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#16
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| Zitat:
Und und und.. In solchen Situationen wäre mir wohl jedes Mittel recht, auch Augen ausstechen, ein Flammenwerfer oder die auf den Rücken geschnallte Kettensäge. Und dann wäre mir auch die rechtliche Seite herzlich egal. BTW, hat jemand "28 Days Later" gesehen? Passt eigentlich genau zum Thema.. Gruß, cytrox |
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#17
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| Auf einen lokalen Satanistenverein zutreffen der gerade seine Jahresmitgliederversammlung in der Fussgängerzone (oder am Friedhof) veranstalltet, ist doch heutzutage garnicht sooo unwahrscheinlich vielleicht würde es manchen sogar gefallen einwenig härter angepackt zuwerden !(ACHTUNG: NICHT GANZ ERNST GEMEINT) |
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#18
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| @Cytrox Ok in einen solchen Fall pflichte ich dir mal weitgehend bei. Meine Skrupel würden dann auch gegen null sinken. Aber gerade dann muss ich mich darauf konzentrieren meine Gegner möglichst schnell, soweit möglich auszuschalten. Wenn dabei bleibende Schäden bei ihnen zurückbleiben passiert es halt. Ein Fingerstich in die Augen ist dabei noch sinnvoll, ein Schlag auf den Kehlkopf auch, ein Tritt ins Knie...aber was soll ich mit einem fremden Ohr?*gg. Also trainiere ich auch nicht Ohren abreissen, Nasen abbeissen oder was mit "Verstümmlern" sonst noch gemeint sein kann. Ziel ist es den Gegner auszuschalten, nicht unbedingt eine Verstümmelung herbeizuführen. Bruce1962 |
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#19
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| @ Happy Ja Happy, könntest du heutzutage recht mit haben*loll Bruce1962 |
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#20
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| Zitat:
Gruß Micha
__________________ Und immer schön trainieren! Ausruhen kann man sich, wenn man tot ist... |
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#21
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| Zitat:
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#22
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| wer ernsthaft gewillt ist,seinen gegenüber zu zerstören, muß auch mit den konsequenzen rechnen...justiz und dem eigenen gewissen.ich rate jedem kampfkünstler/-sportler sich ausreichend mit der thematik notwehrrecht auseinanderzusetzen,um auch entsprechend handeln zu können. jetzt aber zum thema... -ohren abreißen,knie zertrümmern,hoden abreißen/zerquetschen,augen...etc. im absoluten ernstfall und nur dann!!!sobald waffen in´s spiel kommen (messer,schlagringe,baseballkeule,pistole...die ganze palette),ist es berechtigt davon auszugehen,daß der agressor euren tod in kauf nimmt.somit lässt sich jedes weitere handeln auch rechtfertigen,sogar vor gericht! ...und zu guter letzt,bevor man selber in´s gras beist,gewährt man doch lieber dem anderen den vortritt! ![]() |
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