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  #1  
Alt 19-07-2003, 09:39
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Standard San Jie Gun - Verboten oder nicht?

San Jie Gun - Dreigliedstock, ist der nun verboten oder nicht:


Hier ein Auszug aus dem neuen Waffengesetz´:


Artikel 1: Waffen, deren Besitz und Handhabnung verboten sind.

1.3 Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a nach den Nummern 1.3.1 bis 1.3.8

1.3.8 Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z. B. Nun-Chakus);


Frage:

Ist der San Jie Gun durch Beschaffenheit und Handhabung dazu geeignet, jemanden zu drosseln?

Eigentlich ist es eine reine Schlagwaffe, im Gegensatz zum Nunchaku...

...Oder wie seht ihr das? Haben wir vielleicht Polizisten an Board, die das näher erläutern können?
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  #2  
Alt 19-07-2003, 11:13
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hi,
der drei glied stock ist verboten!!!

waffen die flexibel sind (gummi knüppel, totschläger aus gummi etc) in deutschland verboten!

auch knüppel mit schlaufen sind verboten, da diese an der schlaufe gepackt zu den flexiblen waffen gilt!

mfg
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  #3  
Alt 19-07-2003, 15:52
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Hi Chen Chun,

wenn du dir die Definition laut Waffengesetz durchliest, ist der Dreigliedstock eben nicht zweifelsfrei verboten...

...oder gibt es da irgendeinen Anhang oder Unterparagraph, der diese Art von Waffen näher erklärt?
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  #4  
Alt 19-07-2003, 16:34
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Hi,

er ist meineswissens verboten da er als Würgewaffe gilt. Das selbe Problem wie bei Nun Chakus. Der Gesetzgeber will nicht einsehen das es sich nicht um eine Würgewaffe handelt.

Kann es aber auch nicht zu 100% sagen. Bin mir aber fast sicher....
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  #5  
Alt 19-07-2003, 16:50
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So 100 % sicher bin ich mir auch nicht. Bei den umstrittenen Sachen, bewertet das Bundeskriminalamt ob sie verboten sind.

@ Shaolin Quan

Gib mir doch mal die ungefähren Abmessungen des Dreigliederstabes. Auf einer amerikanischen HP hab ich mal einen gesehen, der nicht viel grösser als ein Nunchaku war (der ist auf jeden Fall verboten!).
Also, dann schick ich eine E-Mail mit Beschreibung ans BKA und teil euch die Antwort mit.



Gruß

Bruce1962
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  #6  
Alt 19-07-2003, 17:44
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So, hab mir mal zwei Abbildungen besorgt und eine Anfrage ans BKA geschickt.
Bin jetzt mal gespannt, wie schnell von dort geantwortet wird.


Gruß

Bruce1962
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  #7  
Alt 19-07-2003, 17:56
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Zitat:
Original geschrieben von Bruce1962
So, hab mir mal zwei Abbildungen besorgt und eine Anfrage ans BKA geschickt.
Bin jetzt mal gespannt, wie schnell von dort geantwortet wird.
hm... ich schätze mal zwei Stunden, dann wird so ein merkwürdiger Lieferwagen mit abgeklebten Scheiben und einer großen Antenne vor Deinem Haus stehen und wunder Dich nicht, daß im gegenüberliegenden Haus auf einmal Leute rumspringen, die Du vorher noch nie in Deiner Gegend bemerkt hast...

Gruß Micha
__________________
Und immer schön trainieren! Ausruhen kann man sich, wenn man tot ist...
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  #8  
Alt 19-07-2003, 17:58
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Die Kollegen kennen mich, die sind schon seit Wochen da



Gruß

Bruce1962
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  #9  
Alt 19-07-2003, 18:00
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Die automatische Eingangsbestätigung ist auch schon da
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  #10  
Alt 19-07-2003, 18:38
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Ich glaub eher das ist ein großer Pizza-lieferwagen mit Satellitenschüssel, der seltsamer Weise monatelang da rumsteht. Und die Pizzaboten tragen Anzüge und Sonnenbrillen.

