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  #1  
Alt 21-03-2006, 18:33
Benutzerbild von Marlone
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Standard Wenn dem Richter das lachen vergeht

Hallo,

wer hat schon erfahrung mit SV gemacht und mußte danach zum Richter.

Wo hört bei einem Richter SV auf und fängt übertriebene härte an.
kopfstoß?
knie / Elbogen in Gesicht?
Waffen wie Stöcke,Gläser, Stühle oder Flaschen

Habe schon gehört, dass man gegen einen betrunkenden nicht mit voller härte vorgehen darf oder gegen einen der kleiner oder schwächer wirkt.

Nur was darf man genau gegen einen oder mehre Gegner machen, was einen selber nicht in schwirigkeiten bringt?

Was macht ihr wenn SV nötig ist? Mit voller härter drauf und erst mal verteidigen. Oder passt ihr auf und riskiert so zu verlieren oder verletzt zu werden?


Danke!
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  #2  
Alt 21-03-2006, 19:42
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Also diese Frage lässt sich nicht einfach und pauschal beantworten, weil relative viele Faktoren in einer Notwehrsituation aufeinander treffen, mit denen sich dann der "Richter" auseinandersetzen und diese dann abwägen muss.
Dies ist auch gut so, da, wenn es abschließend geregelt wäre, wann man was wie darf, und wann nicht, es vermutlich des öfteren zum Missbrauch des Notwehrrechts kommen würde, da man sich dann seine Notwehr so zurecht legen könte, damit es in jeden Fall passt.

Hier noch ein Beispiel:
Du schreibst
Zitat:
Zitat von Theblitz
...Habe schon gehört, dass man gegen einen betrunkenden nicht mit voller härte vorgehen darf oder gegen einen der kleiner oder schwächer wirkt...
Dies ist so nicht ganz richtig, vielmehr soll man gerade bei Betrunkenen, Kindern! oder auch Geisteskranken auf sein Notwehrrecht verzichten und den Angriff ausweichen. Ist ein Ausweichen nicht möglich, dann erst sollte man sich verteidigen, wobei hier aber immer noch die von dir beschriebene Schonung des Angreifers zu erfolgen hat.
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Der Starke ist am mächtigsten allein.
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  #3  
Alt 21-03-2006, 20:06
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Kann dir leider keine genaue Antwort auf deine Frage geben. Aber wenn ich dir einen Tipp geben darf, wenn du in eine SV Situation gekommen bisst, HAU AB!!!!!!!! Lauf so schnell und so weit du kannst, wechsel deie Klamotten, meide öffentliche Plätze und ausgeleuchtete Straßen.

Klingt blöd, ist aber so. Denn ich hab das oft schon erlebt, dass vor Gericht leider immer der Gewinner der Auseinandersetzung der Böse ist.
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  #4  
Alt 21-03-2006, 20:12
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Kampfkunst: Pilates auf SV- Basis
 
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Zitat:
Zitat von psycop
Kann dir leider keine genaue Antwort auf deine Frage geben. Aber wenn ich dir einen Tipp geben darf, wenn du in eine SV Situation gekommen bisst, HAU AB!!!!!!!! Lauf so schnell und so weit du kannst, wechsel deie Klamotten, meide öffentliche Plätze und ausgeleuchtete Straßen.

Klingt blöd, ist aber so. Denn ich hab das oft schon erlebt, dass vor Gericht leider immer der Gewinner der Auseinandersetzung der Böse ist.

kann ich nur zustimmen, Recht & Gerechtigkeit sind zwei verschiedene Dinge. Meißtens jedenfalls. Und: EIN GUTES ALIBI IST GOLD WERT
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  #5  
Alt 21-03-2006, 20:15
Benutzerbild von Marlone
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Also bis jetzt dachte ich immer, wenn mal was im Bereich Sv ist, dann wollte ich am Tatort bleiben und die Bullen rufen oder aber auch, wenn der nicht mehr voll da ist, dem nen Krankenwagen rufen oder eben sowas...

Aber das hört sich nach dem an, was ich auch schon so mitbekommen habe. Dem anderen egal wie auf die Fresse hauen und wenn er lieg, egal, ab nach Hause.
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  #6  
Alt 21-03-2006, 20:37
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Zitat:
Zitat von psycop
Denn ich hab das oft schon erlebt, dass vor Gericht leider immer der Gewinner der Auseinandersetzung der Böse ist.
Gut, hierfür gibt es aber verschiedene Gründe. Zu einem gibt es immer wieder Leute, die immer noch der Auffassung sind, dass Notwehr ein Freifahrtschein für Gewalt ist. Frei dem Motto, wie du mir, so ich dir. Dies ist aber einfach falsch.
Zweitens, das Gericht hört sich nur die Verschiedene Versionen der Geschichte an und muss dann abwägen, was wie gewesen ist. Da kann es schnell passieren, das, wenn es irgendwelche Zeugen gibt, die unter Umständen irgendetwas falsch deuten oder nicht alles mitgekriegt haben.
Beispiel: A greift B an, B verteigt sich. Notwehr ist eigentlich offentsichtlich. Nun kam aber Zeuge C erst in den Moment dazu, als B sich verteidigte. Was wird er folglich aussagen?

