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#1
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| Hallo, wer hat schon erfahrung mit SV gemacht und mußte danach zum Richter. Wo hört bei einem Richter SV auf und fängt übertriebene härte an. kopfstoß? knie / Elbogen in Gesicht? Waffen wie Stöcke,Gläser, Stühle oder Flaschen Habe schon gehört, dass man gegen einen betrunkenden nicht mit voller härte vorgehen darf oder gegen einen der kleiner oder schwächer wirkt. Nur was darf man genau gegen einen oder mehre Gegner machen, was einen selber nicht in schwirigkeiten bringt? Was macht ihr wenn SV nötig ist? Mit voller härter drauf und erst mal verteidigen. Oder passt ihr auf und riskiert so zu verlieren oder verletzt zu werden? Danke! |
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#2
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| Also diese Frage lässt sich nicht einfach und pauschal beantworten, weil relative viele Faktoren in einer Notwehrsituation aufeinander treffen, mit denen sich dann der "Richter" auseinandersetzen und diese dann abwägen muss. Dies ist auch gut so, da, wenn es abschließend geregelt wäre, wann man was wie darf, und wann nicht, es vermutlich des öfteren zum Missbrauch des Notwehrrechts kommen würde, da man sich dann seine Notwehr so zurecht legen könte, damit es in jeden Fall passt. Hier noch ein Beispiel: Du schreibst Zitat:
__________________ Der Starke ist am mächtigsten allein. |
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#3
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| Kann dir leider keine genaue Antwort auf deine Frage geben. Aber wenn ich dir einen Tipp geben darf, wenn du in eine SV Situation gekommen bisst, HAU AB!!!!!!!! Lauf so schnell und so weit du kannst, wechsel deie Klamotten, meide öffentliche Plätze und ausgeleuchtete Straßen. Klingt blöd, ist aber so. Denn ich hab das oft schon erlebt, dass vor Gericht leider immer der Gewinner der Auseinandersetzung der Böse ist. |
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#4
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| Zitat:
kann ich nur zustimmen, Recht & Gerechtigkeit sind zwei verschiedene Dinge. Meißtens jedenfalls. Und: EIN GUTES ALIBI IST GOLD WERT
__________________ "Ach, die Welt ist so geräumig, // Und der Kopf ist so beschränkt!" Wilhelm Busch ich kämpfe wie ich trainiere, nackt und eingeölt.Miskotty |
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#5
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| Also bis jetzt dachte ich immer, wenn mal was im Bereich Sv ist, dann wollte ich am Tatort bleiben und die Bullen rufen oder aber auch, wenn der nicht mehr voll da ist, dem nen Krankenwagen rufen oder eben sowas... Aber das hört sich nach dem an, was ich auch schon so mitbekommen habe. Dem anderen egal wie auf die Fresse hauen und wenn er lieg, egal, ab nach Hause. |
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#6
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| Zitat:
Zweitens, das Gericht hört sich nur die Verschiedene Versionen der Geschichte an und muss dann abwägen, was wie gewesen ist. Da kann es schnell passieren, das, wenn es irgendwelche Zeugen gibt, die unter Umständen irgendetwas falsch deuten oder nicht alles mitgekriegt haben. Beispiel: A greift B an, B verteigt sich. Notwehr ist eigentlich offentsichtlich. Nun kam aber Zeuge C erst in den Moment dazu, als B sich verteidigte. Was wird er folglich aussagen? Das Problem ist wirklich, dass das Gericht, bzw. der Richter nicht live dabei war. Es ist aber keine Frage von Recht und Gerechtigkeit, sondern vielmehr ist es ein verdammt schweres Business. Jeder, der schon mal an einen Urteil aktiv mitgewirkt hat, kann dies bestätigen, dass die Findung der vermeindlichen Wahrheit nicht gerade einfach ist. Schlussendlich, die beste Lösung ist, dem Konflikt aus dem Wege zu gehen. Abraten kann ich nur von der Geschichte mit dem Alibi. Stichwort: Anstiftung zur Falschaussage.
__________________ Der Starke ist am mächtigsten allein. |
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#7
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| Tja, und nun? Was ist nun das beste? 1. ab zu Polizei. Wer zuerst kommt hat schon mal mehr recht (ist leider so) 2. Und tschüss. ich war nie hier... 3. oder tja, gibt es noch was bessers? PS: ich gehe immer davon aus, dass ich nicht mehr ohne Kampf daraus komme. |
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#8
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| @theblitz: Wenn es ohne Kampf nicht mehr geht, dann rate ich zu 2. Falls du merkst, dass du deinen Gegner wirklich Verletzt hast, dann ruf von einer Telefonzelle aus den Krankenwagen. Grüsse Spoko17 |
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#9
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| Zitat:
Ich denke mal, das Problem, was hier auftaucht ist, das irgendjemand meint, er kenne ein negativer Beispiel, wo der falsche Recht bekommen hat und müsse dieses jetzt verallgemeinern. Es gibt diesbezüglich keine allgemeinen Erfahrungswerte, wer Recht bekommt und wer nicht. Übrigens, ich habe auch schon das vollkommene Gegenteil erlebt, nämlich wo den Richtigen Unrecht geschehen ist. Er hatte die Tat nicht begangen, aber gestanden. Die folge daraus: Gestanden ist Gestanden und deshalb wurde er verurteilt, obwohl sonst alles dafür sprach, das er es nicht war. Auch dies gibt es in Deutschland.
__________________ Der Starke ist am mächtigsten allein. |
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#10
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| Hallo zusammen, hier im Bord gibts eine interesante Sichtweise eines Richters Notwehr aus Sicht eines Richters Sun ![]() |
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#11
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| Zitat:
Hallo, leider ist der angesprochene Text SEHR irreführend, das ist NICHT "Notwehr aus der Sicht eines Richters", sondern das sind Fallbeispiele für Studenten aus den ersten Semestern um in "sehr" vereinfachter Form die möglichen rechtlichen Unterscheidungsfälle bei Notwehr aufzuzeigen. Ich bin mir sogar relativ sicher GENAU DIESE Beispiele noch in der Oberstufe gesehen zu haben und ich hab ABI'93...... |
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#12
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| das lässt sich in einem satz zusammenfassen: vor gericht und auf hoher see bist du in gottes hand. |
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#13
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| Zitat:
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#14
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| Zitat:
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#15
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| @ Mr. Nice Werktags, 11.43 Uhr und der Jungunternehmer vertreibt sich seine Langeweile wieder mal im Netz Tja, isch mut jetzt wieder malochen... Das Leben is hart und ungerecht Viel Spaß dann noch |
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