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#1
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| Aufgrund einer Diskussion im Anfängerforum ging es um die Verhältnismäßigkeit von Mitteln. Da das eine interressante Diskussion werden könnte werde ich dieses Thema hier neu öffnen da das in dem Anfänger Forum Off Topic wäre. Die häufigste Anfängerfrage : Was ist das beste System ? Um das zu verstehen bitte ich den oberen Link aufzusuchen und sich das ganze durchzulesen. Von jetzt an bitte ich alle die Emotionen raus zu lassen und sachlich zu argumentieren, ich werde mich auch darum bemühen. Einen freundlichen Gruss Julian
__________________ - pain is temporary, pride is forever - Geändert von DieKlette (20-08-2003 um 11:22 Uhr). |
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#2
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| Kann es erforderlich sein, jemandem den Kehlkopf einzudrücken, um eine Ohrfeige abzuwehren? Woher soll ich erkennen, dass es sich bei dem Angriff um eine Ohrfeige handelt?? Und nicht etwa ein ausgeholter Handkantenschlag zur Halschlagader? Wie schon geschrieben, hier findet keine Güterabwägung statt. Wenn es nicht anders geht (z.B. wegen enormer körperlicher Überlegenheit), ist es legal, einen Angreifer, der mich ohrfeigen will, zu töten. |
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#3
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| @Dirk Zitat:
Interpretiert habe ich, damit folge ich aber der herrschenden Meinung sowohl in Rechtssprechung wie auch dem Schrifttum. Was im genannten Zusammenhang in der Regel nicht treffend und somit falsch ist, ist das einbringen des §34. Die typische SV Situation ist eine Verteidigung gegen den rechtswidrigen Angreifer, da ist §32 einschlägig! Der Vorwurf des "nicht genaue lesens" ist völlig unangebracht wenn selbst die Terminologie des Gesetzes nicht beherrscht wir. Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit meinen verschiedene Dinge! Verhältnismäßigkeit stellt auf die hinter den Handelnden stehenden Rechtsgüter ab und wo sie einschlägig ist wird eine Abwägung getroffen die besagt, daß ein höherweriges Rechtsgut vor einem anderen nicht weichen muss und in dieses zur Verteidigung eingegriffen werden darf. Erforderichkeit ist ein technisches Merkmal, gemeint ist, was ist Nötig um den Angriff mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu stoppen. Das Mittel muß für die Abwehr geeignet sein und nur bei verschiedenen Mitteln gleicher Eignung ist der Verteidiger im Rahmen des §32 auf das mildeste verwiesen! Die Verhältnismäßigkeit ist ein Rechtsgrundsatz der in eigentlich allen Rechtsgebieten und damit §§ Anwendung findet, aber in §32 eben nicht, das ist das besondere des §32, weil Recht dem Unrecht nicht weichen muss und weil der Verteidiger neben den eigenen Rechtsgütern auch die Rechtsordnung schützt. Es gibt Einschränkungen die betreffen die Unfugabwehr, hierbei geht man davon aus, daß gar kein "rechtswidriger" Angriff vorliegt sondern lediglich eine "Belästigung" der nächste Punkt ist eine von der Rechtssprechung eingeführte und von der herrschenden meinung getragene Einschränkung in der von einem "krassen Missverhältnis" gesprochen wird. Die so entschiedenen Fälle sind aber derart "krass", daß sie jedem einleuchten, hier sind Beispiele zu nennen wie der Schrotflintenschuß des gelähmten auf jugendliche Apfeldiebe, die Verteidigung einer Sirupflasche mit einem tödlichen Schuß, das erzwingen der Parklücke unter Zuhilfenahme des Wagens als Waffe, Verteidigung des Pfandrechts an einem Huhn mit Axthieben auf den Kopf etc. Diskutiert wird auch der Vorrang europäischen "Rechts", namentlich der EMRK die besagt, daß Sachwerte nicht mit tödlichen Angriffen verteidigt werden dürfen, dessen allgemeine Anwendung auf §32 ist aber eine Mindermeinung! All das ist keine "Meinung" oder Interpretation sondern herrschende Rechtslage! In wie weit natürlich das vorliegen einer "Notwehrsituation" bewiesen werden kann wenn man selber unverletzt und der Angreifer tot in seinem Blut liegt ist eine andere Frage, steht der Rechtslage aber nicht entgegen. Notwehr ist "ein scharfes Schwert"! Im übrigen habe ich damit die Rechtslage beschrieben und nicht meine moralische Überzeugung oder das meiner Ansicht nach inteligente verhalten im Hinblick auf eine Gerichtssituation. Wie sich zeigt ist auch der Verweis auf den Gesetzestext ein für den Laien ungeeignetes Mittel zur Klärung der rechtslage, vielmehr wäre der Blick in ein Lehrbuch oder Gesetzeskommentare deutlich geeigneter und auch angezeigt bevor man andere Fehlinterpretationen vorwirft! Im übrigen finde ich den vorsichtigen Umgang mit den weitreichenden Möglichkeiten der Notwehr, so man denn eine Wahl hat (Dann ist es aber auch gesetzliche Pflicht), moralisch absolut erstrebenswert.
