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  #1  
Alt 24-06-2008, 16:00
Benutzerbild von Juli
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: JuJutsu
 
Registrierungsdatum: 04.06.2008
Ort: zu Hause
Alter: 28
Beiträge: 38
Standard SV - wie weit darf ich gehen?

Hallo ihr!
Ich weiß jetzt zwar nicht ganz, ob ich von der Rubrik hier richtig bin, aber die Admins oder Moderatoren werden die Frage im Zweifelsfall sicher verschieben...
Also, ich hab folgendes Problem: Ich bin die Tage haarscharf aus einer etwas blöden Situation rausgekommen, zum Glück ohne mich im Endeffekt wirklich hangreiflich wehren zu müssen. Trotzdem schwirrt mir seither die Frage im Kopf rum: Wie weit darf ich mich eigentlich wehren (gegen körperliche Angriffe), ohne... hm, jetzt fehlen mir die richtigen Worte... ohne zu übertreiben? Ohne, dass ich mich strafbar mach, weil zu überzogen reagiert hab? Versteht ihr einigermaßen, was ich mein?
Die Sache war die: Eine alkohokranke Frau aus unserer Wohngegend, die durchaus auch ab und zu handgreiflich wird, hat mich ziemlich beschimpft und als ich sie einfach stehen lassen und weiter wollte (wozu mich stehenbleiben und mich weiterhin beleidigen lassen???), hat sie mich am Handgelenk gepackt und mich festgehalten (auf die typischen Drohgebärden, wie nahe an mich herankommen, sich selbst größer machen... muss ich hier glaub ich nicht eingehen...) Gut, ich hab (Ju-Jutsu sei Dank) mich aus ihrem Griff befreien können und konnte sie zum Glück über Körpersprache davon überzeugen, dass sie sich besser nicht mit mir anlegt. Was aber, wenn sie doch noch irgendwie auf mich loswäre? Darf ich dann nur abblocken und ausweichen oder mehr?
Ich würd mich Antworten freuen.
Liebe Grüße,
Juli
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  #2  
Alt 24-06-2008, 16:03
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Boxen und Krafttraining
 
Registrierungsdatum: 12.04.2004
Ort: Moers
Alter: 29
Beiträge: 3.517
Standard

Reaktion von dir war okay und rechtlich korrekt!
Ich hätte an deiner Stelle einen anständigen Transporthebel
angesetzt und die "Alte" mal verhört war der Mist den Bitte
soll!
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  #3  
Alt 24-06-2008, 16:06
Benutzerbild von BenitoB.
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: kräftiger macker,mit dem drang körperteile abzuquetschen oder abzureissen
 
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Ort: 41516 GV
Alter: 37
Beiträge: 3.147
Standard

du darfst dich nur verhältnismäßig zur wehr setzen.das heißt wenn dich jemand festhält den griff lösen,evt. sanft wegstossen oder einen hebel. dabei musst du auch bedenken dass eine betrunkene nicht voll schuldfähig ist,und das bei der reaktion beachten.
wenn der angriff mit fäusten,waffen oder würgen erfolgt darfst du auch härter reagieren. blosses halten rechtfertigt kein wildes draufschlagen.
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  #4  
Alt 24-06-2008, 16:09
Benutzerbild von Juli
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: JuJutsu
 
Registrierungsdatum: 04.06.2008
Ort: zu Hause
Alter: 28
Beiträge: 38
Standard

Diskutier mal mit ner Alkoholikerin!!! Die diskutiert schon seit Wochen mit mir aus ziemlich blöden Gründen...
Aber mal zurück zum Thema: Dürfte ich in einem solchen Falle schon einen Arm-Streck-Hebel oder was in der Art machen? Dass ich ihr bei sowas nicht den Arm brechen darf ist klar, aber... die Frau ist einfach unberechenbar und ich hab einfach keine Lust auf ein blaues Auge...
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  #5  
Alt 24-06-2008, 16:24
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Boxen und Krafttraining
 
