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  #1  
Alt 26-01-2006, 04:12
Benutzerbild von Sportler
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Kampfkunst: U-Do
 
Registrierungsdatum: 25.06.2005
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Beiträge: 2.426
Standard Notwehr aus Sicht eines Richters

Moin!
Ich stelle den Thread erstmal hier rein, weil der Verfasser Richter und Karateka ist. Die Mods dürfen entscheiden, ob der Text woanders hin gehört, da die Notwehr-Sache ja für alle interessant ist...

So, erstmal der Link:
Budo und Selbstverteidigung aus Sicht eines Juristen

Hab den Text durchgelesen und fand ihn ziemlich informativ(auch wenn ich vieles schon vorher wusste).
2 Sachen, die mich gestört haben:
1. In Fallbeispiel e schlägt das Opfer dem Angreifer statt zum Solarplexus ins Gesicht. Der Angreifer stürzt, bricht sich den Schädel und stirbt. Unten wird dann erklärt, dass das Opfer verknackt wird! Sorry, aber, HÄ? Der Angreifer schlägt nach dem Gesicht des Opfers... Ich stelle mir grad vor, wie ich selbst aus distanztechnischen Gründen(Körper des anderen vorgebeugt) oder einfach wegen Gewöhnung/Training eher zum Kopf schlage...
Dann bleibt noch die Frage: Wenn man nem Angreifer ins Gesicht schlägt und der Kampf damit zu Ende ist, aber der Angreifer KEINE Schäden davonträgt - dann wird man ja nicht verknackt. Wieso aber dann, wenn ich keinen Einfluss drauf habe, was nach meinem Schlag passiert? Was passiert, wenn ich auf den Solarplexus schlage und das Herz stehen bleibt? Weiß man doch vorher nicht(auch wenn weniger wahrscheinlich).


2. Der Verfasser ist selber Richter. Er schreibt im Teil III. b, wie man sich vor Gericht verhalten sollte. Dort deutet er an, dass man dem Richter nicht sagen sollte, dass er keine Ahnung von der Materie hat - was aber im KK-Bereich wohl so sein wird. Jetzt sehe ich mich da hocken und der Richter lässt einen Spruch nach dem anderen los, wie brutal wir KK-ler doch sind. Karateka haben ja noch ne gewisse Etikette, aber ein Kickboxer... Ich seh mich da hocken und dem Richter mal offen aber ruhig die Meinung sagen... Tja, und das soll dann wohl das Urteil gegen meine Partei "straffen"...

Vielleicht hat jemand von euch bissle mehr Erfahrung auf dem Gebiet(hoffentlich nicht als Angeklagter ). Und für die anderen ist der Text hoffentlich interessant...

Und jetzt, auf zur Diskussion! HAJIME!

mfg
__________________
Es ist ein Mißverständnis, die Gedankenfreiheit bis zur Unabhängigkeit vom Verstande voranzutreiben.
Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

Geändert von Sportler (26-01-2006 um 04:15 Uhr).
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  #2  
Alt 26-01-2006, 06:10
Moderator
Kampfkunst: Karate, Iaido
 
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Standard

Danke für den interessanten Link. Da dieser Artikel für alle interessant sein dürfte die an SV interessiert sind, habe ich Deinen Beitrag in das SV-Forum verschoben.
__________________
Gruß
Weudl
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  #3  
Alt 26-01-2006, 07:06
Benutzerbild von enraged_Clown
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Kampfkunst: Aikido, Messer, Stock
 
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Standard

so sieht meine reaktion darauf aus. ich weiss ja nicht, in welcher welt dieser herr lebt. niedlich vorallem finde ich diese szenarien, also wenn es doch so einfach wäre. angreifer greift an, ich mache kurz einen ching chang chong und einen chop suye und schnippeldiwix mein gegner liegt mal mehr mal weniger lädiert am boden. ich finde es auch geil, das der richter (vielleicht richter bei der kanickelzuchtausstellung) gleich vor den schlimmen konsequenzen warnt. was macht der denn in seinem verin? wenn der schüler hat, trauen die sich dann überhaupt noch sich zu verteidigen? es könnte ja soviel passieren.

