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  #1  
Alt 29-03-2008, 00:01
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Kampfkunst: noch nichts
 
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Alter: 17
Beiträge: 34
Question Noch Notwehr?

Hihi

da ich letztens in einer SV Situation war, hab ich mich jetzt gefragt wie das den von der Rechtsprechung aussieht.

Also Folgende Situationen, beide nach verbaler Provokation vom Angreifer und verbaler provokanter Reaktion des Opfers.

Situation 1:
Angreifer bewegt sich auf das Opfer zu. Holt zum Schlag aus. Sofort schlägt das Opfer zu. Der Angreifer wird dadurch abgewehrt und zieht sich zurück ohne das Opfer letztendlich berührt zu haben.

Situation 2:
Angreifer bewegt sich auf das Opfer zu. Holt zum Schlag aus. Führt den Schlag aus, dieser wird jedoch vom Opfer geblockt oder abgelenkt ( oder in irgend einer Weise abgewehrt). Sofort danach schlägt das Opfer zurück und verletzt den Angreifer. Der Angreifer zieht sich zurück.

In beiden Fällen geht der Angreifer schließlich zur Polizei und zeigt das eigentlich Opfer an.

Hätte das Opfer in einer der genannten Situation vor Gericht eine Chance?


mfg
Dragoner
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  #2  
Alt 29-03-2008, 00:03
Benutzerbild von unproVoked
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Kampfkunst: Shotokan Karate
 
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in beiden, sofern es zeugen gibt
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Ja... mir ist langweilig.
unpro macht "Musik"
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  #3  
Alt 29-03-2008, 00:04
Benutzerbild von enraged_Clown
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Kampfkunst: Aikido, Messer, Stock
 
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EINZELFALLENTSCHEIDUNG. kommt darauf an wer überzeugender ist oder sich die besseren zeugen leisten kann.
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  #4  
Alt 29-03-2008, 00:05
Benutzerbild von Rocky777
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Kampfkunst: Auf den Boden setzen und quengeln! || Takeonedo(wn) || CRAPling
 
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Zitat:
Zitat von Dragoner Beitrag anzeigen

Hätte das Opfer in einer der genannten Situation vor Gericht eine Chance?
Wenn er Zeugen hat: Ja.

Ansonsten können sie gar nichts feststellen.


-edit-
ich tippe zu langsam...
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  #5  
Alt 29-03-2008, 00:09
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: noch nichts
 
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In meinem Fall war das so das der Angreifer 4 Freunde dabei hatte, und das Opfer 3. Nun ist das ja so das die meisten von diesen ja zu Gunsten des jeweiligen Freundes aussagen.
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  #6  
Alt 29-03-2008, 00:09
Benutzerbild von Rocky777
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Zitat:
Zitat von Dragoner Beitrag anzeigen
In meinem Fall war das so das der Angreifer 4 Freunde dabei hatte, und das Opfer 3. Nun ist das ja so das die meisten von diesen ja zu Gunsten des jeweiligen Freundes aussagen.
Es kommt nicht wirklich auf die quantität an..
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  #7  
Alt 29-03-2008, 00:13
KKB-Userstatus: Beginner
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du meinst damit das zum beispiel wenn schon einge freunde der angreifers wegen falschaussage verurteil wurden, das diese dann anders gewertet werden also die von den zeugen der opfers, oder ?
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  #8  
Alt 29-03-2008, 00:23
gesperrt/gebannt
Kampfkunst: Karate
 
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Beiträge: 472
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Angeblich sollen Richter schon Insiderscherze haben, was die Qualität der Zeugenaussagen bei bestimmten Kulturkreisen angeht.

Geändert von -Ares- (29-03-2008 um 00:33 Uhr).
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  #9  
Alt 29-03-2008, 00:26
Benutzerbild von Rocky777
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Zitat:
Zitat von Dragoner Beitrag anzeigen
du meinst damit das zum beispiel wenn schon einge freunde der angreifers wegen falschaussage verurteil wurden, das diese dann anders gewertet werden also die von den zeugen der opfers, oder ?
...ja?
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  #10  
Alt 29-03-2008, 09:52
Benutzerbild von SaschaB
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Deine Fragen kann dir hier keiner entgültig beantworten.
In Deutschland entscheidet im Gerichtsverfahren der Richter über Schuld oder Unschuld, wenn nicht vorher schon der Staatsanwalt den Fall wegen z.B. eines Rechtsfertigungsgrundes (in deinem Fall: "Notwehr") einstellt.
Dazu werden eben Ermittlungen geführt und dabei kommt es an, wer was wie und warum sagt und was eventuell die Vorgeschichten der Beschuldigten oder des Beschuldigten aussagen usw...


