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  #1  
Alt 11-05-2005, 20:40
Benutzerbild von Drake
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst: Kriegsveteran
 
Registrierungsdatum: 03.01.2005
Alter: 23
Beiträge: 748
Arrow Ärger mit dem Gesetz nach der Selbstverteidigung?

Sers Leute!
Hab mir vor kurzem mal das Notwehrrecht (für Kampfsportler?) angesehen (man muss ja schließlich seine Rechte kennen ; Anmerkung: habs in nem anderen Thema mal "zusammengefasst":http://www.kampfkunst-board.info/for...684#post382684)

Mich würde mal interessieren, ob ihr schon mal Ärger mit dem Gesetz hattet nach ner Situation, die eure Kampfsportkenntnisse erfordert haben.
Letzlich gehts mir eigentlich darum, wie oft so ne Situation überhaupt der Fall ist!
Danke schon mal!
__________________
Bevor du jemanden kritisierst, lauf einen Kilometer in seinen Schuhen. Wenn du ihn dann kritisierst, bist du einen Kilometer weit weg und hast seine Schuhe.

Geändert von Drake (12-05-2005 um 21:44 Uhr).
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  #2  
Alt 11-05-2005, 21:27
Benutzerbild von Flinkes Bein
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Wado Ryu Karate
 
Registrierungsdatum: 09.07.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 131
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denke nicht das man probleme mit dem gesetzt bekommt wenn man sich mit seinen fähigkeiten zu wehr setzt. ärger kannst du bekommen wenn du auf den angreifen einprügelst obwohl er am boden liegt und auf gibt. der link von dir sagt doch eigentlich alles. ob kampfsportler oder nicht ist egal. jeder wehrt sich so gut er kann und endlich ist es auch mal schwarz auf weiß. Niemand muss vorher bescheid geben, dass man kampfsport macht
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  #3  
Alt 11-05-2005, 21:41
Benutzerbild von Dudeplanet
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: ALLIANCE BJJ
 
Registrierungsdatum: 07.12.2004
Ort: Frankfurt Main
Alter: 30
Beiträge: 4.418
Exclamation

Nun ja, Ärger hatte ich bisher nicht. Ich denke schon, dass ein besonderer Anspruch an Kampfsportler sorgfältig bei der Wahl der Mittel zu sein gerechtfertigt ist. Dafür trainiert man ja auch.

Bei mir gabs kürzlich ne besondere Situation:

Ich komme von der Arbeit, bin gerade aus dem Werkstor raus, das sehe ich 3 etwa 20-jährige einem etwa 50-jährigen hinterherlaufen und umreißen. Sie haben dann auf Ihn eingetreten. Richtig derb.

Vor mir nur ein paar Frauen, die schreiend wegliefen. Ich habe keine Sekunde gezögert und bin sofort hingelaufen und habe dei Typen zum Einhalt aufgefordert (geschrien). Zu meinem Glück habe die Drei von Ihrem Opfer abgelassen. Was hätte ich wohl getan? Ich weiß es nicht...

Jedenfalls bin ich den Dreien hinterher und habe versucht mir Ihre Kleidung etc. einzuprägen parallel habe ich die grünen Jungs angerufen.

Schockierend war für mich, dass 3 Kollegen des Opfers ihm nicht geholfen haben. Das war echt scheiße...
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  #4  
Alt 11-05-2005, 22:24
Benutzerbild von hiver
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: Kraftsport, früher: Wing Chun (ELYWCIMAA)
 
Registrierungsdatum: 06.11.2004
Ort: nähe köln
Alter: 24
Beiträge: 408
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zählt es vor gericht nicht teilweise als "waffe" wenn man große erfahrung in kampfkunst/kampfsport gesammelt hat ?

dann kommen so argumente "wenn du so lange kampfsport machst, hättest du ihn festhalten können bis polizisten kommen und net umtreten sollen"

aber lieber jemanden ko-schlagen anstatt zugucken wie sich mehrere an einem zu schaffen machen


PS: dudeplanet faszinierend ^^ laufen, telefonieren und klamotten einprägen gleichzeitig .. dein sternzeichen zwilling ? die können mehrere dinge gleichzeitig
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Schmerz ist nur eine Illusion, aber eine schmerzhafte.
"You have offended my family... ...and you have offended the shaolin temple!"
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  #5  
Alt 11-05-2005, 22:38
Benutzerbild von Darkpaperinik
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Kampfkunst: Balintawak Arnis / hauen, treten, werfen, hebeln...alles völlig gewaltfrei!
 
