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#1
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| Ich habe hier einen interessanten Artikel zum Thema Waffengesetz gefunden, indem unter anderem ein Gespräch mit Messervertretern mit einem Politiker zusammengefasst ist, ich fand den Artikel sehr informativ und ich denke er ist klar geschrieben. Klick mir |
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#2
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| diese erklärung der fa. böker ist nichts weiter als kundenberuhigung, wie ernst man das nehmen sollte muss jeder selbst entscheiden.
__________________ Es gibt nur einen wahren Feiertag. |
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#3
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| „…empfehlen wir, diese Messertypen auch nur dort zugriffsbereit zu tragen, wo man sie einsetzt. In anderen öffentlichen Räumen, wo man das Messer auch nicht unbedingt braucht, etwa der Stadt, der Fußgängerzone, Bahn, etc etc, verschwinden sie am besten im Rucksack oder einem sonstigen verschließbaren Behältnis.“ Es sei nur am Rande an jährlich rund 3000 Fälle von Körperverletzungen in Berlins Bussen und Bahnen erinnert. Zivilcourage an...Gehirn aus Geändert von -Ares- (05-03-2008 um 20:08 Uhr). |
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#4
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| Meiner Meinung nach ist das Gesetz vollkommener Müll. Da haben sich hochbezahlte Beamte und Politiker lange mit beschäftigt und das unnötig. Nach dem geltenden deutschen Polizeirecht der Ländern ist es ohne Probleme möglich, gewalttätigen Jugendlichen ihr gefährliches Werkzeug abzunehmen. Dazu bedurfte es keines neuen Gesetzes. Bei mir ist der Eindruck entstanden, dass das wahre Ziel ausdrücklich nicht genannt wurde. Mich wundert zudem, dass so wenig Widerstand von Seiten der betroffenen Industrie kam. Auch deshalb wurde das Gesetz verhältnismäßig schnell verabschiedet. Bökers Stellungnahme ist ein Witz. Wer kauft denn Messer dieser Qualität? Sind das nicht Erwachsene, die das Geld dafür haben? Die dürfen aber jetzt die meisten Messer nicht mehr führen. Also werden diese Kunden zukünftig ausbleiben. Böker hat zu kurz gedacht, da hilft auch alles Beschwichtigen nicht. Gewalttäter finden immer einen Weg, um an Waffen zu kommen. Die interessiert kein Gesetz. Die vielen gesetzestreuen Messerfreunde werden jetzt aber kriminalisiert. Vielen Dank Herr Körting!
__________________ Sei immer höflich und respektvoll, erst danach kannst du die eiserne Faust heben! |
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#5
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| die frage ist doch ... was wird sich durch die gesetzänderung ab 01.04.2008 in der realität ändern? für die meisten bürger vermutlich überhaupt nichts. in den letzten 20 jahren wurde ich vielleicht 3 oder 4 mal kontrolliert. meist weil ich zu schnell fuhr. nach waffen wurde ich dabei nie durchsucht. führerschein und fahrzeugschein waren interessanter. neuerdings kommt auch die ec-karte dazu. es macht für die beamten weniger aufwand, wenn man mit karte zahlt. mein edc war nie ein thema. ich gehe davon aus, das sich auch in zukunft nichts ändern wird. nur weil das gesetz verschärft wurde, werden nicht zwangsläufig vermehrt leibesvisitationen durchgeführt. wer nicht auf offener straße den messerhelden spielt, wird wohl kaum in gefahr laufen, sich wegen einer owi verantworten zu müssen. mein edc wird jedenfalls auch nach dem 01.04. da bleiben wo es jetzt ist, in meinem hosenbund. kontrollen sehe ich weiterhin beruhigt entgegen.
