Kampfkunst-Board



Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 25-03-2004, 15:49
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Kickboxen, Escrima, PSDS
 
Registrierungsdatum: 19.09.2002
Ort: Forchheim-Land
Alter: 24
Beiträge: 19
Talking Rechtliche Frage zum Messerkampf

Hallo,

seit langem beschäftigt mich eine rechtliche Frage zum Messerkampf:

Sollte ich das Glück haben, einen Angreifer so zu entwaffnen, das die Klinge in meinen Besitz übergeht, könnte mich mein Gegner wegen "Diebstahl" belangen oder nicht?

MfG
Ritter

Mit Zitat antworten
Quicklinks
  #2  
Alt 25-03-2004, 16:13
Benutzerbild von bobi
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: -
 
Registrierungsdatum: 23.11.2003
Beiträge: 1.120
Standard

ist wohl ne scherzfrage oder?
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 25-03-2004, 16:18
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: TaiJi, Aikido, Pencak Silat
 
Registrierungsdatum: 10.12.2003
Ort: Zürich
Beiträge: 34
Standard

Eher unterschlagung einer Tatwaffe!?!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 25-03-2004, 16:21
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: Ju-Jutsu / FMA / JKD
 
Registrierungsdatum: 12.01.2002
Ort: Hessen
Alter: 31
Beiträge: 305
Standard

StGB § 32 Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.




Wenn man den Kollegen dann bei der Polizei anzeigst würde ich die Waffe dort abgeben.

Ich selbst würde ihm die Waffe nicht wiedergeben, wer weiß was er damit vorhat??? Prinzipiell hat er einen Herausgabeanspruch, daß Messer ist ja schließlich sein Eigentum (vorrausgesetzt er hat es nicht selbst geklaut ).

Gruß Jörg

Ps. Glücklich ist, wer einem Messerangreifer das Messer abnehmen kann (guter Schutzengel *grins*)
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 25-03-2004, 16:41
Benutzerbild von lamiech
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst: Überleben
 
Registrierungsdatum: 04.10.2001
Ort: Netherlands, beyonde the dyke
Alter: 32
Beiträge: 515
Standard

Herausgabeanspruch entfällt, da Einziehungsgegenstand.
Das Messer war Tatmittel zur Begehung einer (versuchten) gefährlichen Körperverletzung oder gar eines Totschalges/ Mordes.
Ergo kann es nach 111b StPO i. V. m. 73 StGB... eingezogen werden.
Genauso wie das Auto, mit dem er dich vorher überfahren wollte
Und beides Kriegt er niemehr wieder (werden entweder vernichtet oder verwertet)!
Ham wir kein tolles Strafrecht?
Nur schade, dass die Anwender es nicht drauf ham, oder nicht drauf ham wollen.

CU
Lamiech
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 25-03-2004, 16:54
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: mt
 
Registrierungsdatum: 29.12.2002
Ort: Niedersachsen
Alter: 29
Beiträge: 327
Standard

ja, natürlich. und ganz bestimmt wird er zur Polizei renne und dich wegen Dienbstahl anzeigen.
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 25-03-2004, 17:31
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: Ju-Jutsu / FMA / JKD
 
Registrierungsdatum: 12.01.2002
Ort: Hessen
Alter: 31
Beiträge: 305
Standard

Zitat:
Zitat von lamiech
Herausgabeanspruch entfällt, da Einziehungsgegenstand.
Das Messer war Tatmittel zur Begehung einer (versuchten) gefährlichen Körperverletzung oder gar eines Totschalges/ Mordes.
Ergo kann es nach 111b StPO i. V. m. 73 StGB... eingezogen werden.
Und schon wieder was gelernt
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 26-03-2004, 06:38
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: jo mach ich
 
Registrierungsdatum: 27.08.2003
Beiträge: 1.206
Standard

Zitat:
Zitat von Ritter
Sollte ich das Glück haben, einen Angreifer so zu entwaffnen, das die Klinge in meinen Besitz übergeht, könnte mich mein Gegner wegen "Diebstahl" belangen oder nicht?

MfG
Ritter

Wenn Du es ihm gleich danach in den Bauch rammst, fehlt die wiederrechtliche Zueignungsabsicht.
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 26-03-2004, 08:05
Benutzerbild von Michael Kann
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: www.warriors.de www.psds.de www.nikolaus-budo-lehrgang.de
 
Registrierungsdatum: 24.06.2002
Beiträge: 10.356
Exclamation

Zitat:
Zitat von jörg
Ps. Glücklich ist, wer einem Messerangreifer das Messer abnehmen kann (guter Schutzengel *grins*)
Hat, so meine ich, weniger mit einem Schutzengel zu tun, als mit einem uns von der Natur gegebenen Greifreflex und kommt gar nicht SOOOOO selten vor. Sammle regelmäßig Berichte von Stechereien und da findet man ab und an schon solche Situationen. Wie die Erzieherin die sich gleich gegen zwei "Angreiferinnen" (eine unbewaffnet, die ander mit Küchenmesser) dadurch zur Wehr setzte, dass sie reflexartig die "KLINGE" ergriff und somit nur leicht verletzt wurde. Die Täterinnen davon recht überrascht sofort die Flucht ergrifffen.
__________________
www.nikolaus-budo-lehrgang.de www.warriors.de www.psds.de NBL findet am 13. +14.12.2008 statt!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 26-03-2004, 08:06
Benutzerbild von Michael Kann
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: www.warriors.de www.psds.de www.nikolaus-budo-lehrgang.de
 