Aber ernsthaft: So weit ich weis ist das häufig auch einfach Auslegungssache. Wenn ich mich nicht täusche gibt es sogar irgendeinen Gesetzeszusatz der Nunchakus ausdrücklich als verbotene Waffe erwähnt, bis dato "unbekannte" Waffen sind dann ein Grenzfall.
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  #11  
Alt 19-07-2003, 18:46
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Zitat:
Original geschrieben von Xiaoshi
So weit ich weis ist das häufig auch einfach Auslegungssache. Wenn ich mich nicht täusche gibt es sogar irgendeinen Gesetzeszusatz der Nunchakus ausdrücklich als verbotene Waffe erwähnt, bis dato "unbekannte" Waffen sind dann ein Grenzfall.

Ja, Nunchakus sind in Anlage 2 ausdrücklich erwähnt.
Wenn das BKA bei einer unbekannten Waffe sagt, dass sie nicht verboten ist, ist diese Auskunft dann bindend.
Ich bin auf jeden Fall mal sehr gespannt.


Gruß

Bruce1962
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  #12  
Alt 19-07-2003, 19:29
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@ Bruce:

Vielen Dank für deine Mühen, bin auch schon sehr gespannt!

@ All:

Habe einige Bekannte bei der örtlichen Polizei und habe dort vor geraumer Zeit mal eine Anfrage gemacht.

Wir sind damals so verblieben, dass ich den San Jie Gun weiter in meiner Schule verwende und ihn erst dann beschlagnahmen lasse, wenn die Polizei in jedem alten Bauernhof auch die Dreschflegel von der Wand reißt, da diese genauso als "Würgewaffe" eingesetzt werden können und eben genau den selben Bau haben wie der San Jie Gun...
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  #13  
Alt 22-07-2003, 18:49
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Standard Laßt euch bloß nicht vom Zoll erwischen..

Kettenpeitschen sowie Nunchakus und DGS sind in NRW und auch ansonsten verboten, bis auf safety-nunchakus mit Bruchstelle, wenn man sie als Würgewaffe missbrauchen will..- und werden von der Polizei eingesackt bzw. wenn ihr sie euch aus dem Ausland zuschicken laßt, vom Zoll, der stattet euch dann nen netten Besuch ab- ist meinem KF-Onkel passiert, der durfte dann zwar noch ne DGS-Form vorführen und es tat den Herrschaften auch sehr leid, trotzdem wurden seine DGS eingesackt..Muß schließlich alles seine Ordnung haben.. Trotzdem kann man z.B. bei Kwon Kettenpeitschen bestellen- rechtliches Chaos in einem Bundesland so, im anderen so..
Meine Erfahrung ist, daß solche Waffen auf KF-Veranstaltungen netterweise einfach übersehen werden, obwohl verboten
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  #14  
Alt 31-07-2003, 20:47
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Standard Waffen mit herumschleppen

Hi @ll

Wer von euch hat schon einmal konkrete Erfahrungen mit der Polizei gemacht bezüglich seines Waffenarsenals das er z.B. auf dem Fahrrad auf dem Weg zum Training oder so dabei hatte?
Ich meine man kann so einen Speer ja nicht leicht verstecken.

Was kann denn im Extremfall passieren? Anzeige wegen verbotenem Waffenbesitz?
Müssen sich jetzt alle Kampfkunstler einen kleinen Waffenschein ausstellen lassen?

Wäre schön wenn mir das jemand beantworten könnte.
So long

Adson
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  #15  
Alt 31-07-2003, 21:22
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@ Adson

Eine Anzeige wegen verbotenen Waffenbesitz, kannst du nur bekommen, wenn die Waffen nach dem Waffengesetz verboten sind.

Einen kleinen Waffenschein gibt es nur für Schusswaffen (Gas- Schreckschuss- Signalwaffen, sogenannte PTB-Waffen).

Hieb- und Stichwaffen darf man erst ab 18 führen.

Ansonsten kann die Polizei die Waffen zur Gefahrenabwehr sicherstellen/beschlagnahmen. Du erhälst dann eine Bestätigung und kannst sie dir gewöhnlich irgendwann wieder abholen.


Gruß

Bruce
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