Zurück   Kampfkunst-Board > Allgemeines zu Kampfkünsten/-Sportarten > Waffen in Kampfkünsten
Benutzername
Kennwort


Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #31  
Alt 24-09-2007, 20:29
Benutzerbild von Wolverine
Wolverine Wolverine ist offline
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: F.I.S.T.
 
Registrierungsdatum: 11.02.2002
Alter: 40
Beiträge: 176
Standard


     Zitat von redbull4711 Beitrag anzeigen

und ziehe nun den schluss: pfefferspray ohne prüfzeichen = verbotene waffe = bestrafung nach dem waffengesetzt

und nur, wenn es als tierabwehrspray ausgewiesen ist und als solches zweckbestimmend eingesetzt wird, ist es kein verstoß gegen das waffg

so, und nun widerlege das mal.
Habe ich schon längst in meinem vorherigen Postings gemacht.


     Zitat von Wolverine
In Deinem unten aufgeführten Link zum BKA steht folgendes:
"Reizstoffsprühgeräte (RSG) mit dem Wirkstoff Pfeffer, die ausschließlich zur Tierabwehr bestimmt und gelabelt sind, fallen nicht unter das WaffG"

Die Bestimmung und Beschriftung ist also ausschlaggebend, nicht der Einsatz des Sprays!

Heißt also: Wenn ich als Ottonormalbürger solch ein Spray im begründeten Notwehrfall gegen einen Menschen einsetze, wird aus dem gelabelten Tierabwehrspray keine illegale Waffe

     Zitat von redbull4711 Beitrag anzeigen
...du bist doch echt ein penner!...
und nun kannst mich echt mal gern haben.
Danke, damit disqualifizierst Du Dich selber

Ist doch immer das selbe:
Gehen die Argumente aus, wird´s beleidigend
Schmolle also ruhig weiter.

Ansonsten:

     Zitat von Wolverine
Ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen.
Nenne mir also bitte einige Gesetzestexte und Urteile, die aufzeigen, dass der Einsatz vom Tierabwehrspray bei einer bewiesenen Notwehr gegen einen Menschen verboten ist bzw. bestraft wird.
Gruß und noch einen schönen Abend
Wolverine
Mit Zitat antworten
  #32  
Alt 24-09-2007, 20:30
Benutzerbild von enraged_Clown
enraged_Clown enraged_Clown ist gerade online
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Messer und Stock
 
Registrierungsdatum: 21.06.2005
Ort: Rhein Main
Alter: 26
Beiträge: 1.897
Standard

redbull, dir scheinen die argumente zu schwinden wenn du schon beleidigen musst. ich schliesse mich übrigens wolverine und messerjocke an. pfefferspray ist keine waffe nach dem waffengesetz. der erwerb, der besitz und das führen ist legal. selbst wenn es nur zur tierabwehr zugelassen ist, kann eine notwehrsituation den einsatz rechtfertigen solange es das mildeste zur verfügung stehende mittel darstellt. da rütteln auch deine themenfernen urteile nichts dran.
__________________
Gewalt ist keine Lösung.... macht aber vieles einfacher!!!
Mit Zitat antworten
  #33  
Alt 24-09-2007, 20:35
Benutzerbild von Wolverine
Wolverine Wolverine ist offline
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: F.I.S.T.
 
Registrierungsdatum: 11.02.2002
Alter: 40
Beiträge: 176
Standard


     Zitat von Heidi81 Beitrag anzeigen
Junge, Junge, entspannt euch mal wieder!
Hallo Heidi!

Keine Sorge, ich bin ganz locker und ehrlich gesagt, auch etwas amüsiert


     Zitat von Heidi81 Beitrag anzeigen
Ihr redet bloß n bißchen aneinander vorbei.
-Führst du ein Spray ohne Prüfzeichen mit, dann ist das ein Verstoß gegen das WaffG, egal ob du es benutzt, oder nicht.
- Benutzt du ein Spray was laut WaffG kein verbotener Gegenstand ist und du es führen darfst, ist es kein Verstoß gegen das WaffG, auch wenn es ein Spray zur Abwehr von Tieren o.ä. ist.

Der Rest entscheidet sich dann in Sachen gef. KV, Notwehr etc., Versammlungsrecht, etc.

