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  #1  
Alt 22-09-2007, 08:28
Hans81 Hans81 ist offline
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Standard Einsatz von Pfefferspray - rechtliche Folgen

Mal eine Frage. Hier wird des öfteren geraten, Pfefferspray zu SV-Zwecken einzusetzen. Allerdings ist es meines Wissens in Deutschland nur gegen Hunde erlaubt.

Bedeutet das, daß ich, wenn ich es in einer SV-Situation gegen einen Menschen einsetze, ich mich automatisch strafbar mache?
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  #2  
Alt 22-09-2007, 08:30
Jot_Ess Jot_Ess ist offline
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... nicht automatisch, aber es erhoeht den Erklaerungsbedarf im Bereich "Rechtfertigung der Mittel".

JS
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  #3  
Alt 22-09-2007, 08:46
Benutzerbild von teeQ
teeQ teeQ ist gerade online
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Theoretisch kannst du es dabei haben zum Schutz gegen Hunde. Falls dich jemand angreift und du unter Notwehr handeln musst, kannst du es benutzen. Im Notwehrfall kannst du ja theoretisch alles zur SV-benötigte in die Hand nehmen um dich zu retten, ohne gleich dafür bestraft zu werden.
So das war meine unwissende Theorie-Form, jemand der das jetzt auch noch mit Gesetzen belegen kann wäre sinnvoll
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  #4  
Alt 22-09-2007, 09:36
davidm025 davidm025 ist offline
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Das ist ein Herstellertrick. Es gibt auch Pfefferspray, dass du gegen Menschen benutzen darfst, das ist etwas schwächer.

Damit die Hersteller aber das stärkere Zeug trotzdem an den Mann bringen können, verkaufen sie es mit dem Aufdruck nur gegen Hunde.

Im Zweifelfall würde ich trotzdem das Stärkere Zeug nehmen und die Flasche entsorgen BEVOR die Polizei kommt. Ohne die Flasche kann dir eh keiner Nachweisen, welches du benutzt hast.
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  #5  
Alt 23-09-2007, 21:34
Benutzerbild von Wolverine
Wolverine Wolverine ist offline
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     Zitat von davidm025 Beitrag anzeigen
... Es gibt auch Pfefferspray, dass du gegen Menschen benutzen darfst, das ist etwas schwächer...
Ach, das ist ja was ganz neues!
Zeige mir doch bitte einen Shop in Deutschland, welcher Pfefferspray mit amtlichen Prüfzeichen führt

Ich lasse mich überraschen

Gruß
Wolverine
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  #6  
Alt 23-09-2007, 21:42
redbull4711 redbull4711 ist offline
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ohne wenn und aber: einsatz gegen menschen = verstoß gegen das WaffG!!!! ob ein richter diesen anklagepunkt in einer notwehrsituation fallen lässt, hängt vom einzelfall ab.
und nur noch nebenbei: es gibt kein pfefferspray, dass in deutschland gegen menschen eingesetzt werden darf. dafür bedürften diese eines prüfzeichen vom BKA.
Ausnahmen sind hier lediglich die beamten der polizei und der bundespolizei.

und jetzt nicht wieder irgendeine diskussion, dass ich es einsetzte wenn ich angegriffen werde und dieser übliche notwehrquatsch.
__________________
Reue ist verstand, der zu spät kommt
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  #7  
Alt 24-09-2007, 03:15
Benutzerbild von enraged_Clown
enraged_Clown enraged_Clown ist gerade online
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     Zitat von redbull4711 Beitrag anzeigen
und jetzt nicht wieder irgendeine diskussion, dass ich es einsetzte wenn ich angegriffen werde und dieser übliche notwehrquatsch.
welcher übliche notwehrquatsch?
__________________
Gewalt ist keine Lösung.... macht aber vieles einfacher!!!
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  #8  
Alt 24-09-2007, 06:43
Benutzerbild von Wolverine
Wolverine Wolverine ist offline
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     Zitat von redbull4711 Beitrag anzeigen
und jetzt nicht wieder irgendeine diskussion, dass ich es einsetzte wenn ich angegriffen werde und dieser übliche notwehrquatsch.
Notwehrquatsch?

Beschäftige Dich lieber mir der deutschen Gesetzgebung, insbesonders §227 BGB, §32-35 StGB und §15 OWiG, bevor Du solche "Ergüsse" von Dir läßt!

Und wenn Du dann gerade beim Lesen bist, suche doch gleich die passenden Paragraphen und Gerichtsurteile heraus, die Deine Aussage unterstützen!

Ich warte und lasse mich überraschen

Gruß
Wolverine
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  #9  
Alt 24-09-2007, 16:08
redbull4711 redbull4711 ist offline
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was ich damit meine, ist immer die gleiche art von diskussion über den einsatz von pfefferspray und dem wissen, dass es illegal ist und als gegenargument dann immer die notwehr herhalten muss.

und bezüglich deines super kommentares bezüglich der gesetztgebung, du kennst mich nicht und weißt nicht, was ich mache. nur soviel: es gibt genug urteile, indem der verteidiger bezüglich einer gefährlichen körperverletzung 224 StGB freigesprochen wurde, allerdings der verstoß gegen das waffengesetzt (einsatz pfefferspay gegen menschen) nicht fallen gelassen wurde. Im konkreten fall ging es um einen türsteher, der sich auf notwehr berufen konnte, allerdings der richter unterstellt hatte, dass er aus beruflicher erfahrung wusste, dass der einsatz des pfeffersprays illegal ist. auch die übliche ausrede, dass er dieses doch lediglich zu tierabwehr bei sich führe, zog nicht. vor allem nicht am samstag abend, vor einer disco.

