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  #1  
Alt 28-04-2005, 12:55
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Boxen, Muay Thai, BJJ
 
Registrierungsdatum: 08.06.2004
Beiträge: 1.155
Standard welche messer darf man tragen?

weiss jemand welche messer man legal tragen darf?
pfefferspray ist zur SV natürlich auch eine alternative...

mfg
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  #2  
Alt 28-04-2005, 13:13
Benutzerbild von FireFlea
Moderator
Kampfkunst: Seidō Karate, über den Tellerrand
 
Registrierungsdatum: 23.03.2004
Ort: Hessen
Alter: 30
Beiträge: 3.334
Standard

Es gibt zu der Thematik eine ausgezeichnete Homepage, deren Verlinkung hier allerdings nicht gerne gesehen ist. Schau mal nach dem ehemaligen User "**********".
__________________
脳ある鷹は爪を隠す。
http://www.myspace.com/nomitoriko
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  #3  
Alt 28-04-2005, 13:16
Benutzerbild von FireFlea
Moderator
Kampfkunst: Seidō Karate, über den Tellerrand
 
Registrierungsdatum: 23.03.2004
Ort: Hessen
Alter: 30
Beiträge: 3.334
Standard

Aha, der Name kann auch nicht genannt werden. Hat was mit Gross Britannien und Handgranaten zu tun.
__________________
脳ある鷹は爪を隠す。
http://www.myspace.com/nomitoriko
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  #4  
Alt 28-04-2005, 13:33
Benutzerbild von SnakeCCCP
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Ju-Jutsu
 
Registrierungsdatum: 20.09.2004
Ort: Wolfsburg
Beiträge: 201
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kann mir einer mal sagen was so schlimm daran sein soll?

Ps: Pfefferspray darf in deutschland nur gegen tiere eingesetzt werden.
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  #5  
Alt 28-04-2005, 13:36
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst: Ju-Jutsu, FMA, Hock Hochheims CQC
 
Registrierungsdatum: 05.08.2004
Ort: München
Beiträge: 574
Standard

Sei mal dahingestellt wie gut die Seite ist...
Schau mal unter http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html oder http://www.bundesregierung.de/Gesetz...k.sIAlphabet=W

Wenn Du 18 bist prinzipiell alles, was nicht verboten ist.
Kurzfassung: grundsätzlich keine Balisongs, Stoßdolche, Wurfsterne, OTF-Springer oder Springer länger als 8,5cm Klingenlänge.

Bezüglich Pfefferspray: da gibt's eine Hintertür im Notwehrrecht - man darf jedes verfügbare Mittel zur Notwehr verwenden. Also kaufen und tragen wegen der Hunde, wenn ein Zweibeiner angreift auch verwenden.

Geändert von TacHead (28-04-2005 um 13:41 Uhr).
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  #6  
Alt 28-04-2005, 13:55
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Boxen, Muay Thai, BJJ
 
Registrierungsdatum: 08.06.2004
Beiträge: 1.155
Standard

klappmesser sind demfall auch verboten.

danke euch für die antworten!
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  #7  
Alt 28-04-2005, 14:54
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst:
 
Registrierungsdatum: 12.03.2002
Beiträge: 223
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Zitat:
Zitat von polderi
klappmesser sind demfall auch verboten.
Nö, wie kommst Du drauf?
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  #8  
Alt 28-04-2005, 15:31
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Boxen, Muay Thai, BJJ
 
Registrierungsdatum: 08.06.2004
Beiträge: 1.155
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ich meine einhändig bedienbare klappmesser.
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  #9  
Alt 28-04-2005, 15:39
Benutzerbild von chfroehlich
KKB-Userstatus: Professional
Kampfkunst: Lameco Eskrima International, Valencia Lameco,Hock's CQC
 
Registrierungsdatum: 04.10.2001
Ort: Rhein-Main
Alter: 43
Beiträge: 964
Standard

Wer die Suchfunktion benutzen und lesen kann ist eindeutig im Vorteil.

Schon mehrfach hier gepostet:
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf messer_und_recht.pdf (399,6 KB, 85x aufgerufen)
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  #10  
Alt 28-04-2005, 15:45
Benutzerbild von jkdberlin
Administrator
Kampfkunst: IMAG e.V. + J.A.B.
 
