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#1
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| weiss jemand welche messer man legal tragen darf? pfefferspray ist zur SV natürlich auch eine alternative... mfg |
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#2
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| Es gibt zu der Thematik eine ausgezeichnete Homepage, deren Verlinkung hier allerdings nicht gerne gesehen ist. Schau mal nach dem ehemaligen User "**********".
__________________ http://www.youtube.com/watch?v=jaq72-rAqJU |
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#3
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| Aha, der Name kann auch nicht genannt werden. Hat was mit Gross Britannien und Handgranaten zu tun. ![]()
__________________ http://www.youtube.com/watch?v=jaq72-rAqJU |
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#4
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| kann mir einer mal sagen was so schlimm daran sein soll? Ps: Pfefferspray darf in deutschland nur gegen tiere eingesetzt werden. |
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#5
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| Sei mal dahingestellt wie gut die Seite ist... Schau mal unter http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html oder http://www.bundesregierung.de/Gesetz...k.sIAlphabet=W Wenn Du 18 bist prinzipiell alles, was nicht verboten ist. ![]() Kurzfassung: grundsätzlich keine Balisongs, Stoßdolche, Wurfsterne, OTF-Springer oder Springer länger als 8,5cm Klingenlänge. Bezüglich Pfefferspray: da gibt's eine Hintertür im Notwehrrecht - man darf jedes verfügbare Mittel zur Notwehr verwenden. Also kaufen und tragen wegen der Hunde, wenn ein Zweibeiner angreift auch verwenden. ![]() Geändert von TacHead (28-04-2005 um 13:41 Uhr). |
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#6
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| klappmesser sind demfall auch verboten. danke euch für die antworten! |
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#7
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| Zitat:
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#8
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| ich meine einhändig bedienbare klappmesser. |
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#9
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| Wer die Suchfunktion benutzen und lesen kann ist eindeutig im Vorteil. Schon mehrfach hier gepostet:
__________________ Effektive, nachhaltige und einfühlsame Vermittlung von Wissen auf hohem Niveau |
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#10
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| Zitat:
![]() Grüsse
__________________ Frank Burczynski IMAG e.V. Berlin ![]() Jeff Monson Grappling und MMA Pfingstseminar in Berlin: http://www.kampfkunst-board.info/for...eminar-145000/ |
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#11
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| zu dem Beitrag Messer und Recht ( öffentliche Veranstaltungen ) ein Anwalt hat mir erklärt " das eine Gastwirtschaft oder ein Ort wo eine Ausschankgenehmigung erteilt wurde als öffentliche Veranstaltung gilt " also keine Waffen getragen werden dürfen . Ist das Richtig ? In dem Beitrag Messer und Recht gilt eine Kneippe nicht als öffentliche Veranstaltung . |
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#12
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| Bezüglich des Pfeffersprays und der Notwehr. Wer Pfefferspray in Notwehr einsetzt, macht sich strafbar. Was man darf(geduldet) ist der Einsatz in einer NOTSTANDSITUATION. Das ist ein klein wenig anders. Notstand erfasst all jene Bereiche, die die Notwehr überschreiten. In einer Notstandsituation z.b. darfst du dich auch (der Situation angemessen) strafbar machen. z.b. der Einsatz von Pfefferspray, oder meinetwegen ein Auto klauen... Es bleibt dann zwar illegal aber aufgrund einer Notstandssituation straffrei... Notstand liegt aber nur vor, bei Bedrohung von Leib, Leben und Gesundheit deinerselbst oder anderer, während Notwehr auch gerechtfertigt ist, bei Bedrohung von Eigentum. Also wenn dir jemand dein Auto klaut, darfst du CS Gas einsetzen aber kein Pfeffer, da Notwehr. Wenn dir einer ans Leben will und du hast keine andere Möglichkeit!!!, dann kannst du illegalerweise das zufällig vorhandene Pfefferspray einsetzen. Diese illegale Handlung bleibt dann aufgrund deiner Notstandsituation straffrei. Was das illegale Führen von Hieb und Stichwaffen in z.b. einer Kneipe oder auf Volksfesten etc. angeht, würde mich mal interessieren, ob es sich dabei nur um eine Ordnungswidrigkeit in Bezug auf das waffengesetz oder um eine straftat handelt (anzeige und evtl. vorbestraft). Das wäre mir wirklich wichtig zu wissen, denn ich habe meinen Stahl eigentlich immer irgendwo dabei. Gruß Rooster23 |
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#13
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| Interessant finde ich, daß man Küchenmesser, Haumesser, oder Macheten deren Zweckbestimmung eindeutig nicht die "Herabsetzung ... etc. von Menschen" ist, überall hin mitnehmen kann ... So wie ich das verstanden habe entscheidet bei einem feststellbaren einhändig zu öffnenden Taschenmesser oder einem Messer mit feststehender Klinge (einschneidige Klinge vorrausgesetzt) allein die Zweckbestimmung über die Einstufung als Waffe oder als Werkzeug. Ein eindeutiges Jagdmesser, oder ja auch ein Bowiemesser ist demnach ein Werkzeug und dieses darf ich dann auch auf ein Volksfest hin mitnehmen. Sollte man wissen. Bei meinem CRKT M16 hab ich da wohl keine Chance, das ist sicherlich eine Hieb und Stichwaffe. Aber bei dem kleinen badge knife von Smith & Wesson, muß ich mich mal um die Zweckbestimmung kümmern. Seltsam finde ich, daß die meinen die "allabendliche Party in der Dorfdisco" sei keine öffentliche Veranstaltung. Aber alles in allem sehr wertvolle weil kanppe und leicht verständliche Darlegungen. Danke dafür. Gruß rooster23 |
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#14
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| Hallo Ich habe mich mal bei Wolfster erkundigt, bezüglich der Zweckbestimmung meines Badge Knifes von Smith & Wesson. Seine Antwort: Zitat:
Wer ein Messer aufs Volksfest, Disco oder dergleichen mitnehmen will, sollte wohl dann doch lieber auf ein eindeutiges Rettungsmesser, Anglermesser, Jagdmesser, Outdoormesser, Bowiemesser, Tauchermesser, Filiermesser, Küchenmesser, Machete (alles einschneidig vorrausgesetzt) etc. zurückgreifen. Nicht das wir uns falsch verstehen, ich meine nicht, man sollte das tun, sondern das es erlaubt ist vom Gesetzgeber, da es ein Werkzeug ist, wie auch eine Sense, Motorsäge etc. ... Man kann die Gesetzeslage gar nicht genau genug kennen um in Rechtssicherheit zu leben. Gruß rooster23 |
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#15
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| Das Gerber Freeman Folder Outdormesser z.b. hat sogar einen Preis als bestes Outdoormesser bekommen. Das wäre dann ja wohl eindeutig ein Werkzeug und somit überall tragbar. Und es ist zudem noch sehr sehr schön und auch bezahlbar. Zitat:
Gruß rooster23 |
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