die fallösung des richters:
Fall A)
zu a)
Zitat:
Der klassische Fall richtig ausgeführter Notwehr: Ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff durch den Schlag zum Kopf, eine Verteidigung, die den Angriff sofort beendet und, weil sie die geringsten Auswirkungen auf den Angreifer hat, das mildeste Mittel ist, also den Anforderungen der Erforderlichkeit genügt. Keine rechtsmißbräuchliche Verteidigung. Hans hat strafrechtlich wie zivilrechtlich nichts zu befurchten.
das mildeste mittel, der schlag vor solarkomplex (oder wie das teil genannt wird) ist ne feine sache. jetzt mach das mal gegen einen gegner in dicker daunenjacke, der sich seinerseits bewegt und sich nicht einfach hauen lässt. und was soll man machen, wenn der gegner nicht von dem schlag umgeht? dann kämpft man gegen jemanden der zumindest sauer ist.

zu b)
Zitat:
Das sollte nicht sein! Es fehlt bereits am Verteidigungswillen; Hans will sich nicht verteidigen, sondern die Gelegenheit nutzen, mal richtig auszuteilen. Im übrigen ist die Erforderlichkeit nach dem Schlag zum plexus nicht mehr gegeben. Hans handelt rechtswidrig. Die Folgen sind fiir ihn erheblich;
das mir der verteidigungswille gefehlt hat, und ich einfach mal jemand verwamsen wollte weiss der richter natürlich, er kann mir ja in den kopp gucken. ausserdem steh ich dann da: tjoa herr richter, verteidigen? nöö, ich wollte ihm eigentlich nur den gesichtserker abfalten. das er mir dadurch nix mehr tun konnte war ja ein netter nebeneffekt, aber eigentlich wollte ich ja nur ein bisserl spass ham. wer so dämlich ist glaubt auch ein zitronenfalter faltet zitronen. man muss es dem richter eben nur entsprechend verkaufen, ausserdem wer hat denn mit dem scheiss angefangen?
Zitat:
. strafrechtlich
Hans hat eine vorsätzliche, gefahrliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung (fumikomi zum Kopf) begangen. Folge: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Wenn noch eine dauernde Entstellung beim Angreifer hinzukommt (z.B. häßliche Narbenbildung), dann ist die Folge Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr. Wenn Hans ansonsten unbescholten ist, dürfte eine Freiheitsstrafe von unter 2 Jahren herauskommen, die wohl zur Bewährung ausgesetzt würde. Der Mißbrauch der Karateausbildung wird sicher strafschärfend vom Gericht bewertet werden! Die Strafe wird im Bundeszentralregister eingetragen, Hans ist also vorbestraft.
wie gesagt: herr richter, der stand vor mir und ich hatte sooooooooooooooooooooooooo grosse angst. ich wusste ja nicht, was ich tun sollte und als er dann auch noch in seine tasche gegriffen hat... gut dann ist es eine nicht strafbare kv aus angst oder furcht, aber ich habe für solche spitzfindigkeiten ja auch noch einen anwalt.
Zitat:
Der Angreifer wird ein Schmerzensgeld einklagen und auch bekommen, das bei dem Verletzungsbild einen Betrag von um 1000 Büro erreichen oder übersteigen kann; dies ist sehr stark Ermessenssache des Gerichts. Wenn der Angreifer einen Arbeitsplatz hat, muß ihm der Arbeitgeber zwar seinen Lohn für die drei Wochen Arbeitsunfähigkeit weiterzahlen, wird sich diese Geld aber im Wege des Regresses von Hans Budo wiederholen. Gleiches gilt für die Krankenkasse, die die Kosten für die Behandlung vorgestreckt hat. Wenn Dauerfolgen beim Angreifer zurückbleiben und ihm das Land daher z.B. eine Rente zahlt, wird sich das Land dieses Geld ebenfalls bei Hans Budo zurückholen. Damit sieht die Zukunft für Hans düster aus.
und was ist mit dem schaden den hans budo davonträgt, wenn der angreifer sich nach herrausgabe des geldes für eine kleine zeugen dezimierung entscheidet?

