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  #1  
Alt 13-09-2010, 23:51
Benutzerbild von Tk Rich
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Standard Darf ich dieses Messer führen

Ich wollte wissen, ob man dieses Messer führen darf,wenn man den Stift, der zum einhändigen öffnen genutzt wird, entfernt

C. Jul. Herbertz
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  #2  
Alt 14-09-2010, 01:13
Benutzerbild von amasbaal
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Zitat:
Zitat von Tk Rich Beitrag anzeigen
Ich wollte wissen, ob man dieses Messer führen darf,wenn man den Stift, der zum einhändigen öffnen genutzt wird, entfernt

C. Jul. Herbertz
interessante frage. jetzt bin ich aber gespannt, was die rechtsexperten sagen. wer traut sich als erster?
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  #3  
Alt 14-09-2010, 02:33
Benutzerbild von Huangshan8
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Kampfkunst: traditionelle und moderne chinesische Kampfmethoden
 
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Habe mir ein simples Einhandmesser in China gekauft und den Stift entfernt.
Bin mit dem Messer im Koffer nach Deutschland geflogen, es wurde mir nicht vom Zoll weggenommen.(Einhandmesser sind verboten nach dem D. Waffengesetz)

Es ist also jetzt ein Klappmesser, mit entsprechender erlaubter Klingenlaenge!

Geändert von Huangshan8 (18-09-2010 um 03:29 Uhr).
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  #4  
Alt 14-09-2010, 08:59
Benutzerbild von Icewing
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Einhandmesser sind nicht verboten...

Das Führen von Einhandmessern ist verboten ausser unter gewissen Umständen (verschlossener Behälter, berechtigtes Interesse, Berufsauübung, etc.)

Pack das Messer in ein Nylonholster und das Nylonholster in eine Tasche des Rucksacks und den Rucksack auf den Rücken...dann wird keiner was dagegen haben.

Mit so nem Messer in die Kneipe, Disco oder auf Konzerte zu gehen sollte man eh tunlichst lassen - da hat sowas nix verloren (aber das ist ja auch nicht Thema hier).

nach §42a des WaffG ist es verboten:
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.

Wenn Du die Klinge mit einer Hand nicht feststellen kannst, ist es also kein Einhandmesser mehr - aber erklär das mal dem Polizisten, der dich kontrolliert
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  #5  
Alt 14-09-2010, 10:49
Benutzerbild von Kannix
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Was man alles bedenken muss.
Wie siehts denn mit so nem System aus, abgesehen dass das eh kein Polizist kapiert?
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  #6  
Alt 14-09-2010, 11:19
Benutzerbild von Icewing
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Dann kann man sich auch gleich ein Smith&Wesson "Power-Glide" zulegen, extra für den Deutschen Markt entwickelt, weil es halt ein 2hand-Messer ist...nettes spielzeug


Aber wer braucht sowas ausser zum Angeben?
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  #7  
Alt 14-09-2010, 11:19
Benutzerbild von chfroehlich
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@ Kannix

Was soll ein Polizist daran nicht kapieren??

Hast du so ein Teil mal in der Hand gehabt??

Arc-Lock (SOG) oder Axis-Lock (BM) sind nur eine Art der Verriegelung der Klinge.

Ist das Messer mit einer Hand zu öffnen (geht prima mit beiden Arten) ist es ein Einhandmesser und fällt unter das Führ-Verbot.

Greets

Christof
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  #8  
Alt 14-09-2010, 11:38
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Zitat:
Zitat von chfroehlich Beitrag anzeigen
@ Kannix

Was soll ein Polizist daran nicht kapieren??
Na wenn man sowas das erste mal als nicht Messerfetischist in der hand hat, kommt man nicht sofort darauf dass man das aufschnicken kann
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  #9  
Alt 14-09-2010, 11:48
Benutzerbild von chfroehlich
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Kleiner tip:

Halt die Jungs in Grün bzw. Blau nicht für dümmer als du selbst bist.

Die haben z.T. mit solchen Sachen täglich zu tun.

Greets

Christof

BTW: Du kannst mit entsprechender Ölung und Übung FAST jedes Messer aufschnicken. Das Glide oben hab ich noch nicht probiert.
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  #10  
Alt 14-09-2010, 12:40
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Na egal, wer geht schon hin und sagt: hallo Herr Wachtmeister, was halten sie davon?
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  #11  
Alt 18-09-2010, 03:34
Benutzerbild von Huangshan8
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In NRW braucht man mittlerweile Abi oder Fachabi um als Polizist eingestellt zu werden!