Registrierungsdatum: 24.06.2002
Beiträge: 10.356
Exclamation

Zitat:
Zitat von andyy
ja, natürlich. und ganz bestimmt wird er zur Polizei renne und dich wegen Dienbstahl anzeigen.
So oft wie im Leben Tatsachen verdreht werden - warum nicht
__________________
www.nikolaus-budo-lehrgang.de www.warriors.de www.psds.de NBL findet am 13. +14.12.2008 statt!
Mit Zitat antworten
  #11  
Alt 26-03-2004, 08:07
Benutzerbild von Michael Kann
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: www.warriors.de www.psds.de www.nikolaus-budo-lehrgang.de
 
Registrierungsdatum: 24.06.2002
Beiträge: 10.356
Exclamation

Zitat:
Zitat von Alephthau
Wenn Du es ihm gleich danach in den Bauch rammst, fehlt die wiederrechtliche Zueignungsabsicht.
Man kann es ihm aber auch wieder geben und ihm sagen "nice Try"!
__________________
www.nikolaus-budo-lehrgang.de www.warriors.de www.psds.de NBL findet am 13. +14.12.2008 statt!
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 26-03-2004, 08:09
Benutzerbild von Michael Kann
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: www.warriors.de www.psds.de www.nikolaus-budo-lehrgang.de
 
Registrierungsdatum: 24.06.2002
Beiträge: 10.356
Thumbs up

Zitat:
Zitat von Ritter
Hallo,

seit langem beschäftigt mich eine rechtliche Frage zum Messerkampf:

Sollte ich das Glück haben, einen Angreifer so zu entwaffnen, das die Klinge in meinen Besitz übergeht, könnte mich mein Gegner wegen "Diebstahl" belangen oder nicht?

MfG
Ritter

*lol*
__________________
www.nikolaus-budo-lehrgang.de www.warriors.de www.psds.de NBL findet am 13. +14.12.2008 statt!
Mit Zitat antworten
  #13  
Alt 26-03-2004, 08:40
Benutzerbild von kioopi
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: muay thai
 
Registrierungsdatum: 05.12.2003
Ort: Köln
Beiträge: 63
Standard

Zitat:
Zitat von Alephthau
Wenn Du es ihm gleich danach in den Bauch rammst, fehlt die wiederrechtliche Zueignungsabsicht.
unbedingt im bauch stecken lassen. is ja nicht deins.
Mit Zitat antworten
  #14  
Alt 26-03-2004, 09:46
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: Ju-Jutsu / FMA / JKD
 
Registrierungsdatum: 12.01.2002
Ort: Hessen
Alter: 31
Beiträge: 305
Standard

Zitat:
Zitat von Michael Kann
Hat, so meine ich, weniger mit einem Schutzengel zu tun, als mit einem uns von der Natur gegebenen Greifreflex und kommt gar nicht SOOOOO selten vor. Sammle regelmäßig Berichte von Stechereien und da findet man ab und an schon solche Situationen. Wie die Erzieherin die sich gleich gegen zwei "Angreiferinnen" (eine unbewaffnet, die ander mit Küchenmesser) dadurch zur Wehr setzte, dass sie reflexartig die "KLINGE" ergriff und somit nur leicht verletzt wurde. Die Täterinnen davon recht überrascht sofort die Flucht ergrifffen.
Man könnte es aber auch so sehen:

Greifreflex + Schutzengel = Entwaffnung
Mit Zitat antworten
  #15  
Alt 26-03-2004, 10:04
Benutzerbild von Michael Kann
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: www.warriors.de www.psds.de www.nikolaus-budo-lehrgang.de
 
Registrierungsdatum: 24.06.2002
Beiträge: 10.356
Standard

Zitat:
Zitat von jörg
Man könnte es aber auch so sehen:

Greifreflex + Schutzengel = Entwaffnung
__________________
www.nikolaus-budo-lehrgang.de www.warriors.de www.psds.de NBL findet am 13. +14.12.2008 statt!
Mit Zitat antworten
Antwort


Dieses Thema betrachten zurzeit 1 Personen. (0 registrierte Benutzer und 1 Gäste)
 
Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist An.
Smileys sind An
[IMG] Code ist An
HTML-Code ist Aus
Trackbacks are Aus
Pingbacks are Aus
Refbacks are Aus

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Erstellt von Forum Antworten Letzter Beitrag
Frage an WTler TheHeadhunter Wing Chun / Yong Chun 120 20-10-2004 14:49
spezielle Frage zu Krafttraining und Ernährung butterfly Krafttraining, Ernährung und Fitness 7 30-12-2003 16:55
Was zu lachen in dieser harten Welt... Tengu Off-Topic Bereich 113 18-06-2003 01:57
Frage!!! Matthias72 Wing Chun / Yong Chun 9 19-01-2002 04:10


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 22:30 Uhr.


Powered by vBulletin Version 3.7.3 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.