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#1
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| Hallo Leute, hab mal eine Frage, vor ca. 3 Jahren habe ich die Unterstützung eines Anwalts gebraucht, dieses hat damals zwei oder drei Briefe für mich geschrieben. Es ging um einen Vorvertrag den ich unterschrieben hatte, das ganze war aber nicht sauber gewesen, man hatte mir andere Tatsachen gesagt. Details bei Bedarf. Jedenfalls habe ich bis heute keine Rechnung oder ähnliches bekommen, es kam nur irgendwann vor ca. 2 Jahren ein Schreiben dass der Vorgang nicht von meinem Rechtsschutz abgedeckt ist. Jetzt hab ich heute einen Anruf von diesem Anwalt bekommen, er will mir etwas zuschicken. Könnte jetzt noch eine Rechnung kommen bzw. wie sieht es hier mit der Verjährung aus ? Wie setzen sich denn die Kosten zusammen,der STreitwert war ziemlich hoch, oder geht es nur um die Briefe. Kennt sich da jemand aus ? |
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#2
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| Ist nicht verjährt. Du wirst wohl zahlen müssen. Vertragsrecht Wieviel das ist bestimmt im Groben dein Anwalt allein. Es gibt afaik nur Mindestbeträge für seine Bezahlung. |
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#3
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| Wozu zählt denn diese Anwaltsleistung ? Ist das eine regelmäßige Verjährung oder eine rechtskräftig gestellte Forderung ? |
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#4
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| Ersteres |
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