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Ort: BRD / Italia/ Suomi
Alter: 36
Beiträge: 2.828
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ein bekannter von mir hat einem mädel geholfen, dass gerade dabei war vergewaltigt zu werden (er war joggen im wald)...

naja - der vergewaltiger hat sich, nachdem er von ihr richtiggehend runtergekickt wurde - nicht kooperativ gezeigt und sich dummerweise offensiv verhalten.. ergebnis war, dass er am schluss so ziemlich alle knochen gebrochen hatte..

mädchen gerettet, bösewicht bestraft, ende vom lied - sollte man meinen.. die sache kam vor gericht und mein bekannter bekam 1,5 jahre auf bewährung! wegen schwerer körperverletzung... die richter sahen die tatsache, dass er 8 Jahre im fallschirmjägerregiment der fremdenlegion war als schwerwiegenden faktor an...

tja, so kann es auch gehen..

ps @hiver: hast du auch die erlaubnis vom oberguru holz, äh blech, dass du das logo benutzen darfst als avatar? ich kenne fälle, da hat er schon leute wegen weniger verklagt..
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  #6  
Alt 11-05-2005, 22:41
Benutzerbild von BonBon
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Kampfkunst: Karate
 
Registrierungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 135
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@duden
meine Hochachtung !

@flinkes Bein
Man kann nicht als Angegriffener zurückschlagen wie man will. Bei der Gegenwehr/Abwehr muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.
Es gibt schließlich einen Unterschied zwischen Abwehren und Angreifen. Wenn jemand auf dem Boden liegt und aufgibt, greift er nicht mehr an.
Alles was darüber hinaus geht nennt man exzessiv Notwehr und ist strafbar.
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  #7  
Alt 11-05-2005, 22:44
Benutzerbild von Dudeplanet
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: ALLIANCE BJJ
 
Registrierungsdatum: 07.12.2004
Ort: Frankfurt Main
Alter: 30
Beiträge: 4.418
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Zitat:
Zitat von hiver
PS: dudeplanet faszinierend ^^ laufen, telefonieren und klamotten einprägen gleichzeitig .. dein sternzeichen zwilling ? die können mehrere dinge gleichzeitig
Jaja, ganz ganz lustig. Ich lach mich schlapp. Kannst Du nicht was nützliches beitragen?
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  #8  
Alt 12-05-2005, 02:02
Benutzerbild von nemesis
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Kampfkunst: ehemals SWCC
 
Registrierungsdatum: 04.08.2003
Alter: 39
Beiträge: 355
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Hi,

der Richter wird das von Fall zu Fall entscheiden, also nicht pauschal.
Das Ergebnis dürfte u.a. abhängig von der schwere der Verletzung sein, die ich einem Angreifer zufügen kann. Einem KK'ler wird man auslegen, daß er solche Situationen trainiert und somit besser einschätzen müsste und dementsprechend bei der Wahl der Mittel nicht in die Extreme greifen darf( als wenn das in einer entsprechenden Situation alles so einfach wäre wie man das auslegen kann), wobei das Recht der Selbstverteidigung aber gewahrt bleibt.
Was ich selbst nicht weiß, aber nicht anders kenne ist, dass man einem KK'ler vergleichsweise eine höhere Strafe aufbrummen kann.

mfg

nemesis
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Allzuoft erfreuen wir uns an der Annehmlichkeit der eigenen Meinung, ohne uns der Unannehmlichkeit des Nachdenkens unterzogen zu haben.

