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  #1  
Alt 16-11-2010, 11:30
Benutzerbild von Asahibier
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Kampfkunst: tatsu ryu
 
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Standard Tritt ins Knie - rechtlich

Servus allerseits,

bislang erschien mir ein aufgesetzter Tritt ins Knie eines Gewalttäters eine ökonomische Möglichkeit für einen Laien, dem ich im Rahmen eines Selbstbehauptungskurses wenigstens eine Technik mitgeben möchte, einen Gegner außer Gefecht zu setzen.

Jetzt habe ich allerdings gehört das ein solcher Tritt, wenn er ein gebrochenes Knie zur Folge hat, in einem eventuelle juristischen Nachspiel nicht ganz unproblematisch ist, da er den gegner eventuell für den Rest seines Lebens beeinträchtigt.

Gibt es hier jemanden der darüber mehr weiß?

Danke und Gruß, thorsten

P.S.: Bin ich der einzige der bei der Christine Theiss SV-Fotoloveserie in der BLÖDzeitung beinahe in Ohnmacht gefallen ist?
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  #2  
Alt 16-11-2010, 11:41
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Kampfkunst: -
 
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Standard

Zitat:
Zitat von Asahibier Beitrag anzeigen
Servus allerseits,

bislang erschien mir ein aufgesetzter Tritt ins Knie eines Gewalttäters eine ökonomische Möglichkeit für einen Laien, dem ich im Rahmen eines Selbstbehauptungskurses wenigstens eine Technik mitgeben möchte, einen Gegner außer Gefecht zu setzen.

Jetzt habe ich allerdings gehört das ein solcher Tritt, wenn er ein gebrochenes Knie zur Folge hat, in einem eventuelle juristischen Nachspiel nicht ganz unproblematisch ist, da er den gegner eventuell für den Rest seines Lebens beeinträchtigt.

Gibt es hier jemanden der darüber mehr weiß?

Danke und Gruß, thorsten

P.S.: Bin ich der einzige der bei der Christine Theiss SV-Fotoloveserie in der BLÖDzeitung beinahe in Ohnmacht gefallen ist?
Du bietest also Selbstbehauptungskurse an bei denen du Tritte ins Knie unterrrichtest und hast jetzt allerdings "gehört", dass das rechtlich problematisch sein könnte
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Bad Robot
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  #3  
Alt 16-11-2010, 11:44
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Ist doch total egal was du jemandem brichst...Nase, Arme, Beine....wenn das Gesetz der Meinung ist, es nicht unter dem Aspekt Notwehr geschehen.

Da würde ich aber auch keine Sekunde drüber nachdenken wenn ich in einer Notsituation bin
Ausserdem musst du ja nicht dem Täter, gegen den du dich erfolgreich verteidigt hast nachher eine Visitenkarte von dir in die Hand drücken.
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  #4  
Alt 16-11-2010, 11:46
Moderator
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Beiträge: 1.658
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Tritte und Schläge, die eine deutliche körperliche Beeinträchtigung zur Folge haben, ziehen meist harte rechtliche Konsequenzen nach sich. Ausser man kann nachweisen, dass dies die einzige Möglichkeit war, mit dem eigenen Leben davon zu kommen. Und diesen Beweis zu führen, ist fast unmöglich. In den Augen von Richter und Staatsanwalt gibt es immer eine sanftere Methode.
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  #5  
Alt 16-11-2010, 11:50
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Kampfkunst: -
 