bist mir aber schon ein ganz schlauer Wolverine
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  #10  
Alt 24-09-2007, 16:25
Hans81 Hans81 ist offline
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So ein Verstoß gegen das Waffengesetz ist ja nicht von Pappe, denke ich... Dann ist es dann schon verantwortungslos, wenn überall Pfefferspray zur SV empfohlen wird... schon gut, wenn man sich damit verteidigen kann, aber schlecht wenn man deshalb nachher den Job los ist

Ist CS-Gas denn eine Alternative? Hat ja nicht gerade den Ruf, besonders zuverlässig zu sein...
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  #11  
Alt 24-09-2007, 16:30
redbull4711 redbull4711 ist offline
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hey, ich sprach jetzt nicht davon, dass man gleich in den bau geht. meistens werden diese verfahren eingestellt, manchmal auch gegen zahlung einer geldbuße. allerdings kommt es wie immer auf den einzelfall an. nur diese argumentationshilfe notwehr, die ich immer höre, ist einfach zu einfach, um so schon im vorfeld seinen eigenen verstoß zu rechtfertigen.

grüße
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  #12  
Alt 24-09-2007, 16:47
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dimasalang dimasalang ist offline
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     Zitat von redbull4711 Beitrag anzeigen
es gibt genug urteile, indem der verteidiger bezüglich einer gefährlichen körperverletzung 224 StGB freigesprochen wurde, allerdings der verstoß gegen das waffengesetzt (einsatz pfefferspay gegen menschen) nicht fallen gelassen wurde. Im konkreten fall ging es um einen türsteher, der sich auf notwehr berufen konnte, allerdings der richter unterstellt hatte, dass er aus beruflicher erfahrung wusste, dass der einsatz des pfeffersprays illegal ist. auch die übliche ausrede, dass er dieses doch lediglich zu tierabwehr bei sich führe, zog nicht. vor allem nicht am samstag abend, vor einer disco.

gegen welchen Paragraphen im WaffG soll denn da konkret verstoßen worden sein?
Du hast nicht zufällig eine Fundstelle für das Urteil?
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  #13  
Alt 24-09-2007, 16:56
Smals Smals ist offline
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     Zitat von redbull4711 Beitrag anzeigen
was ich damit meine, ist immer die gleiche art von diskussion über den einsatz von pfefferspray und dem wissen, dass es illegal ist und als gegenargument dann immer die notwehr herhalten muss.

und bezüglich deines super kommentares bezüglich der gesetztgebung, du kennst mich nicht und weißt nicht, was ich mache. nur soviel: es gibt genug urteile, indem der verteidiger bezüglich einer gefährlichen körperverletzung 224 StGB freigesprochen wurde, allerdings der verstoß gegen das waffengesetzt (einsatz pfefferspay gegen menschen) nicht fallen gelassen wurde. Im konkreten fall ging es um einen türsteher, der sich auf notwehr berufen konnte, allerdings der richter unterstellt hatte, dass er aus beruflicher erfahrung wusste, dass der einsatz des pfeffersprays illegal ist. auch die übliche ausrede, dass er dieses doch lediglich zu tierabwehr bei sich führe, zog nicht. vor allem nicht am samstag abend, vor einer disco.

bist mir aber schon ein ganz schlauer Wolverine
Hm und wie hat das Gericht dem Türsteher Nachgewiesen das er es nicht dabei hatte um sich z.b gegen hunde zu wehren?

Das der Richter das nicht glaubt ist unwichtig da auch hier gilt: Im zweifel für den Angeklagten und du kannst niemandem beweisen das der das pferspray dabei hatte um es gegen Menschen ein zu setzen...

Smals
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  #14  
Alt 24-09-2007, 16:56
redbull4711 redbull4711 ist offline
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Die Verstöße im WaffG sind alle in den §§ 51,52 und 53 WaffG aufgeführt. Das Pfefferspray fällt bei der benutzung gegen menschen unter die verbotenen gegenstände nach anlage zwei des waffg.
Pfeffersprays, die nicht als Tierabwehrspray gekennzeichnet sind, oder nicht ein Prüfzeichen des Bundeskriminalamtes (BKA Raute) oder der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (zuständig nach neuem WaffG) tragen, sind verbotene Waffen. Der Umgang ist gemäß § 52 WaffG verboten.

Nur um einer weiteren diskussion vorzubeugen: mir sind zur zeit keine Pfeffersprays bekannt, die ein solches prüfzeichen tragen. Quelle: BKA

http://www.bka.de/profil/faq/waffenr...affenrecht.pdf

Das Urteil suche ich raus.

Grüße
__________________
Reue ist verstand, der zu spät kommt

Geändert von redbull4711 (24-09-2007 um 17:04 Uhr).
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  #15  
Alt 24-09-2007, 16:58
redbull4711 redbull4711 ist offline
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     Zitat von Smals Beitrag anzeigen
Hm und wie hat das Gericht dem Türsteher Nachgewiesen das er es nicht dabei hatte um sich z.b gegen hunde zu wehren?

Das der Richter das nicht glaubt ist unwichtig da auch hier gilt: Im zweifel für den Angeklagten und du kannst niemandem beweisen das der das pferspray dabei hatte um es gegen Menschen ein zu setzen...

Smals
das ist so nicht richtig. aber diese diskussion ist müssig, da es, wie ich bereits geschrieben habe, immer auf den einzelfall ankommt.

Grüße
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