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  #1  
Alt 12-12-2011, 14:47
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: Muay Thai
 
Registrierungsdatum: 10.08.2008
Beiträge: 398
Standard Frage bzgl. Bewerbungskostenerstattung

Hey Titel ist Programm wollte fragen ob es iwelche rechtlichen Grundlagen für die Bewerbungskosten erstattung durch die Agentur für Arbeit bzw mittlerweile ja Jobcenter gibt.
Bin momentan Schüler hab aber mich dieses über 30x beworben bei vielen Unternehmen nun weiß ich von 2 bekannten und mehreren Internetbeiträgen das dies prinzipiell möglich ist.
Als ich mich jedoch heut mit dem Jobcenter deswegen in Verbindung gesetzt hatte waren die überrascht und hatten vom Antrag dafür nichts gehört, nachdem ich dann gefühlte 10x überall hin verbindet wurde, wurde mir gesagt das ich als Schüler da ich keine Beiträge bzw AlG beziehe ( logisch )
kein Anrecht auf eine solche Erstattung habe man es aber noch prüfen würde.
Nun wollte ich wissen ob es dafür eine rechtliche Grundlage ist oder ob es sich dabei um Kulanzleistungen handelt.
Ca 150 euro sind für mich als Schüler schon ne nummer
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  #2  
Alt 12-12-2011, 14:55
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Raufen & Rangeln
 
Registrierungsdatum: 22.04.2004
Ort: Hamburg - St. Pauli
Beiträge: 1.848
Standard

Meine persönliche Einschätzung

Wenn Du nicht arbeitssuchend gemeldet bist, hättest Du imho vorher einen Antrag stellen müssen oder auf Kulanz des Sachbearbeiters hoffen müssen. Da es noch in der Prüfung ist, könntest das evtl. noch eintreten.

Gegen die Ablehnung kannst Du Widerspruch oder sogar Klage einreichen. Ersteres könnte man wenigstens mal versuchen, da damit keine größeren Kosten entstehen. Klagen ist vermutlich nur mit Vorhandensein und Segen einer Rechtsschutzversicherung "interessant".

Die Kosten könntest Du (wenn sie nicht erstattet werden) in der Steuererklärung absetzen (kann mir nicht vorstellen, dass Du als Schüler davon profitieren könntest).

Wenn Dich ein Unternehmen einlädt, hat es die Kosten dafür zu tragen - es sei denn es weist vorher explizit auf Nichterstattung hin.
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  #3  
Alt 12-12-2011, 15:13
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: Muay Thai
 
Registrierungsdatum: 10.08.2008
Beiträge: 398
Standard

Hierbei ging es ja rein ums Erstatten für die Kosten der Bewerbung ansich und nicht von den Anreisekosten. Wurde jetzt an die Berufsberatung vermittelt wo ich nach einem weiteren Gespräch ( yeah .... ) möglicherweise noch das Anrecht auf Erstattung erhalten könnte.
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  #4  
Alt 12-12-2011, 15:17
Benutzerbild von Budoka_Dante
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: DJJV Ju-Jutsu, Judo (inaktiv)
 
Registrierungsdatum: 11.09.2006
Ort: Im Lande der Wenden
Alter: 23
Beiträge: 2.217
Standard

Das hängt unter anderem auch davon ab, ob deine Eltern in irgendeiner Weise vom Amt Geld kriegen.
Und auch dann ist die Höhe von der Kulanz des Sachbearbeiters abhängig.
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Wer eine Not erblickt und wartet, bis er um Hilfe gebeten wird, ist ebenso schlecht, als ob er sie verweigert hätte. Dante Alighieri
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  #5  
Alt 12-12-2011, 16:43
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Raufen & Rangeln
 
Registrierungsdatum: 22.04.2004
Ort: Hamburg - St. Pauli
Beiträge: 1.848
Standard

Zitat:
Zitat von Arkandî Beitrag anzeigen
Hierbei ging es ja rein ums Erstatten für die Kosten der Bewerbung ansich
Ja, das ist klar.

Bist Du Dir eigentlich sicher, dass Dir pro Bewerbung 5€ entstanden sind? Sieh die Kosten als Investition in Deine Zukunft und nicht als Zwangsgebühr für den Arbeitseintritt
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  #6  
Alt 13-12-2011, 17:32
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: Muay Thai
 
Registrierungsdatum: 10.08.2008
Beiträge: 398
Standard

Zitat:
Zitat von Kudos Beitrag anzeigen
Ja, das ist klar.

Bist Du Dir eigentlich sicher, dass Dir pro Bewerbung 5€ entstanden sind? Sieh die Kosten als Investition in Deine Zukunft und nicht als Zwangsgebühr für den Arbeitseintritt
Klar kann mans auch so sehen nur gibt ja eh kaum etwas, dass einem geschenkt wird und man sollte , in meinen Augen, jeden Vorteil nutzen.
Gibt genug Probleme und Hindernisse
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