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  #16  
Alt 18-11-2007, 17:06
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Zitat:
Zitat von Mirrok Beitrag anzeigen
Akso ich heiß nich Rambo und wenns auch nur nen "junkie" war ... Beim Training hab ich mal gegen meinen Trainer unbewaffnet gegen nen Gummimesser gekämpft .. Ich hab wenns hochkommt (ist schon länger her) von 500 Angriffen seinerseitz ca. 3 vereiteln können. Nene wenn nen Messer im Spiel ist, sind Heldentaten unangebracht.
Hi,
du hast instinktiv korrekt gehandelt ...solch eine Situation kann man wenn man nicht selbst sowas erlebt hat schlecht einschätzen ! Und wegen ner Schachtel Kippen mit einem Messerjokkel Stress haben...nene ist es nicht Wert !
Hast du denn bei der Polizei oder der Tankstelle was erreichen können ?
__________________
Gewalt ist ein Zeichen von Schwäche
http://www.info-muay-thai-kreis-guetersloh.de/
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  #17  
Alt 18-11-2007, 17:25
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nun was wenn du demjenigen die kippen gibst und er nun trotzdem sein messer an dir ausprobiert? wenn die anzeige erfolg hat, dann wird der nächste überfall so aussehen - aus angst das er wiedererkannt wird.
__________________
Was du mir sagst, das vergesse ich. Was du mir zeigst, daran erinnere ich mich.
Was du mich tun lässt, das verstehe ich. Konfuzius
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  #18  
Alt 18-11-2007, 23:19
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Zitat:
Zitat von Mirrok Beitrag anzeigen
Nur plagen mich nun "Rachegelüste" , würde eine Anzeige etwas bringen? Das ist ja nur ein sehr "geringes" Vergehen .... aber ich lass so etwas nicht gerne mit mir machen.
So gering ist das nun wirklich nicht, wird zwar immer angenommen, aber das ist ganz klar und eindeutig Raub. Alleine der einfache Raub erfüllt bereits den Verbrechenstatbestand, das heisst das wird mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft.

Da der auch noch ein Messer dabei hatte, kommt man schon in den Bereich des schweren Raubes, was schon mindestens drei Jahre bedeutet, eher fünf, da er es ja auch verwendet hat. Raub - Wikipedia. Räuberische Erpressung wäre auch möglich, hat jedoch die gleichen Tatbestandsvorraussetzungen wie Raub und wird genauso bestraft.

Dazu kommt, dass Junkies eigentlich fast immer schon polizeibekannt und erkennungsdienstlich behandelt worden sind, es dürfte also ne gute Chance bestehen, dass man den auch drankriegt.

Geändert von D_Invader (18-11-2007 um 23:22 Uhr).
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  #19  
Alt 19-11-2007, 00:07
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Zitat:
Zitat von D_Invader Beitrag anzeigen
So gering ist das nun wirklich nicht, wird zwar immer angenommen, aber das ist ganz klar und eindeutig Raub. Alleine der einfache Raub erfüllt bereits den Verbrechenstatbestand, das heisst das wird mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft.

Da der auch noch ein Messer dabei hatte, kommt man schon in den Bereich des schweren Raubes, was schon mindestens drei Jahre bedeutet, eher fünf, da er es ja auch verwendet hat. Raub - Wikipedia. Räuberische Erpressung wäre auch möglich, hat jedoch die gleichen Tatbestandsvorraussetzungen wie Raub und wird genauso bestraft.

Dazu kommt, dass Junkies eigentlich fast immer schon polizeibekannt und erkennungsdienstlich behandelt worden sind, es dürfte also ne gute Chance bestehen, dass man den auch drankriegt.

Was du erzählst ist Müll.
Nach dem Strafgesetzbuch kannst du bei so einem fall gar nicht gehen.
Der Tatbestand ist schwerer Raub wie du es schon sagst. In dem Fall wird es ein schwerer Raub im Minderschweren Fall werden. Dazu kommt, er war ein junky, also Beschaffungskriminalität,was ebenso strafmildernd ist für den Typ. Knast kriegt er auf keinen Fall, vielleicht paar sozialstunden. Es sei denn,er ist vorbestraft, wovon auszugehen ist, dann könnte er vielleicht einen bewährungswideruf bekommen..

Ich sage mal, lass die bullen aus dem spiel. Du hast dich blamiert, steh dazu und machs das nächste mal besser! Da hast du eben gesehen, wie es auf der strasse abgeht, da kommt man mit Wing chun,krav maga oder wie der ganz scheiss heisst nicht weit, wenn da jmd mit nem messer vor dir steht,und vielleicht auch noch ein hungerhaken von junky ist.

