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  #1  
Alt 11-06-2006, 22:45
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Question Blöde Frage zu Langzeitstudiengebühren

Hallo Leutz,

vielleicht kann mir jemand von Euch helfen:

Ich war Langzeitstudent an der Uni Osnabrück, habe also schon zwei Semester Langzeitstudiengebühren bezahlt. Jetzt habe ich mich exmatrikuliert ohne Abschluss. Allerdings möchte ich jetzt gerne neben meiner Arbeit ein Fernstudium an der Fernuni Hagen aufnehmen. Dort gibt es vorerst keine allgemeinen Studiengebühren, wie an anderen Universitäten, nur die üblichen Gebühren für das Studium.

Jetzt die Frage:

Muss ich aufgrund meiner vorigen Semester, die ich in Osnabrück studiert habe weiterhin Langzeitstudiengebühren zahlen, wenn ich an der Fernuni Hagen immatrikuliert bin, oder entfallen die dann?

Auf der Seite der Fernuni habe ich darüber keine Informationen gefunden. Werde natürlich auch selber versuchen, die Antwort zu bekommen, aber vielleicht kennt sich jemand zufällig damit aus und kann mir weiterhelfen.

Danke im voraus.

MfG

kinkon
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  #2  
Alt 11-06-2006, 23:56
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ähm...die Fernuni, ist das nicht eine private Einrichtung? Würde dann sagen, das kostet zwar, aber bestimmt keine Langzeitgebühren.
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  #3  
Alt 11-06-2006, 23:59
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@Dudeplanet: Wenn die aber auch allgemeine Gebühren erheben dürften, wie die normalen Unis?
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  #4  
Alt 12-06-2006, 00:03
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Zitat:
Zitat von kinkon
@Dudeplanet: Wenn die aber auch allgemeine Gebühren erheben dürften, wie die normalen Unis?
Dürfen tun die alles... würde aber nicht davon ausgehen, die wollen ja was verkaufen, da privat, und werden dich nicht mit irgendwelchen zusätzlichen gebühren ärgern.
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  #5  
Alt 12-06-2006, 00:03
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Die normale Regelung war, dass du zwei Studiengangwechsel vor dem dritten Fachsemester frei hast, die dir dann nicht angerechnet werden. Alles darüber hinaus, also spätere Wechsel, Abbrüche usw. müsste, abzüglich zweier Semester Karenzzeit, voll angerechnet werden (Langzeitstudent war man bei Regelstudienzeit + 50%, in aller Regel).

Wie das jetzt mit der Fernuni Hagen ist, weiß ich aber nicht - aber ich bin sicher eine Mail an einen der Verwaltungsangestelten der Uni wird sofort Klärung schaffen. Allerdings hat mein Vater auch an der Fernuni Hagen studiert, und ich glaube der müßte auch unter die Langzeitstudienregelung gefallen sein. Er hat meines Wissens keine Sondergebühren zahlen müssen.

Grüße,
Luggage
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  #6  
Alt 12-06-2006, 00:07
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Zitat:
Zitat von kinkon
@Dudeplanet: Wenn die aber auch allgemeine Gebühren erheben dürften, wie die normalen Unis?
Naja, allgemein lösen Hochschulgebühren ja Langzeitgebühren ab. Aber die Fernuni Hagen hat schon immer gekostet, was nahelegt, dass sie nicht den gesetzlichen Regelungen staatlicher Unis unterliegt. Die können also machen, was sie wollen. Wirtschaftlich betrachtet ist es für die Hagener sinnvoll, wenn die Leute auf immer und ewig eingeschrieben sind, und nicht mit Langzeitgebühren zum schnellen Studium getrieben werden, denn so zahlen sie stets die Gebühren, mit denen sich die Uni trägt (deswegen haben die auch keine strengen Zugangsbeschränkungen). Natürlich wollen die auch erfolgreiche Absolventen, schließlich müssen die mit denen werben, aber das treibt die, glaube ich, noch nicht zu Langzeitgeühren (zumal sich wohl gerade an der Fernuni viele Langzeitstudenten einfinden dürften, war sozusagen ein großer Teil der Zielgruppe, als es noch keine allg. Studiengebühren gab).

Grüße,
Luggage
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  #7  
Alt 12-06-2006, 00:10
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Danke schonmal für Eure Antworten.

Ich werde einfach mal ´ne Mail an die schicken und dann hier reinschreiben, wie es nun wirklich ist.
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  #8  
Alt 12-06-2006, 00:17
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Eben - als Langzeitstudent wirst du ja die oberste Regel für's Studieren an deutschen Unis kennen: Reinlatschen und fragen! In dem Fall: Mails schreiben und fragen
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  #9  
Alt 12-06-2006, 00:20
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Eben
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  #10  
Alt 12-06-2006, 09:22
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mal was anderes dazu, kinkon, du weißt schon, dass du die Studiengebühren absetzen kannst? Hättest du boch Scheine machen mpssen in OS an der Uni?
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