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  #121  
Alt 13-11-2007, 21:37
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Zitat:
Zitat von Heidi81 Beitrag anzeigen
Nach meinem Verständnis des § 17 VersG und den gelesenen Meinungen des Bundesverfassungsgerichts fallen jegliche Volksfeste, die als Hauptzweck Spaß (Saufen, Karusselfahren...) haben nicht unter das VersG.
Sehe ich auch so.
Das Versammlungsgesetz schränkt die Versammlungsfreiheit nach §8 Abs 1 GG ein.
Eine Versammlung nach GG definiert sich wie folgt:
"eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung."

Eine reine "Spaßveranstaltung" fällt nicht darunter.
siehe auch BvQ 28/01 + BvQ 30/01

Gruß
Wolverine
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  #122  
Alt 14-11-2007, 18:32
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Zitat:
Zitat von ilyo Beitrag anzeigen
Wegen den Versammlungen: das Pfefferspray fällt unter "Schutzwaffen" (was etwas völlig anderes ist als der Begriff des WaffG). Nicht mitnehmen.
Im VersG ist Pfefferspray keine "Schutzwaffe", sondern eine Offensivwaffe. Aber genauso verboten!
__________________

Ich weiß nicht immer, wovon ich rede. Aber ich weiß, dass ich recht habe. (M.Ali)
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  #123  
Alt 14-11-2007, 19:03
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Gna, erwischt.
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  #124  
Alt 21-01-2008, 08:34
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Zitat:
Zitat von redbull4711 Beitrag anzeigen
...habe heute mit der sta rücksprache gehalten, sollte zu dieser sache bald eine antwort haben (az. urteil) auch der staatsanwalt vertrat meine sichtweise der dinge...
Wie die Zeit vergeht
Schon 2 Monate nach meiner letzten Nachfrage vergangen:

Gibt´s schon irgendwelche Neuigkeiten?


Gruß
Wolverine
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  #125  
Alt 20-03-2008, 14:23
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Zitat:
Zitat von redbull4711 Beitrag anzeigen
vom 27.09.2007
und um dich zu beruhigen, habe heute mit der sta rücksprache gehalten, sollte zu dieser sache bald eine antwort haben (az. urteil) auch der staatsanwalt vertrat meine sichtweise der dinge.
Und schon ist ein halbes Jahr um.

Gibt´s schon irgendwelche Neuigkeiten?

Gruß
Wolverine
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  #126  
Alt 20-03-2008, 14:33
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Also ab dem 1. April gibts ja das neue Waffengesetz, habe mir jetzt nicht alle Seiten durchgelesen und wollte deshalb fragen:


Darf ich ein Pfefferspray ab dem 1 April bei mir tragen? Wenn ja, bereits unter 18j oder erst ab 18j. ?

Danke
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  #127  
Alt 20-03-2008, 14:37
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Zitat:
Zitat von WASSERKOPF Beitrag anzeigen
Also ab dem 1. April gibts ja das neue Waffengesetz, habe mir jetzt nicht alle Seiten durchgelesen und wollte deshalb fragen:


Darf ich ein Pfefferspray ab dem 1 April bei mir tragen? Wenn ja, bereits unter 18j oder erst ab 18j. ?

Danke
pfefferspray ist vom neuen gesetz meines wissens nicht betroffen
__________________
hach, das mag ich so an euch wt'lern, ihr habt so 'ne erfrischend unbekümmerte phantasie! :D Flo-ge
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  #128  
Alt 20-03-2008, 18:04
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Zitat:
Zitat von miskotty Beitrag anzeigen
pfefferspray ist vom neuen gesetz meines wissens nicht betroffen
So isses (zum Glück)

Gruß
Wolverine
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  #129  
Alt 21-03-2008, 00:38
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Na dann bin ich ja beruhigt, weil ich gelesen habe im Internet, dass es vorerst auch verboten sein soll...

Okay, thx.
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  #130  
Alt 06-05-2008, 06:21
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Zitat:
Zitat von redbull4711 Beitrag anzeigen
vom 27.09.2007
und um dich zu beruhigen, habe heute mit der sta rücksprache gehalten, sollte zu dieser sache bald eine antwort haben (az. urteil) auch der staatsanwalt vertrat meine sichtweise der dinge.
Es sind jetzt schon 7 Monate vergangen.
Die Mühlen des Gesetzes scheinen ja recht langsam zu mahlen .

Gibt´s schon irgendwelche Neuigkeiten?
(Oder passt das evtl. Urteil nicht in Dein Konzept?)

Gruß
Wolverine
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  #131  
Alt 13-07-2008, 21:20
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Zitat:
Zitat von redbull4711 Beitrag anzeigen
vom 27.09.2007
und um dich zu beruhigen, habe heute mit der sta rücksprache gehalten, sollte zu dieser sache bald eine antwort haben (az. urteil) auch der staatsanwalt vertrat meine sichtweise der dinge.
Es sind jetzt schon ca. 9 Monate vergangen.

Gibt´s schon irgendwelche Neuigkeiten?


Gruß
Wolverine
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  #132  
Alt 13-07-2008, 22:41
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Muss echt n bischn schmunzeln wenn ich das hier so lese. Hab mir die "Mühe" gemacht alles das durchzulesen was relevant erscheint für den Thread.
Und ich bin der festen Meinung das redbull einfach nur Langeweile hat, tut mir leid aber ernst kann er das alles was er geschrieben hat nicht meinen. Zumal mehrfach seine Aussagen wiederlegt wurde (DANKE Wolverine). Habe selbst auch ein Pefferspray für meine Freundin gekauft und konnte es ohne Papiere frei im Laden erwerben. Laut Redbulls Aussage würde so beispielsweise ein Bunsenbrenner (so geschrieben?) auch unter das Waffengesetz fallen wenn ich es gegen Menschen im Falle der Notwehr verwende? Oder wie so schön gesagt wurde ein Haarspray. Das klingt schon ziemlich absurd. Zumal ich der Meinung bin das wäre es wirklich eine Waffe hätte mich der Verkäufer drauf hinweisen müssen. Bzw. würde es IRGENDWO belegt stehen das in diesen bestimmten Fällen es aufeinmal zur Waffe wird und somit unter das WaffenG fällt.
Das ist beim besten Willen nicht plausibel und kann auch keine Quellen finden die sowas belegen würden. Und soweit ich informiert bin steht auf jedem Spray drauf das es gegen Hunde bestimmt ist. Meistens noch Fett mit "Anti Dog" und solchen Dingen. Aber gleich ein ganzes Prüfzeichen?
Danke für das Thema.
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  #133  
Alt 14-07-2008, 07:32
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Standard

Zitat:
Zitat von Wolverine Beitrag anzeigen
Es sind jetzt schon ca. 9 Monate vergangen.

Gibt´s schon irgendwelche Neuigkeiten?


Gruß
Wolverine
An Board ist er noch, Letzt Aktivität war am 6.7. - vielleicht hat er das Thema nur nicht mehr abonniert und übersieht Deine subtilen Erinnerungen?
Schickst Du auch brav eine PN los, damit er es nicth vergisst?
__________________
________
Dominic R.
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