Registrierungsdatum: 26.08.2001
Ort: Berlin
Alter: 43
Beiträge: 19.130
Blog-Einträge: 1
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Zitat:
Zitat von polderi
ich meine einhändig bedienbare klappmesser.
Nein

Grüsse
__________________
Frank Burczynski - J.A.B. JKD Akademie Berlin + IMAG e.V. http://www.jkdberlin.de
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  #11  
Alt 28-04-2005, 19:32
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: grappling , free fight
 
Registrierungsdatum: 26.08.2002
Ort: Süd Baden
Beiträge: 37
Standard öffentliche Veranstaltungen

zu dem Beitrag Messer und Recht ( öffentliche Veranstaltungen )

ein Anwalt hat mir erklärt " das eine Gastwirtschaft oder ein Ort wo eine Ausschankgenehmigung erteilt wurde als öffentliche Veranstaltung gilt "
also keine Waffen getragen werden dürfen .

Ist das Richtig ?

In dem Beitrag Messer und Recht gilt eine Kneippe nicht als öffentliche Veranstaltung .
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  #12  
Alt 28-04-2005, 20:37
rooster23
Gast
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Beiträge: n/a
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Bezüglich des Pfeffersprays und der Notwehr.
Wer Pfefferspray in Notwehr einsetzt, macht sich strafbar.

Was man darf(geduldet) ist der Einsatz in einer NOTSTANDSITUATION. Das ist ein klein wenig anders. Notstand erfasst all jene Bereiche, die die Notwehr überschreiten.
In einer Notstandsituation z.b. darfst du dich auch (der Situation angemessen) strafbar machen. z.b. der Einsatz von Pfefferspray, oder meinetwegen ein Auto klauen... Es bleibt dann zwar illegal aber aufgrund einer Notstandssituation straffrei...

Notstand liegt aber nur vor, bei Bedrohung von Leib, Leben und Gesundheit deinerselbst oder anderer, während Notwehr auch gerechtfertigt ist, bei Bedrohung von Eigentum. Also wenn dir jemand dein Auto klaut, darfst du CS Gas einsetzen aber kein Pfeffer, da Notwehr. Wenn dir einer ans Leben will und du hast keine andere Möglichkeit!!!, dann kannst du illegalerweise das zufällig vorhandene Pfefferspray einsetzen. Diese illegale Handlung bleibt dann aufgrund deiner Notstandsituation straffrei.

Was das illegale Führen von Hieb und Stichwaffen in z.b. einer Kneipe oder auf Volksfesten etc. angeht, würde mich mal interessieren, ob es sich dabei nur um eine Ordnungswidrigkeit in Bezug auf das waffengesetz oder um eine straftat handelt (anzeige und evtl. vorbestraft).
Das wäre mir wirklich wichtig zu wissen, denn ich habe meinen Stahl eigentlich immer irgendwo dabei.

Gruß Rooster23
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  #13  
Alt 28-04-2005, 21:07
rooster23
Gast
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Interessant finde ich, daß man Küchenmesser, Haumesser, oder Macheten deren Zweckbestimmung eindeutig nicht die "Herabsetzung ... etc. von Menschen" ist, überall hin mitnehmen kann ...

So wie ich das verstanden habe entscheidet bei einem feststellbaren einhändig zu öffnenden Taschenmesser oder einem Messer mit feststehender Klinge (einschneidige Klinge vorrausgesetzt) allein die Zweckbestimmung über die Einstufung als Waffe oder als Werkzeug.
Ein eindeutiges Jagdmesser, oder ja auch ein Bowiemesser ist demnach ein Werkzeug und dieses darf ich dann auch auf ein Volksfest hin mitnehmen. Sollte man wissen.

Bei meinem CRKT M16 hab ich da wohl keine Chance, das ist sicherlich eine Hieb und Stichwaffe.
Aber bei dem kleinen badge knife von Smith & Wesson, muß ich mich mal um die Zweckbestimmung kümmern.

Seltsam finde ich, daß die meinen die "allabendliche Party in der Dorfdisco" sei keine öffentliche Veranstaltung.