zu c)
Zitat:
Hier liegt eine Notwehrlage vor. Hans handelt mit Verteidigungswillen, tut aber aus Angst mehr als nötig, überschreitet also die Grenzen der Erforderlichkeit. Hier greift zu seinen Gunsten § 33 ein, so daß Hans straffrei ausgeht und auch zivilrechtlich nicht belangt werden kann.
und auch hier weiss der richter, nach kurzem blick in meine synapsen, dass ich dieses mal ja nicht wollte. deswegen passiert mir auch nichts.

zu d)
Zitat:
Auch dies sollte nicht sein: Die Erforderlichkeit ist drastisch überschritten. Hans ist strafbar, entweder wegen Körperverletzung mit Todesfolge oder wegen Totschlags; wenn er den Tod des Angreifers gewollt oder billigend in Kauf genomen hat, letzteres. Er wird um das Gefängnis kaum herumkommen. Zivilrechtlich treffen ihn die Folgen wie unter Variante b.
herr richter; ich wollte das doch nicht, ich mache mir tagtäglich vorwürfe. mein gegner ist einfach so von einem schlag umgefallen, ich wollte ihm ans kinn schlagen, und da macht der einen schritt nach vorne, und ich weiss auch nicht wie das gekommen ist......selbst im training bekommt man mal eine auf den hals, dumme sache

zu e)
Zitat:
Hier könnte Hans den Angreifer auch mit dem Schlag auf den plexus stoppen. Er wählt nicht das geringste Mittel, denn der Angriff zum Kopf bedeutet für den Angreifer immer eine stärkere Gefahr als zum Rumpf; das Ergebnis (Sturz des Angreifers auf den Hinterkopf), wie im Fall dargestellt, ist mir im Rahmen richterlicher Tätigkeit nicht nur einmal untergekommen. Im Zweifel wird das Gericht angesichts der Ausbildung von Hans, wenn nicht eine besondere "Kampflage" vorliegt (Hans ist klein und schmächtig, der Angreifer groß, stiernackig und mit einem T-Shirt mit "Kickboxen"-Aufschrift bekleidet) davon ausgehen, daß die Erforderlichkeit im Rahmen der Notwehr nicht gegeben war und Hans sich strafbar gemacht hat. Hans wird möglicherweise wegen Körperverletzung mit Todesfblge verurteilt, was eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren zur Folge hat, die Hans absitzen muß, weil sie nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Also Vorsicht damit! Zivilrechtliche Konsequenzen wie oben unter Variante b.
die besondere ausbildung des sport karatekas (). herr richter, wer sitz hier wo? ich bin angeklagt weil ich mich verteidigt habe? ich habe so reagiert wie man es mich lehrte. was sollte ich tun? er stand viel zu nahe an mir als hätte ich den rumpf mit ausreichend kraft erreichen können. ein schlag gegn den kinnwinkel erschien mir geeignetes mittel zu sein, hätte ich ihn geschubst und er wäre umgefallen, wäre er auch mit dem schädel auf dem stein gelandet.

zu f)
Zitat:
Variante f
Hier steht der Angriff unmittelbar bevor, so daß die Notwehrlage gegeben ist. Beurteilung wie Variante a
ja ja der mysteriöse solarkomplex, ein kleiner punkt, den ich bei einem voll bekleidetem gegner, der sich bewegt und bei eigener nervosität dann auch perfekt treffe.

Fall B)
Zitat:
Klassische Nothilfe. Beurteilung wie Fall A Variante a.
auf die aussage gibt die deutsche bank keine 5 pfennig. wäre nicht das erste mal, das sowas gaaanz gaaanz anders bewertet wird. stichwort: hebel?!?

