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  #1  
Alt 02-02-2006, 10:17
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Judo, VC
 
Registrierungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 8
Standard Recht, Gesetz, §§ und die "Straße"

Hallo zusammen,

habe mich jetzt einige Zeit hier umgesehen und muss sagen, dass hier doch sehr verschiedenes Publikum die jeweilige Meinung kundttut. Das ist erstmal gut so!

Ich bin selber Jurist, war Zeitsoldat und arbeite im Sicherheitsbereich. Ich bilde mir also (wie wohl jeder dann hier) ein, dass ich Ahnung von der Materie habe.
Deswegen auch mal folgendes:

Ihr müsst immer unterscheiden zwischen dem was Recht (im Sinne der §§) ist und dem, was tatsächlich und wirklich auf der "Straße" passiert.
Klar ist:
Wer in Notwehr handelt, der handelt gerechtfetigt. Und wenn man weiß, was Notwehr ist und was sie alles erlaubt, dann macht man auch keine Fehler.
Andererseits geht es um die Beweisbarkeit vor Gericht. Um Definitionen und immer wieder um den konkreten Einzelfall.
Und ob es einem nun passt oder nicht: Der Richter spricht nach besten Wissen Recht und kann nur das beurteilen, was ihm vorgetragen (bewiesen) wird!

Selbstverteidigung und Notwehr wird von hochbezahlten Leuten immer wieder neu diskutiert und definiert... deswegen ist es kaum möglich pauschal zu sagen, dass IMMER in der und der Situation ein klarer Fall von Notwehr etc. vorliegt, da es letztlich im realen Leben auf die Beweisbarkeit ankommt.
Und die Grenzen von Notwehr zu Notwehrprovokation etc. sind recht schnell überschritten, wenn man unvorsichtig ist (oder sich vor Gericht falsch ausdrückt!).

Seid also vorsichtig und haltet Euch (nach Möglichkeit!) aus Schlägereien fern, so wie es auch in so ziemlich ALLEN Kampfsportarten gelehrt wird!
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  #2  
Alt 02-02-2006, 10:42
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Raufen & Rangeln
 
Registrierungsdatum: 22.04.2004
Ort: Hamburg - St. Pauli
Beiträge: 1.840
Standard



Ich glaube diese Erkenntnis hatten wir schon ein paar Mal hier im Board aber man lernt ja nur durch wiederholen... aber gut zu wissen, dass jetzt auch mind. ein Jurist hier an Board ist.
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  #3  
Alt 02-02-2006, 11:15
Benutzerbild von arben
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: Muay Thai
 
Registrierungsdatum: 09.04.2005
Ort: Bangkok
Beiträge: 487
Standard

Zitat:
Zitat von Silberklinge
Hallo zusammen,

Ich bin selber Jurist, war Zeitsoldat und arbeite im Sicherheitsbereich. Ich bilde mir also (wie wohl jeder dann hier) ein, dass ich Ahnung von der Materie habe.
Erstmal danke für Deine Einschätzung von Recht und Notwehr.

Als Jurist bezeichnen sich erfahrungsgemäß ja die verschiedensten Menschen. Bedeutet Jurist in Deinem Fall, dass Du Jura studierst, das 1. Staatsexamen abgelegt hast, das 2. Staatsexamen abgelegt hast, Rechtsreferendar bist, Rechtsanwalt etc. oder im Staatsdienst bist? Ich frage rein interessehalber.

Gruss
Arben
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  #4  
Alt 02-02-2006, 12:00
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Judo, VC
 
Registrierungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 8
Standard

Zitat:
Zitat von arben
Erstmal danke für Deine Einschätzung von Recht und Notwehr.

Als Jurist bezeichnen sich erfahrungsgemäß ja die verschiedensten Menschen. Bedeutet Jurist in Deinem Fall, dass Du Jura studierst, das 1. Staatsexamen abgelegt hast, das 2. Staatsexamen abgelegt hast, Rechtsreferendar bist, Rechtsanwalt etc. oder im Staatsdienst bist? Ich frage rein interessehalber.

Gruss
Arben

Da hast Du vollkommen recht

In meinem Fall bedeutet "Jurist":
Diplom-Jurist (=erstes Staatsexamen) und Rechtsref. (=Berufsbezeichnung eines Menschen, der nach 1. Staatsexamen zwei Jahre Für Gericht etc. arbeitet und danach dann fertiger Anwalt sein darf).
Dazu kommt Ausbildung beim Bund zum Offz. im Objektschutz, die auch entsprechende Rechtskenntnisse vermittelt.

