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  #1  
Alt 06-05-2009, 17:44
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Zitat:
Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
Zu Deutsch: du kannst viel von dem Brief abschreiben (nicht alles, das wäre kein zitieren), aber nicht den gesamten Artikel hier einstellen.
Das wäre dann ein sogenanntes Vollzitat und übrigens auch statthaft. Nur muss man sagen: wäre! Denn wenn Lin Chung oder ein anderer etwas aus einem Artikel abschreibt, dann ist es nur dann ein Zitat, wenn er damit eine eigene Aussage - die wiederum im Sinne des Urheberrechts ein eigenständiges Werk sein müsste - belegen würde. Das Zitatrecht ist eine sogenannte Schrankenbestimmung des Urheberrechts, was nichts anderes bedeutet, dass an dieser Stelle das Recht des Urhebers endet. Ein Urheber hat eben kein Recht zu kontrollieren, ob sein Werk zitiert wird oder nicht.

Da aber Lin Chung kein eigenes Werk verfasst hat, kommt ein Zitat ohnehin nicht in Betracht. Vielmehr handelt es sich juristisch gesehen um eine öffentliche Zugänglichmachung. Da es keine Schrankenbestimmung gibt, die eine öffentliche Zugänglichmachung in einem Forum erlauben würde, bedarf es einer Einverständniserklärung des Rechteinhabers.

Mit der von Klaus Glahn gewählten Formulierung kann dieses Einverständnis als erteilt betrachtet werden. Dass Klaus Glahn "zitieren" sprichtsteht dem nicht entgegen. Als Nicht-Jurist meint er dies sicherlich nicht im juristischen Sinn, sondern in der Tat im Sinne von "Abschreiben". Schließlich ist ihm bekannt, dass es um eine Veröffentlichung (genauer: öffentliche Zugänglichmachung) in einem Forum geht. Entscheidend ist die Intention seiner Aussage, die durch die Formulierung "ergiebig" noch weiter präzisiert wird: nämlich im Sinne einer möglichst vollständigen Weitergabe.

Ich hoffe, dass diese Zeilen zur Rechtsklarheit beigetragen haben. Ich hab es nicht wegen des aktuellen Falles zusammengefasst, sondern um auch für anderen Fälle die Rechtslage zu klären.

Geändert von akeru (06-05-2009 um 17:47 Uhr).
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  #2  
Alt 07-05-2009, 16:50
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Kampfkunst: Judo
 
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Zitat:
Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
Nun, im Ausgangssachverhalt war es aber so, das der Artikel eingescannt wurde und hier zugänglich gemacht wurde. Das ist nunmal kein zitieren. Darum ging es Aber danke für die Hinweise.

Grüsse
Das ist selbstverständlich auch kein Zitat. Ich wollte mehr darauf abstellen, dass für ein Zitat mehr erforderlich ist, als eine Passage abzutippen und eine Quellenangabe zu machen. Zu einem Zitat gehört immer zwingend, dass der Zitierende ein eigenes Werk schafft. In diesem Werk muss er sich mit dem Zitierten inhaltlich durch eigene Gedanken auseinandersetzen. Außerdem darf nur so viel vom Werk eines anderen zitiert werden, wie für den Zweck gerechtfertigt ist. Das kann im Einzelfall durchaus bedeuten, dass ein gesamter Artikel als "Vollzitat" zitiert werden darf.

Wichtig: ein Urheber kann nicht verhindern, dass er zitiert wird. Das heißt auch, dass er keine Zustimmung geben muss.

Auf der anderen Seite - und das sollten viel vielleicht beherzigen - ist ein Abschreiben und veröffentlichen auch wenn man eine Quellenangabe macht nicht unbedingt ein Zitat, weil man wie oben geschrieben stets ein eigenes Werk schaffen muss, in das man ein Werk eines anderen in Teilen oder als Ganzes integrieren darf.

Gegen Letzteres wird häufig in Unkenntnis verstoßen - leider!
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  #3  
Alt 08-05-2009, 09:43
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agreed.
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  #4  
Alt 10-05-2009, 00:41
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Zitat:
Zitat von akeru Beitrag anzeigen
Das ist selbstverständlich auch kein Zitat. Ich wollte mehr darauf abstellen, dass für ein Zitat mehr erforderlich ist, als eine Passage abzutippen und eine Quellenangabe zu machen. Zu einem Zitat gehört immer zwingend, dass der Zitierende ein eigenes Werk schafft. In diesem Werk muss er sich mit dem Zitierten inhaltlich durch eigene Gedanken auseinandersetzen. Außerdem darf nur so viel vom Werk eines anderen zitiert werden, wie für den Zweck gerechtfertigt ist. Das kann im Einzelfall durchaus bedeuten, dass ein gesamter Artikel als "Vollzitat" zitiert werden darf.

Wichtig: ein Urheber kann nicht verhindern, dass er zitiert wird. Das heißt auch, dass er keine Zustimmung geben muss.

Auf der anderen Seite - und das sollten viel vielleicht beherzigen - ist ein Abschreiben und veröffentlichen auch wenn man eine Quellenangabe macht nicht unbedingt ein Zitat, weil man wie oben geschrieben stets ein eigenes Werk schaffen muss, in das man ein Werk eines anderen in Teilen oder als Ganzes integrieren darf.

Gegen Letzteres wird häufig in Unkenntnis verstoßen - leider!
Da Du juristisch so bewandert bist, kannst Du uns bitte aufklären, welche Bedingungen erforderlich sind, damit ein eigenes Werk als erschaffen gilt?
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  #5  
Alt 10-05-2009, 20:50
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Kampfkunst: Judo
 
Registrierungsdatum: 14.03.2009
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Zitat:
Zitat von k.surfer Beitrag anzeigen
Da Du juristisch so bewandert bist, kannst Du uns bitte aufklären, welche Bedingungen erforderlich sind, damit ein eigenes Werk als erschaffen gilt?
Das ist realitv einfach zu beantworten: es muss eine persönliche geistige Schöpfung sein. Dabei ist eine nicht genau festgelegte "Schöpfungshöhe", also ein Minimalanspruch, erforderlich.

§ 2 (2) Urheberrechtsgesetz lautet: "Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen."

Wenn Du konkretere Fragen hast, kann ich auch konkreter antworten. In dieser Werkdefinition steckt nämlich für die Praxis schon eine Menge drin: nämlich die Frage, ob es sich bei einer Werkverwendung um einen urheberrechtlich relevanten Akt handelt - schlicht: ob das Urheberrecht überhaupt anwendbar ist.
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