|
#61
| |||
| |||
| Mobbing ist nicht das eigentliche Thema des Threads, diskutiert das also bitte in einem anderen Thread. Zurück zum Thema oder wir machen hier dicht. |
|
#62
| |||
| |||
| Zitat:
Es ist so und aus Deinen Beiträgen meine ich zu lesen, dass Du das immer noch zu weit fasst und wenn wir von unterschiedlichen Sachverhalten ausgehen, diskutieren wir nicht mehr über Rechtsempfinden, sondern schlicht aneinander vorbei. Darum bitte ich Dich, sage mir, was für Dich ein "gerechtes" Mittel wäre, um einem nicht enden wollenden Beleidigungsschwall zu begegnen. So schaffen wir vielleicht eine Grundlage. |
|
#63
| |||
| |||
| Wenn es denn wirklich nur um Beleidigungen geht und ein physischer Angriff nicht zu befürchten ist, könnte man sich natürlich einfach umdrehen und weggehen. Falls der "Angreifer" dir dann auf den Fersen bleibt, kann man dem eben nur noch körperlich begegnen. Man muss ja nicht gleich mit der Faust ins Gesicht. Ein Kampfsportler ist sicherlich in der Lage, einen so starken Stoß zu versetzen, dass der Angreifer erstmal merkt wie groß der Kraftunterschied (so vorhanden) ist. Gleichzeitig brächte das auch eine gewisse Distanz und die Möglichkeit, sich umzudrehen und einfach zu gehen. Das ist immerhin eine Möglichkeit, oder? |
|
#64
| ||||
| ||||
| Wenn dabei die Kauleiste kaputt geht (bleibende Schäden) habe ich schon meine Bedenken. Eine Schlag auf den Kehlkopf oder Abstechen als mildestes Mittel, wenn das Schlagen nicht möglich ist, finde ich inakzeptabel, wie auch Erschießen, wenn der Pöbler unerreichbar auf einem Baum sitzt. Ich weiß jetzt nicht, ob das in den Augen der Juristen schon ein krasses Missverhältnis wäre? Auch wenn ich so an mich selbst denke, falls ich mal einen angreifen würde: Aufgrund meiner Statur habe ich von leichtgewichtigen Kampfkünstlern schon gehört "Bei Dir würde ich ein Messer nehmen" und das wäre eventuell auch durch das Notwehrrecht gedeckt, während ein kleinerer, leichterer Mensch nur verprügelt wird, weil das bei dem eben geht. ![]()
__________________ Ich wurde durch's Feuer, wie Phoenix geborn. Ich flog durch die Lüfte! ward doch nit verlorn. |
|
#65
| |||
| |||
![]() |
|
#66
| ||||
| ||||
![]() Ich habe meinen Körper in langen Jahren zur Waffel ausgebildet.
__________________ Ich wurde durch's Feuer, wie Phoenix geborn. Ich flog durch die Lüfte! ward doch nit verlorn. Geändert von Simplicius (02-11-2011 um 20:22 Uhr). |
|
#67
| |||
| |||
| Zur Erinnerung: Thema war die Notwehrprovokation, nicht das mildeste Mittel. |
|
#68
| |||
| |||
| Zitat:
Man darf sich da auch nicht zu sehr von juristischer Theorie "beeindrucken" lassen. Gedankenspiele à la Pöbler auf dem Baum sind sicher hochinteressant, allerdings ist es real schwer genug bei "normalen" Fällen in die Notwehr reinzukommen. In solchen Extremfällen wird man da in aller Regel auch auf die Signalwirkung achten. Fälle wie der des getöteten Räubers machen ja gerade deswegen Furore. |
|
#69
| ||||
| ||||
| Nur als kurzes Statement, weil ich´s gerade lese. Soviel Exkurs sollte erlaubt sein (?): Der Schlag auf den Kehlkopf wird überschätzt. So schnell geht der nicht kaputt. Ich will das nicht verharmlosen, aber diese Gegenwehr passt nicht auf eine Linie mit abstechen oder erschießen. Ein Kehlkopf wird eher eingedrückt bzw. beschädigt, wenn z.B. durch einen Knochenwürger eine große Druckfläche genutzt wird. Bei Faustschlägen wird aufgrund der noch relativ großen Beweglichkeit sowas nicht passieren. Was sicherlich keine 100% Prognose ist. Aber wenn ihr euch mal Freefights anseht: wie oft landen da alleine im Eifer des Gefechts Schläge in der Halsregion. Wäre doch regelmäßig lebensgefährlich. Habe aber noch nie jemanden gesehen, der wg. kaputtgeschlagenen Kehlkopf rausgetragen wurde.
__________________ Viele Leute meinen, ich bin oberflächlich. Das stimmt aber nicht! Ich habe auch hässliche Freunde... |
|
#70
| ||||
| ||||
| Zitat:
![]() Potentiell ist der Schlag gegen den Kehlkopf jedoch durchaus tödlich, ebenso wie Würgen oder Tritte von oben auf den Kopf des liegenden Opfers. Nicht nur der Kehlkopf kann brechen sondern auch (wahrscheinlicher) das Zungenbein. Es kann durch sekundäre Effekte zum Tod kommen, etwa Zuschwellen der Luftröhre auch ohne Bruch, besonders bei SV-Situationen, wo oftmals schnell keine Ärztliche Hilfe zu erwarten ist, wenn überhaupt welche geholt wird. Es kann auch zu einer Stimulanz des Carotisnervs kommen wodurch in Zusammenwirkung mit dem Shock Herzstillstand und Kreislaufkollaps drohen. Damit ist nicht zu spaßen. |
|
#71
| ||||
| ||||
| Ja, die höllischen Schmerzen u.a. "Unanehmlichkeiten" kann ich mir vorstellen. So intensiv habe ich das noch nicht selbst erfahren, aber die eine oder andere Blessur bleibt einfach nicht aus. Von daher kann ich´s nachvollziehen. Verstehe, dann relativiere ich ![]() Wollte auch nicht übermitteln, dass man bedenkenlos auf den Hals boxen sollte. Ist sicherlich eine der bedenklicheren Verteidigungsmittel, für mich korrelieren Messereinsätze aber z.B. erst einmal grundsätzlich mit der Inkaufnahme des Todes (auch wenn das nicht automatisch gegeben ist), Würger und waffenlose Halsangriffe allenfalls nur situativ. Ich bin natürlich kein Richter, aber das ist u.a. für mich ein Motiv, z.B. kein Messer zu führen. Aber gut, zurück zum Thema ![]()
__________________ Viele Leute meinen, ich bin oberflächlich. Das stimmt aber nicht! Ich habe auch hässliche Freunde... |
|
#72
| ||||
| ||||
| Auf eindeutig verbale Versuche mich zu reizen zuzuschlagen fall ich nicht rein, dafür hab ich ein zu großes Mundwerk. Werd ich verbal "angegriffen" verteidige ich mich, schlage dann zurück und wenn er am Boden liegt kommt meine Finalbeleidigung. Verbal kann man wenigstens auf einen am Boden liegenden "eintreten" ohne für Jahre in den Bau zu wandern. Worte verletzen einen nicht, essei denn mein Kontrahent versucht mich mit einem Duden zu verprügeln...
__________________ Der Wahnsinn, schon 4 Verwarnungspunkte!!! Kann ich die bei Payback einlösen? Edit: Jetzt sind es schon 8! |
![]() |
| Dieses Thema betrachten zurzeit 1 Personen. (0 registrierte Benutzer und 1 Gäste) | |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |