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#31
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| Moin Avila, ich denke mal die Angelegenheit KRR dürfte hinreichend erläutert sein ![]() Zitat:
![]() Vielen Dank für die ganzen Tipps und Hinweise zum KRR ... |
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#32
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| Moin Avila! Zitat:
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#33
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Fein! Zitat:
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Dito. Klar, sowohl die Strafprozessordnung als auch die Zivilprozessordnung wie auch etliche andere Rechtsgrundlagen sind älter als die Bundesrepublik, warum auch nicht übernehmen, was sich bewährt hat. Aber was die Vorschriften aus der Besatzungszeit angeht, ist der 2+4-Vertrag eindeutig: Die alliierten Frankreich, Grossbrittannien, USA und die Sowjetunion gewährten und garantierten dem wiedervereinigten Deutschland volle Souveränität. Zitat:
Richtig. Sie bleiben insoweit Kraft, als sie Grundrechte gewährleisten! Ich verstehe das als eine Absicherung der Bürger durch die Landesverfassung für den Fall, dass grundgesetzlich garantierte Grundrechte aus irgendeinem Grund jemals durch den Bund nicht mehr gewährleistet wären! Und bei der Todesstrefe kann man ja wohl kaum von einem Grundrecht sprechen. Zitat:
Zu Teilen des im folgenden von Dir beschriebenen Staats-Kirchen-Finanzkomplexes kann ich ad hoc nichts sagen, da muss ich mich auch erstmal schlau machen. Zitat:
Natürlich! Du scheinst dieser Passage mit den Ausnahmen aber eine ominöse bedeutung zuzuerkennen, die ich nicht durchschaue. Es ist doch völlig logisch, dass bei der Vereinigung zweier in Teilen stark unterschiedlicher Rechtssysteme wie dem der DDR und dem der DDR eine Vereinigung nur erfolgen kann, indem man zwar vereinigt, aber unterschiedliche Rechtsnormen auf ein Niveau bringt. Da sie unterschiedlich sind, muss es bei der Vereinigung auch Ausnahmen vom Vereinigungsgrundsatz geben. Mir fällt jetzt nichts konkretes ein, aber als gedachtes Beispiel: In der DDR kamst Du für irgendwelche Meinungsäusserungen gegen die SED nach gültigem DDR-Recht nach Bautzen. Obwohl man nun beide Rechtssysteme vereinigt, behandelt man solche Paragraphen bei Herstellung einer Rechtseinheit natürlich als Ausnahme, d.h. sie werden kein Bestandteil dieser vereinigten Rechtseinheit. Wäre ja noch schöner... Deine Aufzählung von Rechtsnormen, die auf Reichsrecht zurückgehen, könnte man fortsetzen, aber was beweist das? das rad der zeit hat sich gedreht, und diejenigen, die noch gültig sind, sind nun Bestandteil des bundesrepublikanischen Rechts. Zitat:
Zitat:
Hierzu hatte ich ja schon einen langen Beitrag gebracht, der auch auf den Art. 146 einging, mit Stellungnahmen verschiedener Staatsrechtler. Wir drehen uns hier also nur im Kreis, und bleiben wohl verschiedener Meinung. Das Grundgesetz ist, wie ich in diesem Beitrag auch beschrieben habe, nach unumstrittener Auffassung eine vom Volk wesentlich akzeptiertere und bewährtere verfassung, als es die Weimarer Reichsverfassung jemals war. Zitat:
Das ist naiv, denn diese militärischen Zwangsmassnahmen der UNO würden jedes Land genauso betreffen. Wenn z.B. Frankreich morgen in Belgien einmarschieren würde und Belgien mit militärscher Gewalt annektieren würde, dann wären gegenüber Frankreich exakt dieselban Massnahmen anzuwenden. Was soll das also? Deutschland ist zum vierten mal Mitglied des UNO-Sicherheitsrats! Einen "Feindstaat" würde man wohl kaum zu den 8 Nationen berufen, die jemals einen Sitz im Sicherheitsrat einnahmen. Deutschland strebt einen ständigen Sitz an. Auf der feindstaatenklausel rumzureiten ist völlig daneben und geht an der Realität völlig vorbei. Im übrigen: 1990 hat unser Nachbarland Polen vor der Vollversammlung der UN eine Resolution bzgl. der Feindstaatenklausel zur Abstimmung gebracht. Die Vollversammlung der vereinten Nationen hat 1990 nach der Wiedervereinigung die Feindstaatenklausel für obsolet erklärt, und sich selbst beauftragt, diese bei der nächsten Revision der UNO-Charta völlig zu streichen. Die Feindstaatenklausel ist definitiv Altpapier, ausrangierter Paragraphenmüll, und interessiert im Jahre 2004 niemanden mehr. Sie hat ungefähr den Stellenwert einer Äusserung meiner Frau, kurz nachdem wir uns kennengelernt haben: ich wäre ein blödes *********** und wenn ich nicht mache dass ich Land gewinne, dann passiert was. Wenn sie mir das schriftlich gegeben hätte, hätte ich heute noch eine "Feindstaatenklausel". Da sich die Dinge aber inzwischen geändert haben und wir sogar verheiratet sind, hätte dieser Wisch genau dieselbe Aussagekraft wie die Feindstaatenklausel: Sie ist überholt, ausrangiert, und hat sich durch den lauf der Ereignisse von selbst erledigt. Zitat:
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Zitat:
Naja, Du hast etwas aus dieser seite kopiert. Dass es nichts verwertbares war, hat sich ja erst herausgestellt. Das meine ich mit unseriöser Quelle: Ein BVerfG-Urteil zu zitieren, aber erstens nicht zu erwähnen, dass es neuere gibt, und zweitens aus diesem Urteil nur die Passage zu zitieren, die dem Seitenbetreiber in den Kram passt. Den Satzteil: Das Deutsche reich besteht fort.... zu zitieren und den dazugehörigen Satzteil Zitat:
Und wie gesagt, kein Vorwurf an Dich, denn nach dem Hinweis dass da was fehlt, hast Du ja den kompletten Text eingestellt. Zitat:
Ganz klar, das sind alles Punkte, die man nicht vergessen muss und auch nicht sollte. Ich war immer bereit, auch durch solche Geschichten mein Bild von der Geschichte zu vervollständigen. Das schlimme ist nur, dass diese Teile unserer Geschichte leider meistens von Leuten verbreitet werden, die sich zwar über sowas lang und breit auslassen, aber selbst nicht den Funken Mitgefühl haben für tote Russen oder Franzosen oder Briten oder die Toten des Warschauer Ghettos oderoderoder. Die Ereignisse an sich sollte man nicht vergessen, aber wenn jemand damit zu Propagandazwecken auf die Tränendrüse drückt und gleichzeitig kein Problem hat zu jubeln, wenn irgendwo in Deutschland ein Afrikaner totgetreten wird, weil er halt kein Deutscher ist, und wenn solche Geschichten nur dazu verwendet werden, die eigentliche Ursache-Wirkungskette zu ignorieren, dann kotzt mich das halt auch wieder ziemlich schnell an. Das wirst Du aber sicher verstehen, davon gehe ich eigentlich aus. Dresden und Pforzheim sind für mich letztlich nur Beispiele dafür, dass auch Nazis mir mal was präsentiert haben, was ich vorher so nicht wusste und was ich als Fakt anzuerkennen und einzuordnen auch bereit war. Der Gesamtkontext, in dem diese Sachen dann allerdings als "Argumente" präsentiert wurden, naja, also damit kann ich einfach nicht. Soweit erstmal. Grüsse |
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#34
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| Hidiho Avila! Zitat:
Zitat:
Bzgl. des "übernehmens von Bewährten" Es ist ja eher so, das, ich hoffe ich übertreibe nicht, rund 90 % der Gesetze übernommen wurden, da bereits existent. Die Grundlagen wurden auch nicht erst in der Weimarer Republik geschaffen. Zitat:
![]() Zitat:
Wieso soll es eigentlich "Völkerrechtlich" oder "Staatsrechtlich" Vergangenheit sein? Dies kann ich so nicht nachvollziehen, ich selbst habe ein Urteil begründet auf eine Reichsverordnung (Bereich Berufsgenossenschaft ) bekommen. Viele Deutsche Urteile werden mit Hinweisen auf noch geltende Rechtsvorschriften aus der Reichsverordnung, Reichsgesetz usw. begründet. Zitat:
Zitat:
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Zitat:
Damit ist sie nach wie vor geltendes Recht! Zitat:
Zitat:
"Grünau" ist n dummer Spruch und heißt ansich "GENAU" wie "z.B." bei mir öfter als "Zum Bleistift" oder "na Klasse" zum "na Glatze" wird ... ein Joke! Was Du dahinter vermutet hast hat mich schwer geschockt ... siehe hier: Zitat:
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#35
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| Hi Michael, nur kurz: Zitat:
*edit*: War mal Beitrag 117 dieses Threads : http://www.kampfkunst-board.info/for...3&page=7&pp=15 . Seit Trennung lautet die Antwort: In Beitrag 6 dieses neuen Threads. Zitat:
Zitat: StAG § 1 Deutscher ist, wer die ... unmittelbare /* Reichs*/angehörigkeit ... besitzt. Fußnote Die Fussnote besagt: § 1: Teilweise aufgeh. u. geändert durch § 1 V v. 5.2.1934 102-2, siehe Fußnote zur Überschrift; "Deutscher" im Sinne dieses G bedeutet "deutscher Staatsangehöriger"; im übrigen siehe Art. 116 Abs. 1 GG 100-1 Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zum Rest dann morgen. Geändert von Avila (02-02-2004 um 16:19 Uhr). Grund: Korrektur wegen Threadteilung |
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#36
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| Noch ein paar Anmerkungen. Zitat:
Zitat:
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Zitat:
Und wenn Du das betrachtest, bekommt auch die Betrachtung der "Feindstaatenklausel" die richtige Relation: Beim Angriff auf den Irak spielte die Feindstaatenklausel keine Rolle, die UNO hat kein Mandat zum Angriff erteilt, obwohl der Irak auch auf der Liste der Feindstaaten steht und unter diese Klausel fällt, oder täusche ich mich da etwa ? Das zeigt zweierlei: Wenn ein Staat abdreht und einen anderen überfällt weil er das will, pfeift er sowieso auf Klauseln und Mandate. Ob der angegriffene Staat nun mit einer Feindklausel belegt ist oder nicht, spielt keine Geige, d.h. auch wenn eine solche Klausel nicht existiert, schützt das den angegriffenen Staat nicht. Die Bedeutung solcher Klauseln oder ihrer Streichung sollte man also generell nicht überbewerten! Im Ernstfall ists eh wurscht, mal ganz salopp ausgedrückt. Traurig, klar, aber nunmal wahr. Und zweitens: Da der Irak soweit ich weiss auf derselben "Feindstaatenliste" steht wie Deutschland, diese Klausel aber nie auch nur ansatzweise als Entscheidungsgrundlage oder Argument herangezogen wurde in der Diskussion innerhalb der UNO, zeigt eben auch, dass die Klausel ausrangiert ist. Zitat:
Juristische Logik und gesunder Menschenverstand gehen öfter mal getrennte Wege. Es ist immer die Frage, wie ein Vertragswerk wie die Charta konzipiert ist. Die Charta bietet neben der Möglichkeit der kompletten Revision auch die Möglichkeit, einzelne ihrer Bestandteile von der Vollversammlung bei bestimmten Mehrheitsverhältnissen ausser Kraft zu setzen. Das wurde 1990 mit der Feindstaatenklausel getan. Polen hat die Abstimmung angeregt, und die Vollversammlung der vereinten Nationen hat, soweit ich weiss einstimmig, die "Feindstaatenklausel" zu Altpapier erklärt.Und irgendwo entspricht das dann doch wieder dem gesunden Menschenverstand, denn die vereinten Nationen sind nunmal ein Bund von über 180 Staaten und deren sich wandelnden Interessen und Bündnissen und damit auch