Aber alles in allem sehr wertvolle weil kanppe und leicht verständliche Darlegungen.
Danke dafür.

Gruß rooster23
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  #14  
Alt 29-04-2005, 10:47
rooster23
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Hallo

Ich habe mich mal bei Wolfster erkundigt, bezüglich der Zweckbestimmung meines Badge Knifes von Smith & Wesson.

Seine Antwort:

Zitat:
Guten Tag Herr Richter,

Die US Hersteller geben, wie in der Regel alle ( auch deutschen) Hersteller
natuerlich keine spezifischen Informationen ueber die Zweckbestimmung ihrer Schneidwerkzeuge.

Der Hersteller hat mit dem von Ihnen erworbenen Messer, nach unserer Meinung,
keine andere Absicht verfolgt , als seinen Kunden ein vernuenftiges Schneidwerkzeug anzubieten.


Wir sind keine Juristen, aber :

Grundsaetzlich sind Sie natuerlich gut beraten, KEIN Messer
auf eine oeffentliche Veranstaltung mitzunehmen, wo es nach unserer Meinung
auch nicht hingehoert, zumal nicht ein feststehendes ( Warum auch ? ).

Sie moechten sicher nicht z.B. in einem Fussballstadion, auf einer Faschingssitzung,
oder in einem Bierzelt mit einem feststehenden Messer angetroffen werden.

Wir meinen, hier liegt es an der Einsicht und dem Verstaendnis
des Messerbesitzers, losgeloest von einer ggfs. (diskutierbaren) "Zweckbestimmung"
oder juristischen Feinheiten, eine klare, konsequente Linie zu fahren.

Daher haben feststehende Messer , nach unserem waffenrechtlichen und
sozialem Verstaendnis, auf oeffentlichen Veranstaltungen nichts zu suchen.

Wenngleich fuer uns feststehende Messer von Ihrer Zweckbestimmung primaer
immer Schneidwerkzeuge sein werden, vertreten wir die oben ausgefuehrte Meinung, einfach
um Probleme erst gar nicht aufkommen zu lassen .

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schloegel

Wolfster´s Knife Shop
Conrad-Rechrich-Strasse 13
64850 Schaafheim-Radheim
http://www.wolfster.de
Tel. 06073-742379
Fax 06073-742384
Das is so lala...
Wer ein Messer aufs Volksfest, Disco oder dergleichen mitnehmen will, sollte wohl dann doch lieber auf ein eindeutiges Rettungsmesser, Anglermesser, Jagdmesser, Outdoormesser, Bowiemesser, Tauchermesser, Filiermesser, Küchenmesser, Machete (alles einschneidig vorrausgesetzt) etc. zurückgreifen.

Nicht das wir uns falsch verstehen, ich meine nicht, man sollte das tun, sondern das es erlaubt ist vom Gesetzgeber, da es ein Werkzeug ist, wie auch eine Sense, Motorsäge etc. ...
Man kann die Gesetzeslage gar nicht genau genug kennen um in Rechtssicherheit zu leben.

Gruß rooster23
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  #15  
Alt 29-04-2005, 11:56
rooster23
Gast
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Beiträge: n/a
Standard

Das Gerber Freeman Folder Outdormesser z.b. hat sogar einen Preis als bestes Outdoormesser bekommen.
Das wäre dann ja wohl eindeutig ein Werkzeug und somit überall tragbar.
Und es ist zudem noch sehr sehr schön und auch bezahlbar.

Zitat:
WA International Knife Award 2004: Sieger in der Kategorie Outdoormesser wurde das Freeman Folder der Firma Gerber Legendary Blades, USA.

Laut dem Urteil der Juroren besticht dieses Messer durch sein stimmiges Gesamtpaket – es entspricht allen Herausforderungen, die an ein Outdoormesser gestellt werden: es ist vielseitig, robust, optisch gelungen, praxistauglich und liegt zudem sehr gut in der Hand. Ein Lob gab es auch für die „wohlgeschliffene und wunderbare“ Klingenform.
Gut gefiel der Jury, dass man das Messer klein zusammenklappen und es somit gut in der Hosentasche oder im Rucksack verstauen kann.

Bildquelle: NürnbergMesse
Pressefotos - Nürnberg

Gruß rooster23
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