Geändert von nemesis (12-05-2005 um 02:06 Uhr).
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  #9  
Alt 12-05-2005, 07:21
Benutzerbild von shotokan-man
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Kampfkunst: Shotokan Karate-Do, Selbstverteidigung, bischen Grappling,früher Kick-Boxen
 
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Ort: Deutschland
Alter: 38
Beiträge: 868
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Man hat auch nicht das Recht dem dann alle Knochen zu brechen, Du darfst Ihn bis zum Eintreffen der Polizei festhalten aber nicht ihm alle Knochen brechen. Das ist Selbstjustiz und wurde richtig bestraft.
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  #10  
Alt 12-05-2005, 07:49
Benutzerbild von Ryushin
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Judo, Karate (S/SOK)
 
Registrierungsdatum: 24.03.2004
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Zitat:
Zitat von nemesis
Einem KK'ler wird man auslegen, daß er solche Situationen trainiert und somit besser einschätzen müsste und dementsprechend bei der Wahl der Mittel nicht in die Extreme greifen darf
Ah jetzt ja ... hmm ... wie oft trainiert ihr denn so das "Herunterkicken" eines Vergewaltigers von seinem Opfer ... mein Gott, jetzt, wo ich so richtig darüber nachdenke, das haben wir ja noch nie gemacht ... na das wird ja eine Überraschung werden am Freitag im Training ...

Juristen und ihr Leben im Paralleluniversum ...

Rgds,
Ryushin
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Echtes ehren, Schlechtem wehren, Schweres üben, Schönes lieben.
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  #11  
Alt 12-05-2005, 07:53
Benutzerbild von shotokan-man
KKB-Userstatus: Professional
Kampfkunst: Shotokan Karate-Do, Selbstverteidigung, bischen Grappling,früher Kick-Boxen
 
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Durch "Herunterkicken" bricht man niemanden alle Knochen und wird dafür bestimmt auch nicht bestraft denn das wäre gerechtfertigt.
Aber dann noch auf Ihn einschlagen während er vom Opfer ablässt ist nicht OK.
Vielleicht in der Steinzeit!
Natürlich würde man so einem gerne in den ***** treten aber ausser Ärger bringt das eben nichts und ist nicht "Gerechtfertigt".
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  #12  
Alt 12-05-2005, 08:18
Benutzerbild von bouncer
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Kampfkunst: ich esse gern thailändisch
 
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Zitat:
Zitat von shotokan-man
Man hat auch nicht das Recht dem dann alle Knochen zu brechen, Du darfst Ihn bis zum Eintreffen der Polizei festhalten aber nicht ihm alle Knochen brechen. Das ist Selbstjustiz und wurde richtig bestraft.
Hallo? Der Typ wollte ne Frau vergewaltigen und is danach noch agressiv auf den "Retter" losgegangen. Der Versuch ne Frau zu vergeawltigen wurde richtig bestraft!! Die Strafe für den Nothelfer ist ein schlechter Witz...
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  #13  
Alt 12-05-2005, 09:39
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inaktiv
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Beiträge: 4.877
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ich wär in der situation einfach abgehauen. jemanden ohne heilen knochen im körper wird ja auch eine frau kontrollieren können bis die bullen kommen, oder?
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  #14  
Alt 12-05-2005, 09:55
Benutzerbild von Darkpaperinik
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Zitat:
Zitat von BuZuS
ich wär in der situation einfach abgehauen.
da kennst du legionäre schlecht...
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  #15  
Alt 12-05-2005, 10:15
Benutzerbild von Nightdream
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Kampfkunst: Karate Taekwondo Aikido
 
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Ort: Pforzheim (Goldstadt)
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Beiträge: 87
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Notwehr ist diejenige vertreidigung welche erforderlich ist um einen rechtswidrigen gegenwertigen angriff von sich selbst oder einem anderen abzuwenden.
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