Fall C)
Zitat:
Auch das sollte nicht sein! Krasser Fall des Verstoßes gegen das Verbot des Rechtsmißbrauchs durch Provokation der Notwehrlage. Hier kam es Hans auch darauf an, Emil zu provozieren. In dieser Situation darf Hans sich nicht gegen den von ihm provozierten Angriff wehren, sondern muß das Feld räumen. Wenn er nicht wegkann, darf er die Schläge nur abblocken, aber grundsätzlich keinen Gegenangriff starten (Nur Schutzwehr, keine Trutzwehr), es sei denn, die Provokation wäre "verbraucht", weil der Provozierte nun seinerseits Spaß daran findet, auf Hans einzuprügeln und die Provokation ausnutzt um endlich mal richtig draufzuhauen zu können (Rechtsmißbrauch). Dieser Fall ist aber rein juristisch sehr schwierig und man sollte auf keinen Fall dumme Experimente machen. Folgen wie unter Fall A Variante b.
sowas macht man ja nicht, und ich denke mal das der schleim emil, dem budo hans da aber auch selbst beibringen wird.

Zitat:
Im Grunde ist es so: Wenn wir uns an unsere Budo-Ethik halten, wie wir sie beim Training mitbekommen, dann kann nicht viel schiefgehen.
ja, für meinen gegner
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  #4  
Alt 26-01-2006, 08:04
Benutzerbild von Stoiker
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Standard

Zitat:
III. Verhaltensmaßregeln für Budoka
[...]Man verläßt ein Schützenfest am besten bevor Betrunkene stänkern und spätestens dann, wenn man bemerkt, daß es Streit gibt.
Also schon um 15 Uhr nachmittags. Und Samstag abends bloß zu Hause bleiben und Tee trinken!

Zitat:
III. Verhaltensmaßregeln für Budoka
[...]Lieber ein Bier ausgeben als sich schlagen.
Immer Kleingeld dabeihaben, falls der Typ danach auch noch Kippen aus dem Automaten ziehen will.

Zitat:
III. Verhaltensmaßregeln für Budoka
[...]Wenn eine Notwehrhandlung unumgänglich ist, sollte man nach deren Abschluß Beweise sichern, indem man zum Beispiel Zeugen anspricht und um deren Bereitschaft zur Aussage bittet.
Immer CSI schauen, da lernt man, wie man Beweise sichert. Und bloß nicht die Zeugen mit den Kumpels vom Angreifer verwechseln.

Zitat:
III. Verhaltensmaßregeln für Budoka
[...]Wenn man Angst hatte und kopflos einfach nur irgendwas gemacht hat, ohne sich dabei irgendwelche Gedanken über das mildeste Mittel gemacht zu haben, sollte man dies ruhig sagen.
Schwerer Fauxpas! Bei einem Angriff immer erst einige Minuten lang nachdenken, bevor man handelt!

Zitat:
III. Verhaltensmaßregeln für Budoka
[...]Daß die Meßlatte bei der Erforderlichkeit im Rahmen der Notwehr bei einem Budoka höher angelegt werden dürfte als bei anderen versteht sich von selbst.
Zum Glück trainiere ich FMA und keine Budostile.


Zitat:
III. Verhaltensmaßregeln für Budoka
[...]Als Budosportler kann man ziemlich getrost davon ausgehen, daß Richter und Staatsanwalt keine Budoka sind und in manchen Fällen wohl auch die in der Öffentlichkeit verbreiteten, völlig verzerrten Vorstellungen von den phantastischen Fähigkeiten und der Brutalität eines Karatekas haben.
Und wenn jetzt ein Thaiboxer, der früher Capoeira gemacht hat, sagt, dass er sich mit Krav Maga verteidigt hat? Dann heult der Richter wahrscheinlich vor Verzweiflung in seine Robe...

Zitat:
III. Verhaltensmaßregeln für Budoka
[...]Im übrigen gilt ganz allgemein: Immer bei der Wahrheit bleiben!
Welche Wahrheit? Meine? Die des Angreifers? Der Zeugen? Des Richters?

Gruß
Stoiker
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  #5  
Alt 26-01-2006, 08:46
Benutzerbild von Ki. 102
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Red face

Was ich nach dem überfliegen der Fall"lösungen" verstanden habe ist, dass der Solarplexus der Notaus-Knopf beim Angreifer ist, den man unbedingt drücken muss, damit man ihn nicht verletzen muss.