Der typ ist schon gestraft genug, und du hast was gelernt und wurdest von ner dosis gift bewahrt.
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  #20  
Alt 19-11-2007, 00:29
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Zitat:
Zitat von Mirrok Beitrag anzeigen
als er aber dann seiner "Bitte" mit einem Messer Nachdruck verleihte ,

Das ist ja nur ein sehr "geringes" Vergehen
Ist das nicht bewaffneter Raub und somit alles andere als ein geringes Vergehen? Was er nun geraubt hat, ist doch unerheblich?

Würde bei der Polizei, im Falle einer Anzeige, gleich sagen, dass du Kohle in der Schachtel drin hattest weil kein Geldbeutel dabei.
__________________
Dewey hör zu, wir sind hier vielleicht in der Wüste, aber wir sind trotzdem noch ziv. Menschen u ziv. Menschen errichten willkürlich Grenzen, für deren Schutz sie dann bis zum Tode kämpfen werden. Hal
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  #21  
Alt 19-11-2007, 03:25
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Wegen messer und Zigaretten arg komisch ich käme mir ein wenig "verarscht" vor wenn da typ mit nem Messer nach fragt, wenn es nen Kerl der kategorie Junkie war denkt er wahrscheinlich nicht richtig drüber nach sondern will nur irgendwie wenigstens Rauchen.

Ich würd sagen er soll das Messer wegpacken und ihm die Kippen geben und sagen "Bitte ich wollte eh aufhören kannst haben" oder "Darf ich mir noch eine rausnehmen für Unterwegs"

vielleicht hat er sich erhofft das du in der Schachtel noch was anderes transportierst...
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  #22  
Alt 19-11-2007, 08:10
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Alles richtig gemacht. Zum Finishen jetzt Anzeige schalten. Falls Du aus NRW kommst, kannst Du das prima Online erledigen:

https://service.polizei.nrw.de/egove...e/anzeige.html

Hat im Übrigen den Vorteil, dass Du falls Du dem Trottel doch mal die Schei++e aus dem Hirn prügelst, als Opfer und nicht als Agressor aktenkundig bist.

Grüße,

der herbie
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Ich möchte schlafend sterben wie mein Großvater und nicht heulend und kreischend wie sein Beifahrer
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  #23  
Alt 19-11-2007, 09:29
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Ich finde das du absolut richtig gehandelt hast.
Einfach die Kippen rausgeben, selbst Sprueche wie "hier ich wollte sowieso aufhoeren" oder so finde ich schon zuviel, man weiss nie was jemandem den letzten Tick zum ausrasten gibt.

Von Seiten der Polizei wird zwar sehr wahrscheinlich gar nichts passieren aber ich wuerde ihn auf jeden Fall anzeigen, schon aus Gruenden der Statistik.
Denn wenn niemand was sagt braucht man sich auch nicht zu wundern das die Polizei ziemlich machtlos dasteht.

Dumm ist natuerlich das du nicht mal auf den Schreck eine rauchen konntest :-)
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  #24  
Alt 19-11-2007, 16:16
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Alter: 22
Beiträge: 12
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Zitat:
Zitat von Joshbarnett28 Beitrag anzeigen
Du hast dich blamiert, steh dazu und machs das nächste mal besser! Da hast du eben gesehen, wie es auf der strasse abgeht, da kommt man mit Wing chun,krav maga oder wie der ganz scheiss heisst nicht weit, wenn da jmd mit nem messer vor dir steht,und vielleicht auch noch ein hungerhaken von junky ist.
Du , blamiert würde ich nicht sagen. Ja und mein Wing Tsun hat mir da nicht geholfen. Aber auch Muay Thai , Karate , JJ oder sonst was hätte mir da nich geholfen.

Wenn du es nich glaubst , such dir ne FMA Schule und frag mal ob jemand mit dir Sparring macht ... du ohne alles und er mit nem Edding .... du wirst dich wundern wo du überall schwarze Farbe haben wirst ... Ich betreibe WT nicht um der Straßenschläger schlechthin zu sein , sondern es ist mein Sport. Ich habe Spaß daran und will auch gar nich (falls ich noch mal in so eine Situation komme) den Held spielen und für nichts und wieder nichts mein Leben zu riskieren.
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  #25  
Alt 19-11-2007, 16:41
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sei froh das der dich nicht richtig abgezogen hat (bargeld, kreditkarten, ausweise...etc.)
du könntest jetzt auch wenn du pech hast mit 2 messerstichen im krankhaus liegen und 3 monate später hiv positiv sein
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  #26  
Alt 20-11-2007, 19:03
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Zitat:
Zitat von Joshbarnett28 Beitrag anzeigen
Was du erzählst ist Müll.
Nach dem Strafgesetzbuch kannst du bei so einem fall gar nicht gehen.
Der Tatbestand ist schwerer Raub wie du es schon sagst. In dem Fall wird es ein schwerer Raub im Minderschweren Fall werden. Dazu kommt, er war ein junky, also Beschaffungskriminalität,was ebenso strafmildernd ist für den Typ. Knast kriegt er auf keinen Fall, vielleicht paar sozialstunden. Es sei denn,er ist vorbestraft, wovon auszugehen ist, dann könnte er vielleicht einen bewährungswideruf bekommen..

