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  #1  
Alt 25-10-2011, 13:07
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Standard Weltfremde Richter? Urteil über Hoster-Haftung

Edit: Doch nicht sooo schlimm *g*

Geändert von Sportler (25-10-2011 um 16:58 Uhr).
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  #2  
Alt 25-10-2011, 13:11
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  #3  
Alt 25-10-2011, 13:15
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Zitat:
Jemand sollte mal die ganzen Richter anzeigen - denn nach der selben Logik sind sie ja auch verantwortlich wenn einer ihrer Mitarbeiter stiehlt, lügt, Steuern hinterzieht, etc.
Das ist wunderbarer Bull shit.

Ein Richter ist dann für seine Mitarbeiter verantwortlich, wenn deren Handlung irgendwas mit dem Beruf zu tun haben. hier springt allerdings der Staat ein, wenn es kein Fall von Rechtsbeugung ist.

Zu dem Urteil: Völlig ok! Google wurde ja zuerst aufgefordert, den Blog zu löschen, hat dies aber nicht getan, müssen daher mit den Konsequenzen leben.
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  #4  
Alt 25-10-2011, 13:16
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so schlecht finde ich das jetzt nicht. es ist ein Unding, dass man anonym im Internet Behauptungen aufstellen kann, die einen Strafbestand erfüllen können. Die Hoster, also Google in dem Fall, sollen halt dafür sorgen, dass man eben nicht mehr anonym Verbrechen begehen kann

Google wäre sicher nicht verklagt worden, wenn Google die mglichkeiten geschaffen hätte, den eigentlichen Urheber ausfindig zu machen
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  #5  
Alt 25-10-2011, 13:16
Benutzerbild von Ir-khaim
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Gilt das nicht auch in Foren, dass der Betreiber für den Inhalt verantwortlich ist?
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  #6  
Alt 25-10-2011, 14:10
Benutzerbild von Sportler
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Zitat:
Zitat von Ir-khaim Beitrag anzeigen
Gilt das nicht auch in Foren, dass der Betreiber für den Inhalt verantwortlich ist?
Jep - und ich finde beides bescheuert. Nicht, weil Betreiber gewisse Aussagen nach Bitte des "Opfers" auf der Seite lassen sollten - sondern, weil die Realität einfach so aussieht, dass ein paar Abmahnungen losgeschickt werden, und man völlig unverschuldet Geld zahlen darf ohne die Chance, erstmal das Problem zu lösen.

Zum Vergleich mit dem Richterjob und deren Haftung: Es kann ja nicht der Job von einem Hoster sein, erstmal alle Aussagen von irgendwelchen Bloggern weltweit auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Genausowenig wie ein Richter (zu Recht) haftet, wenn ein Mitarbeiter im privaten Umfeld was anstellt.
Vor allem öffnet dieses Urteil (neben dem ganzen Abmahnquatsch) auch Zensur Tür und Tor. Gibt ja hier im KKB auch so Helden, deren Namen nicht genannt werden dürfen. Jetzt haben wir den Quatsch europaweit. Statt zwei erwachsene Menschen das klären zu lassen (meinetwegen auch vor Gericht) werden jetzt völlig unbeteiligte mit reingezogen. Und was wird Google wohl tun, wenn jetzt IRGENDEINE Beschwerde kommt? Was passiert mit Blogs und Sites, wenn z.B. irgendwelche Esoterikspinner ankommen und meinen, was da im EsoWatch über ihr Heilwasser steht muss gelöscht werden. Rechtssicherheit für die Hoster? Fehlanzeige.

Vielleicht sehe ich ein bisschen zu schwarz. Aber wo wäre das Problem, dass die Verursacher europaweit haftbar gemacht werden, während Hoster aus dem ganzen Spiel rausgelassen werden?
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  #7  
Alt 25-10-2011, 14:18
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Zitat:
Zitat von Sportler Beitrag anzeigen
...

Vielleicht sehe ich ein bisschen zu schwarz. Aber wo wäre das Problem, dass die Verursacher europaweit haftbar gemacht werden, während Hoster aus dem ganzen Spiel rausgelassen werden?
genau das soll ja mit so einem Urteil bezweckt werden und zwar dadurch, dass die Hoster keine anonymen "Verursacher" mehr auf ihren Plattformen zulassen.