Zitat:
BTW: Du kannst mit entsprechender Ölung und Übung FAST jedes Messer aufschnicken. Das Glide oben hab ich noch nicht probiert.
So ist es, man kann fast jedes Klappmesser mit bestimmter Technik auch einhaendig oeffnen.
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  #12  
Alt 18-09-2010, 03:46
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Zitat:
Zitat von Kannix Beitrag anzeigen
Was man alles bedenken muss.
Wie siehts denn mit so nem System aus, abgesehen dass das eh kein Polizist kapiert?
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Würde imho sogar unter Fallmesser durchgehen. Und wenn ich mich nicht täusche sind Fallmesser sogar komplett verboten.

Zitat:
Zitat von Huangshan8 Beitrag anzeigen

So ist es, man kann fast jedes Klappmesser mit bestimmter Technik auch einhaendig oeffnen.
Als ich aus Tschechien zurückkam, und dort ein Klappmesser mit einem SEHR aussergewöhnlichen Verriegelungsmechanismus kaufte, kontrollierte mich auf der Rückfahrt die freundlcihe bayrische Polizei.

Abgesehen davon, dass ich fast nix verstand, weil die Herren es wohl geil fanden den übelsten Akzent auszupacken, statt Hochdeutsch zu sprechen, jedenfalls so lange bis ich MEINEN Akzent auspackte, haben die sich sehr für das Messer interessiert.

Erst stürzten sie sich auf den Pfefferspray, weil ich den Einsatzgurt im Auto hab' liegen lassen, und zogen den ein (5min. entfernt von der Schweizer Grenze :rolleyes)

Und dann probierte die geschlagene 15 Minuten das Messer einhändig zu öffnen, bevor sie enttäusct aufgaben, und mir das Messer wieder aushändigen mussten.

Echt schade, dass es solche Polizisten noch gibt... mit Verlaub, das waren so richtige Korintenkacker, und unfreundlich bis zum geht nicht, ich möchte sie noch mit andern Schimpfwörter belegen, dafür, dass die uns danach noch über 3 Stunden auf der Wache schwitzen liessen, obwohl meine damalige Freundin rekonvaleszent war, und die das richtig zu geniessen schienen.

Aber ich lass das mal.

Da zweifle cih dann ab und an an den Einstellungskriterien für die Polizei... insbesondere an den Anforderungen an sozialen Umgang, Feinfühligkeit und ähnliches.

Glücklicherweise geht's auch anders in den meisten Fällen. Gestern hatte ich KEINEN Ausweis dabei, nichtmal Perso, noch den Fahrzeugausweis, und d hat er halt dem Verkehrsamt angerufen, und alles war in Ordnung. Das freut dann
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  #13  
Alt 18-09-2010, 04:03
Benutzerbild von Huangshan8
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hi kannix

Ja ich hab auch lustige Erlebnisse mit den Staatsknechten gehabt!

Aber so ist es ueberall auf der Welt ob in China,Polen....., man trifft auf gute und schlechte Beamte.

Zitat:
Da zweifle cih dann ab und an an den Einstellungskriterien für die Polizei... insbesondere an den Anforderungen an sozialen Umgang, Feinfühligkeit und ähnliches.
Jedes Bundesland in D Land hat andere Kriterien und Ausbildungspläne!

Wie sieht es in der Schweiz aus , sind die Einstellungskriterien einheitlich fuer die gesamte Schweiz oder kocht jeder Kanton seine eigene Suppe?
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  #14  
Alt 18-09-2010, 07:59
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Zitat:
Zitat von chfroehlich Beitrag anzeigen
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Halt die Jungs in Grün bzw. Blau nicht für dümmer als du selbst bist.

Die haben z.T. mit solchen Sachen täglich zu tun.

Greets

Christof

BTW: Du kannst mit entsprechender Ölung und Übung FAST jedes Messer aufschnicken. Das Glide oben hab ich noch nicht probiert.
Das seh ich ich auch so das Glide lässt sehr schöne Spielereien zu
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Es gibt kein schöneres Geräusch als das Zähneknirschen eines Kumpels.:o)
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  #15  
Alt 18-09-2010, 12:14
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Zitat:
Zitat von chfroehlich Beitrag anzeigen
Kleiner tip:

Halt die Jungs in Grün bzw. Blau nicht für dümmer als du selbst bist.

Die haben z.T. mit solchen Sachen täglich zu tun.
Vorneweg, ich halte die Jungs nicht für Dumm... aber...

das ist leider eine irrige Ansicht. Die meisten Polizeibeamten haben vom Deutschen Waffengesetz nur unwesentlich mehr Ahnung als die meisten Foristen hier
__________________
September 11 Memorial: http://edition.cnn.com/SPECIALS/2001...lists/by-name/
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