__________________ Freundliche Grüße Jibaku Geändert von Jibaku (20-08-2003 um 11:38 Uhr). |
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#4
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| @Mr.Fister Ich bin erstaunt, erfreut solch böse Sachen von dir zu lesen Der gebannte Koch |
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#5
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| HI, naja, so wie ich diese Diskussion sehe, muß ich fast ein Rechtsanwalt sein, um wirklich durchzublicken. Ich persönlich halte es mit dem Grundsatz: LIEBER IM KNAST ALS TOD |
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#6
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| Böser Goshinsatori, böser, böser...! ![]() |
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#7
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| lieber 2 Nächte in der Notaufnahme als 6 Wochen in U-Haft ![]() |
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#8
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| Zitat:
ausserdem erkennt man ganz gut wann ist eine ohrfeige ist und wann ein tödlicher handkantenschlag... wenn ich solche leute schon höre..ich töte diesen und jeden bla bla..echt lächerlich....!ich hoffe das deine mutter das hier nicht liest.. liebe und frieden |
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#9
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| Hallo k-1-Fan, wo bitte hast Du gelesen: "Ich töte diesen und jenen..."? Wohl ausversehen das neue Superman-Heft mit dem Monitor verwechselt?? Ich habe meines Wissens nach noch niemanden getötet, und habe eigentlich auch nicht vor, daran was zu ändern. Es ging hier um eine Diskussion um den juristischen Terminus "Erforderlichkeit", der, wie richtig bemerkt, etwas ganz anderes ist als die "Angemessenheit". Und in diesem Zusammenhang hab ich die Möglichkeit, die Gefährlichkeit eines Angriffes so in absoluto und allen Fällen exakt einzuschätzen angezweifelt. Thats it.... Sonne auf deinen Wegen! |
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#10
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| Roman von Ralf Hallo zusammen, ich möchte die ganze Sache mal aus meiner Sichtweise darstellen und mal auf ein paar Dinge aufmerksam machen, die sagen wir mal mein Unbehagen erregen. Ich denke es ist jedem, der einigermaßen bei normalem Verstand ist klar, dass man einen Fauststoß zum Kehlkopf bzw. einen Fingerstich zu den Augen nur dann einsetzt, wenn man sich einem extremen Bedrohungspotential ausgesetzt fühlt. Diese Techniken aber generell zu verdammen bedeutet gerade körperlich unterlegenen in extremen Situation ein wichtiges Hilfsmittel zu entziehen. Ich kenne einen realen Fall, in dem es einer Frau die keine Kampfkunstkenntnis hatte unter der Wirkung eines angebrochenen Nasenbeins noch gelang einen potentiellen Vergewaltiger mit einem Fingerstich in die Augen so lange kampfunfähig zu machen, dass sie sich aus der Gefahrenzone entfernen konnte. Mit welcher angeblich kontrollierten Technik hätte sie ähnliches unter den gegebenen Bedingungen noch erreichen können? Ich selbst sah mich in meiner frühen Jugend einmal gezwungen einem Kontrahenten mit dem Finger in das Auge zu stechen. Wenn man sich auf dem Boden unter einer Person befindet und hört, dass seine Freunde bewaffnet hinzukommen mit Sätzen wie <<Jetzt schlagen wir ihn tot>> dann wird man eine geringe Neigung dazu verspüren, bei dem anderen einen Kipphandhebel anzusetzen. Und ja ich hatte massive Angst dabei. Zitat:
