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#1
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| Mir hat sich bis jetzt oft das Problem gestellt das ich nachdem ich aus Notwehr gehandelt habe und das auch völlig zurecht, von meinem Gegner wegen "Überschreitung der Notwehr" angezeigt wurde. Ich finde keiner weiß so richtig wo das Thema "Notwehr" aufhört. Meiner Meinung nach ist das ein Problem. Wie weit darf man gehen, wenn einer einen z.b. schlägt, oder ganz krass gesehen würgt?, was ja rein theoritsch ein Versuch íst jemanden zu töten! Um zu meinem hauptproblem zurück zu kommen: Ich bin jedes mal glimpflich davon gekommen doch denk ich, dass man durch bessere allgemeine Aufklärung, auch an Schulen. Wenn Schülern, Kindern und Lehrern gezeigt würde wie man mit Körperlich-direkten Angriffen umzugehen hat, würden so wenigstens dieses und ein paar andere Probleme in dem Zusammenhang ausgemerzt. Ich weiß selbst das es da einige Projekte zu diesem Them schon gibt doch find ich das, dass zu "lasch" angegangen wird. Mich interessiert halt einfach nur was ihr im allgemeinen dazu sagt, verändern und besser machen wolltet........ MfG Stephan |
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#2
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| Ich denke es ist nich das "überschreiten der Notwehr" (sofern es sowas überhaupt gibt) sondern das Problem der Verhältnismässigkeit kombiniert mit Notwehr oder Notwehrhilfe. Grundsätzlich kannst du jedoch davon ausgehen, dass du dich nur solange wehren darfst, bis der Gegner sich nicht mehr wehren kann. Liegt er also am Boden oder du hast ihn in einem Hebel solltest du nicht mehr drauflosdreschen. Ein weiteres Problem sind auch die eingesetzten Mittel, mit welchen du dich wehren darfst. Greift er mit der Faust an...darfst du nicht mit dem Messer zustechen, Greift er mit dem Messer an....darfst du auch zustechen....oder in diesem Fall (weil dein Leben wirklich unmittelbar bedroht ist) zu einer Pistole greifen - natürlich nur wenn du nen Trag- und Besitzschein hast. Vor dem Richter kommen aber noch viele andere Sachen zusammen. Es spielt zum Beispiel ne recht grosse Rolle ob du einfach zum ersten Mal in ne Schlägerei verwickelt bist oder ob du ein notorischer Schläger bist. Auch spielt es ne Rolle ob du KK oder KS betreibst und vorallem wie lange. In diesem Fall ist es nämlich so, dass du in gewissen Situationen nicht einfach sagen kannst, du hättest nicht gewusst, dass ein Schlag auf den Kehlkopf gefährlich sei .....dies ist nur so in etwa, dass was ich noch von meiner Jur Grundausbildung weiss....vielleicht gibt es ja ein fertig ausgebildeter Jurist der noch weiter helfen kann.....zudem ist zu erwähnen, dass sich meine Aussagen auf das Helvetische Recht beziehen. Grüsse und schöner Abend. |
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#3
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Zitat:
ok, du schreibst ja dass sich das auf das Helvetische Recht bezieht, da kenne ich mich nicht aus. Fürs deutsche Recht haben wir das hier doch in kurzen Abständen immer wieder - es kommt nicht drauf an, womit der andere angreift, sondern was du brauchst um den Angriff abzuwehren. Wenn der andere groß und stark ist darfst du dich auch gegen eine Ohrfeige mit einem Messer wehren, wenn du anders keine Chance hast. Auch wenn du ihn damit schlimmer verletzt als die Ohrfeige. Wichtig ist nur, dass man nicht mehr tut als nötig ist - also wenn man selber groß und stark ist und son Würmchen kommt mit dem Buttermesser, könnte ein Richter zu dem Schluss kommen, dass eine Abwehr mittels Maschinengewehr nicht das mildest mögliche Mittel war. Und genau da kann z.B. auch die SV-Erfahrung reinkommen - wenn Du die Möglichkeit hattest, den anderen ohne größere Schädigung abzuwehren, musst du diese auch nutzen. Einer der das nicht kann weil ihm das Training fehlt eben nicht. Zitat:
@ Stehpan: ich halte es ohnehin für eine Katastrophe, dass es in der Schule praktisch keinen Rechts-Unterricht gibt. Oft ist das einzige was gelehrt wird ausgerechnet Staatsorganisationrecht oder ähnliches - so ziemlich das einzige, womit ein Schüler später niemals direkt in Berührung kommen wird - und wenn doch dann erst nach einem gründliche Studium. Aber Vertragsrecht, mit dem wir uns tagtäglich auseinandersetzen und wo es wirklich erheblich darauf ankommt dass man seine Rechte kennt (Gewährleistung, Verjährung etc...) oder auch Strafrecht, an das sich jeder täglich halten muss - nichts. Klar, dass ein Mord nicht erlaubt ist weiss vermutlich jeder - aber solche Geschichten wie Notwehr oder Fahrerflucht sind wieder relativ kompliziert und es kann jeder jederzeit in eine Situation kommen wo es auch auf Details ankommt. Jo |
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#4
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| Ob die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt wird bzw. eingehalten worden ist, entscheidest sowieso nicht Du, sondern im Nachhinein der Richter/Staatsanwalt. Es kommt auch stark auf Deine Argumentation/Rechtsanwalt/Vorgeschichte/Lebensumstände u.v.m. Zum Glück wird in Deutschland jeder Fall individuell beurteilt! Irgendwo habe ich mal folgendes Zitat gelesen, das in dem "Notwehr-Moment" schon auf gewisse Art seine Berechtigung hat: "Lieber vor dem Richter stehen, als neben dem Pfarrer liegen!" |
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#6
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| Es kommt auch immer darauf an, ob man nach einer Notwehrhandlung wegen Körperverletzung strafrechtlich angeklagt wird oder zivilrechtlich auf Schmerzensgeld verklagt. Bei strafrechtlichen Maßnahmen hat man teils bessere Chancen, mit der Notwehr durchzukommen. |
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#7
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#8
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#9
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ich hoffe mal ich komme nicht als jugendlicher Schläger rüber.........,dass ist ganz und garnicht so! |
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