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Zitat:
Zitat von Alex R. Beitrag anzeigen
In den Augen von Richter und Staatsanwalt gibt es immer eine sanftere Methode.
Hört man immer wieder, aber dann gibt es auch die Geschichten von Rockern die nach einer Messerstecherei mit Notwehr durchkamen.
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Bad Robot
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  #6  
Alt 16-11-2010, 11:52
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Zitat:
Zitat von Bad Robot Beitrag anzeigen
Hört man immer wieder, aber dann gibt es auch die Geschichten von Rockern die nach einer Messerstecherei mit Notwehr durchkamen.
Also am besten Rocker werden oder wie?
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  #7  
Alt 16-11-2010, 11:55
Moderator
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Zitat:
Zitat von Bad Robot Beitrag anzeigen
Hört man immer wieder, aber dann gibt es auch die Geschichten von Rockern die nach einer Messerstecherei mit Notwehr durchkamen.
Wenn beide ein Messer hatten, warum nicht?
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  #8  
Alt 16-11-2010, 11:55
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Zitat:
Zitat von Kirmeskopf Beitrag anzeigen
Also am besten Rocker werden oder wie?
Wäre ne Variante, aber ansosnten fällt mir immer wieder auf, dass SV-Betreibende scheinbar eine Paranoia entwickeln rechtlich belangt zu werden, wenn sie in Notwehr jemanden verletzen. Ich bin mir halt nicht sicher ob diese Angst so berechtigt ist oder ob da nicht doch ein wenig Mythenbildung mit reinspielt

EDIT:

Zitat:
Zitat von Alex R. Beitrag anzeigen
Wenn beide ein Messer hatten, warum nicht?
Soll ich hier mal ein Thread aufmachen wie es rechtlich aussähe, wenn ich mich mit einem Messer gegen einen Messerangriff wehre?
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  #9  
Alt 16-11-2010, 12:10
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Zitat:
Zitat von Asahibier Beitrag anzeigen
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P.S.: Bin ich der einzige der bei der Christine Theiss SV-Fotoloveserie in der BLÖDzeitung beinahe in Ohnmacht gefallen ist?
Lies Dir den § 32 StGB durch, organisiere Dir einschlägige juristische Fachkommentare, lies Dir Urteile auf Grund dieser Kommentare durch und bilde Dir dann deine meinung.

Hier mal ein Link für Anfänger, bezug ist der Ansbacher Kommentar. Nicht hoch wissenschaftlich, aber auch nicht verkehrt.

recht-in.de - Juristische Fachportale - Kommentare

Fazit: Eine allgemeingültige Antwort wirst Du nicht erhalten.

Meine persönliche Einstellung: Lieber von 12 gerichtet, als von 6 getragen.

Grüße

der herbie
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  #10  
Alt 16-11-2010, 12:10
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Zitat:
Zitat von Bad Robot Beitrag anzeigen
Wäre ne Variante, aber ansosnten fällt mir immer wieder auf, dass SV-Betreibende scheinbar eine Paranoia entwickeln rechtlich belangt zu werden, wenn sie in Notwehr jemanden verletzen. Ich bin mir halt nicht sicher ob diese Angst so berechtigt ist oder ob da nicht doch ein wenig Mythenbildung mit reinspielt
Nun, hier spreche ich aus der Erfahrung eines Security/Ladendetektiv heraus, der oft genug mit Staatsanwälten und Richtern zu tun hatte.
Zitat:
Zitat von Bad Robot Beitrag anzeigen
EDIT:



Soll ich hier mal ein Thread aufmachen wie es rechtlich aussähe, wenn ich mich mit einem Messer gegen einen Messerangriff wehre?
Steht dir frei, dies ist ein öffentliches Forum.
Aber benutz vorher die Sufu. Nur für den Fall, dass es so einen Thread schon gibt.

Edit:
Im Zweifel sehe ich das wie "der Herbie":
Lieber von 3 gerichtet, als von 6 getragen. (angepasst an das deutsche Rechts-System mit Richter und Schöffen ^^)

Geändert von Alex R. (16-11-2010 um 12:12 Uhr). Grund: Nachtrag
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  #11  
Alt 16-11-2010, 12:12
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...wobei mir der aufgesetzte Tritt recht schwer erscheint. Grds. das Knie anzugreifen - gerade für eine Frau gegen einen männlichen Täter - ist m. E. aber der richtige Ansatz, um zumindest Zeit und Abstnd zu gewinnen.

Grüße

der herbie
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  #12  
Alt 16-11-2010, 12:14
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Wow, das geht hier ja echt schnell mit den Antworten...

