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#16
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| Das passiert typisch folgendermaßen: Es wird bei dir eingebrochen und der nette Nachbar ruft die Polizei. Polizei kommt und man geht rein um den Schaden zu besichtigen und auch wegend der rein theoretischen Möglichkeit, dass der Einbrecher stockbesoffen vor deinem Kühlschrank eingepennt ist, weil er sich dein Biervorrat erst vorgeknöpft hat. Mittlerweile handelt es sich um einen vernünftigen Einbrecher, der sich nur für evtl. Bargeld und deinen Videorecorder interessiert hat. Dabei hat er ein wenig rumgewühlt und verbotene Gegenstände liegen dumm auf dem Fußboden rum. Oder: Unzuverlässige Freundin wird sauer und will dir einen reinwürgen. Erzählt der Polizei allerlei Geschichten über illegale Waffen - Pistolen, Handgranaten und so. Polizei findet jedoch nur eine Schublade voll Balisong Messer. Sind glücklich. Dann war die Aktion doch nicht ganz vergeblich. Lino |
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#17
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| Hm, na gut, diese Fälle möchte ich dann mal in die Rubrik "Dumm gelaufen" stecken. *g* Jetzt ist aber die Frage, welche Gegenstände ich daheim besitzen darf! Eine Gaspistole ist daheim zulässig. Naja, und wenn ein SEK die Bude stürmt und dich wegen ein paar Balisong im Kabelbinder abführt..... Was kann im schlimmsten Fall passieren!? Das wird wohl als Ordnungswidrigkeit gehandhabt und man bekommt eine kleine Geldstrafe und das Messer wird eingezogen. Das war es dann auch schon. Zudem kann die Polizei nicht so einfach auf Verdacht hin ein Haus durchsuchen. Besitzt man natürlich allerhand militärisches Material oder Waffen die gegen das Kriegswaffengesetz verstoßen hat man sie eh nicht mehr alle und gehört bestraft. Gruß Spotter ![]() |
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#18
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| Sorry, so klein ist die Geldstrafe auch nicht 1000,- Euro (bzw. 2000 DM) war es bei einem Bekannten von mir vor ein paar Jahren weil er an der Wand Chakus hängen hatte. Viele Grüße Panther PS: Für wenn 1000,-Euro nicht viel sind bitte melden ![]() |
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#19
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| Hab mal eine bescheidene Frage in meiner allgegenwertigen Unwissenheit. Ein normales Gürtelmesser zirka 13 cm Lang einseitig geschliffen in Lederhülle (Sammler bzw.Gebrauchsgegenstand) darf man diesen Gegenstand mit sich führen? Schmiere damit meine Frühstücksbrötchen. Ab und zu brauche ich es auch zum Angeln. Bin dann Plötzlich ein ganz Gefährlicher nach dem neuen Waffengesetz. |
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#20
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| Panther: War das eine so festgesetzte Strafe oder eine Umrechnung in Tagessätze? |
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#21
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| Also wenn es eine Umrechnung in Tagessätzen war, wäre das noch schlimmer. Der gute Mann hatte nämlich kein so hohes einkommen ![]() Aber genau kann ich das leider nicht sagen. |
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#22
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| 1.000,00 € ? Oha, das natürlich schon recht happig für sowas. Äh, ich könnt da ne Geschichte zum Besten geben, hoffe aber das es jetzt nicht einen falschen Eindruck von mir erweckt...*g* Also, einige Freunde und ich haben vor Jahren irgendwo im Wald Gotcha/Paintball gespielt. Nun ja, Ende vom Lied war eine Hausdurchsuchung bei einem Freund. Zwei von unseren Jungs wurden angezeigt wegen dem Verstoß gegen das Waffengesetz. Beide haben ihre Paintballwaffen abgegeben und es gab eine Straße von 200,00 DM. Das war durchaus zu verkraften. @ Panther: Bist du der selbe Panther wie bei unserem Board in Defence-Net? Und wie ist dein Bekannter aufgeflogen wenn die Dinger bei ihm zu Hause an der Wand hingen? @ Schauer: Hat das Messer eine feststehende Klinge? Die sind ja normalerweise verboten, aber etliche Handwerker tragen solche Messer als Werkzeug mit sich herum. In so einem Fall wird es wohl geduldet. Gruß Spotter ![]() |
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#23
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| Zitat:
Natürlich sind Messer mit fest stehender Klinge nicht grundsätzlich verboten! Das gilt im übrigen sogar für Schwerter, Säbel etc.
__________________ Freundliche Grüße Jibaku |
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#24
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| Wieso? Tagessätze richten sich ja nach dem Einkommen, sodass er dann höchstwahrscheinlich weniger zahlen müsste. |
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#25
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| @ Jibaku: Hast scheinbar nicht ganz verstanden worauf ich hinaus wollte. Bei Handwerkern & Co. sind solche Dinge erlaubt!!!!! Die Beispiele die du angeführt hast sind wohl etwas lächerlich, da diese aus beruflichen Gründen mit Messern usw. zu tun haben. Es geht darum, Messer im Alltag mit sich herum zu führen! DABEI sind nämlich feststehende Klingen verboten! Erst denken dann schreiben... Gruß Spotter ![]() |
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#26
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| Zitat:
Die berufliche Anerkennung von Hausfrauen steckt noch in den Kinderschuhen und auch Ärzte haben keinen waffenschein und auch hauptberufliche Pfadfinder sind mir unbekannt.. Und alles Denken vor dem Schreiben nützt nichts ohne vorheriges lesen oder sonstiger Informationsbeschaffung, hier z.B. würde ich das WaffG als Lektüre empfehlen.
__________________ Freundliche Grüße Jibaku |
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#27
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| Zitat:
@Spotter, ja ich bin der Panther und mein Bekannter wurde von seiner ex angezeigt, da die Trennung auf seinen Wunsch erfolgte. |
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#28
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| @ Panther: Messerpreise angepasst? ![]() Hm, tja, da stellt sich für mich natürlich die Frage, ob allein aufgrund einer Anschuldigung die Anzeige so konsequent nachverfolgt wird, dass beispielsweise eine Hausdurchsuchung angeordnet wird. Wie war das denn bei deinem Bekannten? Er musste doch sicherlich zuerst bei den Herren in Grün vorstellig werden, oder? Gruß Spotter ![]() |
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#29
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| Messerpreise leider noch nicht angepasst, komme erst am WE dazu. Leider weiß ich nicht mehr so genau wie es mit der Hausdurchsuchung war, ich kenne nur das ende vom Lied. |
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#30
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| Das hier zur Disposition stehende "Nunchaku" ist in der Anlage 2 zum neuen Waffengesetz, Abschnitt 1 unter der Nummer 1.3.8 explizit genannt. Nach neuem Waffenrecht wird allein der Besitz gemäß §52 III Nr.1 WaffG mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht. Das Ganze steht im Abschnitt "Strafvorschriften", also nix OWiG oder Bußgelder, in diesemFall ist es zumindest ein Vergehen. Auch wenn die Entdeckung unwahrscheinlich ist, wenn doch, dann ist es kein Spaß mehr, zumal nichtr wenn es sich um eine ganze sammlung handelt.
__________________ Freundliche Grüße Jibaku |
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