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  #1  
Alt 21-12-2011, 15:18
Benutzerbild von chris1982
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Thaiboxen
 
Registrierungsdatum: 07.08.2007
Ort: Wien
Beiträge: 2.747
Standard Berliner UBahnschläger verurteilt!

Berlin: U-Bahn-Schläger wegen versuchten Mordes verurteilt - Nachrichten Panorama - Weltgeschehen - WELT ONLINE

Finde ich gut, dass es jetzt endlich mal ordentlich schwere Strafen gegeben hat!
__________________
"Macht nichts, wenn die Preise für Reis und Mais steigen - Hauptsache, die Bolos bleiben billig!" ;-)
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  #2  
Alt 21-12-2011, 15:26
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: VT
 
Registrierungsdatum: 13.12.2011
Beiträge: 116
Standard

Theoretisch ja..aber erstmal die Berufung abwarten.
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  #3  
Alt 21-12-2011, 15:27
Benutzerbild von Asahibier
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: tatsu ryu
 
Registrierungsdatum: 16.11.2010
Ort: zw. MA und HD
Alter: 37
Beiträge: 1.058
Standard

Ich muss gestehen als ich in der Titelzeile "hohes Strafmaß" gelesen habe hätte ich mit mehr gerechnet, ist ja nicht so das für ihr Opfer die ganze Sache ausgestanden wäre...
__________________
plaz: "Ich erwarte aber nicht, dass du das verstehst, dafür fehlt dir das Können (der Lockerheit) und die Erfahrung."
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  #4  
Alt 21-12-2011, 15:29
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: 3x5 Minuten Kuscheln
 
Registrierungsdatum: 09.06.2009
Ort: Bayern
Alter: 22
Beiträge: 450
Standard

Versuchter Mord ist auf jeden Fall schonmal das richtige Urteil. Nur für so eine Tat sind 4-6 Jahre Gefängnis finde ich zu wenig. Leider ist im Jugendstrafrecht nicht mehr möglich. Ich finde hier sollten die Strafen deutlich über 10 Jahren liegen. Wer eine solche Tat vollbringen kann hat für mich jeglichen Welpenschutz verspielt!
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  #5  
Alt 21-12-2011, 15:58
Benutzerbild von captainplanet
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Aikido
 
Registrierungsdatum: 13.12.2004
Ort: Steiermark
Alter: 30
Beiträge: 1.169
Standard

Zitat:
Zitat von 3210 Beitrag anzeigen
Leider ist im Jugendstrafrecht nicht mehr möglich.
Ein bißchen mehr ginge schon. Da steht doch: "Das Strafmaß blieb unter der Höchstforderung der Staatsanwaltschaft von knapp acht Jahren Haft. ".
__________________
Halte die Augen offen, sonst siehst Du aus wie eine sterbende Frau.
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  #6  
Alt 21-12-2011, 16:29
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: EskriMma
 
Registrierungsdatum: 12.12.2004
Ort: /dev/null
Beiträge: 2.253
Standard

wenn sie sich nicht komplett daneben benehmen, kommen sie nach 2/3 der Strafe raus
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Die HP meiner Freundin:
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  #7  
Alt 21-12-2011, 17:43
Benutzerbild von Sven K.
Moderator
Kampfkunst: SENKI-Combat.
 
Registrierungsdatum: 20.06.2002
Ort: Osterholz-Scharmbeck
Alter: 46
Beiträge: 8.746
Blog-Einträge: 2
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Ihr wisst doch, das wir so was hier nicht besprechen.
__________________
Bis denn. Euer Sven.
www.selbstschutzakademie.de www.senki-ma.com
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