Das Problem ist wirklich, dass das Gericht, bzw. der Richter nicht live dabei war. Es ist aber keine Frage von Recht und Gerechtigkeit, sondern vielmehr ist es ein verdammt schweres Business. Jeder, der schon mal an einen Urteil aktiv mitgewirkt hat, kann dies bestätigen, dass die Findung der vermeindlichen Wahrheit nicht gerade einfach ist.

Schlussendlich, die beste Lösung ist, dem Konflikt aus dem Wege zu gehen. Abraten kann ich nur von der Geschichte mit dem Alibi. Stichwort: Anstiftung zur Falschaussage.
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  #7  
Alt 21-03-2006, 20:56
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Tja, und nun?
Was ist nun das beste?

1. ab zu Polizei. Wer zuerst kommt hat schon mal mehr recht (ist leider so)

2. Und tschüss. ich war nie hier...

3. oder tja, gibt es noch was bessers?



PS: ich gehe immer davon aus, dass ich nicht mehr ohne Kampf daraus komme.
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  #8  
Alt 21-03-2006, 21:08
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@theblitz: Wenn es ohne Kampf nicht mehr geht, dann rate ich zu 2.
Falls du merkst, dass du deinen Gegner wirklich Verletzt hast, dann ruf von einer Telefonzelle aus den Krankenwagen.

Grüsse Spoko17
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  #9  
Alt 21-03-2006, 22:16
Benutzerbild von temic
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Zitat:
Zitat von Theblitz
1. ab zu Polizei. Wer zuerst kommt hat schon mal mehr recht (ist leider so)
Wohl kaum! Abgesehen davon, die Polizei leistet nur die Vorarbeit für die Staatsanwaltschaft. Aber wer recht bekommt, das entscheidet der/die Richter.

Ich denke mal, das Problem, was hier auftaucht ist, das irgendjemand meint, er kenne ein negativer Beispiel, wo der falsche Recht bekommen hat und müsse dieses jetzt verallgemeinern. Es gibt diesbezüglich keine allgemeinen Erfahrungswerte, wer Recht bekommt und wer nicht.
Übrigens, ich habe auch schon das vollkommene Gegenteil erlebt, nämlich wo den Richtigen Unrecht geschehen ist. Er hatte die Tat nicht begangen, aber gestanden. Die folge daraus: Gestanden ist Gestanden und deshalb wurde er verurteilt, obwohl sonst alles dafür sprach, das er es nicht war. Auch dies gibt es in Deutschland.
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  #10  
Alt 22-03-2006, 09:00
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Hallo zusammen,

hier im Bord gibts eine interesante Sichtweise eines Richters

Notwehr aus Sicht eines Richters

Sun
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  #11  
Alt 22-03-2006, 09:20
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Zitat:
Zitat von sunzi
Hallo zusammen,

hier im Bord gibts eine interesante Sichtweise eines Richters

Notwehr aus Sicht eines Richters

Sun

Hallo, leider ist der angesprochene Text SEHR irreführend, das ist NICHT "Notwehr aus der Sicht eines Richters", sondern das sind Fallbeispiele für Studenten aus den ersten Semestern um in "sehr" vereinfachter Form die möglichen rechtlichen Unterscheidungsfälle bei Notwehr aufzuzeigen.

Ich bin mir sogar relativ sicher GENAU DIESE Beispiele noch in der Oberstufe gesehen zu haben und ich hab ABI'93......
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  #12  
Alt 22-03-2006, 10:37
Benutzerbild von enraged_Clown
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das lässt sich in einem satz zusammenfassen: vor gericht und auf hoher see bist du in gottes hand.
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  #13  
Alt 22-03-2006, 10:40
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Zitat:
Zitat von enraged_Clown
das lässt sich in einem satz zusammenfassen: vor gericht und auf hoher see bist du in gottes hand.
5 mark ins phrasenschwein...
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  #14  
Alt 22-03-2006, 10:42
Benutzerbild von enraged_Clown
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Kampfkunst: Aikido, Messer, Stock
 
Registrierungsdatum: 21.06.2005
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Zitat:
Zitat von D-Nice
5 mark ins phrasenschwein...
muss nur gucken ob ich noch irgendwo welche finde.
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  #15  
Alt 22-03-2006, 10:43
gesperrt/gebannt
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Registrierungsdatum: 15.01.2006
Alter: 37
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@ Mr. Nice

Werktags, 11.43 Uhr und der Jungunternehmer vertreibt sich seine Langeweile wieder mal im Netz

Tja, isch mut jetzt wieder malochen... Das Leben is hart und ungerecht


Viel Spaß dann noch
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