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  #1  
Alt 24-12-2002, 14:28
KKB-Userstatus: Professional
Kampfkunst: VIDF Karate
 
Registrierungsdatum: 20.09.2002
Beiträge: 977
Standard Lohnt sich ne Anzeige?

Ich bin gestern trunken und fröhlich durch die Disko gestreift, als ein Türsteher einen Kerl rausgeführt hat, der mit ner Flasche oder nem Glas um sich geschlagen und mir im vorbeigehen an der Wange eine 1,5cm Schnittwunde und am Mund ne kleine verpasst. Musste genäht werden. Den Namen von dem Typen haben die. Lohnt es sich wegen sowas vor Gericht zu gehen?
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  #2  
Alt 24-12-2002, 14:33
Benutzerbild von Sebastian
Administrator
Kampfkunst: Standup + Grappling
 
Registrierungsdatum: 25.08.2001
Ort: 'schland
Alter: 30
Beiträge: 8.495
Standard

Natürlich,

m.E. würde ich den wegen Körperverletzung Anzeigen und wenn du ärztlich attestiert bekommst, dass immer eine Narbe zurück bleiben wird kannst du noch Schadensersatz herausholen. Solltest dir aber vorher sicher sein, dass du Zeugen hast, dass er das war.

Grüße
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  #3  
Alt 24-12-2002, 14:49
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst: Karate/Shotokan
 
Registrierungsdatum: 24.03.2002
Ort: Bodenseeregion
Beiträge: 727
Standard

ja,

schon deshalb, daß ihm und anderen klar wird, daß ein solches Verhalten nicht ohne Folgen bleibt.
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  #4  
Alt 24-12-2002, 16:24
Benutzerbild von bouncer
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: ich esse gern thailändisch
 
Registrierungsdatum: 17.11.2002
Ort: hannover
Alter: 39
Beiträge: 2.732
Standard

Wenn Du verlässliche Zeugen hast, auf jeden Fall Anzeigen!
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  #5  
Alt 24-12-2002, 16:36
Benutzerbild von Softwarekiller
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: Taekwondo
 
Registrierungsdatum: 24.04.2002
Ort: Deutschland- Süden
Beiträge: 371
Standard

Ob es sich lohnt oder nicht, es muss ums Prinzip gehen.

Zeig ihn auf jeden Fall an......da springt bestimmt was raus und wie einer meiner Vorredner sagte wird dann vielleicht etwas ins grübeln kommen ob die Aktion wirklich nötig war.

mfg Soft
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  #6  
Alt 24-12-2002, 20:56
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: jo mach ich
 
Registrierungsdatum: 28.08.2003
Beiträge: 2.683
Standard

Hi,

Bei der Sache watt der Kerl gemacht hat handelt es sich um eine schwere Körperverletzung, d.h. auch wenn es fahrlässig war wird datt hart bestraft (nebenbei, daß gilt im Starfrecht als Verbrechen). Außerdem brauchst Du die Strafrechtliche Verurteilung umd beispielsweise Schmerzensgeld zu bekommen.

Gruß Alef
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  #7  
Alt 24-12-2002, 21:19
TeleTubbie
Gast
Kampfkunst:
 
Beiträge: n/a
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Zitat:
Original geschrieben von Alefthau
Hi,

Bei der Sache watt der Kerl gemacht hat handelt es sich um eine schwere Körperverletzung, d.h. auch wenn es fahrlässig war wird datt hart bestraft (nebenbei, daß gilt im Starfrecht als Verbrechen). Außerdem brauchst Du die Strafrechtliche Verurteilung umd beispielsweise Schmerzensgeld zu bekommen.

Gruß Alef
Nö, das war keine schwere Körperverletzung (höchstens gefährliche KV und wenn er fahrlässig gehandelt haben sollte, dann ist es auch nur eine fahrlässige Körperverletzung, da für jeden anderen Straftatbestand der Körperverletzung dann der nötige Vorsatz fehlt.) Und nein, man braucht auch keine strafrechtliche Verurteilung, um einen Schmerzensgeldanspruch auf dem Zivilrechtsweg geltend zu machen (allerdings wäre in diesem Fall die Schriftliche Urteilsbegründung aus der Strafsache natürlich ein 1a Beweismittel und somit schon mehr als die halbe Miete). Noch leichter wäre es allerdings, den Anspruch auf Schmerzensgeld gleich beim Strafrichter gem. §§ 403 ff STPO (sog. Adhäsionsverfahren) geltend zu machen. Hierbei jedoch das Risiko des § 405 STPO beachten.

Ach ja, @nichtinsgesicht immer schön anzeigen den Vogel. Hat dir schließlich den Abend versaut.

Feiert noch alle schön.

Und wieder weg.
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  #8  
Alt 24-12-2002, 21:30
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: jo mach ich
 
Registrierungsdatum: 28.08.2003
Beiträge: 2.683
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@ Teletibbie Hups, hab schwere und gefährliche verwechselt (Ich werd alt ) Hast recht !