Zur Problematik: Die Kurse dienen der Selbstbehauptung, also dem richtigen Verhalten, ich möchte nur minimale SV-Elemente mitgeben, falls die Behauptung mal nicht genügt.

Bei einer Kursschülerin die mit geschätzen 45 Kilo weniger als die Hälfte von mir wiegt, ist das Repertoire deutlich eingeschränkt, bei Faustschlägen wird sie sich eher Daumenkapsel und Handgelenk verletzen als mir weh zu tun; Infighttechniken/ Fingerhebel o.ä. widersprechen dem "ich-will-weg-von-dem-Mann" Reflex den ein ungeübtes Mädchen nunmal hat.

Mir ist klar das man niemandem das Kämpfen in einem Kurs beibringen kann, der Kurs dient zum sensibilisieren ob sie richtig trainieren wollen oder auf ihr Glück hoffen nie in die Situation zu kommen.

Wenn ich es richtig sehe ist es Einzelfallentscheidung des Richters, da würde ich für eine Jugendliche die so einen Mann verletzt kein zu hohes Risiko sehen.

Gibt es noch andere Meinungen?

Gruss, thorsten
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  #13  
Alt 16-11-2010, 12:17
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Zitat:
Zitat von Alex R. Beitrag anzeigen
Nun, hier spreche ich aus der Erfahrung eines Security/Ladendetektiv heraus, der oft genug mit Staatsanwälten und Richtern zu tun hatte.
Tja, wer weiß was der Richter oder Staatsanwalt für Erfahrungen mit dem Berufsstand hat


Zitat:
Zitat von Alex R. Beitrag anzeigen
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Aber benutz vorher die Sufu. Nur für den Fall, dass es so einen Thread schon gibt.
Lieber nicht
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  #14  
Alt 16-11-2010, 12:19
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Zitat:
Zitat von Asahibier Beitrag anzeigen
Wow, das geht hier ja echt schnell mit den Antworten...

Zur Problematik: Die Kurse dienen der Selbstbehauptung, also dem richtigen Verhalten, ich möchte nur minimale SV-Elemente mitgeben, falls die Behauptung mal nicht genügt.

Bei einer Kursschülerin die mit geschätzen 45 Kilo weniger als die Hälfte von mir wiegt, ist das Repertoire deutlich eingeschränkt, bei Faustschlägen wird sie sich eher Daumenkapsel und Handgelenk verletzen als mir weh zu tun; Infighttechniken/ Fingerhebel o.ä. widersprechen dem "ich-will-weg-von-dem-Mann" Reflex den ein ungeübtes Mädchen nunmal hat.

Mir ist klar das man niemandem das Kämpfen in einem Kurs beibringen kann, der Kurs dient zum sensibilisieren ob sie richtig trainieren wollen oder auf ihr Glück hoffen nie in die Situation zu kommen.

Wenn ich es richtig sehe ist es Einzelfallentscheidung des Richters, da würde ich für eine Jugendliche die so einen Mann verletzt kein zu hohes Risiko sehen.

Gibt es noch andere Meinungen?

Gruss, thorsten
Sofern die Jugendliche nicht einschlägig vorbelastet ist, sicher nicht. Übrigens geht ein Knie auch nicht so schnell kaputt wie es bisweilen behauptet wird. Dein Ansatz, situatives verhaltenstraining mit ein paar einfachen AUA-Techniken zu kombinieren, gefällt mir. Ich gehe davon aus, dass Du deinen Teilnehmern aber schon klar machst, dass sie nach dem Lehrgang nicht die ultimativen Kampfmaschinenteufel sind.....

Grüße

der herbie
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  #15  
Alt 16-11-2010, 12:20
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Puh, ich muss mehr trainieren, während ich noch tippe schießen mir zig Antworten rein.
@Herbie: Vielen Dank, das ist sehr hilfreich.

Auch die lieber 3 als 6 Regel entspricht genau meiner Meinung.
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