Und: Da ich als Karateka die Lage eh immer unter Kontrolle habe, und sich (s.o.) der Solarplexus zur Deeskalation anbietet, darf ich keinesfalls zum Kopf des Angreifers schlagen.
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  #6  
Alt 26-01-2006, 09:24
Benutzerbild von oneside
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Standard

Zitat:
Zitat von Ki. 102
Was ich nach dem überfliegen der Fall"lösungen" verstanden habe ist, dass der Solarplexus der Notaus-Knopf beim Angreifer ist, den man unbedingt drücken muss, damit man ihn nicht verletzen muss.

Und: Da ich als Karateka die Lage eh immer unter Kontrolle habe, und sich (s.o.) der Solarplexus zur Deeskalation anbietet, darf ich keinesfalls zum Kopf des Angreifers schlagen.
So habe ich das auch verstanden....
Der Solarplexus ist also ein 1m auf 3m Bereich, der sich immer als Notstop anbietet und bedient werden muss .

Ich finde das totalen Schwachsinn!
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  #7  
Alt 26-01-2006, 09:44
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Standard

Mal meinen Senf dazu, als Jura Student, der den großen Schein Strafrecht schon hinter sich hat..

Also erstmal.. der Typ, der das schreibt, scheint mir selbst schon ein bisschen betriebsblind bezüglich der Fähigkeiten, die ein Kampfsportler besitzt, zu sein..

Und der Fall ließt sich im übrigen schlimmer wie eine Anfängerklausur Strafrecht, voll mit Schlagwörtern und schwarzweißmalerei.. herrlich..

Zitat:
1. In Fallbeispiel e schlägt das Opfer dem Angreifer statt zum Solarplexus ins Gesicht. Der Angreifer stürzt, bricht sich den Schädel und stirbt. Unten wird dann erklärt, dass das Opfer verknackt wird! Sorry, aber, HÄ? Der Angreifer schlägt nach dem Gesicht des Opfers... Ich stelle mir grad vor, wie ich selbst aus distanztechnischen Gründen(Körper des anderen vorgebeugt) oder einfach wegen Gewöhnung/Training eher zum Kopf schlage...
Dann bleibt noch die Frage: Wenn man nem Angreifer ins Gesicht schlägt und der Kampf damit zu Ende ist, aber der Angreifer KEINE Schäden davonträgt - dann wird man ja nicht verknackt. Wieso aber dann, wenn ich keinen Einfluss drauf habe, was nach meinem Schlag passiert? Was passiert, wenn ich auf den Solarplexus schlage und das Herz stehen bleibt? Weiß man doch vorher nicht(auch wenn weniger wahrscheinlich).
Also die Schäden sind nur wichtig bei der schweren Körperverletzung.. für die einfache Körperverletzung reicht jede "Steigerung eines krankhaften Zustandes" oder "jede üble Behandlung, die mit nicht unerheblichen Schmerzen verbunden ist".. Das hat man mitunter schon bei einer Ohrfeige.. Dieser Tatbestand ist dementsprechend fast immer erfüllt..
Also auch der Schlag ins Gesicht ohne Folgen erfüllt in der Regel den Straftatbestand der Körperverletzung..
Das mit dem Herz sind wohl Folgen, mit deren Eintritt nicht gerechnet werden kann.. Ich glaub selbst wenn du mit dem direkten Vorsatz draufhaust einen Herzstillstand herbeizuführen, wäre das wohl ein untauglicher Versuch.
Solltest du also nicht nen kompletten Ignoranten als Richter da stehen hast (was gerade im Strafrechtlichen Bereich nach meiner Praktikumserfahrung gerne mal passieren kann) wird das ohne strafrechtliche Folgen bleiben..
Zur Lösung e.. Meines Erachtens Blödsinn und entspricht nicht dem aktuellen juristischen Stand:
Damit die KV mit Todesfolge durchgeht, müsste der Schädelbruch direkte Ursache des Schlages sein.. (Kausal + objektiv Zurechenbar) und dann auch noch zumindest fahrlässig herbeigeführt.. unter normalen Umständen kann das gar nicht durchgehen..
Naja.. man muss zugute halten das der Verfasser schreibt könnte deswegen verurteilt werden.. passieren kanns..

