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#1
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| Hab ne Frage und zwar wie ist das so wenn mich einer auf der straße angeht kann ich ihn dann vermöbeln oder muss ich sagen HE ACHTUNG ICH KANN KARATE oder darf ich nur weglaufen???ciao Geändert von Vlado (14-05-2004 um 20:15 Uhr). |
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#2
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| Ob du ihn vermöbeln kannst wirst du im Zweifelsfall ganz schnell merken ;-). Aber den Quatsch mit "Achtung ich kann Karate" vergiss mal ganz schnell wieder. Du mußt ihm das nicht sagen. Ich würde zu gerne mal wissen wer diesen Quatsch in die Welt gesetzt hat... Wenn du in Notwehr (Nothilfe, etc.) handelst darfst du alle notwendigen Mittel einsetzen - unter berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit. Du mußt nicht wegrennen ("Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen"), aber es kann trotzdem eine gute Idee sein es zu tun. Auch noch zu beachten: Was sich tatsächlich abgespielt hat und was du hinterher evt. vor Gericht beweisen kannst sind zwei verschiedene Dinge. Du kannst 100% im Recht sein, aber wenn er vor Gericht 3 Zeugen hat die sagen das du ihn ohne Grund angegriffen hast hilft dir das leider gar nicht...
__________________ Grüße, Michael Karate in Köln und Lindlar 16.8. in Lindlar - Karate, Luta Livre, Escrima, Thaiboxen |
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#3
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| Hallo, also, wenn du Zeit dazu hast ihn (deinen Angreifer) über deine Fähigkeiten aufzuklären, dann hast du auch Zeit wegzugehen bzw. die Situation verbal zu klären und zu entspannen. Eine Anmerkung das du Karate kannst würde die Situation nur weiter hochkochen. Ich bin zwar kein Jurist, aber ich denke der Notwehrparagraph besagt (meines Wissens, wenn es anders sein sollte bitte berichtigt mich) das du einen gegenwärtigen Angriff im gleichen Maße (also gleichen Mitteln) Abwehren darfst. Also, wenn dir einer eine Ohrfeige geben will, darfst du dich mit gleichen "Waffen" gegenwärtig (und nicht Tage später) gegen diesen Angriff verteidigen. ciao |
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#4
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| Hallo zusammen, also als erstes würde ich probieren mit dem angreifer zu "reden"!!! falls das noch geht!!! ansonst hat michael eigentlich scho alles gesagt!!! die verhältnismäßigkeit ist verdammt wichtig!! also wenn der dich nur am t-shirt hält dann darfst du dem nicht die fresse zubetonieren dann wär er im recht....oder hätte dann später vor gericht die besseren karten!!! und was auch scho gesagt wurde ist dein öffentliches auftreten!!! nehmen wir mal an dass dich einer in der stadt angreift....es sind viele leute drum rum!!! und da kommts dann auch scho beispielsweiße auf dein abwehrhaltung an!!! wenn du mit offenen hände dastehst und schreist sowas wie "lass mich in ruhe"......da wirft das dein völlig andres bild hin als wenn du mit geballten fäusten dastehst....weil das heißt dann soviel wie " komm her ich hab bock mit dir zu kämpfen "!!! du willst dich zwar dann nur verteidigen aber wenn das die leute auf der straße sehen dann könnten die das falsch verstehen und wenns dann doch zu was größerem wird.....dann könnten genau die leute gegen dich aussagen!!! also da musste aufpassen!! hoffentlich haste des jetzt verstanden....hab des en bissle undeutlich geschrieben!!! naja also dann no en schönes we!!!grüßle Benny ![]() |
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#5
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| Moin Leude Das mit dem "3 mal warnen" ist ein Märchen aus den späten 70gern. Es hält sich aber bei einigen noch recht hartnäckig Einige Erläuterungen zu den Gesetzestexten findest Du unter http://www.selbstschutzakademie.de Weglaufen "darfst" Du immer ![]() |
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#6
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| Also meine Schwester studiert Jura und ich habe die mal gefragt. sie meinte, dass man in einer bedrohlichen Situation Gewalt an weden darf, solange es dem eigenem Schutz oder den Schutz anderer dient. Man darf auch zuschlagen, wenn man verbal bedroht wird und "Schläge angedroht" werden, solange man sich akut bedroht fühlt. ....ja...so siehts aus... ![]() |
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#7
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| also sehr wichtig ist auch, dass du den vorfall sofort danach der polizei meldest, damit der dich nicht anzeigen kann. denn wenn er die polizei zuerst erreicht, wird ihm eher recht gegeben als du. das ist extrem wichtig vor allem bei aussage gegen aussage. |