Wenn ein hoster aber so blöd/faul ist, anonyme "Verusacher" zuzulassen oder solche Beiträge zeitnah zu löschen, soll der Hoster auch dafür zahlen.
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Geändert von Tuborgjugend (25-10-2011 um 14:21 Uhr).
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  #8  
Alt 25-10-2011, 14:23
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Zitat:
Zitat von Tuborgjugend Beitrag anzeigen
genau das soll ja mit so einem Urteil bezweckt werden und zwar dadurch, dass die Hoster keine anonymen "Verursacher" mehr auf ihren Plattformen zulassen.

Wenn ein hoster aber so blöd/faul ist, anonyme "Verusacher" zuzulassen, soll der Hoster auch dafür zahlen.
Ich glaube, da wird der Datenschutzbeauftragte aber meckern... Die Frage ist auch - was ist schon anonym? Es gibt eine Impressumspflicht in D-Land. Und über irgendeine E-Mailadresse ist man in jedem Forum/Blog angemeldet. Zu dieser Adresse gibt es auch einen Namen, der in 90% der Fälle bekannt ist.
Wann aber sollte ein Konzern diese Daten rausgeben? Sofort wenn einer meckert?
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  #9  
Alt 25-10-2011, 14:28
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Zitat:
Zitat von Sportler Beitrag anzeigen
Ich glaube, da wird der Datenschutzbeauftragte aber meckern... Die Frage ist auch - was ist schon anonym? Es gibt eine Impressumspflicht in D-Land. Und über irgendeine E-Mailadresse ist man in jedem Forum/Blog angemeldet. Zu dieser Adresse gibt es auch einen Namen, der in 90% der Fälle bekannt ist.
Wann aber sollte ein Konzern diese Daten rausgeben? Sofort wenn einer meckert?
Wenn einer meckert und da auch nur die Vermutung besteht, dass der Meckernde auch zu Recht meckert, sollte der Konzern/Hoster den entsprechenden Beitrag zunächst einmal schnell löschen. Die genaue Vorgehensweise steht aber auch in dem von dir eingestellten Link

Zitat:
Der BGH hat im Google-Urteil zudem genauer erläutert (Wortlaut des Urteils hier), unter welchen Bedingungen Hoster wie Google im Falle von blogspot.com haftbar sind: So müssen diese nur tätig werden, wenn der Rechtsverstoß unschwer und ohne rechtliche Prüfung zu erkennen ist.

Wenn ein Rechtsverstoß vorliegen könnte, muss der Hoster allerdings als Richter agieren: So ist er verpflichtet, den Verantwortlichen der Seite auf die Beschwerde hinzuweisen und, wenn dieser substantielle Zweifel daran vorbringt, darüber wiederum den Beschwerdeführer zu informieren und gegebenenfalls weitere Nachweise einzufordern, bevor der Inhalt gelöscht wird. Erhält der Hoster allerdings auf den ersten Hinweis keine Antwort, kann er den Inhalt sofort löschen.
Vielleicht hättest du die Quelle mal genau lesen sollen, bevor du dich empörst.

Mir persönlich ist vor kurzen aufgefallen, dass man sich bei Blogspot neuerdings erst mit einer e-Mailadresse anmelden muss, bevor man Blogs einsehen und kommentieren kann. Also ist man bei Blogspot erst seit kurzen nicht mehr anonym unterwegs
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Geändert von Tuborgjugend (25-10-2011 um 14:31 Uhr).
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  #10  
Alt 25-10-2011, 14:35
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Zitat:
Zitat von Tuborgjugend Beitrag anzeigen
Wenn einer meckert und da auch nur die Vermutung besteht, dass der Meckernde auch zu Recht meckert, sollte der Konzern/Hoster den entsprechenden Beitrag zunächst einmal schnell löschen. Die genaue Vorgehensweise steht aber auch in dem von dir eingestellten Link
Nein, genau das sollte und darf nicht passieren. Nur wenn wirklich die Gewissheit besteht das ein Gesetz gebrochen wird, sei es Verleumdung oder dergleichen, sollte etwas unternommen werden können.
Sonst wäre es möglich wirklich jede Aussage die einem selbst nicht passt, auch wenn sie der Wahrheit entspricht, verbieten zu lassen.
Pressefreiheit ade.
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  #11  
Alt 25-10-2011, 14:35
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Zitat:
Zitat von Tuborgjugend Beitrag anzeigen
Wenn einer meckert und da auch nur die Vermutung besteht, dass der Meckernde auch zu Recht meckert, sollte der Konzern/Hoster den entsprechenden Beitrag zunächst einmal schnell löschen. Die genaue Vorgehensweise steht aber auch in dem von dir eingestellten Link



Vielleicht hättest du die Quelle mal genau lesen sollen, bevor du dich empörst.

