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  #1  
Alt 29-04-2005, 16:07
Benutzerbild von FrAgGlE
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Kampfkunst: Jiu-Jitsu, Lameco-Eskrima, W. Hock Hochheim's CQC
 
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Standard Versicherung der Kämpfer bei Veranstaltungen

Im **ng **un-Forum wird gerade aber den Versicherungsschutz der Sportler in den Verbänden und Schulen diskutiert.

Dazu hätte ich im Bereich Wettkampf auch mal eine Frage:

Mein momentaner Kenntnisstand ist, dass der Versicherungsschutz des DSB bzw. der LSB nur bei sportlichen Veranstaltungen gegeben ist, bei denen der Fachsportverband vom DSB anerkannt ist.
Somit würden MMA oder andere Veranstaltungen in diesem Bereich nicht den Versicherungsschutz des DSB erhalten.

1. Stimmt dieses? Oder liegt mir hier eine Fehlinformation vor?

2. Wie schützt Ihr Teilnehmer solcher Veranstaltungen bzw. muss sich jeder Kämpfer selbst versichern?



Gruß Fraggle
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  #2  
Alt 29-04-2005, 16:37
Benutzerbild von K.Assel
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Kampfkunst: MT
 
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Natürlich muss bei jeder Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflicht abgeschlossen werden. Es gibt keine Versicherung, die die Kämpfer nur für den zeitraum der Veranstaltung für das Verletzungsrisiko versichert. Solange es Am und Pro-Am Bereich ist, versichert die normale private Unfallversicherung.(Wenn man sie denn hat)
zur Absicherung bei einer Veranstaltung jeden Kämpfer unterschreiben lassen, daß er auf "own risk" in den Ring steigt.
Der DSB versichert nur Mitglieder.
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  #3  
Alt 30-04-2005, 01:14
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Mir ist ein Bericht aus der Schweiz bekannt,
wo ein MT-Kämpfer bei einem Kampf ein Trauma
erlitt. Dabei hat die Versicherung den 2 wöchingen Krankenhausaufenthalt
nur zur Hälfte bezahlt, weil der Aktive eine risikoreiche
Sportart betreibt und das ist vor Gericht bestätigt worden.
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  #4  
Alt 30-04-2005, 07:41
Benutzerbild von FrAgGlE
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Kampfkunst: Jiu-Jitsu, Lameco-Eskrima, W. Hock Hochheim's CQC
 
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vor allem stellt sich mir gerade die frage, ob man als veranstalter nicht vielleicht grob fahrlässig handelt, wenn man die kämpfer auf "own risk" antreten lässt und keinen gebührenden versicherungsschutz für die veranstaltung abgeschlossen hat
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  #5  
Alt 30-04-2005, 08:33
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Eine Veranstalterhaftpflicht deckt Ansprüche des Publikums gegen den Veranstalter sowie Haftpflichtansprüche der Fighter gegen den Veranstalter (Unfälle im Backstage etc.) ab.
Laut FFA-Reglement muss ein veranstalter eine deratige Haftpflichtversicherung abschliessen.
Natürlich hat ein Kämpfer, der von einem anderen Fighter im Ring verletzt wird, keinen Anspruch gegenüber dem Veranstalter (Ausnahme z.B.: der Ring ist schlecht aufgebaut, kracht zusammen und verletzt den Fighter, oder das Lichtrag stürzt ein etc.).
Anspruchsgegner bei Ringverletzungen ist der Gegner. Man kann eigene Ansprüche durch eine Verzichtserklärung ausschliessen, ausserdem wird man durch "Einwilligung ins Risiko" bei allgemeiner Bekanntheit der Verletzungsgefahr wahrscheinlich rauskommen.
Deine Verletzungen sollte eine Unfall- und deine gesetzliche Krankenversicherung übernehmen.
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  #6  
Alt 04-05-2005, 13:44
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Zitat:
Zitat von jkdberlin
Eine Veranstalterhaftpflicht deckt Ansprüche des Publikums gegen den Veranstalter sowie Haftpflichtansprüche der Fighter gegen den Veranstalter (Unfälle im Backstage etc.) ab.
Laut FFA-Reglement muss ein veranstalter eine deratige Haftpflichtversicherung abschliessen.
Natürlich hat ein Kämpfer, der von einem anderen Fighter im Ring verletzt wird, keinen Anspruch gegenüber dem Veranstalter (Ausnahme z.B.: der Ring ist schlecht aufgebaut, kracht zusammen und verletzt den Fighter, oder das Lichtrag stürzt ein etc.).
Anspruchsgegner bei Ringverletzungen ist der Gegner. Man kann eigene Ansprüche durch eine Verzichtserklärung ausschliessen, ausserdem wird man durch "Einwilligung ins Risiko" bei allgemeiner Bekanntheit der Verletzungsgefahr wahrscheinlich rauskommen.
Deine Verletzungen sollte eine Unfall- und deine gesetzliche Krankenversicherung übernehmen.
Yep, genauso ist es.

Ich höre auch immer wieder die hanebüchelsten Vorstellungen zu den sogenannten Versicherungen, die durch Verbandsmitgliedschaften in einem LSB oder anderen Verbänden bestehen.

Den absoluten Kracher aber hat ein Schüler von mir abgeschossen: Beim Warmmachen ("Hampelmann") knickte er um und mußte das Training abbrechen. So weit, so gut, bis hier hin noch nichts Dramatisches. Am nächsten Tag hatte der Arzt dann den Knöchel geröngt und einen Bruch im Gelenk diagnostiziert. Der Schüler konnte also seiner Arbeit nicht weiter nachgehen.

Und jetzt kommts: Da kommt die Knallcharge zu mir und will von mir seinen Verdienstausfall bezahlt haben. Ich gucke leicht dümmlich aus der Wäsche und frage ihn wie er zu diesem Ansinnen kommt. Darauf hin erklärt er mir, dass er Schwarzarbeiter sei und solche Fälle doch über unseren e.V. abgesichert seien, ich könne das Geld ja vom LSB zurück holen.

Das ist doch wohl ein tolles Stück gelebter Dämlichkeit oder?

Beste Grüße
Chuckybabe
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  #7  
Alt 04-05-2005, 13:52
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Zitat:
Zitat von chuckybabe
Das ist doch wohl ein tolles Stück gelebter Dämlichkeit oder?
*lol*
Der Kerl ist ja geil drauf.
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  #8  
Alt 04-05-2005, 14:26
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Klasse

Sag ihm, er soll doch mal seinen Verdienstausfall einklagen

Grüsse
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  #9  
Alt 04-05-2005, 14:46
Benutzerbild von Overdrive
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Zitat:
Zitat von jkdberlin
Klasse

Sag ihm, er soll doch mal seinen Verdienstausfall einklagen
Gute Idee. Er soll den Verdienstausfall am besten erstmal beim zuständigen Finanzamt anmelden. Die werden ihm dann schon die notwendigen Formulare aushändigen.
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  #10  
Alt 05-05-2005, 17:08
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Zitat:
Zitat von chuckybabe
Das ist doch wohl ein tolles Stück gelebter Dämlichkeit oder?
lange nicht mehr so gut gelacht
mir fällt dazu nichts mehr ein, zumal Du ja schon alles gesagt hast



CU
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  #11  
Alt 05-05-2005, 17:14
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