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#121
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| Das Versammlungsgesetz schränkt die Versammlungsfreiheit nach §8 Abs 1 GG ein. Eine Versammlung nach GG definiert sich wie folgt: "eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung." Eine reine "Spaßveranstaltung" fällt nicht darunter. siehe auch BvQ 28/01 + BvQ 30/01 Gruß Wolverine |
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#122
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__________________ Ich weiß nicht immer, wovon ich rede. Aber ich weiß, dass ich recht habe. (M.Ali) |
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#123
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| Gna, erwischt. ![]() |
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#124
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![]() Schon 2 Monate nach meiner letzten Nachfrage vergangen: Gibt´s schon irgendwelche Neuigkeiten? Gruß Wolverine |
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#125
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| Gibt´s schon irgendwelche Neuigkeiten? Gruß Wolverine |
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#126
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| Also ab dem 1. April gibts ja das neue Waffengesetz, habe mir jetzt nicht alle Seiten durchgelesen und wollte deshalb fragen: Darf ich ein Pfefferspray ab dem 1 April bei mir tragen? Wenn ja, bereits unter 18j oder erst ab 18j. ? Danke |
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#127
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| pfefferspray ist vom neuen gesetz meines wissens nicht betroffen
__________________ hach, das mag ich so an euch wt'lern, ihr habt so 'ne erfrischend unbekümmerte phantasie! :D Flo-ge |
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#128
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| So isses (zum Glück) ![]() Gruß Wolverine |
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#129
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| Na dann bin ich ja beruhigt, weil ich gelesen habe im Internet, dass es vorerst auch verboten sein soll... Okay, thx. |
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#130
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| Die Mühlen des Gesetzes scheinen ja recht langsam zu mahlen . Gibt´s schon irgendwelche Neuigkeiten? (Oder passt das evtl. Urteil nicht in Dein Konzept?) Gruß Wolverine |
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#131
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| Gibt´s schon irgendwelche Neuigkeiten? Gruß Wolverine |
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#132
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| Muss echt n bischn schmunzeln wenn ich das hier so lese. Hab mir die "Mühe" gemacht alles das durchzulesen was relevant erscheint für den Thread. ![]() Und ich bin der festen Meinung das redbull einfach nur Langeweile hat, tut mir leid aber ernst kann er das alles was er geschrieben hat nicht meinen. Zumal mehrfach seine Aussagen wiederlegt wurde (DANKE Wolverine). Habe selbst auch ein Pefferspray für meine Freundin gekauft und konnte es ohne Papiere frei im Laden erwerben. Laut Redbulls Aussage würde so beispielsweise ein Bunsenbrenner (so geschrieben?) auch unter das Waffengesetz fallen wenn ich es gegen Menschen im Falle der Notwehr verwende? Oder wie so schön gesagt wurde ein Haarspray. Das klingt schon ziemlich absurd. Zumal ich der Meinung bin das wäre es wirklich eine Waffe hätte mich der Verkäufer drauf hinweisen müssen. Bzw. würde es IRGENDWO belegt stehen das in diesen bestimmten Fällen es aufeinmal zur Waffe wird und somit unter das WaffenG fällt. Das ist beim besten Willen nicht plausibel und kann auch keine Quellen finden die sowas belegen würden. Und soweit ich informiert bin steht auf jedem Spray drauf das es gegen Hunde bestimmt ist. Meistens noch Fett mit "Anti Dog" und solchen Dingen. Aber gleich ein ganzes Prüfzeichen? Danke für das Thema. |
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#133
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| Schickst Du auch brav eine PN los, damit er es nicth vergisst? ![]() |
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