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  #1  
Alt 03-08-2006, 16:50
Benutzerbild von Duncan Leung
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: JKD Prinzipien
 
Registrierungsdatum: 21.08.2005
Ort: Lemgo
Alter: 21
Beiträge: 275
Standard Strassenotwehr per Highkick

Hi Leute,
ich bin der Meinung,das man sich in der Straße auch mit Highkicks verteildigen kann,obwohl dies sehr oft stark kritisiert wird.
Meine Meister haben so viel kraft in den Beinen und sind so schnell(Originale Shaolin Mönche)dass auch wenn man diese Highkicks blocken würde,es richtig wehtun würde.
Wie denkt ihr darüber?
MfG Duncan Leung
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  #2  
Alt 03-08-2006, 17:02
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Mi-ka-do (Was denkt ihr denn bei dem Nick :-))
 
Registrierungsdatum: 06.04.2005
Ort: Düsseldorf
Alter: 37
Beiträge: 1.905
Standard

So einen Thread hatten wir schon mal

Meine Meinung
-Highkick in der SV zu riskant
* man trifft nicht
* man rutscht aus (gerade mit Ledersohlen auf glatten Boden)
-Es könnte Ärger mit dem Richter geben
* beschuhter Tritt zum Kopf gilt als gefährliche Körperverletzung(Thema Überschreizung der Notwehr)
-Wenn man den Kopf trifft blutet es schnell, da hat man schnell die Zuschauer gegen sich
-Lowkick oder Kick in den Unterleib/Magen/kurze Rippen ist auch effektiv und nicht so riskant
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  #3  
Alt 03-08-2006, 17:10
Benutzerbild von Luggage
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: DJKB Shotokan
 
Registrierungsdatum: 20.05.2002
Ort: Bei Mannheim, gerade noch Hessen
Alter: 29
Beiträge: 8.028
Standard

Wenn Gefahr im Verzug ist, dürfen alle Maßnahmen ergriffen werden, die nötig sind, sie abzuwenden. D.h. selbstverständlich darfst du jemandem an den Kopf treten, solange Gefahr für dich besteht. Letztens wurde hier auch ein Urteil gepostet, in dem der Angegriffene einen gefallenen Gegner abgestochen hat, und dies als legale Notwehr durchging, da es sich um mehrere bewaffnete Angreifer handelte, und es galt, weitere zu befürchtende Angriffe seitens des gefallenen zu unterbinden. So pingelig, wie es hier immer dargestellt wird ist das Notwehrverständnis hierzulande auch wieder nicht.

Und, klar kann man sich mittels Highkicks verteidigen, wenn die Umstände es zulassen und man das ganze auch sicher beherrscht. Unlängst las ich einen Erlebnisbericht eines alten Kyokushin-Haudegens, der, attackiert von zwei jungen Männern, den ersten sofort mit einem Mawashihgeri an die Schläfe schlafen schickte.

Grüße,
Luggage
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  #4  
Alt 03-08-2006, 17:10
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Kickboxen
 
Registrierungsdatum: 31.03.2006
Alter: 25
Beiträge: 40
Standard

Naja das mag schon sein, aber wer von uns ist schon Shaolin Mönch^^
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  #5  
Alt 03-08-2006, 18:23
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Mi-ka-do (Was denkt ihr denn bei dem Nick :-))
 
Registrierungsdatum: 06.04.2005
Ort: Düsseldorf
Alter: 37
Beiträge: 1.905
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Zitat:
Zitat von Luggage
Wenn Gefahr im Verzug ist, dürfen alle Maßnahmen ergriffen werden, die nötig sind, sie abzuwenden. D.h. selbstverständlich darfst du jemandem an den Kopf treten, solange Gefahr für dich besteht. Letztens wurde hier auch ein Urteil gepostet, in dem der Angegriffene einen gefallenen Gegner abgestochen hat, und dies als legale Notwehr durchging, da es sich um mehrere bewaffnete Angreifer handelte, und es galt, weitere zu befürchtende Angriffe seitens des gefallenen zu unterbinden. So pingelig, wie es hier immer dargestellt wird ist das Notwehrverständnis hierzulande auch wieder nicht.

Und, klar kann man sich mittels Highkicks verteidigen, wenn die Umstände es zulassen und man das ganze auch sicher beherrscht. Unlängst las ich einen Erlebnisbericht eines alten Kyokushin-Haudegens, der, attackiert von zwei jungen Männern, den ersten sofort mit einem Mawashihgeri an die Schläfe schlafen schickte.