(BGH-Urteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10 / EuGH Rechtssachen C-509/09 und C-161/10)
Hab es gelesen. Jura ist ja auch sehr unkompliziert - deshalb müssen schon Fragen der Zuständigkeit bis vor's BGH. Klar ist es dann kein Problem für eine Firma eindeutig festzustellen, dass sie zuständig ist, wenn ein in Luxemburg geschriebener Text, der in Belgien gehostet wird, von einer Firma mit Sitz in Kalifornien die Persönlichkeitsrechte eines Deutschen verletzt.
Wieso schiebt man diese Entscheidung auf die Unternehmen? Wie gesagt, unter der Voraussetzung, dass es sonst immer einen Richter braucht, der Rechtsbrüche als solche feststellt...

Edit: Nochmal kurz zur Erklärung - es gibt ja hierzulande bei genau diesem Thema unterschiedliche Ansichten, Urteile und vor allem eine ganze Menge Leute, die abzocken und zensieren. Ist ein Problem, das jeder Forenbetreiber kennt. Und auch viele Leute, die mal beim falschen Mobilfunkprovider einen Vertrag abgeschlossen haben, etc. Statt diese Probleme erstmal zu lösen, wird die Blase erstmal globalisiert (jedes Land hat andere Gesetze, auch in Europa) und Unternehmen werden in die Verantwortung gezogen. Wie gesagt, ich finde es dämlich.

Geändert von Sportler (25-10-2011 um 14:38 Uhr).
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  #12  
Alt 25-10-2011, 14:44
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Zitat:
Zitat von Sportler Beitrag anzeigen
Hab es gelesen. Jura ist ja auch sehr unkompliziert - deshalb müssen schon Fragen der Zuständigkeit bis vor's BGH. Klar ist es dann kein Problem für eine Firma eindeutig festzustellen, dass sie zuständig ist, wenn ein in Luxemburg geschriebener Text, der in Belgien gehostet wird, von einer Firma mit Sitz in Kalifornien die Persönlichkeitsrechte eines Deutschen verletzt.
Wieso schiebt man diese Entscheidung auf die Unternehmen? Wie gesagt, unter der Voraussetzung, dass es sonst immer einen Richter braucht, der Rechtsbrüche als solche feststellt...
Was du jetzt hier geschrieben hast, bedeutet für mich schlimmstenfalls, dass eine Person, deren Persönlichkeitsrechte ganz offensichtlich verletzt wurden, nur dann etwas machen kann, wenn Hoster und Verursacher beide in seinem Land ansässig sind.

Bestenfalls lässt diese Firma es gar nicht erst zu, dass überhaupt irgendjemandes Persönlichkeitsrechte verletzt werden, egal woher Firma, Verursacher und Beschädigter herkommen.

Für mich macht es jedenfalls Sinn, dass der Verbreiter einer Nachricht auch dafür verantwortlich gemacht werden kann.
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  #13  
Alt 25-10-2011, 14:55
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Zitat:
Zitat von Tuborgjugend Beitrag anzeigen
Was du jetzt hier geschrieben hast, bedeutet für mich schlimmstenfalls, dass eine Person, deren Persönlichkeitsrechte ganz offensichtlich verletzt wurden, nur dann etwas machen kann, wenn Hoster und Verursacher beide in seinem Land ansässig sind.

Bestenfalls lässt diese Firma es gar nicht erst zu, dass überhaupt irgendjemandes Persönlichkeitsrechte verletzt werden, egal woher Firma, Verursacher und Beschädigter herkommen.

Für mich macht es jedenfalls Sinn, dass der Verbreiter einer Nachricht auch dafür verantwortlich gemacht werden kann.
Natürlich soll man was dagegen tun können. Aber der Weg sollte über Anwälte und Richter laufen. Erstmal offizielle Schritte einleiten, meinetwegen Anzeige gegen den Schreiber eines Textes und von offizieller Seite eine Mitteilung an den Hoster. Ohne das letzteren dadurch zusätzliche Kosten entstehen.
Wie kann man es übrigens "Faulheit" nennen, dass Google nicht Milliarden Beiträge von Millionen Nutzern überprüft???

