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#1
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| Abend miteinand, hab auch mal wieder ne Frage dabei, nen Kolleg möchte aus Syling-Produkt ein Langschwert unter seinem Mantel tragen, jetzt stellt sich die Frage des rechtlichen, weiss da einer Bescheid? MFG Jules
__________________ Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht ist zu Recht ein Sklave! Si vis pacem, para bellum!!! Der Frieden, ist der Feind der Erinnerung! |
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#2
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| was für ne schnapsidee... |
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#3
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| Soll vorkommen bei Gothics wie sie sich nennen ![]() aber es geht au net drum ob die Idee gut is sondern obs Legal ist ![]()
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#4
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| Naja, ich hab zwar viel mit Gothics zu tun, aber da is mir noch keiner mit dem Wunsch nach Schwert tragen untergekommen. Ich schließe mich der Äußerung mit der Schnapsidee an. Bin zwar ein ausgesprochener Fan der Highlander Serie, aber laufe auch nicht mit nem Schwert unterm Mantel rum ![]() Zum rein rechtlichen. Ob es unter die verbotenen Hieb und Stichwaffen fällt, entscheidet sich unter anderem damit ob das Schwert scharf geschliffen ist. Hier mal das was auf der Seite der Polizei unter FAQ's steht: "Brauche ich den „Kleinen Waffenschein“ um ein Schaukampfschwert zu besitzen bzw. um es mit zuführen? Dabei handelt es sich um nachgebildete historische Metallschwerter, die nicht scharf sind, sondern eine sogenannte Schlagkante besitzen, die 3 bis 4 Millimeter stark ist. Soweit Sie mit den beschriebenen "Waffen" auf Mittelaltermärkten Schaukämpfe durchführen wollen, spricht aus waffenrechtlicher Sicht nichts dagegen. Da die Schwerter Nachbauten sind und keine geschliffenen Klingen haben, gelten sie nicht als sog. Hieb- und Stoßwaffen nach dem Waffengesetz. Der von Ihnen genannte Kleine Waffenschein erlaubt lediglich das Führen von sog. PTB-Waffen. Hierbei handelt es sich um die umgangssprachlich besser bekannten Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Eine Anwendung auf Hieb- und Stoßwaffen ist gesetzlich nicht vorgesehen. " |
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#5
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| Ich fasse zusammen, is das Schwert stumpf ist es rechtlich Legal, sollte es scharf sein verboten, richtich?
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#6
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| So könnte man es der Antwort auf der Seite der Polizei nach auslegen. Leider gibt es aber auch immer mal Beamte deren Hobby es zu sein scheint dann doch noch irgendwas auszugraben was aus der, wie man dachte, legalen Sache doch wieder etwas illegales macht. Letztendlich sollte dein Bekannter sich bei der für Ihn zuständigen Behörde mal ganz genau schlau machen. Zudem sich ja leider die rechtliche Auslegung unserer Gesetze durch immer wieder neue Ergänzungen schnell ändern kann. Hier mal. informationshalber der Link zur Seite mit den FAQ's: Polizei Bonn - Häufige Fragen und hier noch einmal was vom WaffG was Hieb- und Stichwaffen betrifft: Swords & more: Messer, Schwerter führen (WaffG) |
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#7
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| Nabend erstmal, also im ernst ich glaube mir werden die meißten zustimmen wenn ich sage, dass es "ne janz schön dumme idee ist n schwert unter dem mantel zu tragen" und man fragt sich natürlich warum¿ @ Legalität des ganzen: schaukampfwaffen sind richtige waffen mehr waffe geht eigentlich nicht, denn die Original schwerter (1,5 händer und Co) niemals scharf waren. Der schaden wurde durch das Zertrümmern der knochen angerichtet und nicht durch das zerschneiden oder abhacken des körpers... Es gilt folgendes: wenn man in einem schwertkampfverein / fechtvereinist ist es gestattet die waffe zu transpotieren im abgedecktem zustand sonst gar nicht... Damit inder öffentlichkeit rum zufuchten ist nicht drin Schwerter / schaukampfschwerter sind Waffen die unter dem Mantel mit sich rumzuschleppen ist naja nicht nur irgendwie krank sondern auch verboten |
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#8