Grüße,
Luggage

Ich habe ja auch nicht gesagt, es kommt zu einer Veruteilung, sondern es kann Ärger mit dem Richter geben

Soweit ich als juristischer Laie die Notwehr im Kopf habe, gilt doch (ich bitte um Verbesserung)
-Es muss immer das mildest nötige Mittel gewählt werden,
(überspitzt, wenn ein 1.20 Zwerg mich mit wilden Armruder angreift, drücke ich mit gestreckten Arm vor den Kopf, anstelle im selbigen von der Schultern zu treten)
-Einem KSler werden andere Möglichkeiten zugetraut -> hätere Notwehrprüfung
-Erfolgreicher Tritt zum Kopf, da wird es schwer sich als nicht KSler darzustellen
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  #6  
Alt 03-08-2006, 18:38
Benutzerbild von BigTony
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst: Judo gemacht, jetzt Taekwondo
 
Registrierungsdatum: 20.05.2006
Ort: Hannover
Alter: 20
Beiträge: 658
Standard

Zitat:
Zitat von Ju-Jutsu-Ka
So einen Thread hatten wir schon mal

Meine Meinung
-Highkick in der SV zu riskant
* man trifft nicht
* man rutscht aus (gerade mit Ledersohlen auf glatten Boden)
-Es könnte Ärger mit dem Richter geben
* beschuhter Tritt zum Kopf gilt als gefährliche Körperverletzung(Thema Überschreizung der Notwehr)
-Wenn man den Kopf trifft blutet es schnell, da hat man schnell die Zuschauer gegen sich
-Lowkick oder Kick in den Unterleib/Magen/kurze Rippen ist auch effektiv und nicht so riskant
Bei allem ausser das mit dem nicht treffen gebe ich dir recht.

Ein Kick zum Kopf ist langsamer als ein Schlag zum Kopf.
Egal wie gut man Trainier ist. Also ich will nicht abstreiten das ein High Kick efektiv ist ABER das Risiko dafür ist einfach zu hoch das es sich nicht lohnt.
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  #7  
Alt 03-08-2006, 18:42
Benutzerbild von Sven K.
Moderator
Kampfkunst: SENKI-Combat.
 
Registrierungsdatum: 20.06.2002
Ort: Osterholz-Scharmbeck
Alter: 46
Beiträge: 8.746
Blog-Einträge: 2
Standard

Es gibt kein "Das funktioniert aber in Echt nicht". Alles kann klappen. Es
kommt immer auf die Situation und die Umstände an. Allerdings gibt es "bessere"
Möglichkeiten als einen Highkick.
__________________
Bis denn. Euer Sven.
www.selbstschutzakademie.de www.senki-ma.com
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  #8  
Alt 03-08-2006, 18:43
Benutzerbild von Luggage
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: DJKB Shotokan
 
Registrierungsdatum: 20.05.2002
Ort: Bei Mannheim, gerade noch Hessen
Alter: 29
Beiträge: 8.028
Standard

Zitat:
Zitat von Ju-Jutsu-Ka
Ich habe ja auch nicht gesagt, es kommt zu einer Veruteilung, sondern es kann Ärger mit dem Richter geben

Soweit ich als juristischer Laie die Notwehr im Kopf habe, gilt doch (ich bitte um Verbesserung)
-Es muss immer das mildest nötige Mittel gewählt werden,
(überspitzt, wenn ein 1.20 Zwerg mich mit wilden Armruder angreift, drücke ich mit gestreckten Arm vor den Kopf, anstelle im selbigen von der Schultern zu treten)
-Einem KSler werden andere Möglichkeiten zugetraut -> hätere Notwehrprüfung
-Erfolgreicher Tritt zum Kopf, da wird es schwer sich als nicht KSler darzustellen
Ich zitiere hier mal einen Beitrag von Osirus, hier zu finden: Notwehrrecht
Zitat:
immer wenn es um rechtliche sachen in diesem forum geht wird einiges wild durcheinandergemischt und mit halbwissen um sich geworfen. ich bin zwar selbst nur ein jura-student im 6. semester (die grosse uebung im strafrecht war also schon), allerdings behaupte ich licht ins dunkel bringen zu koennen.
also:
1. der begriff der VERHAELTNISMAESSIGKEIT ist auch im notwehrrecht zu finden, allerdings bestehen hier sehr oft missverstaendnisse. warum? bei der notwehr (§32 stgb) gibt es - im gegensatz zum rechtfertigenden notstand (§34 stgb) - keine gueterabwaegung, d.h. der in notwehr handelnde muss NICHT zwischen dem rechtsgut (z.b.: gesundheit, leben, eigentum...), das er verteidigen will und dem, gegen das sich seine verteidigung wendet (z.b.: gesundheit des anderen) abwaegen. er muss sich also nicht fragen, ob er zur verteidigung seiner geldboerse jemand anderen evtl. verletzen darf. jetzt kommt aber der haken: die verteidigungshandlung muss zur ABWEHR ERFORDERLICH sein. das heisst: er muss sich des MILDESTEN MITTELS bedienen um den angriff SICHER abzuwehren. gibt es also eine weniger einschneidende verteidigungsmoeglichkeit um den selben erfolg zu erzielen ist dieses zu waehlen. nun wird sich mancher fragen: "woher weiss man in der konkreten situation, welches das mildeste mittel ist? soll ich erst stundenlang nachdenken? im zweifel liege ich da schon am boden." ehrlich gesagt: man weiss es oft nicht in sekundenbruchteilen! deshalb wird dem in notwehr handelnden ein gewisser spielraum eingeraeumt, d.h. er darf ein mittel waehlen, dass den angriff auch sicher abwehrt. er darf aber kurz gesagt nicht uebertreiben. wer jemandem mit voller kraft auf den kehlkopf schlaegt um nicht geschubbst zu werden hat eindeutig nicht das ERFORDERLICHE zu seiner verteidigung getan.