Daher meine "juristische" Meinung. Aber selbst unter "Juristen" gibt es ja noch verschiedene Weltanschauungen- also bleibt es -auch bei mir- beim berühmten: "das ist eine Meinung"
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  #5  
Alt 02-02-2006, 12:31
Benutzerbild von Kazuko
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Kampfkunst: Tan Kee Tze Wushu
 
Registrierungsdatum: 20.04.2003
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Alter: 28
Beiträge: 1.273
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Im Endeffekt ist es und bleibt es ein Glücksspiel wie der Richter es sieht.

Außerdem habe ich im SV Fall wichtigere Sachen zu bedenken als daran ob das angemessen ist.
Zumindest wenn man ein bisschen Erfahrung hat und ein ganz kleines bisschen denken kann wird man nicht wenn man geschubst wird dem anderen beide Arme ausreißen und dann schreien FINISH HIM

Kazuko
__________________
Viele Menschen sind zu gut erzogen um mit vollem Mund zu sprechen, haben
aber kein Problem damit, dies mit leerem Kopf zu tun.
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  #6  
Alt 02-02-2006, 12:49
Benutzerbild von Mäks
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Kampfkunst: WingTsun [EWTO]
 
Registrierungsdatum: 24.01.2005
Ort: Autriche
Alter: 29
Beiträge: 1.282
Standard

Hi Silberklinge! Ich bin ebenfalls auf ner Sicherheitsbehörde tätig, aber in Österreich. Jurist bin ich keiner.
äääh..... IPA Kollege?

@Kazuko: wenn mich jemand schubst, mach ich immer ein FATALITY!!! Meistens das von Smoke, bei dem gleich die ganze Welt mit explodiert

Greetz Mäx
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  #7  
Alt 02-02-2006, 12:56
Benutzerbild von Ki. 102
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Kampfkunst: Karate
 
Registrierungsdatum: 30.04.2004
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Beiträge: 1.964
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Zitat:
Zitat von Silberklinge
Seid also vorsichtig und haltet Euch (nach Möglichkeit!) aus Schlägereien fern, so wie es auch in so ziemlich ALLEN Kampfsportarten gelehrt wird!
Mein Reden.
Die Konsequenzen aus der rechtlichen Lage, die Vernunft als solche und z.B. die Karate-Etiquette treffen auf wundersame Weise zusammen.
GRUß !!
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  #8  
Alt 02-02-2006, 15:47
Benutzerbild von *Takezo*
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Kampfkunst: Kempo, Katori Shinto Ryu
 
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Beiträge: 120
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Also ich denk das problem das jeder haben wird in einer Situation wo er angegriffen wird oder jemand bekanntem der angegriffen wird helfen will ist
das er sich keine gedanken um Gesetze machen wird sondern um Gerechtigkeit(vielleicht auch nur aus seiner sichtweise). Und das ist nunmal (leider?) nicht das gleiche.
Z.B. man sieht wie ein freund verkloppt wird. Man will ihm helfen und denk sich (ich würd sagen natürlicherweise) "dem verpass ich eine", da er ja auch den Freund grün und blau geschlagen hat denkt man sich das wäre ausgleichende gerechtigkeit. Nun dann wird aber bestimmt irgend n staatsanwalt darauf raus wollen das man ihn ja auch mit weniger gewalt hätte abhalten können den freund zu schlagen und man damit im sinne der Notwehr über die stränge geschlagen hätte. und schon is der salat da.

ich denke das problem ist oft das eben Recht und Gesetz nicht gleich der Gerechtigkeit sind. aber das kann man dem staat halt auch nicht so recht vorwerfen den gerechtigkeit lässt sich nunmal nicht wie ein gesetz allgemeingültig festlegen. und so bleibt halt die einzige form der gerechtigkeit nur noch der richter der dann noch die möglichkeit hat zu sagen ja ok das is n minderschwerer fall.

greetz
benni
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  #9  
Alt 02-02-2006, 18:38
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Judo, VC
 
Registrierungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 8
Standard

Zitat:
Zitat von Kazuko
Im Endeffekt ist es und bleibt es ein Glücksspiel wie der Richter es sieht.