Registrierungsdatum: 12.04.2004
Ort: Moers
Alter: 29
Beiträge: 3.517
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Zitat:
Zitat von Juli Beitrag anzeigen
Diskutier mal mit ner Alkoholikerin!!! Die diskutiert schon seit Wochen mit mir aus ziemlich blöden Gründen...
Aber mal zurück zum Thema: Dürfte ich in einem solchen Falle schon einen Arm-Streck-Hebel oder was in der Art machen? Dass ich ihr bei sowas nicht den Arm brechen darf ist klar, aber... die Frau ist einfach unberechenbar und ich hab einfach keine Lust auf ein blaues Auge...
Ein Hebel der keine Verletzung hervorruft ist rechtlich keine Körperverletzung!
Du diskutierst mit Ihr natürlich während Du Sie im Hebel kontrollierst!
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  #6  
Alt 24-06-2008, 16:24
Benutzerbild von BenitoB.
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: kräftiger macker,mit dem drang körperteile abzuquetschen oder abzureissen
 
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Ort: 41516 GV
Alter: 37
Beiträge: 3.147
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ich weiß nicht was du willst,du versuchst ju jutsu zu sehr in deinen alltag zu bekommen.deine reaktion war doch gut und hat gewirkt,eine laute resolute stimme in verbindung mit einem entschlossenen auftreten hilft da meist. wenn nicht reagier verhältnismäßig,bei nem sanften "angriff" sanftere mittel,bei ner harten attacke härtere.
die frau ist besoffen,solche leute haben wenig koordination und man kann denen locker ausweichen.geh ihr aus dem weg und vergiss kinderk.... wie armstreckhebel in der sv
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  #7  
Alt 24-06-2008, 16:40
Moderator
Kampfkunst: LTWT
 
Registrierungsdatum: 24.08.2007
Ort: Deutschland
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Zitat:
Zitat von Branco Cikatic Beitrag anzeigen
Ein Hebel der keine Verletzung hervorruft ist rechtlich keine Körperverletzung!
Du diskutierst mit Ihr natürlich während Du Sie im Hebel kontrollierst!
Keine Körperverletzung? Was soll das denn bitte sonst sein?
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  #8  
Alt 24-06-2008, 17:03
Benutzerbild von Cicero
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Kampfkunst: Wu-Tang-Shadow-Boxing
 
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ein hebel der keinen schaden hervorruft is doch kein hebel?!!?
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  #9  
Alt 24-06-2008, 17:05
Benutzerbild von Karate-Kid-4
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überzeugungsarbeit ^^

ich denke nach dem motto auge um auge zahn um zahn...wenn einer mit nem messer vor dir steht wird dir (wahrscheinlich) kein richter was anhängen wenn du dem 2,3 mal ordentlich in die freesse haust ihn am boden sicher machst und die polizei rufst...wenn er dir nur eine langt un den dicken macht würd ich ihm evt nur eine verpassen und dann abwarten...halt einfach im verhältnis zur bedrohung bleiben und net austicken

was is das mit dem hebel ohne schaden denn für ne aussage...wenn du jj trainierst und einer übt nen hebel hat ers dann nur gut gemacht wenn dein arm durch ist oder was?
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Die Wartezeit, die man bei Ärzten verbringt, würde in den meisten Fällen ausreichen, um selbst Medizin zu studieren.
Dieter Hallervorden
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  #10  
Alt 24-06-2008, 17:09
Moderator
Kampfkunst: LTWT
 
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Zitat:
Zitat von Cicero Beitrag anzeigen
ein hebel der keinen schaden hervorruft is doch kein hebel?!!?
Was tut ein Hebel? Heblen! Und was ruft ein Hebel hervor? Schmerz! Also: Wenn kein Schmerz, dann kein Hebel und dann keine Körperverletzung. Wenn aber geschrieben wird, dass sie in einen Hebel zu nehmen ist, dann gehe ich davon aus, dass er auch seinen Zweck (Schmerzen zufügen) erfüllt. Und dann:---> Körperverletzung.
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  #11  
Alt 24-06-2008, 17:10
Benutzerbild von Cicero
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Kampfkunst: Wu-Tang-Shadow-Boxing
 