2. wer kampfsport macht ist KEINE MENSCHLICHE WAFFE! in jeder erst- oder zweitsemester vorlesung zum strafrecht wird bei der besprechung des §224 (gefaehrliche koerperverletzung) auch dieses thema angesprochen. das hat meiner meinung nach lediglich den grund, die juristische denkfaehigkeit ein wenig anzuregen, desweiteren gibt es besonders durch amerikanische filme einige fehlvorstellungen. allerdings ist es absolut herrschende meinung (das heisst in diesem fall die meisten juristen inkl. gerichte) wenn nicht sogar die einzige meinung, dass ein kampfsportler keine waffe im sinne des gesetzes ist, also nicht nach §224 sondern nach §223 (einfache kv) bestraft wird. nur: der strafrrahmen der einfachen kv geht "bis zu 5 jahren", der der gefaehrlichen kv "von 6 monaten bis zu 10 jahren". im einzelfall kann man mit einer einfachen kv schlechter wegkommen als mit einer gefaehrlichen. und genau hier macht die kampfsportausbildung den unterschied. der kampfsportler wird bei der zumessung der strafe (im rahmen des §223!) schlechter dran sein als jemand, der nicht weiss wie man richtig zuschlaegt. wer darueber nachdenkt, wird mir recht geben wenn ich sage, dass das nicht so ungerecht ist. dass es nicht trotzdem zu ungerechten urteilen dabei kommt bestreite ich nicht, aber das ist eher ein praktisches problem, ich erlaeutere hier nur die theorie.

3. unter dem stichpunkt "sozialethische einschraenkung der notwehr" wird auch der fall des ERKENNBAR SCHULDLOS HANDELNDEN behandelt. damit sind z.b. kinder und durch alkohol schuldlose gemeint. wichtig hierbei ist, dass der alkoholbedingt schuldlose angreifer (bei kv delikten ca. ab ca. 2,6 promille? bin mir hier nicht sicher....) erkennbar schuldlos handeln muss, d.h. es reicht nicht ein angetrunkener kneipenschlaeger (der wahrscheinlich noch aggressiver ist als nuechtern), sondern der voellig betrunkene harald juhnke typ, dessen angriff auch anders abgewehrt werden kann. das heisst: auch hier ist notwehr legitim, aber im gegensatz zum "normalfall" soll man "noch vorsichtiger" sein. im zweifel muss man eine geringe beeintraechtigung wohl hinnehmen.

4. von meinem professor wurde mir ebenfalls gesagt, dass man seine besonderen faehigkeiten vor ausuebung des notwehrrechts (wenn moeglich!) preisgeben soll. wie das in der praxis aussieht ist natuerlich etwas anderes....

vergesst nicht, dass das recht ein schwieriges gebiet ist (auch fuer die juristen!!) und es zwischen theorie und praxis, idealfall und normalfall oft unterschiede gibt. im endeffekt geht es darum, dass wir als kampfsportler nunmal ueber "besondere faehigkeiten" verfuegen koennen, die im ernstfall zu schlimmen verletzungen fuehren koennen und auch eine gewisse pflicht mit sich bringen. ich hoffe ich konnte etwas zur klaerung beitragen, freue mich aber ueber eine weitere diskussion und um verbesserung falls ich etwas falsch gesagt habe (was auch unter juristen sehr oft passiert....)
Grüße,
Luggage
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  #9  
Alt 03-08-2006, 18:47
Benutzerbild von Luggage
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: DJKB Shotokan
 