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Der typ ist schon gestraft genug, und du hast was gelernt und wurdest von ner dosis gift bewahrt.
Natürlich geht das in dem Fall nach dem StGB, wonach auch sonst ?

Ich habe auch nicht gemeint, dass dabei effektiv eine Freiheitsstrafe rauskommt. Ich habe lediglich die vorgesehene Ahndung zitiert. Dass dabei nicht gleich fünf Jahre für den Typ rausspringen ist ja wohl klar. Ich wollte nur die Aussage widerlegen, es handele sich dabei um ein "leichtes Vergehen". Das tuts eben nicht, es ist ein Verbrechen, und da machen auch etwaige strafmildernde Umstände keinen Unterschied.

Und wie du schon gesagt hast, solche Typen sind eigentlich immer vorbestraft, sowas macht man nicht mal einfach so aus Lust und Laune. Dadurch sind sie auch polizeibekannt. Und irgendwann reichts dann auch bei dem für härtere Sanktionen. Und je mehr Delikte gegen ihn angezeigt werden, umso höher ist die Chance dass das passiert. Also ich für meinen Teil hätte jedenfalls keinen Bock, mir einfach so meine Sachen von irgend nem Junkie wegnehmen zu lassen und danach einfach weiterzugehen und zu warten bis es das nächste Mal passiert.
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  #27  
Alt 20-11-2007, 23:03
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aber was für ein aufwand? eine anzeige ist ja mal nicht nur in 30 min erledigt. die kräfte in diesen ämtern kennen nur die einzeigefingerschreibtechnik, dann täterbeschreibung, tat-hergangbericht mit uhrezeit etc....boa.
haken an die sache, draus lernen.

problemerkennung,lösungsfindung, und dann danach handeln.

darum finde ich dieses forum so wertvoll. weil viele ihre erfahrungen schreiben was so alles passiren kann und was erfolg gehabt hat.

in diesem fall ist es so nochmal glück im unglück noch mal gut gegangen.
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Was du mir sagst, das vergesse ich. Was du mir zeigst, daran erinnere ich mich.
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  #28  
Alt 21-11-2007, 07:41
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Zitat:
Zitat von Pollux888 Beitrag anzeigen
aber was für ein aufwand? eine anzeige ist ja mal nicht nur in 30 min erledigt. die kräfte in diesen ämtern kennen nur die einzeigefingerschreibtechnik, dann täterbeschreibung, tat-hergangbericht mit uhrezeit etc....boa.
haken an die sache, draus lernen.

problemerkennung,lösungsfindung, und dann danach handeln.

darum finde ich dieses forum so wertvoll. weil viele ihre erfahrungen schreiben was so alles passiren kann und was erfolg gehabt hat.

in diesem fall ist es so nochmal glück im unglück noch mal gut gegangen.
Falsch. Die Online-Anzeige, zumindest in NRW im Angebot, dauert nicht mal 20Minuten. Man kann nicht immer über die lasche Justiz meckern, wenn man nicht bereit ist, auch mal eine (möglicherweise erfolglose) Anzeige zu schreiben.
Ist aber immer eine persönliche Entscheidung, ich würde aber in einem vergleichbaren Fall Anzeige erstatten. Wenn der Täter ermittelt werden kann und bereits aktenkundig ist, wird es nämlich eng für ihn, auch wenn hier die Situation verletzungsfrei und somit gut ausgegangen ist.

Grüße,

der herbie
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  #29  
Alt 21-11-2007, 08:17
Benutzerbild von Fonzie
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Zitat:
Zitat von der herbie Beitrag anzeigen
Man kann nicht immer über die lasche Justiz meckern, wenn man nicht bereit ist, auch mal eine (möglicherweise erfolglose) Anzeige zu schreiben.
Genauso ist es.

Dankeschoen
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  #30  
Alt 21-11-2007, 09:02
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Kampfkunst: Shotokan Karate-Do, Selbstverteidigung, bischen Grappling,früher Kick-Boxen
 
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In der Zeit wo du diese ganzen Nachrichten hier geschrieben hast, solange hätte es bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zur Aufnahme der Anzeige nicht gedauert. Mach hin Junge,sowas sollte man nicht gehen lassen, das nächste mal sticht er vielleicht eine Frau ab!
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