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  #1  
Alt 11-03-2010, 16:49
Benutzerbild von xcris
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Grappling
 
Registrierungsdatum: 11.06.2009
Beiträge: 109
Standard Verjährung bei Körperverletzung?!?

HI!
Sagen wir mal ich hätte im Jahr 2004 mal Jemanden aus Notwehr die Nase gebrochen und hätte eine Anzeige werden Schwerer Körperverletzung bekommen, welche jedoch eingestellt wurde.
Wäre die Tat dann jetzt verjährt?
Ein Anwalt meinte (Kennt sich nach eigenen angaben auch nicht 100%ig aus), dass solche Sachen nach 4 Jahren verjährt sind, mehr konnte er mir aber nicht sagen.
Jedoch habe ich jetzt im Internet gelesen, dass es im Fall von Körperverletzung 30 Jahre braucht bis es verjährt ist .. Doch da steht nicht ob dies nur gilt wenn man verurteilt wurde, oder auch wenn die Angklage fallen gelassen wurde?!?

NRW-Justiz: Verjährung im Zivilrecht
194ff-verjaehrung
Zitat:
Schadensersatzansprüche spätestens:

* wegen Körperverletzung 30 Jahre (§ 199 II)
* andere: 10 Jahre nach Entstehung (§ 199 III 1)
* oder 30 Jahre nach Ereignis (§ 199 III 2)
Denn entweder lässt man es drauf ankommen oder unterschreibt den scheiss Wisch.
Nur wer blecht schon gerne tausende Euros, wenn er weiss das er nicht Schuld war?
Kennt sich da Jemand zufällig aus?!?

Geändert von xcris (11-03-2010 um 16:58 Uhr).
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  #2  
Alt 11-03-2010, 16:52
Benutzerbild von re:torte
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Pilates auf SV- Basis, Vaapad (3.Dan)
 
Registrierungsdatum: 14.12.2005
Ort: Römerberg
Alter: 34
Beiträge: 1.820
Standard

Viele der Mißbrauchsvergehen der kath. Kirche sind bereits verjährt und das ist ja auch Körperverletzung. 4 Jahre hören sich zwar etwas wenig an, aber s gibt ja nix was es nicht gibt.
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... und die Werbefuzzies machen Rucola zum Trendsalat, wenn Unkraut aus dem Ausland kommt hat´s Glück gehabt.....
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  #3  
Alt 11-03-2010, 17:18
Benutzerbild von Klaus
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst:
 
Registrierungsdatum: 31.08.2001
Ort: NRW
Beiträge: 10.145
Standard

Körperverletzung Verjährungsfrist - Jurathek Forum
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  #4  
Alt 11-03-2010, 17:28
Benutzerbild von xcris
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Grappling
 
Registrierungsdatum: 11.06.2009
Beiträge: 109
Standard

Ok in dem Tread gehts ja um Polizei etc. das ist ja schon alles geschehen, gerichtstermin war auch etc. wurde fallen gelassen.
Dann später kam halt eine Rechnung und das Land NRW fordert jetzt wegen Opferschutz oder kA was Geld von mir.

Jedoch ist das jetzt schon 6 Jahre her .. jetzt schicken die mir einen Brief wo sie wollen, dass ich "DIE EINREDE AUF VERJÄHRUNG " unterschreibe.

Nur ist das jetzt sinnvoll oder nicht, denn ich habe gelesen, dass wenn ich das unterschreibe sich die verjährung auf 30 Jahre verlängert, der Typ aber gerichtlich nichtmehr machen kann .. bzw. das ist alle bisschen ungenau formuliert.
Desweiteren ist es komisch, dass die mich auffordern das jetzt zu unterschreiben, weil die sonst noch weitere Schritte einleiten wollen .. nur wenn der Typ dann eher einen Nachteil hat, warum wollen die dann das ich es so schnell wie möglich unterschreibe, da muss ein Haken dran sein.
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  #5  
Alt 11-03-2010, 17:41
Benutzerbild von Sven K.
Moderator
Kampfkunst: SENKI-Combat.
 
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