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  #1  
Alt 20-05-2003, 20:29
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst:
 
Registrierungsdatum: 05.05.2003
Beiträge: 12
Standard Dürfen die das ?

Ist es eigentlich, bei den ganzen Waffengesetzten, legal in der Öffentlichkeit ein Schwert o.ä. zu tragen ?
Würde mich mal interessieren, so könnte man aus Kendo wenigstens mal praktischen Nutzen ziehen
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  #2  
Alt 21-05-2003, 10:14
Benutzerbild von Spotter
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst: Taekwondo, Nahkampf und Selbstverteidigung
 
Registrierungsdatum: 07.02.2003
Ort: 57584 Wallmenroth
Beiträge: 555
Standard

Das fragst du nicht im Ernst, oder!?

Gruß

Spotter
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  #3  
Alt 21-05-2003, 11:43
Benutzerbild von Franz
Moderator
Kampfkunst: FMA JuJutsu TMA
 
Registrierungsdatum: 08.05.2003
Ort: Bayern
Alter: 40
Beiträge: 10.487
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Du darfst es nicht offen führen, kaufen und mit nach Hause nehmen schon.
Anonsten siehe Waffengesetz inwieweit dein Schwert darunter fäält.
Übrigens geh doch einfach mal mit offenem Schwert in Karstadt und in die U Bahn und schau mal was dann passiert *G*
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  #4  
Alt 21-05-2003, 12:23
countingzero
Gast
Kampfkunst:
 
Beiträge: n/a
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Beim
Kendo hat man auch kein scharfes Schwert sondern ein Shinai
aus Bambus.
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  #5  
Alt 21-05-2003, 13:06
Benutzerbild von OhhDreascher
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Ninjutsu JuJutsu
 
Registrierungsdatum: 26.08.2002
Ort: Stuttgart/Böblingen
Alter: 27
Beiträge: 168
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Solang es nicht geschliffen ist, fällt es nicht unter das Waffengesetz und du darfst damit überall hin, ob du es jedoch offen tragen darfst weiß ich nicht!
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  #6  
Alt 21-05-2003, 13:34
Benutzerbild von Stoiker
KKB-Userstatus: Professional
Kampfkunst: Combatives (McCann, Morrison, Todd, Cestari, Martin)
 
Registrierungsdatum: 02.08.2002
Beiträge: 910
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Soweit ich weiß, kann die Polizei Dir alles abnehmen, wenn sie der Ansicht ist, dass Du eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellst - sei es nun mit Schwert oder mit einer Nagefeile.

Stoiker
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  #7  
Alt 21-05-2003, 15:40
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst:
 
Registrierungsdatum: 05.05.2003
Beiträge: 12
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@Spotter: Doch, eigentlich schon. Nicht dass ich das jetzt vorhätte, nur so aus Interesse.

@countingzero: Ist mir schon klar, aber es sollte ja eigentlich übertragbar sein, oder ?


Was bedeutet eigentlich "offen tragen" ? "Offen sichtbar", oder "Offen gezogen" ?
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  #8  
Alt 23-05-2003, 08:53
Fidibus
Gast
Kampfkunst:
 
Beiträge: n/a
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Das Waffengesetz spricht nicht von offen tragen sondern von führen. Dabei ist es völlig egal, ob Du den 45 er Buntline Revolver mit 9 Zoll Lauf wie Wyatt Earp trägst oder Deine Walther PPK wie einst James Bond. Interessant ist, dass Du zu jedem Zeitpunkt sofortigen Zugriff auf die Waffe hast.


Gruß Fidibus
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  #9  
Alt 23-05-2003, 09:05
countingzero
Gast
Kampfkunst:
 
Beiträge: n/a
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Zitat:
Original geschrieben von Valoo
[B
@countingzero: Ist mir schon klar, aber es sollte ja eigentlich übertragbar sein, oder ?


? [/B]
Wenn es klar ist warum sagst Du dann nicht Iaido oder Kenjutsu.

greets

cz
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  #10  
Alt 23-05-2003, 09:07
Benutzerbild von Tronix23
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst:
 
Registrierungsdatum: 23.08.2002
Ort: Irgendwo in Deutschland
Beiträge: 138
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Es gibt doch diese Leute die irgendwelche Fantasierollenspiele machen.
Davon habe ich mal einen mit sein Schwert durch die U-Bahnanlage in Essen laufen sehen,
doch ich muss schon sagen er hat für eine menge aufsehen gesorgt.
Polizei hat nichts gemacht, er hatte ja auch ein Kostüm an und war somit ersichtlich das er zu so eine Veranstaltung geht.
Aber davon abgesehen, ich möchte nicht den ganzen Tag so ein schweres Schwert mit mir rumschleppen müssen.

Gruß
Martin
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  #11  
Alt 26-05-2003, 13:41
Benutzerbild von Tengu
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Escrima, Kickboxen
 
Registrierungsdatum: 01.08.2002
Ort: Nürnberg
Alter: 44
Beiträge: 2.647
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Jo, es gibt immer jemanden, der es übertreibt.

Ich habe mal zum Fasching jemanden gefilzt, der war als Ninja verkleidet und hatte den halben Waffenschrank bei sich... was tut man nicht alles, um autentisch zu wirken. Mich würde das Gerassel spätestens beim Kuscheln stören.


Wobei "Öffentlichkeit" eingeengt ist. "...Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ( § 39 Abs.2 Nr. 3 WaffG) bestehen auch dann, wenn nach der Art der Veranstaltung oder nach sonstigen Umständen andere das Führen von Waffen als Drohung mißdeuten könnten oder wenn zu befürchten ist, daß die mitgeführten Waffen in der Veranstaltung abhanden kommen oder daß sich Teilnehmer der Veranstaltung unfriedlich verhalten werden. ..." Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen ( § 39 WaffG ).

Gruß

Tengu
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Sein Verstand arbeitete mit der rasanten Geschwindigkeit eines Kontinentaldrifts- Terry Pratchett
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