Ein weiterer Punkt der mich immer wieder auf die Palme bringt ist die Geschichte mit der sagenumwobenen Kontrolle Zitat:
Was ist den die Kontrolle im Ernstfall. Welcher Kampfsportler hat denn jemals erlernt mit welcher Kraft an welcher Stelle er in Abhängigkeit der Anatomie des Gegenübers welche Wirkung erzielt. Tatsächlich ist es doch so, dass kein Mensch, der nicht reihenweise ohne Handschuhe andere Menschen zusammenschlägt, sagen kann, welche Auswirkung sein Schlag beim anderen hat. Es gibt Leute die stecken einen harten Schlag zum Kopf locker weg. Andere brechen bei einem leichten Schlag zum Bauch schon zusammen, weil sie z.B. gerade in der Phase des Einatmens ungünstig getroffen wurden. Wiederum andere sterben an der Folge eines Schlages in den Bauchraum, weil sie zufällig eine volle Blase hatten welche unter der Einwirkung des Schlages zu Bruch ging. Wiederum andere lachen über einen massiven Kick in den Unterleib. Wer will hier also hinstehen und behaupten, dass er von vornherein die Wirkung eines Schlages voraussehen kann. Die ganze Sache wird noch schlimmer, wenn man unter Adrenalin steht und die Zieloptik unter diesen Bedingungen eben nicht so gut funktioniert wie in der angenehmen Hallenatmosphäre. Außerdem sollten die Leute, welche hier von Kontrolle reden auch mal erklären, wie man die Physik überlistet und den Gegner dazu bringt sich so zu verhalten, wie man es antizipiert hat. Ein durchgeführter Schlag benötigt im Nahkampfbereich in welchem viele SV Situationen entstehen eine Schlagzeit von einer zehntel Sekunde oder weniger. Die optische Reaktionszeit liegt aber deutlich darüber. D.h. ein Schlag der vom Gehirn befohlen wurde kann nicht mehr Veränderungen angepasst werden. In einer zehntel Sekunde kann sich aber der Angreifer durchaus im Bereich eines Meters bewegen. D.h. wenn der Angreifer sich nicht wie antizipiert bewegt, dann kann ein Schlag der auf dem Kinn landen sollte durchaus auf dem Kehlkopf landen oder im anderen Falle kann er auch am Ziel vorbeischießen. Die Auswirkung dieses Faktes kann man in jedem Boxkampf sehen, wenn ein Angreifer den zweiten Schlag einer Dublette bringt, obwohl der Gegner bereits beim ersten Schlag abgetaucht ist und das eigentliche Ziel gar nicht mehr da ist. Die sagenumwobene Kontrolle bedeutet also nichts anderes, als dass man an eine Stelle schlägt an der man VERMUTET man könnte eine Schlagwirkung erzielen, die den Gegner kampfunfähig macht, aber ihn nicht massiv verletzt. Sie bedeutet ferner dass man HOFFT, dass sich der Gegner auch so verhält wie man es erwartet und sich nicht plötzlich ganz anders dreht und wendet als antizipiert wurde. Und sie bedeutet, dass man betet, dass der Mensch über keine anatomischen Voraussetzungen verfügt, die entweder den Schlag verpuffen lassen oder (anderes Extrem) zu massiven Verletzungen führen. D.h. die angebliche Kontrolle ist nichts als ein massives Verlassen auf Glück unter Bedingungen, bei denen der Angreifer alles Mögliche tut, dass ein kontrolliertes Vorgehen gar nicht erst eintreten kann. Um zu sehen wie sich angebliche Kontrolle in der Realität auswirkt muss man ja nur auf eine Karatemeisterschaft im traditionellen Karate gehen. Dort wird ja bekanntlich perfekt abgestoppt. Wie viele Meisterschaften gibt es denn in denen es nicht zu Verwarnungen und Disqualifikationen wegen unerlaubtem Kontakt kommt. Wie viele Kämpfe gibt es dort ohne Verwarnungen. Und es sind eben nicht grundsätzlich die Anfänger, denen dieses wiederfährt. Pat Mc Cay