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Beiträge: 8.028
Standard

Zitat:
Zitat von Sven K.
Es gibt kein "Das funktioniert aber in Echt nicht". Alles kann klappen. Es
kommt immer auf die Situation und die Umstände an. Allerdings gibt es "bessere"
Möglichkeiten als einen Highkick.
Ich finde nicht, dass perse von "besser" gesprochen werden kann. Wenn eine Situation eben einen Highkick ergibt, der andere danach liegt und ich stehe, ist doch alles wunderbar. Wenn ich besagten Highkick seit Jahrzehnten als meine Spezial-Technik trainiere, werde ich damit vermutlich auch "besser" umgehen können, als mit einem Fausthieb, o.ä.
Zitat:
Ein Kick zum Kopf ist langsamer als ein Schlag zum Kopf.
Egal wie gut man Trainier ist.
Nein, nur weil der Weg länger ist, der zurückgelegt werden muss, ist die Technik noch lange nicht IMMER langsamer. Ein xter Dan im TKD tritt mit ziemlicher Sicherheit schneller zum Kopf, als ein betrunkener und übergewichtiger Penner schlägt. Es kommt darauf an, was man wie lange trainiert, wie die Umstände sind, usw.

Grüße,
Luggage
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  #10  
Alt 03-08-2006, 19:21
Benutzerbild von Nomarior
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Kampfkunst: Karate (Kyokushinkai)
 
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Alter: 30
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Man sollte sich nur nicht auf seinen Highkick verlassen und auf der Strasse merken, dass man heute leider die falschen Hosen an hat .

Wie gesagt gibt es Situationen, in denen ein Highkick in Frage kommt und andere, wo es keinen Sinn macht. Generell kann beim Highkick aber mehr schieflaufen, daher wird den SV trainierenden auch geraten, sich auf andere Techniken zu konzentrieren. Aber es trainieren ja nicht alle aus Gründen der Selbstverteidigung.
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  #11  
Alt 03-08-2006, 19:26
Benutzerbild von Asspirin
KKB-Userstatus: Professional
Kampfkunst: Ähm... ähm... ey!!!
 
Registrierungsdatum: 18.04.2006
Ort: Rottenburg (Neckar)/Stuttgart
Alter: 28
Beiträge: 852
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Highkick ist auch nicht gleich Highkick... Im Wing Chun gibts auch Tritte zum Kopf, unglaublich, aber wahr Highkicks sind schon ein enormes Risiko, mir wärs in den meisten Fällen wahrscheinlich auch nicht geheuer. Aber wenn's passt, warum nicht
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  #12  
Alt 03-08-2006, 23:36
Benutzerbild von taeky
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Taekwondo
 
Registrierungsdatum: 20.02.2003
Alter: 45
Beiträge: 48
Standard

Halte zwar den High-Kick in der SV nicht für Sinnvoll, aber bei einem Angriff von mehreren Gegner kann er denoch sinnvoll sein.
Strecke den Redelsführer mit einem High-Kick zu Boden und der Rest wird sich erübrigt haben. 100%iges Können natürlich vorrausgesetzt. Sonst liegst du nur noch zum Austreten am Boden. In diesem Fall dürfte man auch kein Problem zwecks Überschreitung der Notwehr bekommen.
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  #13  
Alt 04-08-2006, 21:35
Benutzerbild von jonnyflash
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: ...
 
Registrierungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 376
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Also ich halte den High Kick nicht unbedingt für das beste Mittel in einer SV Situation aber trotzdem kann das funktionieren.
Ein Schlag kann ja auch daneben gehen oder ein Lowkick, bei nem HIghkick steht bloß in einer nicht gerade sehr stabilen Position.
Aber wenn man den Highkick beherrscht un diesen seit Jahren trainiert...wurde aber schon gesagt.
Also am besten abhauen oder ansonsten so wie es für einen persönlich am sichersten und stabilsten ist handeln, sofern der psychische und der allgemein Zustand der Situation es zu lassen.

gruß jonnyflash
__________________
Lassen sie mich Arzt, ich bin durch!
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  #14  
Alt 04-08-2006, 22:19
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Chin Woo Kung Fu (Wing Chun, Choy Lee Fut, N'shaolin), früher Judo, Karate
 
Registrierungsdatum: 04.08.2006
Alter: 30
Beiträge: 24
Standard

der highkick würde sicher spektakulär aussehen aber das ist auch gleich das einzige. zu gefährlich für den gegner (verletzung) und noch wichtiger auch für dich.........

gruZH
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  #15  
Alt 04-08-2006, 22:32
Benutzerbild von *Azrael*
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Judo, MMA
 
Registrierungsdatum: 19.04.2006
Ort: Ulm/Abensberg
Alter: 21
Beiträge: 1.618
Standard

Zitat:
Zitat von Ju-Jutsu-Ka
So einen Thread hatten wir schon mal

* beschuhter Tritt zum Kopf gilt als gefährliche Körperverletzung(Thema Überschreizung der Notwehr)
Was? Ich hol die meisten mit Tritt in Magen runter und mit Tritt gegen den Kopf werden sie umgetreten.
__________________
Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht ist zu Recht ein Sklave!
Si vis pacem, para bellum!!! Der Frieden, ist der Feind der Erinnerung!
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