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#1
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| grüß euch! ich wollt mal so aus interesse fragen was es für rechtliche folgen hat wenn man angestenkert wird (und zwar aggresiv), dann sogar noch eine frisst aber so geschickt is dass man den gegner umdrehn kann und ihn auswürgt (also wirklich bis zur bewusstlosigkeit)... natürlich könnte man sich auch mit den fäusten wehren, allerdings finde ich es humaner jemanden für 15sekunden schlafen zu legen als ihm 3 zähne rauszuschlagen und die nase zu brechen... hat schon jemand erfahrungen damit gemacht? ist das nicht sowas wie ein mordversuch? |
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#2
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| Was sind das heute für Themen? Leute zusammenschlagen für's Ego, jetzt bewusstloswürgen wegen rumstressen? Liegt das an der Planetenkonstellation oder hat unsere Jugend generell 'n Schuß? ![]() |
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#3
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du verstehst mich falsch!die situation ist mir nicht passiert! mich intressiert es einfach! bewusstloswürgen is ja nicht so schlimm wie gesicht zerschlagen! |
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#4
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| Die Folgen entscheidet dann ein Richter, und daher kann man hier keine Pauschalergebnisse posten. ![]() |
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#5
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#6
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| Glaubst Du, daß Du einschätzen kannst, wann Du mit dem RNC aufhören mußt, damit keine bleibenden Schäden entstehen? Hast Du im Training schon jemanden bis zur Bewußtlosigkeit gechoked? Gruß John. |
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#7
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| ich selbst bin bis zur bewusstlosigkeit gechocked worden und gesehen hab ichs auch ein paar mal... nur damit ihrs nicht falsch versteht: ich hab nicht vor sowas zu machen! |
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#8
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| Beantwortet doch einfach die Frage und wer keine Ahnung hat...Gibts da keinen Präzedenzfall zu? |
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#9
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| der richter könnts so auslegen, dass du bewusst das risiko in kauf nahmst ihn zu töten, oder schwer zu verletzen ![]() |
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#10
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| dankeschön für die netten antworten ![]() |
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#11
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| Eine derart pauschale Frage kann nicht beantwortet werden. |
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#12
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| Deshalb ja die Frage nach einem Präzedenzfall. |
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#13
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| Einen Sachverständigen wird es da wohl brauchen müssen im Verfahren. |
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#14
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| Ich glaube jegliche Art von Würgen kann Dir rechtlich als versuchter Totschlag ausgelegt werden. Hat mir mal ein Jurist, da ich die selbe Frage hatte, so gesagt. Was dran ist, hab ich aber bislang nicht nachgeprüft. Besser Finger von lassen, wenn es sich vermieden lässt, das Rechtssystem ist nicht soweit, bzw. gewillt Einzeltechniken zu differenzieren. Würgen = Versuch des Erwürgens= Versuchter Totschlag.
__________________ [B]http://www.youtube.com/watch?v=_EXOnm2a7_E[SIGPIC] |
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#15
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| Nochmal: so etwas gibt es nicht im dt. Recht |
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