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wenns um sv geht: ja?! solange es eben angebracht ist. kommt eben darauf an.
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  #12  
Alt 24-06-2008, 17:11
Moderator
Kampfkunst: LTWT
 
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Beiträge: 4.331
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Zitat:
Zitat von Cicero Beitrag anzeigen
wenns um sv geht: ja?! solange es eben angebracht ist. kommt eben darauf an.
Worum solls denn hier sonst gehen?!
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  #13  
Alt 24-06-2008, 17:21
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: -
 
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Beiträge: 259
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Zitat:
Zitat von Juli Beitrag anzeigen
Diskutier mal mit ner Alkoholikerin!!! Die diskutiert schon seit Wochen mit mir aus ziemlich blöden Gründen...
Zum Diskutieren gehören immer zwei. Warum machst Du das seit Wochen mit?

Zitat:
Aber mal zurück zum Thema: Dürfte ich in einem solchen Falle schon einen Arm-Streck-Hebel oder was in der Art machen? Dass ich ihr bei sowas nicht den Arm brechen darf ist klar, aber... die Frau ist einfach unberechenbar und ich hab einfach keine Lust auf ein blaues Auge...
Zitat:
... wie nahe an mich herankommen ...
Warum lässt Du sie dann in Deine Reichweite?
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  #14  
Alt 24-06-2008, 18:03
Benutzerbild von bruce23
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Kampfkunst: Ju-Jutsu, Wing Tsjun
 
Registrierungsdatum: 24.12.2006
Ort: Schwalmtal
Alter: 19
Beiträge: 37
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Zitat:
Zitat von Sun Tsu Beitrag anzeigen
Was tut ein Hebel? Heblen! Und was ruft ein Hebel hervor? Schmerz! Also: Wenn kein Schmerz, dann kein Hebel und dann keine Körperverletzung. Wenn aber geschrieben wird, dass sie in einen Hebel zu nehmen ist, dann gehe ich davon aus, dass er auch seinen Zweck (Schmerzen zufügen) erfüllt. Und dann:---> Körperverletzung.
Nochmal zum Hebel, ist ein Hebel wirklich Körperverletzung? Er verursacht zwar Schmerzen, teils auch sehr unangenhme Schmerzen, die jedoch keinesfalls zu bleibenden Schäden am Körper des Anderen führen. Außer man macht den Hebel zum Brecher. Solange es jedoch ein Hebel bleib und nur zum Zweck der Kontrolle dient ist es rechtlich gesehen keine Körperverletzung. Man muss es von der Seite sehen, dass der Schmerz nicht der Zweck des Hebels ist sondern das Mittel zum Zweck der Kontrolle.
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  #15  
Alt 24-06-2008, 18:15
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: -
 
Registrierungsdatum: 04.12.2004
Beiträge: 259
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Zitat:
Zitat von bruce23 Beitrag anzeigen
Nochmal zum Hebel, ist ein Hebel wirklich Körperverletzung? Er verursacht zwar Schmerzen, teils auch sehr unangenhme Schmerzen, die jedoch keinesfalls zu bleibenden Schäden am Körper des Anderen führen. Außer man macht den Hebel zum Brecher. Solange es jedoch ein Hebel bleib und nur zum Zweck der Kontrolle dient ist es rechtlich gesehen keine Körperverletzung. Man muss es von der Seite sehen, dass der Schmerz nicht der Zweck des Hebels ist sondern das Mittel zum Zweck der Kontrolle.
Wie kannst Du sowas behaupten und verbreiten? Hast Du mit 19 schon ein abgeschlossenes Jurastudium? Respekt!!!
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