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#1
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| Hallo zusammen! ich bekomme demnächst wahrscheinlich einen Job, wo ich ein ganzes Stück durchs Dunkle über Land gehen muss. Nun habe ich mir überlegt Pfeffergel zuzulegen, habe aber gehört, dass man damit viel falsch machen kann. habt ihr erfahrungen damit? Gruß, Jasmin
__________________ hi Geändert von lindner79 (15-12-2011 um 17:16 Uhr). |
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#2
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| Klar ... man kann es mit dem Asthma Spray wechseln ... was ich nutze ... oder mit 3 Wetter Taft ... oder mit Fußpilzspray ... ![]() ![]() ![]()
__________________ LIEBER 3 JAHRE IM KNAST ALS DEN REST DES LEBENS TOD ! |
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#3
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![]() ![]() @SAKIBO .. gute signatur |
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#4
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| Welches Pefferspray für meine Frau kaufen?
__________________ Ich wurde durch's Feuer, wie Phoenix geborn. Ich flog durch die Lüfte! ward doch nit verlorn. Geändert von Simplicius (04-12-2011 um 21:30 Uhr). |
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#5
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| Möchte nicht einen neuen Post aufmachen und der "Pfefferspray für meine Frau" Post passt nicht weil ich ein Pfefferspray für mich brauche. Hab mir mal den Bericht "vom Opfer zum Täter wegen Notwehr mit Pfefferspray" " auf http://www.selbstverteidigung-pfeffe...in-messer-ist/ durchgelesen und möchte nicht das ich selber später als Täter vor Gericht stehe bloß weil ich mich verteidigt habe. Vorgeschichte. Ich werde schon seit geraumer Zeit von Typen blöd angemacht, geschubst, noch nicht geschlagen, aber ich glaube das kommt auch noch. Ab wann darf ich in so einer Situation ein Pfefferspray einsetzen, bzw darf ich es überhaupt benutzen? Oder muss ich mir CS Gas kaufen? Weglaufen bringt bei denen gar nichts die laufen mir hinterher wie ein Rudel Hunde. Geändert von krickydaniel (30-04-2012 um 01:22 Uhr). |
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#6
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| Zitat:
Aber hier scheint es mir sinnvoller, an den Ursachen anzusetzen. Warum wirst Du denn bedroht? Da kann ggf. die Polizei hilfreich sein. Denen eine Ladung Pfefferspray zu verpassen ist auch nicht ganz ungefährlich. Beim nächsten Mal rechnen sie damit. Dann gibts vielleicht erst recht Ärger. |
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#7
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| john pike ist ein experte auf dem gebiet
__________________ |
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#8
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| Was dazu führen könnte, das ihm vor lauter Lachen die Lust vergeht, dann würde es irgendwie doch noch funktionieren xd |
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#9
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| Ich halte nix von Pfefferspray. für die TE ist es sicher ein guter schutz gegen einen perversen triebtäter..oder um gegen angreifer schnell zu entkommen (sprühen-laufenTaktik) Das Problem sehe ich darin, dass man es nur sinnvoll einsetzen kann, bevor der Angriff eigentlich erfolgt ist. ansonsten ist der angreifer zu nah und man läuft gefahr selbst vom gas etwas zu schnuppern. leider ist es aber eben keine notwehr, wenn man präventiv sprüht... bei einer frau allein auf dunkler straße mag das noch als notwehr durchgehen...aber sonst? alternativ zum Gas finde ich immer noch einen e-schocker nützlich...der kann auch aus naher distanz verwendet werden und richtet bei einem selbst keinen schaden an. sind die eigentlich in deutschland noch legal? früher waren sie das...ein kumpel hatte mal einen...haben es selbst mal getestet...man kann echt ne weile nix mehr machen...genug zeit zum fliehen.. |
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#10
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![]() Die Ausnahmeregelung ist seit dem 01.01.2011 abgelaufen: Link BKA, also dürfen nur noch Geräte mit entsprechendem Prüfsiegel geführt werden (soweit ich weiss, hat allerdings zurzeit kein Gerät die entsprechende Prüfung). Altgeräte (vor 2011 gekauft), darf man weiter besitzen, aber nicht führen: Link BKA, also im Nachttisch gegen Einbrecher, aber nicht in der Handtasche.... Dazu gab es aber auch schon einige Threads im Waffen-Unterforum, glaube ich. |
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#11
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| das habe ich auch so gelesen..der verkauf ohne prüfsiegel ist also verboten... komischerweise gibt es aber versandthändler, die die geräte in deutschland offiziel anbieten und darauf hinweisen, dass diese legal mitgeführt werden dürfen. bevor man so ein gerät also bestellt, rate ich unbedingt zur genauen überprüfung! ansonsten droht eine anzeige wegen unerlaubtem waffenbesitz und kauf von eben diesen...glaub nicht, dass man sagen kannman hätte gedacht es wäre legal.... edit fällt noch was zu dem thema ein: wird wirklich ein händler dieses siegel bekommen? denke, eine prüfung über gesundheitliche unbedenklichkeit wird nicht möglich sein, da eben eine solche unbedenklichkeit nicht erfüllt werden kann. in den wenigsten fällen wird man in einer notwehrsituation auf nen angreifer mit herzschrittmacher stoßen..dennoch wird das gerät allein gegen solche mindestens gesundheitlich bedenklich sein. Geändert von domo77 (13-12-2011 um 12:13 Uhr). |
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