Möglichkeiten gibt es genug strittige Fragen zu klären - und diese auch schnell zu klären. Weg zum Anwalt, Anwalt schreibt an Hoster, ohne dass hier Kosten für den Hoster entstehen. Hoster muss gleichzeitig wissen, dass eine Zuständigkeit gegeben ist (was ja durch dieses Urteil passiert ist). Die Entscheidung WAS nun tatsächlich Rechtsbruch ist, ist einfach von einem internationalen Dienstleister nicht zu treffen. Deshalb macht es für mich auch keinen Sinn, diesen schon im Vorfeld haftbar zu machen. Klar, wenn ein Brief vom Anwalt oder ein richterlicher Beschluss kommt, dann sollte der Hoster tätig werden (sofern zuständig - oder wie würdet ihr reagieren, wenn ein Brief aus China oder Nordkorea kommt? ).
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  #14  
Alt 25-10-2011, 14:57
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Zitat:
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Google kann für Blogeinträge haften

BGH und EuGH haben entschieden: Obwohl Google in Kalifornien sitzt müssen die jetzt haften, wenn jemand in Spanien was fieses über einen Deutschen schreibt. Jemand sollte mal die ganzen Richter anzeigen - denn nach der selben Logik sind sie ja auch verantwortlich wenn einer ihrer Mitarbeiter stiehlt, lügt, Steuern hinterzieht, etc.
Hätten die Richter denn anders entscheiden können? Ich ging nämlich immer davon aus, dass Richter nicht nach eigenem Gutdünken entscheiden, sondern grundsätzlich nach dem was unter Berücksichtigung bestimmter etablierter Interpretationsmethoden in den einschlägigen Gesetzen. Und dann wären wohl eher die Gesetzesmacher diejenigen, welche sich dem Vorwurf der Weltfremdheit verdient hätten, oder?
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  #15  
Alt 25-10-2011, 15:03
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Zitat:
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Natürlich soll man was dagegen tun können. Aber der Weg sollte über Anwälte und Richter laufen. Erstmal offizielle Schritte einleiten, meinetwegen Anzeige gegen den Schreiber eines Textes und von offizieller Seite eine Mitteilung an den Hoster. Ohne das letzteren dadurch zusätzliche Kosten entstehen.
Wie kann man es übrigens "Faulheit" nennen, dass Google nicht Milliarden Beiträge von Millionen Nutzern überprüft???

Möglichkeiten gibt es genug strittige Fragen zu klären - und diese auch schnell zu klären. Weg zum Anwalt, Anwalt schreibt an Hoster, ohne dass hier Kosten für den Hoster entstehen. Hoster muss gleichzeitig wissen, dass eine Zuständigkeit gegeben ist (was ja durch dieses Urteil passiert ist). Die Entscheidung WAS nun tatsächlich Rechtsbruch ist, ist einfach von einem internationalen Dienstleister nicht zu treffen. Deshalb macht es für mich auch keinen Sinn, diesen schon im Vorfeld haftbar zu machen. Klar, wenn ein Brief vom Anwalt oder ein richterlicher Beschluss kommt, dann sollte der Hoster tätig werden (sofern zuständig - oder wie würdet ihr reagieren, wenn ein Brief aus China oder Nordkorea kommt? ).
Dann hat aber der Geschädigte die Kosten (für den Anwalt) und bleibt schlechtestenfalls darauf sitzen, wenn der Hoster anonyme Posts in irgendeiner Form zugelassen hat

Als Privatmann muss man doch die Möglichkeit haben, zu einem Hoster zu gehen (also ihm zu schreiben) und sagen zu können: "Hier und hier wurden auf einer ihrer Seiten durch User XY (ob der jetzt anonym ist oder nicht ist zunächst irrelevant) meine Perönlichkeitsrechte verletzt und/oder meine Ehre verletzt. Also lösch den Kram mal ganz schnell, bevor weitere Schäden für mich entstehen"

Die Gerichte sollten sich lieber um wichtigere Sachen kümmern und eine schnelle, unkomplizierte Lösung sollte möglich sein, um weitere Schäden zu Ungunsten der ohnehin schon geschädigten Person abzuwenden
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