Gruß Alef
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  #9  
Alt 24-12-2002, 22:03
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst: Karate/Shotokan
 
Registrierungsdatum: 24.03.2002
Ort: Bodenseeregion
Beiträge: 727
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ob schwer oder gefährlich ist doch sch... egal wichtig ist, daß der Kerl Trubel bekommt, damit er vieleicht anfängt nachzudenken.
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  #10  
Alt 25-12-2002, 10:32
Benutzerbild von Goshinsatori
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Kampfkunst: WingChun, Goshinryu-Kempo
 
Registrierungsdatum: 21.11.2001
Ort: Freiburg
Alter: 36
Beiträge: 756
Thumbs up mh....

HI,

ein Kollege von mir hat mal im Suff einem Typ eine Ohrfeige mit nem Gals verpasst. Der wurde zu 2 Jahren auf Bewährung verknackt. Der Richter wertete das fast als versuchten Todschlag.
Der Typ hätte dich auch an der Halsschlagader treffen können und was dann ?
Auf jedenfall anzeigen, zumal der Name vorhanden ist.
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  #11  
Alt 26-12-2002, 00:07
KKB-Userstatus: Professional
Kampfkunst: VIDF Karate
 
Registrierungsdatum: 20.09.2002
Beiträge: 977
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So, hab heute nochma mit dem Türsteher gesprochen. Der meinte, dass der Kerl als er raustransportiert werden rumgestrampelt hat und dabei so gegen meinen Arm gestossen ist, dass ich dann mein EIGENES Glas im Gesicht hatte. Ich glaub dem das einfach mal. Trotzdem anzeigen? Zumal der Typ laut Aussage von meinen Kumpels ein ziemliches A******** gewesen sein soll.
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  #12  
Alt 26-12-2002, 00:35
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Kampfkunst: Aikido, WT, Latosa Escrima, Yang Tai Chi, Hapkido, Shotokan Karate
 
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Beiträge: 29
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Zitat:
Original geschrieben von nichtinsgesicht!
So, hab heute nochma mit dem Türsteher gesprochen. Der meinte, dass der Kerl als er raustransportiert werden rumgestrampelt hat und dabei so gegen meinen Arm gestossen ist, dass ich dann mein EIGENES Glas im Gesicht hatte. Ich glaub dem das einfach mal. Trotzdem anzeigen? Zumal der Typ laut Aussage von meinen Kumpels ein ziemliches A******** gewesen sein soll.
Wenn Du so dicht warst, daß Du nicht mal mehr wußtest, daß es dein EIGENES Glas war, dann würde ich dem Kerl noch was zahlen. Nämlich für die überlebte Lektion, daß man sich nicht bis zum Nix-mehr-mitbekommen besäuft in der Öffentlichkeit, wenn man auch nur im entferntesten an "Selbstverteidigung" denkt.

bye
Thomas
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  #13  
Alt 26-12-2002, 04:17
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: jo mach ich
 
Registrierungsdatum: 28.08.2003
Beiträge: 2.683
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Womit wir wieder bei der fahrlässigen Körperverletzung wären!
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  #14  
Alt 26-12-2002, 15:41
Benutzerbild von Alex!
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Boxen - LL - MMA
 
Registrierungsdatum: 03.01.2002
Ort: Köln
Alter: 29
Beiträge: 1.832
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Hallo,
muss man irgendwo einschätzen können. Glaubst du eher dir (doch nicht so voll gewesen ?) oder eher dem Türsteher ? Der Türsteher hat bestimmt keine Lust das du da mit Anzeigen etc. ankommst, dass bedeutet für ihn auch Stress.

Außerdem beweifle ich die Geschichte mit dem eigenen Glas sehr stark, denn ein normales Glas kann keine Schnittwunden verursachen, dass muss schon kaputt gewesen sein. Hätte er es kaputt getreten, dann hättest du es auch fallen lassen und dir nicht ins Gesicht geschlagen. Dazu kann ich auch schwer glauben das ein Türsteher jemanden mit kaputtem Glas in der Hand rauswirft, klingt für mich alles ein wenig eigenartig, aber wohl nur, weil ich es nicht einschätzen kann. Wenn du dir sicher bist, dass du es nicht warst, dann zeig den Vogel auf jeden Fall an !

so long,
Alex
__________________
"Wo Dummheit herrscht, ist Selbstvertrauen König."
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  #15  
Alt 26-12-2002, 16:10
KKB-Userstatus: Professional
Kampfkunst: VIDF Karate
 
Registrierungsdatum: 20.09.2002
Beiträge: 977
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@point

Nee, tut mir Leid, ich renn nicht ständig mit dem Gedanken im Kopf herum, dass ich mich gleich verteidigen muss. Im übrigen hilft einem Nüchternheit herzlich wenig, wenn jemand aus einer Richtung gegen einen knallt, wo man gerade nicht hinguckt.

@Alex
Naja, ich war wirklich verdammt blau an dem Abend, und was der Türsteher erzählt hat macht schon Sinn. Vielleicht hätte ich nicht "strampeln" schreiben sollen, der Typ wurde stehend hinausbefördert und hat sich dabei gewehrt. Ich hab aber gerade in eine andere Richtung geschaut und der muss irgendwie gegen mein Arm/Glas gedonnert sein. Inwiefern das rein seine Schuld war oder er vom Türsteher geschubst wurde kann ich auch nicht beurteilen.
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