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#8
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| Zitat:
Was pasiert wenn mich einer mit dem Messer angreift darf ich dann das auch ???? ![]()
__________________ Frauen können einen Orgasmus vortäuschen, Männer eine ganze Beziehung. |
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#9
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| @Blue_Dragon Gute Frage. Wüsste auch gerne wie das Juristen sehen. Ich sehe das Problem in unserem Kulturkreis ist es glücklicherweise noch nicht normal das Jeder mit Messern durch die Gegend rennt. Was ich sagen möchte ist, falls du mit einem Messer angegriffen wirst und verteidigst dich auch mit einem Messer?!?! Wird wohl die Stattsanwaltschaft ein paar Fragen an dich haben. Andere Situation: Angenommen ich würde mit einem Messer angegriffen. Hätte aber nur mich als Waffe. Dann wäre bei der Abwehr der Messerattacke ein gebrochenes Knie des Angreifers oder ähnliches für mich in der Situation legitim. cu |
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#10
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| Also ich weiß nicht, ob ein gebrochenes Knie legetim wäre... Man kann mit sowas ein Lebenlang Probleme haben. Ich würde mal sagen, dass du dann auch Ärger bekommen könntest. Ich würde sagen, es ist legetim, wenn man den Gegner kontrolliert daran hindert dich oder andere mit dem Messer zuverletzten. Aber ein gebrochenes Knie ist nicht kontrolliert... ![]() |
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#11
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| Zitat:
Blue_Dragon
__________________ Frauen können einen Orgasmus vortäuschen, Männer eine ganze Beziehung. |
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#12
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| Hallo, ich habe schon mit Leuten trainiert die mit dem Messer wirklich umgehen konnten. Also nix Zeitlupenangriff von oben nach unten usw... Sondern wirklich schnell und entschieden auf das eine aus. "Töten" Das mit dem Knie war nur ein Beispiel bzw. das naheliegendsde für mich. Und wenn mich einer mit dem Messer angreift, der hat selber Schuld. Der will mir sicherlich kein Nutella aufs Brot schmieren Und bevor ich ein Messer in den Rippen habe ist eine nichttödliche Verletzung doch beim Gegner legitim, oder? |
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#13
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| ich hab mal gehört, wenn man lebensbedrohlich attakiert wird. also der typ wirklich gerade im begriff ist, dich umzubringen, wär es sogar legitim, denjenigen zu töten, um sein eigenes leben zu retten. die frage ist nur, wie will man dem gericht beweisen, dass es wirklich notwehr war. ohne einen dritten, der das gesehn hat, ist das ja gar nicht möglich. |
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#14
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| Habt ihr euch http://www.selbstschutzakademie.de/recht.htm mal angesehen? Die Seite ist, soweit ich das nach einem kurzen Blick beurteilen kann, ordentlich und informativ. Natürlich ist es Notwehr wenn du, um einen für dich lebensbedrohlichen Angriff (Messer) abzuwehren jemandem das Knie zerstörst - allerdings nur dann wenn die Notwehrbedingungen erfüllt sind (Siehe oben). Ob das der Fall ist entscheidet letztendlich ein Gericht falls es zum Prozeß kommt. Und wem das glaubt und wie es den Einzelfall beurteilt ist eben eine andere Sache.
__________________ Grüße, Michael Karate in Köln und Lindlar 16.8. in Lindlar - Karate, Luta Livre, Escrima, Thaiboxen |
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#15
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| Also wenn mich jemand mit einem Messer angreift, würde ich wahrscheinlich in erstes Linie versuchen weg zulaufen. Ich finde nämlich, dass man schon gewonnen hat, wenn man einen Kampf vermeidet und das hat nichts mit Feigheit zutun, sondern mit Nachsicht. Aber wenn es tatsächlich dazu kommen sollte, würde ich versuchen meinen Gegner auszuschalten ohne ihn groß zuverletzten. Das macht im gericht immer einen besseren Eindruck. Wenn man vorm Richter steht und dem erzählt, dass man Karate macht und den Angreifer total zusammen geschlagen hat würde ich als Richter sagen, dass man kämpfen gelernt hat und somit sollte man wissen, was die Techniken (auch zur Abwehr) für Folgen haben können... |
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