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#1
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| Servus allerseits, bislang erschien mir ein aufgesetzter Tritt ins Knie eines Gewalttäters eine ökonomische Möglichkeit für einen Laien, dem ich im Rahmen eines Selbstbehauptungskurses wenigstens eine Technik mitgeben möchte, einen Gegner außer Gefecht zu setzen. Jetzt habe ich allerdings gehört das ein solcher Tritt, wenn er ein gebrochenes Knie zur Folge hat, in einem eventuelle juristischen Nachspiel nicht ganz unproblematisch ist, da er den gegner eventuell für den Rest seines Lebens beeinträchtigt. Gibt es hier jemanden der darüber mehr weiß? Danke und Gruß, thorsten P.S.: Bin ich der einzige der bei der Christine Theiss SV-Fotoloveserie in der BLÖDzeitung beinahe in Ohnmacht gefallen ist? ![]() |
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#2
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| Zitat:
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__________________ best regards Bad Robot |
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#3
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| Ist doch total egal was du jemandem brichst...Nase, Arme, Beine....wenn das Gesetz der Meinung ist, es nicht unter dem Aspekt Notwehr geschehen. Da würde ich aber auch keine Sekunde drüber nachdenken wenn ich in einer Notsituation bin ![]() Ausserdem musst du ja nicht dem Täter, gegen den du dich erfolgreich verteidigt hast nachher eine Visitenkarte von dir in die Hand drücken. |
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#4
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| Tritte und Schläge, die eine deutliche körperliche Beeinträchtigung zur Folge haben, ziehen meist harte rechtliche Konsequenzen nach sich. Ausser man kann nachweisen, dass dies die einzige Möglichkeit war, mit dem eigenen Leben davon zu kommen. Und diesen Beweis zu führen, ist fast unmöglich. In den Augen von Richter und Staatsanwalt gibt es immer eine sanftere Methode. |
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#5
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| Hört man immer wieder, aber dann gibt es auch die Geschichten von Rockern die nach einer Messerstecherei mit Notwehr durchkamen.
__________________ best regards Bad Robot |
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#6
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| Also am besten Rocker werden oder wie? |
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#7
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| Wenn beide ein Messer hatten, warum nicht? |
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#8
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| Wäre ne Variante, aber ansosnten fällt mir immer wieder auf, dass SV-Betreibende scheinbar eine Paranoia entwickeln rechtlich belangt zu werden, wenn sie in Notwehr jemanden verletzen. Ich bin mir halt nicht sicher ob diese Angst so berechtigt ist oder ob da nicht doch ein wenig Mythenbildung mit reinspielt ![]() EDIT: Soll ich hier mal ein Thread aufmachen wie es rechtlich aussähe, wenn ich mich mit einem Messer gegen einen Messerangriff wehre? ![]()
__________________ best regards Bad Robot |
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#9
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| Zitat:
Hier mal ein Link für Anfänger, bezug ist der Ansbacher Kommentar. Nicht hoch wissenschaftlich, aber auch nicht verkehrt. recht-in.de - Juristische Fachportale - Kommentare Fazit: Eine allgemeingültige Antwort wirst Du nicht erhalten. Meine persönliche Einstellung: Lieber von 12 gerichtet, als von 6 getragen. Grüße der herbie
__________________ Ich möchte schlafend sterben wie mein Großvater und nicht heulend und kreischend wie sein Beifahrer |
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#10
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| Zitat:
![]() Aber benutz vorher die Sufu. Nur für den Fall, dass es so einen Thread schon gibt. ![]() Edit: Im Zweifel sehe ich das wie "der Herbie": Lieber von 3 gerichtet, als von 6 getragen. (angepasst an das deutsche Rechts-System mit Richter und Schöffen ^^) Geändert von Alex R. (16-11-2010 um 12:12 Uhr). Grund: Nachtrag |
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#11
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| ...wobei mir der aufgesetzte Tritt recht schwer erscheint. Grds. das Knie anzugreifen - gerade für eine Frau gegen einen männlichen Täter - ist m. E. aber der richtige Ansatz, um zumindest Zeit und Abstnd zu gewinnen. Grüße der herbie
__________________ Ich möchte schlafend sterben wie mein Großvater und nicht heulend und kreischend wie sein Beifahrer |
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#12
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| Wow, das geht hier ja echt schnell mit den Antworten... Zur Problematik: Die Kurse dienen der Selbstbehauptung, also dem richtigen Verhalten, ich möchte nur minimale SV-Elemente mitgeben, falls die Behauptung mal nicht genügt. Bei einer Kursschülerin die mit geschätzen 45 Kilo weniger als die Hälfte von mir wiegt, ist das Repertoire deutlich eingeschränkt, bei Faustschlägen wird sie sich eher Daumenkapsel und Handgelenk verletzen als mir weh zu tun; Infighttechniken/ Fingerhebel o.ä. widersprechen dem "ich-will-weg-von-dem-Mann" Reflex den ein ungeübtes Mädchen nunmal hat. Mir ist klar das man niemandem das Kämpfen in einem Kurs beibringen kann, der Kurs dient zum sensibilisieren ob sie richtig trainieren wollen oder auf ihr Glück hoffen nie in die Situation zu kommen. Wenn ich es richtig sehe ist es Einzelfallentscheidung des Richters, da würde ich für eine Jugendliche die so einen Mann verletzt kein zu hohes Risiko sehen. Gibt es noch andere Meinungen? Gruss, thorsten |
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#13
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__________________ best regards Bad Robot |
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#14
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| Zitat:
Grüße der herbie
__________________ Ich möchte schlafend sterben wie mein Großvater und nicht heulend und kreischend wie sein Beifahrer |
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#15
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| Puh, ich muss mehr trainieren, während ich noch tippe schießen mir zig Antworten rein. @Herbie: Vielen Dank, das ist sehr hilfreich. Auch die lieber 3 als 6 Regel entspricht genau meiner Meinung. |
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