ja nicht nur, dass eine Notwehrsituation vorhanden ist. Das Rechtsgut, das man schützen will, muss auch in einem vernünftigen Maß zu der Abwehrhandlung stehen.

Alles, was wir also hier in wirklichkeit wissen, ist dass irgendein Zeitungsschmierer wieder eine blutrünstige Geschichte aufs Papier gebracht hat - und dabei WIEDER allerlei wesentliche Fakten weggelassen. Ich frage mich jetzt auch wieder, ob die Idioten es wirklich nicht peilen, oder ob die Zeitung sich dadurch wirklich besser verkaufen läßt.

Lino
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  #15  
Alt 30-08-2002, 09:11
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst: -
 
Registrierungsdatum: 27.08.2001
Beiträge: 607
Standard

Zitat:
Das Rechtsgut, das man schützen will, muss auch in einem vernünftigen Maß zu der Abwehrhandlung stehen.
Nein!
Es findet keine Abwägung zwischen dem gefährdeten Rechtsgut und dem in das zur Verteidigung eingegriffen wird statt(Zumindest nicht im Rahmen der Notwehr gemäß §32 StGB, welche hier ja einschlägig ist)!
__________________
Freundliche Grüße
Jibaku
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