| Umfrageergebnis anzeigen: Wie sollte man in einer SV Situation Kämpfen? | |||
| Alles geben und voll reingehen | | 89 | 78,07% |
| Sich dem Kampfniveau des Gegners anpassen | | 16 | 14,04% |
| Alles abwehren, was mir schadet aber nicht angreifen | | 0 | 0% |
| oder etwas anderes | | 9 | 7,89% |
| Teilnehmer: 114. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen | |||
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#91
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| Zitat:
Beweislastumkehr, Strafausschließungsgrund, Entschuldigungsgrund, intensive Notwehrexzess, extensive Notwehrexzess. Als Jurist sind dir sicherlich die Zusammenhänge, bzw. die damit zusammenhängende Problematik der Rechtsprechung, klar. Du kannst mir aber sicherlich einige der "zahlreichen" Urteile nennen, in denen nach §33StGB geurteilt wurde. Bitte aber nicht hier. Gerne per PN. Mir scheint auch, das einige meinen Links nicht folgen und lesen. Schade. |
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#92
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| Bei richtigen SV-Situationen - und dazu zähle ich definitiv keine Rumschubsereien oder ein leichtes Gerangel - gebe ich alles, was nötig ist um heile aus dieser Situation herauszukommen. Was bringt es mir, wenn ich zwar rechtlich korrekt gehandelt habe, ich aber mit bleibenden Schäden oder schlimmer aus der Situation komme. Oder eben nicht. Über eventuelle Spätfolgen mache ich mir dann später Gedanken. |
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#93
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| Zitat:
"Mei Herr Richter, wissens...des war wie beim ersten mal...dunkel wars...blutig wars...und Angst hab i ghabt!" Wer spezialisiert sich da noch aufs Strafrecht, einfach sagen "ANGST!" und schon wird man freigesprochen!
__________________ Der Wahnsinn, schon 4 Verwarnungspunkte!!! Kann ich die bei Payback einlösen? Edit: Jetzt sind es schon 8! |
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#94
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| Ich würde alle mir zur Verfügung stehenden Mittel nutzen wenn ich angegriffen werde, ganz einfach. In dem Moment habe ich keine Zeit mir über irgendwelche möglichen Strafrechtlichen Konzequenzen Gedanken zum machen.
__________________ "Strawberryfields forever" |
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#95
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#96
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| Zitat:
![]() ein entschuldigungsgrund siehe intensive Notwehrexzess, extensive Notwehrexzess wäre im bezug auf §33 , 35 StGB straffrei.. ![]() siehe 6 vs 1 Strafausschließungsgrund lag bei 2en vor, wegen rücktritt, nicht antritt der tat. beweislastumkehr is BGB nix StGB ^^ soll heißen.: ran an den feind..je nach situation.
__________________ "Die Zahl der Feinde ist um ein lächerliches Dreifaches größer." Geändert von Doc Norris (23-09-2011 um 23:28 Uhr). |
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#97
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| Zitat:
![]() Der sagt dir was anderes und wenn Du keinen guten RA hast, bist du ruckzuck verknackt. |
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#98
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| zu.1. ersterer wird immer versuchen leute am sack zu kriegen...immer..^^ zu 2. hier is es wie mit handwerkern, haste den falschen am start, kommt murks bei rum...
__________________ "Die Zahl der Feinde ist um ein lächerliches Dreifaches größer." |
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#99
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| Wie weit muss man gehen? So weit, dass ich für mich und nahestehende Personen, die u.U. dumm dazwischen geraten, die größtmögliche Sicherheit garantieren kann. Und für den Täter an sich auch. Nur weil mich einer angreift gehe ich nicht davon aus, dass mich derjenige töten will. Ich könnte, auch wenn ich der angegriffene bin, nicht gut damit leben, jmd nachaltig, dauerhaft zu verletzen oder gar zu töten. das ist exakt so weit, wie man gehen muss, und nicht weiter. Wie weit man tatsächliche gehen würde, und wie weit man gehen wollte, ergibt sich eh aus der Situation und ist nur bedingt beeinflussbar. |
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#100