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| @BigBeule da gebe ich Dir völlig recht. Habe ja schon beim ersten mal geschrieben das ich es auch für ne absolute Schnapsidee halte. Und das Beidhänder o.ä. nie als scharfe Klingenwaffen konzipiert waren ist auch klar, aber wenn er halt die rechtliche Auslegung wissen will. ![]() Die Auslegung was Schaukampfwaffen angeht ist nunmal so wie von der Polizei dargelegt. Dennoch hast Du - wie schon gesagt - recht was die Gefährlichkeit angeht. In der Praxis ist es halt auch so das Rollenspieler und Fantasy Freaks auch in der Öffentlichkeit mit Schwertern (sowie Äxten usw.)rum rennen, bzw. sich an alten Burgen oder im Wald treffen und Ihre Spiele und Kämpfe veranstalten. Da wird auch keiner von belangt. Ist halt so... |
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#9
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| Hmmm, das es verrückt ist muss ich euch zustimmen, aber ich muss auch dazu sagen das er sonst Vernünftig ist, steht nur auf einige ungewöhnliche Dinge ![]()
__________________ Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht ist zu Recht ein Sklave! Si vis pacem, para bellum!!! Der Frieden, ist der Feind der Erinnerung! |
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#10
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| Zitat:
Aber wenn er a´la Connor Mc Cloud sein Katana unterm Mantel spazieren trägt und die das mitkriegen, dann kriegt er 100% auf´n Sack. Glaube nicht dass er ihnen glaubhaft vermitteln kann, dass er ein "berechtigtes Interesse" hat, sein Schwert zugriffsbereit mit sich rumzuschleppen - und genau das ist die Vorraussetzung. Zitat:
Und kategorisch verboten ist das Führen von solchen Klingenwaffen einem volljährigem Bürger wie gesagt nicht. Es muss eben ein berechtigtes Interesse vorliegen bzw. einem allgemein anerkannten Zweck dienen. Das is ne ziemlich schwammige Formulierung und wie gesagt: Ich glaub nich, dass man´s nem 18jährigem Goth der ´s halt cool findet durchgehen lassen würde. "Ich find´s halt geil" ist glaube ich kein berechtigtes Interesse... ![]() Am Ende des Tages wär´s dann halt wohl´n Richter, der das letzte Wort hat.
__________________ Rock´n Roll above all ! Chris bamboozle: Warum darf Lars hier eigentlich reinspammen und sich aufführen wie ein Grundschulkind? Geändert von Lars´n Roll (02-09-2008 um 02:33 Uhr). |
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#11
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| Stimmt grundsätzlich, und wäre auch nicht verkehrt, aber das mit Brauchtumspflege usw. würde dann gelten wenn das Schwert grundsätzlich unter die Hieb und Stoßwaffen Regelung fallen würde. Nach Maßgabe und Auskunft der Polizei NRW gehen sie bei Schaukampfwaffen mit "dicker" Klinge nicht davon aus und treffen ja die Aussage das hier das o.g. Gesetz nicht greift. So oder so sollte er das lassen, is Blödsinn. ...und naja, wenn er sagt das er McLoud is muß er ja nur glaubhaft machen das es ja eigentlich doch eine Mittelalterfigur darstellt, nur halt in einem späteren Lebensabschnitt. <---Vorsicht Scherz, nicht stolpern ![]() |
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#12
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| Mittelalter is relativ, er trägt unter dem Mantel normale Hosen, Hemd und Lederschuhe...
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#13
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| Er darf sich hundertpro darauf einstellen Ärger zu bekommen, wenn er im Alltagsleben damit rumläuft... ![]() Wie gesagt: Das Gesetz ist schwammig formuliert. Er muss es rechtfertigen können und ich denke nicht, dass er das unter diesen Umständen kann. Das Schwert als Fashion Statement wird sicher nicht als Brauchtumspflege und auch sonst nicht als "allgemein anerkannter Zweck" oder "berechtiges Interesse" seiner Person zu vermitteln sein...
__________________ Rock´n Roll above all ! Chris bamboozle: Warum darf Lars hier eigentlich reinspammen und sich aufführen wie ein Grundschulkind? |
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#14
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| Ging zunächst ja auch mal eher um die rechtliche Formulierung. Aber da hast Du schon recht. Wenn jemand im Alltag, mitten in der Stadt, mit nem Schwert rumläuft, dann darf er sich mit sicherheit (und mit Recht^^) zumindest auf n paar...ähem...eingehende Fragen einstellen. ![]() Und überhaupt, immer diese Schwertträger, ich packe jetzt meine Hellebarde über die Schulter und geh mit dem Hund raus.^^ ![]() |
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#15
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![]() ![]()
__________________ Rock´n Roll above all ! Chris bamboozle: Warum darf Lars hier eigentlich reinspammen und sich aufführen wie ein Grundschulkind? |
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