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#16
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| Auf was für ne Schule biste denn gegangen? Die Frage klingt so typisch nach Gymnasium. Ich weiß das weil ich auch mal drauf war. Ich mein was soll die Frage? Wenn dich einer angreifen will dann lauf weg oder hau ihn um. Was dabei rauskommt ist in Deutschland so willkürlich und fern jeder Logik oder Gerechtigkeit das du darüber nie nachdenken solltest. Weil sonst wird man sehr wütend. Peace Rusha |
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#17
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| @ halli könnte ja sein das wir uns wegen den gleichen Typen ärgern müssen oder sich die Typen gar nicht so arg unterscheiden. Bin nämlich aus SBG-Lungau D.M 21 |
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#18
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| Zitat:
schön auch andere salzburger zu sehen!!tja würd auch sagen, dass sich die typen bei uns net wirklich unterscheiden (pinzgau, pongau, lungau).. also sagen wirs moi so, de bierzeltstresser sin wohl überall gleich.. und was i sonst no so mitgriag hab vo lungauer bekannte (lintsching) is es wie bei uns , "probleme" hamma doch alle de gleichen... komisch is nur dass es immer mehr wean (vor allem immer mehr stadtprobleme, weil de guten leit gsegn ham (wos woas i wo, berufsschui oda vo sonst wo) wies in da stadt zuageht, jez miassns bei uns a den großen machen).. naja schen tog noch.. grüsse halli
__________________ ich leidenicht ankeraunothnetophobie ! |
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#19
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| Zitat:
Sowieso dann nicht, wenn die Idioten in der Überzahl sind ... "Sanfte Techniken" wie Hebel usw. kannst Du da vergessen, da sich diese nicht so leicht anwenden lassen, wenn der Gegner nicht "mitspielt" und bei 2-3 "Buddies" würde ich das nicht riskieren wollen ... Was anderes ist es bei den Polizisten ... die müssen solche Techniken trainieren ... wegen der lieben Verhältnismäßigkeit ... ausserdem rücken die ja auch immer in der "Rotte" an ... dann ist das ja auch keine Kunst mit dem Hebelgriff, wenn zwei Streifenbesatzungen auf Dir draufliegen ... Ich empfehle Dir in den Unterleib zu treten, den Cross und Hook zu schlagen ... Kettenfauststöße zu machen ... egal ... wichtig ist nur eines ... Du musst Dir denjenigen greifen der das größte Maul hat und ihm die Scheisse aus dem Gehirn prügeln ... hab niemals Angst vor einer Anzeige ... sondern immer um Deine Gesundheit ... Wenn Du weisst das die Penner dich anzeigen werden, dann schlag umso härter zu, damit es sich auch lohnt ... Nachdem Du sie fertiggemacht hast, sofort Zeugen sicherstellen, die die Ausgangssituation richtig mitbekommen haben, d.h. Namen und Adressen erheben ... Unbedingt sofort die Polizei rufen, damit sofort eine Beweisaufnahme erfolgen kann und etwaige Zeugen später nicht "umkippen" und an Gedächnisverlust leiden ... geil ist vor Gericht stets, was in Deutschland einmal durch einen Beamten "Aktenkundig" geworden ist ... Ausserdem würde ich Dir sofort raten die Schläger anzuzeigen, da sie dich ja rechtswidrig angegriffen haben ... immer zuerst anzeigen ... Du musst die Wichser doppelt dafür bezahlen lassen ... Wenn Dich keiner kennt bzw. keine vernünftigen Zeugen vorhanden sind, empfehle ich Dir die Guerilla-Taktik ... zuschlagen und verschwinden ... denn ... Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedenen Dinge ... Ich hoffe Du weisst nun worauf es ankommt ... |
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#20
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| Legt man Dir übertriebene Gewaltanwendung zur Last, sofort sagen ... dass Du Angst und Schiss um Dein Leben hattest und daher unbewußt so hart zugeschlagen hast ... Vor Gericht niemals sagen das Du ein ausgebildeter Kampfsportler bist, das hat schon so manchem rechtlich das Genick gebrochen ... Gib Dich einfach etwas schwul und memmenhaft, dann geht das schon ... Schließlich bist Du das Opfer ... |
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#21
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| Beschäftige dich mit WT - Blitzdefence und schick diese Idioten in die Notaufnahme :-)
__________________ "Keine Schneeflocke in der Lawine wird sich je verantwortlich fühlen." S. J. Lec. |
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#22
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| Egal was ist, man brauch immer Zeugen !!! Hab auch schon Situationen erlebt, wo dann der unschuldige als dummer dastand, sowas ist echt mieß !!! |
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#23
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| Also, jetzt mal aus der rechtlichen Sicht: §32 (2) Notwehr: Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Natürlich muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben! Wobei es auch bei Überschreitung der Notwehr einen netten Paragraphen gibt. §33 Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft. Aber ich finde §32 doch recht wichtig! Natürlich weiß ich jetzt nich was es bei euch in Österreich da für Gesetze gibt, aber ich schätze mal das wird ähnlich bzw gleich aussehen. Oder? P.S. Also nix von wegen du musst dich als erstes schlagen lassen, damit es Notwehr ist!!! Greetz Wildcat
__________________ Honi soit qui mal y pense Edward III. |
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#24
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| In Österreich steht sogar extra im Notwehrparagraphen (§3 StGB) drin, dass man sich gegen einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden Angriff mit entsprechenden Mitteln verteidigen darf. Nachzulesen hier. |
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