Zitat:
2. Der Verfasser ist selber Richter. Er schreibt im Teil III. b, wie man sich vor Gericht verhalten sollte. Dort deutet er an, dass man dem Richter nicht sagen sollte, dass er keine Ahnung von der Materie hat - was aber im KK-Bereich wohl so sein wird. Jetzt sehe ich mich da hocken und der Richter lässt einen Spruch nach dem anderen los, wie brutal wir KK-ler doch sind. Karateka haben ja noch ne gewisse Etikette, aber ein Kickboxer... Ich seh mich da hocken und dem Richter mal offen aber ruhig die Meinung sagen... Tja, und das soll dann wohl das Urteil gegen meine Partei "straffen"...
Ich glaube das Bedürfnis hätte ich auch.. aber gerade an Amtsgerichten findet man immer wieder gerne ignorante "Hart aber Gerecht" Strafrichter..
Also Anwalt nehmen! Immer(!).. und tun was der sagt.. egal wie lächerlich man sich dabei Vorkommt! Im günstigsten Fall kennt der den Richter schon und weiß worauf dieser Anspricht..

Zitat:
das mildeste mittel, der schlag vor solarkomplex (oder wie das teil genannt wird) ist ne feine sache. jetzt mach das mal gegen einen gegner in dicker daunenjacke, der sich seinerseits bewegt und sich nicht einfach hauen lässt. und was soll man machen, wenn der gegner nicht von dem schlag umgeht? dann kämpft man gegen jemanden der zumindest sauer ist.
Mitdenken..wenn der Solarplexus nicht erreichbar ist.. kann er dann noch mildestes Mittel sein?
Im Text war doch auch das Beispiel, dass man einen Dieb auf die Beine schießen darf, wenn man sonst keine Möglichkeit mit entsprechender Erfolgsaussicht hat.

Und das man sich vor Gericht möglichst gut / clever verkaufen sollte ist klar..

Naja.. über die Verhaltensregeln für Budokas wollen wir jetzt mal nicht sprechen.. aber ich glaub da sieht man schon wie der Richter der das verzapft hat so drauf ist..

EDIT: Rechtschreibung.. das nächste mal guck ich voher noch mal drüber, nochmals Danke für den netten Hinweis weiter unten..

Geändert von JPJacobs (26-01-2006 um 13:38 Uhr).
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  #8  
Alt 26-01-2006, 10:12
Benutzerbild von Ki. 102
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Zitat:
Zitat von JPJacobs
Mal meinen Senf dazu, als Jura Stundet der den großen Schein strafrecht schon hinter sich hat.
Ah, da versucht jemand uns das Vertauen in die Juristen zurückzugenben ... mit "einigem Aussicht auf Erfolg", wie ich finde.
GRUß !
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  #9  
Alt 26-01-2006, 10:31
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Das war ja immerhin ein Versuch, mal ein paar Dinge zu klären.
Ich bin kein Jurist aber hole mir schon auch Beurteilungen diverser Konzepte von Juristen ein. Demanach muss ich sagen, dass ich einige der im Text beschriebenen Ansichten nicht bei diesen Juristen so vorgefunden habe.

Die Bemerkung mit dem "Notaus - Solar plexus" ist so eine Sache. Da würde ich ebenso wie in Bezug auf die Kopfverletzung als nicht direkte Folgde des Schlages eher dazu neigen, den Text als zu eng und übervorsichtig zu betrachten.
Die Entscheidungslage der Gerichte ist nicht in allen Fällen so. Vielleicht hat da auch ein Umdenken statt gefunden, was sehr löblich wäre.

Das Problem das sich stellt ist dieses:
Es ist durchaus vorgekommen, dass ein Schlag ins Gesicht zum Tod geführt hat. Wenn ich das Opfer bin, will ich dieses Risiko nicht auf mich nehmen.
Allerdings gibt es belegte Fälle, wo selbst eine Kugel (Kaliber 9mm Luger VM) bei seitlichem Kopfschuss am Schädel abgeprallt ist. Darauf würde ich mich als Verteidiger wiederum nicht verlassen wollen.