__________________ To boldly go, where no one has gone before. "Scotty, in 3 Minuten auf Warpgeschwindigkeit, oder wir sind alle tot"! |
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#6
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| Diese lassen sich für die einzelnen Kommunen exzellent in Einnahmequellen umwandeln. Siehe Blitzgeräte im 150m Abstand an unsinnigen Plätzen. Falls man ein für Kontrollen anfälliges Aussehen und Alter hat, so denke ich wird es nun öfter passieren. Zum Glück wurde ich noch nie von einem Polizisten angesprochen, außer als ich mich selber für den Job interessierte. ![]() |
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#7
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| Wenn das hier wieder in eine Diskussion über die den Sinn von Gesetzen geht, dann mache ich hier zu! Bleibt beim Forenthema "SV und Security"! |
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#8
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| Ich habe den Artikel eigentlich hauptsächlich hier reingepostet weil in einem anderen Thread die Frage aufkam wie es aussieht mit dem Wandern ob man dann auch ein Messer mitnehmen darf u.ä. Sollte hier keine Anti-Waffengesetz-Diskussion werden. |
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#9
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| im weitesten sinne sv - aber wäre wohl auch ein eigenes thema wert! ich besitze mehrere "einhandmesser". da ich mich nun wie weiterhin gesetzestreu verhalten möchte, aber auch ein messer führen will, ist nun der praktische umgang damit gefragt. 1. ich lasse alles zu hause 2. ignoriere das verbot und verhalte mich wie bisher 3. ich suche mir messer, die nicht dem führungsverbot entsprechen! mich interessiert vor allem punkt 3. dazu folgende fragen: -welche messer werdet ihr euch anschaffen/ besitzt ihr bereits? also um das verbot zum umgehen! (bitte konkret hersteller und name) - rettungsmesser stellen im grunde auch einhandmesser dar, aber auch wenn man kein sani o.ä. ist, ist die potentielle bereitschaft zum retten von verkehrsopfern ein anerkannter zweck? ![]() ------------------ @ admin - bitte nicht zumachen, sondern wenn verschieben! |
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#10
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| Zitat:
Hi Troll. Bin auch stolzer Besitzer u.a. einiger teurer Einhandmesser und könnte wirklich das kalte K..... kriegen, wenn ich mir dieses dümmliche neue Gesetz angucke. ![]() Habe mir jetzt 2 Messer bestellt, die ich mir eh schon lange holen wollte. ![]() 1. Colt Steel Bowie Spike 2. Outdoor Edge Hybrid Hunter Beide ca. 10 cm Klingenlänge, feststehend und das Cold Steel hat eine Neckscheide, um es um den Hals zu tragen (oder auch nicht). Es gibt übrigens ein grosses deutsches Messerforum, welches einige Threads zum Thema hat und einen Petitionsentwurf zusammenstellt, für alle, die etwas dagegen tun wollen (Ich hoffe, ich darf das hier so schreiben). Schade finde ich auch vom SV-Aspekt her, dass man einen Einhandfolder auch sehr gut in eingeklappter Form als Kubotan zur Verteidigung benutzen kann, ohne gleich die Klinge einsetzen zu müssen. Vor allem in Situationen, in denen man nicht ohne Waffe dastehen möchte, aber eine Klinge trotzdem für übertrieben hält. Und man kann einen Folder sehr schnell (auch vom Model abhängig) öffnen, wenn es dann doch sein muss. So kann in manchen Situationen vielleicht sogar ein Folder einen für alle besseren Ausgang bescheren, als ein feststehendes Messer unter 12 cm Klingenlänge, wo man dann nur entweder ganz oder garnicht zur Option hat. Ausserdem hasse ich es, wenn mich feststehende Messer behindern. Selbst in der Grösse werden mich die Messer am Gürtel stören. Auch wäre es nicht gut, wenn man in eine Schlägerei oder so gerät und man das Messer zu Ziehen für übertrieben hält, das Messer im Laufe der Aktion aus dem Holster rutscht oder herausgezogen wird und vielleicht gegen einen selbst eingesetzt wird. ![]() Gut, ein Folder kann unter Umständen auch aus der Tasche gezogen werden, sofern er bemerkt wird, aber zumindest meine Folder sitzen bombenfest in meiner Hosentasche eingeklippt und machen alles mit, ohne locker zu werden und einfach rauszufallen. ![]() Ausserdem führe ich meine Folder genauso als Werkzeug und nur für den Notfall als Waffe, sowie ich auch alles andere zufällig Herumliegende oder Verfügbare als Waffe benutzen würde. Das mit dem Zweck ist jawohl absolut lächerlich. Ein Taschenmesser ist nunmal dazu da, um eingesetzt werden zu können, falls man es braucht. Ich benutze meine Folder meistens zufällig und spontan. Das ist für mich ein guter Grund zum Mitführen, nur wird das den grünen Männchen bei einer Kontrolle wohl nicht reichen, wenn das Gesetz (höchstwahrscheinlich) so durchkommt. |
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