mehrfacher Karate Weltmeister erzählte, dass er einmal Vizeweltmeister wurde, weil er seinem Finalgegner mit einem Mawashi Geri die Nase eingeschlagen hat. Sollte es sich bei einem Weltmeister und einem Vizeweltmeister im Karate nicht angeblich um Leute mit perfekter Kontrolle handeln? Da fällt mir auch ein ehemaliger Karatelehrer ein, der deutscher Meister im Kumite war und in einem Turnier seinem massiv unterlegenen Gegner mit einem Mai Geri das Zwerchfell irreversibel deformiert hat. Nein die Kontrolle ist ein Märchen, welches schon an der menschlichen Reaktionszeit scheitert. Wenn hier aber jemand ist, der behauptet kontrolliert schlagen zu können, dann soll er doch bitte erklären, wie er es gelernt hat unabhängig vom Gegenüber mit absoluter Sicherheit unter Stressbedingungen, die angeblich kontrollierte Wirkung zu erzeugen. An solch einem Training wäre ich wirklich interessiert. Aber wie bitteschön sollte dies ohne Menschenversuche funktionieren????? Zitat:
Zitat:
Die angeblich kontrollierten Budoka machen dagegen zum großen Teil Hallensport in angenehmer Umgebung unter kontrollierten Bedingungen. Dies ist der Grund weshalb Mc Young davon spricht, dass traditionelle Budoka seine Lieblingsgegner auf der Straße sind. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Wer mal gesehen hat, wie z.B. gerade die verbalen Deeskalationsfähigkeiten von Juristen (von allen anderen Menschen übrigens auch) gegen Null gehen, wenn sie in Muggingübungen jemandem gegenüberstehen, der sie massiv verbal und körperlich bedroht, der weiß wie man das Geschwafel vom überlegten Handeln in Bedrohungssituationen zu werten hat. Vor allem wenn man bedenkt, dass dies ja eigentlich nur eine Übung ist. Häufig entstehen starke Bedrohungen aus der Situation heraus und sind nicht von vornherein vorhersehbar. Gerade eine schleichende Eskalation der Gewalt, welche von Straftätern häufig bevorzugt verwendet wird, überfordert die meisten angeblich so kontrollierten Budoka massiv. Zum Abschluss möchte ich noch mal betonen, dass ich es natürlich nicht für richtig halte Fingerstiche zu den Augen oder Schläge zum Kehlkopf als generelles Primärmittel der Verteidigung zu verwenden. Wer aber diese Techniken generell verurteilt und dann auch noch etwas von kontrolliertem Vorgehen redet, der erregt diplomatisch gesagt mein Missbehagen. Gruß Ralf |
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#11
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| @ Dr. Ralf Genau. Kleine Anekdote: Probetraining eines traditionellen Budokas in meiner Schule. Auf den Aspekt der Angst-und Streßkontrolle angesprochen, meinte er, er würde regelmäßig meditieren, hätte seinen Geist vollständig unter Kontrolle, und hätte keine Angst. Ohne vorherige Ankündigung ging daraufhin mein Assistent (der aber wirklich böööööse aussieht..) auf ihn los, und brüllte ihn an, beschimpfe und bedrohte ihn...naja, das übliche halt. Resultat: Der Mann kollabierte. Tolle Geisteskontrolle. Mein Fazit: Manch einer hat nicht den kleinsten Hauch einer Ahnung, was ein wirklich aggressiver Gegner anrichten kann. Auch Ringerfahrung bereitet einen da nur geringfügig drauf vor. Das der Profi-Schläger nicht die Norm ist, ist klar. Aber er ist eben eine mögliche Option. |
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#12
