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#1
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| Eine schöne Seite hast du. Allerdings solltest du den Beitrag zu Verhältnismäßigkeit noch mal überarbeiten. eine "Verhältnismäßigkeit" gibt es nicht. ![]() Schau mal hier Beitrag von Luggage zum Thema "Recht und SV" |
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#2
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| Zitat:
es freut mich aber das dir meine hp gefällt. |
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#3
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| auf den verschiedensten Seiten auf. Jeder schreibt von jedem ab und ..zack haben wir eine weitere urbane Legende. ![]() Ich darf -unter Umständen- sehr wohl jemanden z.B. "erschießen" wenn er mir eine Ohrfeige gibt. Aber das soll hier nicht besprochen werden. Lies dir einfach den Text (eines Juristen) durch. Da steht alles wichtige drin. |
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#4
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| Zitat:
juristisch gesehen (mein bester freund ist jurist) machst du dich strafbar. |
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#6
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| entschuldige bitte das war nicht böse gemeint. von mir. mein kumpel ist jurist daher habe ich das . .... erkläre es doch von deiner seite wie du es meinst. aber erschiessen würde ich keinen der mir ne ohrfeige gibt. liebe gruss |
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#7
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| Dann solltest du den Juristen wechseln, bzw. mal einen fragen, der sich mit Strafrecht auskennt.
__________________ Denke immer daran, dass es nur eine wichtige Zeit gibt: Heute. Hier. Jetzt. (Leo Tolstoi) |
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#8
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| Beitrag von Luggage zum Thema "Recht und SV" ![]() |
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#9
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| Zitat:
du kannst es gerne ausprobieren mit erschiesse für Ohrfeige. da kannst du dann erst einmal miefrei wohne... hihih und wenn überhaupt greife ich eher zur waffe a. wenn ich überhaupt einen waffenschein besitze, die wenigen besitzen in deutschland einen. wir leben ja hier nicht in amerika. und b. eher wenn man nach meinen leben trachtet. und dann stellt sich immer noch die frage, wäre es möglich gewesen ihn nur anzuschiessen, statt zu töten. wir reden über sachen die so in der realität gar nicht auftreten wer trägt schon ne waffe mich sich. P.S. es ist nur für mich erschreckend , wenn ich hier in einen kampfsport forum unter gleichgesinnten, das ich angst haben muss um mein leben, wegen einer ohrfeige die ich vorher den gegenben haben. naja kopfschüttel. gerade kampfsportler werden von gesetzt härter bestraft weil sie genau wissen wie weit sie gehen dürfen oder es zumindest wissen sollten. :-( Geändert von wwjd28041982 (27-10-2011 um 17:03 Uhr). |
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#10
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| Stimmt im Internet steht viel Mist...und mit einigen Postings wird es mehr und mehr... ![]() ![]() Und das Kampfsportler vom Gesetzt härter bestraft werden hast du sicherlich auch im Internet gelesen, gell!?...das ist nämlich auch quatsch... ...als nächstes kommt dann die "man muss erst dreimal vorher gewarnt haben" Geschichte... ![]() ![]() |
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#11
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| Zitat:
![]() bei mir steigen die emotionen. echt. Geändert von wwjd28041982 (27-10-2011 um 17:29 Uhr). Grund: - |
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#12
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| Lies dir den geposteten Link durch, die darin enthaltenen Paragraphen, verstehe sie, nutze die SuFu hier und dir werden die Augen aufgehen. Ernstgemeinter Ratschlag für dich als Anfänger, um auch viele unnötige Freds zu vermeiden.
__________________ Denke immer daran, dass es nur eine wichtige Zeit gibt: Heute. Hier. Jetzt. (Leo Tolstoi) |
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#13
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| Fall: Jemand erschießt einen Anderen, nachdem er von ihm geohrfeigt wurde. Ich sehe da keine Notwehr und keinen Notstand. Wenn der Totschläger schuldfähig ist und hinreichender Tatverdacht besteht, gibt es eine Anklage und bei Beweisfähigkeit eine Verurteilung, die rechtskräftig wird. Mindeststrafe fünf Jahre, in der Regel natürlich ohne Bewährung. Höchststrafe: Gesetzlich nicht gesondert definiert, daher lebenslänglich (siehe § 212 StGB). Vorbestrafte können bei so etwas schon mal über zehn Jahre Gefängnis bekommen. Selbst lebenslänglich ist so möglich. Das Legalitätsprinzip ist ohne Ausnahme anzuwenden, da Totschlag ein Verbrechen darstellt. Alles andere dürfte sonst Strafvereitelung im Amt bedeuten. §§ 212; 12; 15; 17; 45; 49 StGB sind, denke ich anzuwenden. Weitere Paragraphen sind nicht ausgeschlossen. Vorausgesetzt wird jetzt einfach Erwachsenenstrafrech. Übrigens: Selbst in früheren Zeiten, als Duelle möglich und vielleicht relativ üblich waren, wurde, wenn „Satisfaction“ gefordert wurde, der Andere gefragt und das Duell fand erst mit beiderseitiger Zustimmung statt. Ich gehe nicht davon aus, daß der Erschossene in unserem Fall mit seinem Tod einverstanden war, was aber auch eine rechtlich unwirksame Einwilligung wäre, da sittenwidrig. an Mod. bitte ein geeignetes thread machen. falls noch gewünscht. das überlasse ich den mod. |
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#14
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| @ Mods: Bitte auslagern und nen eigenen Fred draus machen!!!! Schauen wir mal: § 32 StGB: Absatz 1 sagt mir nur, was durch Notwehr geboten ist, ist nicht rechtswidrig! Absatz 2 sagt mir, was Notwehr ist! Und da sehe ich KEIN WORT VON VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT! In keiner Rechtssprechung oder Kommentar dazu wirst du sowas finden.
__________________ Denke immer daran, dass es nur eine wichtige Zeit gibt: Heute. Hier. Jetzt. (Leo Tolstoi) |
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#15
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| Schau doch mal wwjd28041982. Stell dir vor du bist ein kleines 18 jähriges Mädchen. Nachts läufts du durch den Park nach Hause. Dann wirst du von einem 2 Meter großen Mann umgeschubst, der dir hinterherruft, dass er dich jetzt ordentlich vergewaltigen wird! Die einzige physische Tat die er bis dahin gemacht hat, war lediglich ein Schubser. Nehmen wir an, das Mädchen hat, aus welchen Gründen auch immer, eine Schusswaffe dabei. Willst du mir allen ernstes sagen, dass das Mädchen nicht schießen darf? Auch nicht, wenn es ihre einzige Möglichkeit ist, einer Vergewaltigung, und anderen möglichen Schritten zu entgehen? Also ich denke, wenn ich das Mädchen wäre. Würde ich auf jeden Fall auf ihn schießen. Natürlich ist sowas immer traurig, und ein harter Zug. Aber leider ist unsere Welt noch nicht so harmonisch, wie es ein KungFu-Optimist wie ich gerne hätte. Wenn mir jetzt aber meine Freundin eine Ohrfeige gibt, weil ich ihr fremdgegangen bin, und ich sie darauf hin erschieße, dann wird mich der Richter nicht so schnell gehen lassen. Aber dieses Beispiel macht eh keinen Sinn, weil es keine Notwehrsituation ist. Eine blosse Ohrfeige, oder auch ein Schubser, kann im richtigen Zusammenhang, eben doch eine prekäre Notsituation darstellen, wie mein Beispiel von dem Mädchen im Park zeigt!
__________________ Lang lebe König Simplicus! Mein Retter, General, und Licht in der Dunkelheit! |
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