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  #1  
Alt 15-03-2009, 14:47
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Krav Maga, Luta Livre
 
Registrierungsdatum: 23.02.2009
Alter: 19
Beiträge: 24
Standard mata leon/rnc

grüß euch!

ich wollt mal so aus interesse fragen was es für rechtliche folgen hat wenn man angestenkert wird (und zwar aggresiv), dann sogar noch eine frisst aber so geschickt is dass man den gegner umdrehn kann und ihn auswürgt (also wirklich bis zur bewusstlosigkeit)...

natürlich könnte man sich auch mit den fäusten wehren, allerdings finde ich es humaner jemanden für 15sekunden schlafen zu legen als ihm 3 zähne rauszuschlagen und die nase zu brechen...

hat schon jemand erfahrungen damit gemacht? ist das nicht sowas wie ein mordversuch?
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  #2  
Alt 15-03-2009, 15:16
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: -
 
Registrierungsdatum: 04.12.2004
Beiträge: 421
Standard

Was sind das heute für Themen? Leute zusammenschlagen für's Ego, jetzt bewusstloswürgen wegen rumstressen? Liegt das an der Planetenkonstellation oder hat unsere Jugend generell 'n Schuß?
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  #3  
Alt 15-03-2009, 15:21
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Krav Maga, Luta Livre
 
Registrierungsdatum: 23.02.2009
Alter: 19
Beiträge: 24
Standard

du verstehst mich falsch!

die situation ist mir nicht passiert! mich intressiert es einfach! bewusstloswürgen is ja nicht so schlimm wie gesicht zerschlagen!
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  #4  
Alt 15-03-2009, 15:25
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: -
 
Registrierungsdatum: 05.07.2005
Alter: 41
Beiträge: 2.249
Standard

Die Folgen entscheidet dann ein Richter, und daher kann man hier keine Pauschalergebnisse posten.
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  #5  
Alt 15-03-2009, 16:14
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: -
 
Registrierungsdatum: 04.12.2004
Beiträge: 421
Standard

Zitat:
Zitat von puM4 Beitrag anzeigen
du verstehst mich falsch!

die situation ist mir nicht passiert! mich intressiert es einfach! bewusstloswürgen is ja nicht so schlimm wie gesicht zerschlagen!
Ach nee, ein 16jähriger mit abgeschlossenem Medizinstudium. Da kann ich nicht mithalten ... Aber aufgrund meiner Lebenserfahrung kann ich nicht ausschliessen, dass eine Unterversorgung des Gehirns mit Sauerstoff zu bleibenden Schäden führen kann ...
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  #6  
Alt 15-03-2009, 16:49
Benutzerbild von F-factory
Moderator
Kampfkunst: Krav Maga (IKMF)
 
Registrierungsdatum: 20.03.2006
Ort: München, Bayern
Alter: 38
Beiträge: 3.212
Standard

Zitat:
Zitat von puM4 Beitrag anzeigen
bewusstloswürgen is ja nicht so schlimm wie gesicht zerschlagen!
Glaubst Du, daß Du einschätzen kannst, wann Du mit dem RNC aufhören mußt, damit keine bleibenden Schäden entstehen?
Hast Du im Training schon jemanden bis zur Bewußtlosigkeit gechoked?

Gruß
John.
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  #7  
Alt 15-03-2009, 16:54
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Krav Maga, Luta Livre
 
Registrierungsdatum: 23.02.2009
Alter: 19
Beiträge: 24
Standard

ich selbst bin bis zur bewusstlosigkeit gechocked worden und gesehen hab ichs auch ein paar mal...

nur damit ihrs nicht falsch versteht: ich hab nicht vor sowas zu machen!
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  #8  
Alt 15-03-2009, 17:21
Benutzerbild von Ir-khaim
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Brazilian Jiu Jitsu & Luta Livre
 
Registrierungsdatum: 01.01.2007
Ort: Aachen
Alter: 23
Beiträge: 2.100
Standard

Beantwortet doch einfach die Frage und wer keine Ahnung hat...

Gibts da keinen Präzedenzfall zu?
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  #9  
Alt 15-03-2009, 18:50
inaktiv
Kampfkunst: kämpfen
 
Registrierungsdatum: 21.02.2008
Ort: Ingenbohl
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Beiträge: 17.415
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der richter könnts so auslegen, dass du bewusst das risiko in kauf nahmst ihn zu töten, oder schwer zu verletzen
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  #10  
Alt 15-03-2009, 20:17
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Krav Maga, Luta Livre
 
Registrierungsdatum: 23.02.2009
Alter: 19
Beiträge: 24
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dankeschön für die netten antworten
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  #11  
Alt 15-03-2009, 20:29
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Taekwondo
 
Registrierungsdatum: 23.06.2003
Beiträge: 1.777
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Zitat:
Zitat von Ir-khaim Beitrag anzeigen
Beantwortet doch einfach die Frage und wer keine Ahnung hat...

Gibts da keinen Präzedenzfall zu?
Jibbet nicht im dt. Recht.
Eine derart pauschale Frage kann nicht beantwortet werden.
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  #12  
Alt 15-03-2009, 20:44
Benutzerbild von Ir-khaim
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Brazilian Jiu Jitsu & Luta Livre
 
Registrierungsdatum: 01.01.2007
Ort: Aachen
Alter: 23
Beiträge: 2.100
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Deshalb ja die Frage nach einem Präzedenzfall.
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  #13  
Alt 15-03-2009, 20:46
Da Mo
Gast
Kampfkunst:
 
Beiträge: n/a
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Einen Sachverständigen wird es da wohl brauchen müssen im Verfahren.
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  #14  
Alt 15-03-2009, 20:50
Benutzerbild von Godrik
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: Grappling
 
Registrierungsdatum: 30.01.2006
Beiträge: 320
Standard

Ich glaube jegliche Art von Würgen kann Dir rechtlich als versuchter Totschlag ausgelegt werden. Hat mir mal ein Jurist, da ich die selbe Frage hatte, so gesagt. Was dran ist, hab ich aber bislang nicht nachgeprüft.

Besser Finger von lassen, wenn es sich vermieden lässt, das Rechtssystem ist nicht soweit, bzw. gewillt Einzeltechniken zu differenzieren. Würgen = Versuch des Erwürgens= Versuchter Totschlag.
__________________
[B]http://www.youtube.com/watch?v=_EXOnm2a7_E[SIGPIC]
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  #15  
Alt 15-03-2009, 21:37
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Taekwondo
 
Registrierungsdatum: 23.06.2003
Beiträge: 1.777
Standard

Zitat:
Zitat von Ir-khaim Beitrag anzeigen
Deshalb ja die Frage nach einem Präzedenzfall.
Nochmal: so etwas gibt es nicht im dt. Recht
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