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| @ bokuto : ich habe geschrieben, dass ich das mache was nötig ist um aus der sache heil rauszukommen- nicht mehr und nicht weniger - ich habe nicht geschrieben, dass ich jemandem den schädel enschlagen würde, weil er mich schubst oder ähliches ... es mag sein, dass du das recht hast, bzgl. meiner posts dagegenzuhalten ... aber frag dich mal selber, ob dein auftritt insgesamt als wirklich "glücklich" zu bezeichnen is ... @ rick/ holyshit/ hoppsinglebt : ... hmmm ... ich weiß worauf du anspielst ... aber dort ging es um eine andere situation ... wenn ich mich recht entsinne propagiertest du pre-emptive striking und danach den typen so lange bearbeiten bis er sich nimmer regt ... wie gesagt, ich mach nur das nötigste, denke da is n unterschied... aber irgendwie käme wir beide auch auf keinen grünen zweig ... aber - sofern du den anderen thread ja offensichtlich gelesen hast - wärst bstimmt ein prima diskussionspartner für klette ... @ jibaku : ich kann nur sagen : danke für dein erscheinen, das posting hatte die gewohnte qualität und hoffentlich sehen einige leute jetzt klarer. mir persönlich tut es leid, dass du so oft zu diesem thema ähnliches schreiben musst, aber wie du siehst is es leider nötig... fister
__________________ Es muss kein Spass sein, um Spass zu machen. Mark Twight |
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#13
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| lieber ralf, herzlichen dank für dieses posting, als ich in dem anderen thread sagte, ich könnte zu dieser geschichte jetzt viel, sehr viel schreiben, hatte ich ähnliches im hinterkopf... wobei, give credit where its due, dein posting meines qualitativ und quantitativ deutlich in den schatten stellt [... wenn ich es geschrieben hätte ]danke für die arbeit ![]() fister
__________________ Es muss kein Spass sein, um Spass zu machen. Mark Twight |
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#14
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| @ Dr. Ralf Guter, realistischer Artikel! Leider wird er nicht viele Augen öffnen, aber vielleicht nimmt sich der eine oder andere mal die Zeit, darüber nachzudenken bevor er sich jetzt angegriffen fühlt und eine vorschnelle Antwort ins Keyboard hämmert. Grüsse
__________________ Frank Burczynski - J.A.B. JKD Akademie Berlin + IMAG e.V. http://www.jkdberlin.de |
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#15
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| Zitat:
danke für die Blumen, aber schreiben "muss" ich ja nicht, eigentlich bin ich auch der Meinung, daß intime Kentnisse des Rechts gar nicht notwendig sind, gesunder Menschenverstand reicht meist aus. Und selbst wenn dieser in Panik aussetzt trägt das Gesetz, das so schlecht wie es mancher Stammtisch glauben machen möchte, nicht ist, dem Rechnung. Nur wenn ein Trainer/Sensei/Lehrer darüber referiert sollte er sich zumindest rudimentär auch damit auseinandersetzen, denn die Schüler glauben was er sagt. Gerade in Kampfsportkreisen werden gerne bestimmte überzeugungen von der rechtlichen Beurteilung bestimmter Situationen so lange wiederholt bis jeder sie glaubt, dazu gehört beispielsweise auch die angebliche Beurteilung von Kampfkünstlern vor Gericht. Bisher blieb man entsprechende Urteile meist schuldig. Scheinbar gefallen sich Kampfkünstler in der Rolle des Opfers. Viele Richter haben wohl mehr Ahnung von Straßengewalt als so mancher Budoka. Dies nur weil es, wenn ich es nicht fehl interpretiert habe, auch bei Dr. Ralf ganz leicht anklang, dem ich ansonsten aber nur voll zustimmen kann!
__________________ Freundliche Grüße Jibaku |
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