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#1
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| Groß Laasch (dpa) Mit einer Katze hat ein betrunkener Mann in Mecklenburg-Vorpommern auf eine Frau eingeprügelt. Während die 49- Jährige bei dem Streit leicht verletzt wurde, überlebte das Tier die Attacke nicht. Der 43-Jährige hatte seine Bekannte zunächst zu Boden geschlagen. Als sie flüchten wollte, griff er sich die Katze und schlug damit die Frau. Bei der Festnahme hatte der Täter mehr als 3,0 Promille im Blut. http://de.news.yahoo.com/030728/3/3k73i.html Wie wird der Richter entscheiden? Gefährlicher Gegenstand? Ich wünsch Euch nen gewaltfreien Tag ![]() Mike PS. Dank an Franz ![]()
__________________ www.nikolaus-budo-lehrgang.de www.warriors.de www.psds.de NBL findet am 13. +14.12.2008 statt! |
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#2
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| Wohl kaum als gefährlichen Gegenstand... eher das sich der Angreifer zusätzlich noch der Tierquälerei schuldig gemacht hat... Aber auch Marc MacYoung schreibt in einem seiner Bücher das auch eine Katze als improvisierte Waffe zur SV eingesetzt werden kann in dem man sie auf den Gegner wirft: Katze-> Krallen im Gesicht des Gegners -> Aua für ihn -> Gut für uns. Würde mich aber auch interessieren was ein Richter dazu zu sagen hat wenn ich aus Notwehr eine Katze auf den Angreifer werfe. |
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#3
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| Tötung eines Wirbeltiers. Gefährlicher Gegenstand ist es nicht, da Wirbeltiere nicht mehr als "Sachen" oder "Gegenstände" angesehen werden und die Katze nicht der Natur oder Beschaffenheit nach als Waffe genutzt werden kann. Grüsse
__________________ Frank Burczynski - J.A.B. JKD Akademie Berlin + IMAG e.V. http://www.jkdberlin.de |
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#4
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| §224 StGB (1) Wer die Körperverletzung 1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, 2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, 3. mittels eines hinterlistigen Überfalls, 4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder 5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. --- Die Gefährlichkeit beim Werkzeug bezieht sich nicht auf den betreffenden Gegenstand sondern darauf ob man damit eine Verletzung beibringen kann. Beispiel: Wer jemanden mit dem "beschuhten Fuss" tritt, begeht bereits eine gefährliche Körperverletzung. Der Richter wird also auf gefährliche Körperverletzung entscheiden, zusätzlich auf Tierquälerei. Gruß Bruce |
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