Damit relativieren sich Budo-Märchen ( Solarplexus) ganz gewaltig.
Das dies kein Freibrief für gewollte und hemmungslose Gewalt zur Verteidigung ist, ist klar.


Grüße

Florian
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CSSD/SC Germany- taktische Konzepte und Waffentraining für Behörden, Militär und Zivilisten
www.cssdsc.org ; info@cssdsc.org
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  #10  
Alt 26-01-2006, 12:15
Benutzerbild von Kannix
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Ja gut, Richter haben keine Ahnung vom Leben, nix neues, oder?
Aber sie sprechen nunmal die Urteile. Deswegen braucht man ja auch einen Anwalt der kennt die Denkweise besser
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  #11  
Alt 26-01-2006, 14:26
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Kampfkunst: Hapkimudo
 
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Zitat:
§ 34 (Rechtfertigender Notstand) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Weiß irgend jemand, was "Ehre" in diesem Zusammenhang bedeutet? Das Wort an sich ist schon extrem schwammig, viele haben verschiedene Ansichten von Ehrgefühl und während mir einige Leute schon sagten, dass es im Fußball um Ehre ginge, meinten andere, sie würden es nichtmal als Ehrbeleidigung sehn, wenn sie jemand anspuckt und demütigt...
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  #12  
Alt 26-01-2006, 14:40
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst:
 
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Beiträge: 26
Standard

Zitat:
Zitat von Ki. 102
Ah, da versucht jemand uns das Vertauen in die Juristen zurückzugenben ... mit "einigem Aussicht auf Erfolg", wie ich finde.
GRUß !

Wer hat dir den in den Kaffe gepisst?!
Tip: Wenn du rumschänkern willst heb dir das für User auf die kennst, oder Leute die kompletten Blödsinn posten.. Danke!

Zurück zum Thema:
Was ich bedenklich fand, war das es nicht nur von einem x-beliebigen Richter kam, sondern gerade von einem Richter der Kampfsport Background hat..

Geändert von JPJacobs (26-01-2006 um 14:46 Uhr).
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  #13  
Alt 26-01-2006, 15:04
Benutzerbild von Ki. 102
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Kampfkunst: Karate
 
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Standard

Zitat:
Zitat von JPJacobs
Tip: Wenn du rumschänkern willst
"Rumschänkern ?"

Habe mal wieder gelernt: Ironie ist gefährlich!

Frage aus dem off: Hast Du das denn ironisch gemeint ?

Nö ...

Aber ich nehm's auf meine Kappe ... ich habe -wenn auch nicht vorsätzlich, glauben Sie mir !!- so doch grob fahrlässig in JPJacobs den unrichtigen Eindruck erweckt (Täuschung), dass ich ihn verunglimpfen will !!

Moment die "Arglist" fehlt demnach ...

Ich nehm' mir 'nen Anwalt!
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  #14  
Alt 26-01-2006, 15:48
Benutzerbild von Dudeplanet
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Also ich will ja nur mal wissen, wie einer fallen soll (aus dem Stand, nicht von einer klippe), dass er sich den Schädel bricht und auch gleich tot ist
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  #15  
Alt 26-01-2006, 15:51
Benutzerbild von Dudeplanet
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Zitat:
Zitat von Pinselstrich
Weiß irgend jemand, was "Ehre" in diesem Zusammenhang bedeutet? Das Wort an sich ist schon extrem schwammig, viele haben verschiedene Ansichten von Ehrgefühl und während mir einige Leute schon sagten, dass es im Fußball um Ehre ginge, meinten andere, sie würden es nichtmal als Ehrbeleidigung sehn, wenn sie jemand anspuckt und demütigt...
Ehre im Sinne von Menschenwürde. Wenn sich also einer entschließt sein Geschäft gegen deinen Willen auf deinem Gesicht zu verrichten oder ähnlich geartete Dinge. Anspucken wahrscheinlich auch.
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