etwas lebendiges, denn die Zeit bleibt nirgends stehen und überall ändern sich Dinge. Aus dem ehemaligen "Feindstaat" Deutschland wurde im Laufe der Jahre ein anerkanntes Vollmitglied, der drittgrösste Beitragszahler, ein mehrfaches Mitglied des Sicherheitsrates. Und daher haben die Vereinten Nationen das Klausel-Ding gemäss ihrem Regelwerk ausrangiert, und somit ist es auch kein geltendes Recht mehr! Sondern ein im allgemeinen Einvernehmen für ungültig erklärter Chartabestandteil, verbunden mit dem Auftrag der Vollversammlung an sich selbst, diesen bei der nächsten Revision zu streichen. Recherchier doch mal, warum diese Revisionen der Charta solange auf sich warten lassen, wo die Schwierigkeiten liegen, und vor allem auch wieviele Klauseln und Abkommen noch für null und nichtig erklärt wurden und bei der nächsten Revision gestrichen werden, und Du wirst feststellen, dass das Klauselding nichts geheimnisumwoben Besonderes ist, sondern nur eines von vielen ausrangierten Relikten, ein Fetzen Altpapier unter einem ganzen Berg. Wenn jemand Deutschland angreifen wollte, würde diese Klausel weder diesen Angriff legitimieren, noch würde ihre Streichung aus der Charta, und aus von mir aus dem ganzen Weltengedächtnis gleich mit, vor einem Angriff schützen. Siehe Irak. Siehe Kuweit. Siehe Westbank. Uswusf. Die Bedeutungslosigkeit dieser uralten Feindstaatenklausel ist einerseits klar erkennbar, ihre formelle und offizielle Ausserkraftsetzung ist nachgewiesen, die Charta ist halt nunmal so konzipiert, dass auch ungültige Bestandteile ein weilchen auf Streichung warten müssen, aber sie dennoch ungültig sein können, kurz, das Ding ist Geschichte. Es geistert halt noch als Propagandaelement und Verunsicherungsinstrument im Netz rum, genauso wie es im Netz auch noch Seiten gibt, die ganz frech behaupten, die SHAEF wäre oberste Gesetzgebungsinstanz, aber wenn man sich die Fakten anschaut, ist der Fall klar. Zitat:
Ich bin noch nicht ganz durch, daher komm ich darauf noch separat zurück. |
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#37
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| Hi Michael, So, jetzt mal der Reihe nach, alles aufeinmal ist das zuviel. Du hast geschrieben: Zitat:
Der ist kein Argument für Deine Besatzungsthese, sondern eins dagegen, und zwar ein gutes! Wir haben ja schon festgestellt, dass zum Beispiel unsere Strafprozessordnung aus dem jahre 18nochwas stammt und auch unsere Zivilprozessordnung aus der Ecke und das noch etliche Gesetze aus der Zeit der Weimarer Republik existieren. So. Deutschland war besetzt, und auch in dieser Zeit sind Gesetze und Verordnungen erlassen worden sowie Urteile gefällt worden. Der Artikel aus dem Jahre 1954 spricht ja von gesetzgeberischen, gerichtlichen oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden . Also gab es die auch. Nach der Besatzung wurde die BRD mit dem Überleitungsvertrag in die Souveränität entlassen, mit dem Hinweis: Diese Gesetze, Verordnungen und Urteile aus der Besatzungszeit "sind in jeder Hinsicht gültig und beiben in Kraft", auch wenn sie unter Besatzungsrecht erlassen wurden. D.h., sie erlöschen nicht automatisch. Aber nun kommt das Tolle. Nun sagt der Artikel: Zitat:
Lass Dir das mal auf der Zunge zergehen. Das heisst nichts anderes als: Die Gesetze und Verordnungen der Alliierten unterliegen in Zukunft (ab 1954!)ohne jegliche Diskriminierung genauso den gesetzgeberischen Massnahmen wie deutsche Rechte, Gesetze, Verordnungen. Deutschland war ab 1954 eine parlamentarische Demokratie mit Gewaltenteilung. Wenn Deutschland ein Deutsches Gesetz oder eine deutsche Verordnung ändern oder abschaffen will, dann sind die dafür im Grundgesetz vorgesehenen Massnahmen einzuhalten (Palamentsmehrheit etc.). Wenn die Deutschen eines ihrer Gesetze abschaffen wollen, können sie das tun. Und genauso können sie das seit 1954 mit alliierten Verordnungen und Gesetzen. Diese unterliegen ohne Diskriminierung, also uneingeschränkt, ebenfalls der deutschen Verwaltungshoheit. Und das wiederum heisst, dass Du ganz persönlich, Michael, wenn dir irgendwas aus alliierter Zeit nicht gefällt, dagegen vorgehen kannst. Das garantiert Dir der von Dir zitierte Artikel 2 Absatz 1 des ersten Teils des Überleitungsvertrages. Und da man den ausdrücklich beibehalten hat ist dir dieses Recht auch nach 1990 bewahrt geblieben. Stell Dir mal vor den hätte man gestrichen. So aber heisst es weiterhin, durch Beibehaltung, :Deutsche, Ihr seid frei, die Gesetze aus der Besatzungszeit abzuschaffen, Ihr oder Euer Parlament, wann immer Ihr darauf Lust habt. Es müssen nur die Spielregeln der parlamentarischen Demokratie eingehalten werden. Das heisst, ebensowenig wie ein deutsches Gesetz auf Zuruf abgeschafft werden kann, kann man ein Alliiertes einfach per Dekret abschaffen. Das ist sinnvoll, denn wenn man Politikern zuviel Macht gibt, kommen Gesetze raus wie die "Lex Berlusconi", der will sich immer dann gesetzlich für immun erklären lassen, wenn er gerade mal wieder vor Gericht muss. Es geht also, bei Deutschen- wie bei Alliiertengesetzen etc. ohne Unterschied über die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, über die Eingabe ans Parlament, über Petitionen etc. Das ist doch toll, oder? Da haben die einen Artikel anlässlich des 2+4-Vertrags beibehalten, der dem Deutschen Volk jederzeit das Recht garantiert, überflüssigen Alliiertenkram abzuschaffen. Vom von Dir angeführten Artikel 2 Abs. 1, der als Zusatzvereinbarung zum 2+4-Vertrag beibehalten wurde, geht also keine Gefahr für die deutsche Souveränität aus, ganz im Gegenteil. Stimmst Du mir insoweit zu? Geändert von Avila (01-02-2004 um 23:02 Uhr). |
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#38
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| @Michael: Die anderen beibehaltenen Artikel des Überleitungsvertrags sind auch interessant, aber ich würde gerne Punkt für Punkt vorgehen, und daher nochmal als Zwischenfrage, rein auf den letzten Beitrag bezogen: Stimmst Du mir insoweit zu? Gruss ![]() |
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#39
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| Hi Avila, wie ich Dir bereits per PN mitgeteilt habe, bin ich im Moment zeitlich sehr eingebunde ... sobald ich wieder mehr Luft habe, werde ich mich um die letzten Beiträge bemühen. |
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#40
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| Hi Michael, alles klar. ![]() |
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#41
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| Ein fabelhaftes "Doktoranden-Duett". Ihr toppt alle. Ihr solltet ernsthaft überlegen, ob ihr eure Arbeitsleistung nicht veröffentlichen solltet. |
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#42
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| Das aus Deiner Feder ist mir schon Lob genug ![]() |
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#43
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| @Michael und Avila Nach diesen Beiträgen kann man dem Forum einfach nicht mehr fernbleiben. Zum erstenmal bin ich froh eine Flatrate zu haben. Weiter so. Btw, euer Berufsziel ist nicht zufällig Notar? |
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