Außerdem habe ich im SV Fall wichtigere Sachen zu bedenken als daran ob das angemessen ist.
Zumindest wenn man ein bisschen Erfahrung hat und ein ganz kleines bisschen denken kann wird man nicht wenn man geschubst wird dem anderen beide Arme ausreißen und dann schreien FINISH HIM

Kazuko
Na ja, nicht ganz falsch was Du da sagst.
Aber ein wenig zu "eng gesehen" ist es trotzdem. Der Richter MUSS das Gesetz anwenden, wie es sich darstellt. Es kommt also nicht darauf an, wie er (z.B.) die Notwehr selber definiert, sondern da gibt es schon anzuwendene Vorgaben. Ist also nicht nur Glücksfall oder des Richters Schuld!

Aber -und damit hast Du recht- das ganze zu beweisen oder die Gedanken in dem Moment richtig zu ordnen ist schwer... vielleicht oft auch nicht machbar.
Aber dafür gibt es ja auch Gesetze... zum Beispiel "Notwehrexzess"- also wenn ich Panik um das Leben meines Freundes (siehe Beispiel oben) habe, dann kann ich anstatt den Bösewicht nur wegzuschubsen auch ruhig mal eine falsche Entscheidung treffen und ihm eine reinhauen. Zuviel wäre es dann aber, direkt den "Knüppel aus dem Sack" zu geben...

Und das Gesetze in irgendeiner Form nötig sind, steht ja ausser Frage. Schließlioch sind wir ja nicht bei Mortal Combat- auch wenn wir die Moves schon können hier *g*
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  #10  
Alt 02-02-2006, 22:08
Branco Cikatic
Gast
Kampfkunst:
 
Beiträge: n/a
Standard

Nach meinen Erfahrungen haben die Richter von heute,
das waren auch einige die ich erlebt, habe von der
Realität und der Anwendung der Gesetze keine Ahnung!
Er wäre doch mal eine Aktion, wenn der Richter mal
mit einer Streife mitfährt und die Realität auf den Strassen
sieht, so würden manche Urteile gerechter ausfallen.
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  #11  
Alt 03-02-2006, 10:27
Benutzerbild von Kazuko
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Tan Kee Tze Wushu
 
Registrierungsdatum: 20.04.2003
Ort: Neckarsulm
Alter: 28
Beiträge: 1.273
Standard

Zitat:
Zitat von Silberklinge
Na ja, nicht ganz falsch was Du da sagst.
Aber ein wenig zu "eng gesehen" ist es trotzdem. Der Richter MUSS das Gesetz anwenden, wie es sich darstellt. Es kommt also nicht darauf an, wie er (z.B.) die Notwehr selber definiert, sondern da gibt es schon anzuwendene Vorgaben. Ist also nicht nur Glücksfall oder des Richters Schuld!
Aber dafür habe ich ja auch einen Anwalt der mir die Gesetzeslage erläutert und mir sagt wie ich mich vor Gericht am besten zu verhalten habe.

Kazuko
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  #12  
Alt 03-02-2006, 13:12
Benutzerbild von sumbrada
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Kampfkunst: Conceptler
 
Registrierungsdatum: 26.11.2003
Ort: Kiel
Alter: 34
Beiträge: 5.411
Standard

Zitat:
Zitat von Silberklinge

Ihr müsst immer unterscheiden zwischen dem was Recht (im Sinne der §§) ist und dem, was tatsächlich und wirklich auf der "Straße" passiert.
aha
Wie gut, wenn man ein Rechtssystem besitzt, das einen reinen Selbstzweck erfüllt.

Grüße
Andreas
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  #13  
Alt 04-02-2006, 19:11
Benutzerbild von MORTIS
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst: Fighting
 
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Beiträge: 551
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Zitat:
Zitat von Mäks
IPA Kollege?
Gibt einige von uns in diesem Board.

Gruss Jerome
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  #14  
Alt 04-02-2006, 22:01
Benutzerbild von Shogun
Global Moderator
Kampfkunst: Securitygriff
 
Registrierungsdatum: 10.10.2001
Ort: good old germany
Alter: 34
Beiträge: 2.206
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Vielleicht steh ich jetzt auf dem Schlauch, aber was ist IPA ?
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  #15  
Alt 06-02-2006, 07:39
Benutzerbild von Mäks
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: WingTsun [EWTO]
 
Registrierungsdatum: 24.01.2005
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Alter: 29
Beiträge: 1.282
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Zitat:
Zitat von Shogun
Vielleicht steh ich jetzt auf dem Schlauch, aber was ist IPA ?
International Police Association!
klick beispielsweise mal auf www.ipa.at
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