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  #1  
Alt 02-06-2011, 13:12
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: nichts
 
Registrierungsdatum: 23.01.2011
Alter: 17
Beiträge: 12
Standard Ist das Notwehr?

Folgende Situation:

Ein Typ will am Montag oder Dienstag in die Schule kommen und mich verprügeln weil ich einen Streit mit seiner Freundin hatte, die in meine Klasse geht.

Er hats per Internet angekündigt, jedoch nicht eindeutig "du weißt ja was passieren wird, wir sehn uns montag usw"

Wenn er dann kommt und sich mit mir schlagen will und ich ihm zuerst eine verpasse, wäre das Notwehr?
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  #2  
Alt 02-06-2011, 13:19
Benutzerbild von Gewürzgurke
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst: Warnungslose WT-Kritik
 
Registrierungsdatum: 18.02.2011
Alter: 21
Beiträge: 602
Standard

Nein wäre es nicht. Damits Notwehr ist, muss er als erstes zuschlagen.
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  #3  
Alt 02-06-2011, 13:29
inaktiv
Kampfkunst: kämpfen
 
Registrierungsdatum: 21.02.2008
Ort: Ingenbohl
Alter: 22
Beiträge: 17.415
Standard

Zitat:
Zitat von Gewürzgurke Beitrag anzeigen
Nein wäre es nicht. Damits Notwehr ist, muss er als erstes zuschlagen.
Unsinn.

Zitat:
Zitat von http://bundesrecht.juris.de/bgb/__227.html
(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Dazu ist kein Schlag vonnöten. Sondern das unmittelbare Bedrohen reicht aus.

Die Schweizer Gesetzgebund deckt hier die Präventivhandlung noch klarer:

Zitat:
Zitat von http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a15.html
Art. 15

Rechtfertigende Notwehr

Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer den Umständen angemessenen Weise abzuwehren.
Darum merke:

Dass der andere zuerst schlagen muss ist ein weitverbreiter Irrtum!

Allerdings machts die Putativnotwehr weitaus schwieriger vor Gericht, da der andere sich dann natürlich als Opfer sehen wird, und die umstehenden Personen sowieso.

Ich frage mich vielmehr:

Wie krank ist eigentlich unsere Gesellschaft, dass sich ein 16jährigen Bub wegen einer kleinen Schulrangelei ans Internet wendet um zu erfahren, ob eventuelle Präventivmassnahmen durch den Notwehrparagrafen gedckt wären
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  #4  
Alt 02-06-2011, 13:31
Benutzerbild von Trinculo
Moderator
Kampfkunst: 没有, Ni NT, ничего, SFA
 
Registrierungsdatum: 15.01.2004
Ort: Land der tausend Hügel
Alter: 41
Beiträge: 18.755
Standard

Zitat:
Zitat von Kraken Beitrag anzeigen
Dazu ist kein Schlag vonnöten. Sondern das unmittelbare Bedrohen reicht aus.
Yep, der Angriff muss lediglich "gegenwärtig" sein
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  #5  
Alt 02-06-2011, 13:38
Benutzerbild von Gewürzgurke
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst: Warnungslose WT-Kritik
 
Registrierungsdatum: 18.02.2011
Alter: 21
Beiträge: 602
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Zitat:
Zitat von Kraken Beitrag anzeigen
Dazu ist kein Schlag vonnöten. Sondern das unmittelbare Bedrohen reicht aus.
Wenn der Typ ihn nur anpöbelt und er ihm sofort eine donnert, dann wird das den Lehrern nicht unbedingt gefallen. Er wird ja nicht mit einer Waffe bedroht oder so.

Aber wer sich so vor ner Schlägerei fürchtet wird sowieso vermöbelt werden.
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  #6  
Alt 02-06-2011, 13:46
Benutzerbild von Trinculo
Moderator
Kampfkunst: 没有, Ni NT, ничего, SFA
 
Registrierungsdatum: 15.01.2004
Ort: Land der tausend Hügel
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Beiträge: 18.755
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Zitat:
Zitat von Peddahlol Beitrag anzeigen
Er hats per Internet angekündigt, jedoch nicht eindeutig "du weißt ja was passieren wird, wir sehn uns montag usw"
Ein bisschen dürftig, die Beweislage. Am Ende behauptet er dann, er wollte dich am Montag zu einem Eis einladen. Ich würde da per E-Mail noch mal nachhaken, z.B. "Darf ich das so verstehen, dass du mir am Montag wehtun möchtest?"
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  #7  
Alt 02-06-2011, 13:54
Benutzerbild von Sven K.
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Kampfkunst: SENKI-Combat.
 
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Ort: Osterholz-Scharmbeck
Alter: 46
Beiträge: 8.746
Blog-Einträge: 2
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OK. Wie so oft führen solche Fragen zu nichts.

Willst Du dich körperlich wehren, geh trainieren.

Willst Du dich anderweitig wehren, hole Dir professionelle Hilfe.

- Kinder- und Jugendtelefon: 0800-111 0 333

- Elterntelefon: 0800-111 0 550

- Bundesweites Info-Telefon WEISSER RING e.V. Telefon: 01803/34 34 34 (09.00 – 17.00 Uhr)

- Sorgentelefon (Evangelische Telefon-Seelsorge): 0800/1110111

- Ruf und Rat (Katholische Telefon-Seelsorge): 0800/1110222

- Kriminalpolizei-Dauerdienst: 0421-362-3888

- Opfer-Notruf: 0800-2800110
__________________
Bis denn. Euer Sven.
www.selbstschutzakademie.de www.senki-ma.com
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