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| Nahcdem ich ja schon die Hardcore-Variante hatte (Überfall auf meine Trafik in Wien, Notwehr mit Todesfolge, Schußwaffengebrauch), kann ich nur sagen,..so hart es klingt, aber jederzeit wieder,... Ich hatte danach zwar eine ziemlich miese Zeit, aber auch bei er Gerichtsverhandlung ist trotz Staatsanwalt/Großinquisitor ein Freispruch herausgekommen,..klar ist des der Job vom Staatsanwalt, dass er dich einbuchtet(dient ja seiner Karriere), und deswegen zerpflückt er auch alles (warum haben sie geschossen? warum Hohlspitzmunition? Hätten sie ihn nicht auch nur gezielt verwunden können?) Aber bei klarer und logischer Begründung (täter war mit Pistole bewaffnet, nur kurzer Moment zur Reaktion, nur Zeit zum Deutschuß, Hohlspitz hat höchstmögliche Mannstoppwirkung bei Minimierung des Risikos eines Durchschlags und Verletzung Unbeteiligter,..) war klar, dass es sich um ein gerechtfertigtes Mittel handelte --> Freispruch Wenn ich mich nicht gewehrt hätte, was dann? Der Täter war bewaffnet und unmaskiert,..er hätte mit einer Fingerbewegung einen lästigen Zeugen beseitigt,...und ob er es getan hätte,..das wollte ich dann doch nicht herausfinden,.. Geändert von Temudjin (30-09-2011 um 07:58 Uhr). |
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#101
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| In Notwehrsituationen gibt es für Verteidigungsmotive nicht sog. "Garantien" oder absolute Sicherheiten. Das ist Unsinn. Es wird immer eine Erwartungsbetrachtung angesetzt. Ich wähle eine Abwehrhandlung, die einen Angriff unter der Erwartung minimalst möglicher Eigengefährdung "sicher und endgültig" beendet. Die Erwartungshaltung geht aber nicht bei jeder Auseinandersetzung in Richtung Lebensgefahr. Davon hängt natürlich auch die Verteidigungshandlung ab. Was bedeutet dies für mich persönlich? Nicht mehr und nicht weniger, als dass Notwehr kein Freibrief sein kann, zunächst mal unbedenklich draufzukloppen, weil realitätsftfremde Winkeladvokaten mit der Freiheit später sowieso Lotterie spielen. Natürlich ist es schwierig bis unmöglich, eine rationale Abwägung zu treffen, wenn die eigene Gesundheit bedroht wird. Aber es kann erwartet werden, bestimmte "Risiken" in Kauf zu nehmen und eben nicht einen halbstarken Pöbler prophylaktisch abzustechen, nur weil er theoretisch eine Desert Eagle im Hosenbund versteckt haben könnte. Da gibt es dann eben die berüchtigten "milderen Alternativen".
__________________ Viele Leute meinen, ich bin oberflächlich. Das stimmt aber nicht! Ich habe auch hässliche Freunde... |
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#102
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| also ich hab mich aus neugier mal in den thread gelesen, und hab mich nach ein paar minuten frustation hier angemeldet denn: es kommt doch darauf an wie man sich wehrt... hier ein beispiel: ich geh ne runde spazieren, kommt jemand der mir an statur ähnelt. Ich habe also folgende Möglichkeiten: A. Ich hebel seinen Arm, bringe ihn zu boden und geb ihm zeit ihn sich zu beruhigen und von seiner absicht abzulassen. (Das wäre das Mildeste Mittel das mir zur verfügung steht um die situation zuverlässig zu "schlichten") B. Ich breche seinen arm, seine rippen und ein Bein damit Garkeine gefahr mehr von ihm ausgeht. (Vrooktar, sowie ich das mitbekommen hab wäre das deine art zu handeln.) Es kommt zwar Immer auf die Situation an aber wie ich aus einigen Jura-Threads herausgelesen habe Müssen die Mittel gerechtfertigt und immer das mildeste sein was zum 100% Schutz führt. Wenn ich also von 3 leuten bedroht werde die die absicht haben mich zu verletzen so darf ich mich solange wehren bis diese von der tat ablassen, wenn ich dabei einen Töte (unabsichtlich!) und er z.b. an den folgen innerer blutungen stirbt so ist das auchnoch legal denn es waren 3 angreifer, die tötungsabsicht gab es nicht. Und kampfsportler werden meiner kenntniss nach vor gericht anders behandeln als ein Leihe. Ein Kampfsportler ist trainiert sich zu wehren, körperlich und geistig. Beispiel: Ein mann 54, kein kampfsportler wird mit dem Spruch "ich prügel dich tod" bedroht und geschlagen.in dem gefecht und Aus schock und not schnappt er sich einen stein und schlägt ihm mehrmals auf den kopf. Der angreifer stirbt. Der kommt wahrscheinlich ohne haftsrafe davon weil er angst etc. hatte. Ein Mann 24, 1. Dan Aikido, selbes szenario und tötet ihn genau so. Das gericht wird dann ganz klar sagen das Er einen besseren weg hätte wählen müssen unter denen die man kennt und bekommt z.b. 6-10 jahre. ziemlich viel geshrieben für meinen 1. beitrag^^ |
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#103
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| Viel geschrieben und recht wenig neues Futter dabei... ![]()
__________________ If we're focused on judgements, right and wrong, good or bad, we're going to be in pain, and so will the people around us. |
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#104
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| Hab nicht besonders viel forum erfahrung dachte bloß ich helf irgendwem, irgendwo damit xD (a.k.a sorry ) |
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#105
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