Bis denne
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  #11  
Alt 06-04-2008, 12:25
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Beiträge: 303
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Zitat:
Zitat von Dragoner Beitrag anzeigen
Hihi

da ich letztens in einer SV Situation war, hab ich mich jetzt gefragt wie das den von der Rechtsprechung aussieht.

Also Folgende Situationen, beide nach verbaler Provokation vom Angreifer und verbaler provokanter Reaktion des Opfers.

Situation 1:
Angreifer bewegt sich auf das Opfer zu. Holt zum Schlag aus. Sofort schlägt das Opfer zu. Der Angreifer wird dadurch abgewehrt und zieht sich zurück ohne das Opfer letztendlich berührt zu haben.

Situation 2:
Angreifer bewegt sich auf das Opfer zu. Holt zum Schlag aus. Führt den Schlag aus, dieser wird jedoch vom Opfer geblockt oder abgelenkt ( oder in irgend einer Weise abgewehrt). Sofort danach schlägt das Opfer zurück und verletzt den Angreifer. Der Angreifer zieht sich zurück.

In beiden Fällen geht der Angreifer schließlich zur Polizei und zeigt das eigentlich Opfer an.

Hätte das Opfer in einer der genannten Situation vor Gericht eine Chance?


mfg
Dragoner
1.:völlig legal,weil "die bedrohung gegenwärtig "war.
2.:siehe 1.
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  #12  
Alt 06-04-2008, 20:47
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Kampfkunst: noch nichts
 
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§ 32 StGB: Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Zu "gegenwärtig": gegenwärtig ist ein Angriff, wenn er bereits begonnen hat oder unmittelbar bevor steht.

In beiden geschilderten Fällen liegt in der Theorie grundsätzlich erstmal eine Notwehrsituation vor.
Wenn man davon ausgeht, dass der Angreifer keine zu klein geratene Bohnenstange ist, sollte die Verhältnismäßigkeit auch gegeben sein.

Schwierigkeiten könnte es durch die provokante Reaktion des Opfers geben.

Aber was genaues kann man dir hier nicht sagen, weil

a. zuwenig Einzelheiten bekannt sind
b. im Endeffekt der Richter entscheidet.


Gruß,

Wächter_der_Nacht
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  #13  
Alt 06-04-2008, 21:23
Benutzerbild von Hauser
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Beim ersten Fall ist das Zurückschlagen legitim, beim zweiten meiner Auffasung nicht mehr, da der Angriff abgeschlossen ist.
Aber wie schon gesagt, hier kann das Gericht aufgrund der Begleitumstände ein individuelles Urteil fällen, deswegen bringt es gar nicht sowas unter Laien auszudiskutieren.
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  #14  
Alt 06-04-2008, 21:34
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Zitat:
Zitat von Wächter_der_Nacht Beitrag anzeigen
sollte die Verhältnismäßigkeit auch gegeben sein.
Hach ja, immer das selbe..
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Ich weiß nicht immer, wovon ich rede. Aber ich weiß, dass ich recht habe. (M.Ali)
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  #15  
Alt 06-04-2008, 22:01
Benutzerbild von enraged_Clown
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Kampfkunst: Aikido, Messer, Stock
 
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Zitat:
Zitat von Wächter_der_Nacht Beitrag anzeigen
Wenn man davon ausgeht, dass der Angreifer keine zu klein geratene Bohnenstange ist, sollte die Verhältnismäßigkeit auch gegeben sein.
es gibt keine verhältnismässigkeit, nur eine erforderniss.
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Es gibt nur einen wahren Feiertag.http://www.kampfkunst-board.info/forum/signaturepics/sigpic11809_1.gif
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