Hoffe ich hab mich in der Kürze nicht auch vertan
Also, ich stimme Dir voll und ganz zu.
Ganz meiner Meinung

Gruß
Wolverine
Mit Zitat antworten
  #34  
Alt 24-09-2007, 20:38
Hans81 Hans81 ist offline
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: FMA
 
Registrierungsdatum: 27.07.2007
Alter: 27
Beiträge: 251
Standard

Wenn das, was Heidi geschrieben hat, so stimmt, dann wäre die Frage ja geklärt. Daß man seine Notwehrhandlung leider nur schwierig als solche anerkannt bekommt, steht ja auf einem anderen Blatt...
Mit Zitat antworten
  #35  
Alt 24-09-2007, 20:39
redbull4711 redbull4711 ist offline
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: phb/vt Goju-Ryu Karate
 
Registrierungsdatum: 11.05.2005
Alter: 35
Beiträge: 155
Standard

da hast du recht, keine waffe nach dem waffengesetz.

ABER: WENN DU ES GEGEN EINEN MENSCHEN EINSETZT, FÄLLT ES OHNE DAS PRÜFZEICHEN UNTER DAS WAFFENGESETZ UND DU BEGEHST EINEN VERSTOß GEGEN DAS WAFFG!!!!!!!!!!!!!! Inwieweit dieser geahndet wird ist eine andere Sache. Aber auch das habe ich schon genug gesagt.

siehe §§ 52 Abs. 3 Nr1 i.vm. Anlage Nr. zwei Ziffer 1.3.5 WaffG wie oben verlinkt. Daraus geht ganz klar hervor, dass es dann eine Waffe nach dem Waffengesetz ist. Und ja, wenn man den Gesetzestext nicht verstehen will, gehen mir echt die argumente aus.



gute nacht
__________________
Reue ist verstand, der zu spät kommt
Mit Zitat antworten
  #36  
Alt 24-09-2007, 20:41
Benutzerbild von enraged_Clown
enraged_Clown enraged_Clown ist gerade online
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Messer und Stock
 
Registrierungsdatum: 21.06.2005
Ort: Rhein Main
Alter: 26
Beiträge: 1.897
Standard


     Zitat von redbull4711 Beitrag anzeigen
ABER: WENN DU ES GEGEN EINEN MENSCHEN EINSETZT, FÄLLT ES OHNE DAS PRÜFZEICHEN UNTER DAS WAFFENGESETZ UND DU BEGEHST EINEN VERSTOß GEGEN DAS WAFFG!!!!!!!!!!!!!! Inwieweit dieser geahndet wird ist eine andere Sache. Aber auch das habe ich schon genug gesagt.
du hast das spry höhstens zweckentfremdet aber damit wird das spray nicht automatisch zu einer verbotenen waffe.
__________________
Gewalt ist keine Lösung.... macht aber vieles einfacher!!!
Mit Zitat antworten
  #37  
Alt 24-09-2007, 20:44
Benutzerbild von Wolverine
Wolverine Wolverine ist offline
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: F.I.S.T.
 
Registrierungsdatum: 11.02.2002
Alter: 40
Beiträge: 176
Standard


     Zitat von enraged_Clown Beitrag anzeigen
du hast das spry höhstens zweckentfremdet aber damit wird das spray nicht automatisch zu einer verbotenen waffe.
Ich stimme Dir voll und ganz zu

Gruß
Wolverine
Mit Zitat antworten
  #38  
Alt 24-09-2007, 20:46
Benutzerbild von STCH
STCH STCH ist gerade online
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst: Boxen
 
Registrierungsdatum: 11.04.2007
Ort: Moin
Alter: 28
Beiträge: 614
Standard

Inhaltlich hat Redbull aber Recht. Ihr redet irgendwie aneinander vorbei..
Es ist die Rede davon, dass im Falle einer Notwehrhandlung durch Tierabwehrspray sämtliche rechtliche Umstände (Notwehr, WaffG, möglw. VersG, ..) im Einzelfall durch Staatsanwaltschaft und ggf. Richter geprüft und entschieden werden.
__________________

Ich weiß nicht immer, wovon ich rede. Aber ich weiß, dass ich recht habe. (M.Ali)
Mit Zitat antworten
  #39  
Alt 24-09-2007, 20:48
redbull4711 redbull4711 ist offline
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: phb/vt Goju-Ryu Karate
 
Registrierungsdatum: 11.05.2005
Alter: 35
Beiträge: 155
Standard

@enraged_Clown

bitte, bitte lies den gesetzestext, bitte hier noch einmal:

§ 52 Strafvorschriften

(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1.....
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.
entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.2 bis 1.2.4, 1.3.1 bis 1.3.3, 1.3.5, 1.3.7, 1.3.8, 1.4.1 Satz 1, 1.4.2 bis 1.4.4 oder 1.5.3 bis 1.5.5, einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt,
2.
ohne Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1

Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Waffenliste

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 3999 - 4002

Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

1.1 .....
1.3.5
Gegenstände mit Reiz- oder anderen Wirkstoffen, es sei denn, dass die Stoffe als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und die Gegenstände

-
in der Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und
-
zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit, der Reichweiten- und der Sprühdauerbegrenzung ein amtliches Prüfzeichen tragen;
__________________
Reue ist verstand, der zu spät kommt
Mit Zitat antworten
  #40  
Alt 24-09-2007, 20:50
Heidi81 Heidi81 ist offline
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: VT, LL, DBMA
 
Registrierungsdatum: 20.02.2007
Ort: Im Norden
Alter: 26
Beiträge: 79
Standard

Du hast vollkommen Recht, aber es ist egal, ob du das Spray einsetzt, wenn es kein Prüfzeichen hat!
Mit Zitat antworten
  #41  
Alt 24-09-2007, 20:52
redbull4711 redbull4711 ist offline
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: phb/vt Goju-Ryu Karate
 
Registrierungsdatum: 11.05.2005
Alter: 35
Beiträge: 155
Standard


     Zitat von Heidi81 Beitrag anzeigen
Du hast vollkommen Recht, aber es ist egal, ob du das Spray einsetzt, wenn es kein Prüfzeichen hat!
nein, dann ist es eine verbotene waffe. hat es aber dieses prüfzeichen z.b. bka raute, dann ist es eine legale waffe, so wie z.b. ein normales taschenmesser und dann ist es kein verstoß gegen das waffengesetz.
__________________
Reue ist verstand, der zu spät kommt
Mit Zitat antworten
  #42  
Alt 24-09-2007, 20:53
Benutzerbild von enraged_Clown
enraged_Clown enraged_Clown ist gerade online
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Messer und Stock
 
Registrierungsdatum: 21.06.2005
Ort: Rhein Main
Alter: 26
Beiträge: 1.897
Standard

ja und, die sprays sind doch amtlich zugelassen! sie sind zwar zur tierabwehr bestimmt aber im falle einer notwehr muss ich eben mal ein zweibeiniges tier abwehren. nur ergibt sich daraus noch keine neue waffenrechtliche bestimmung.
__________________
Gewalt ist keine Lösung.... macht aber vieles einfacher!!!
Mit Zitat antworten
  #43  
Alt 24-09-2007, 20:54
redbull4711 redbull4711 ist offline
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: phb/vt Goju-Ryu Karate
 
Registrierungsdatum: 11.05.2005
Alter: 35
Beiträge: 155
Standard

das selbe gilt bei luftgewehren: eigentlich für jeden ab 18 zu kaufen. allerdings kommt es hier auch auf die kennzeichnung an. es muß ein F in einem fünfeck als zeichen tragen, dann kein verstoß nach dem waffengesetz. hat es dieses nicht, ist es eine verbotene waffe nach dem waffengesetz.
__________________
Reue ist verstand, der zu spät kommt
Mit Zitat antworten
  #44  
Alt 24-09-2007, 20:57
redbull4711 redbull4711 ist offline
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: phb/vt Goju-Ryu Karate
 
Registrierungsdatum: 11.05.2005
Alter: 35
Beiträge: 155
Standard


     Zitat von enraged_Clown Beitrag anzeigen
ja und, die sprays sind doch amtlich zugelassen! sie sind zwar zur tierabwehr bestimmt aber im falle einer notwehr muss ich eben mal ein zweibeiniges tier abwehren. nur ergibt sich daraus noch keine neue waffenrechtliche bestimmung.

doch, da sie in deutschland nur für diesen zweck erlaubt sind: tiere abzuwehren. machst du damit was anderes (menschen abwehren) ist es ein verstoß gegen das waffengesetz. Anders herum: das pfefferspray ist nur zugelassen worden, damit du dich gegen hunde wehren kannst, dies kam auf, als alle welt anfing, über kampfhunde zu schimpfen. wenn es dieses nicht gegeben hätte, wäre das pfefferspray nicht in deutschland zugelassen worden. eigentlich ist es komplett verboten, außer du verwendest es für den bestimmten zweck der tierabwehr.

und nein, sie sind nicht amtlich zugelassen, da sie kein amtliches prüfzeichen tragen

siehe hier
http://www.muzzle.de/muzzle_F_im_Pentagon.JPG

http://www.bremerhaven.de/sixcms/media.php/320/ptb.jpg
__________________
Reue ist verstand, der zu spät kommt

Geändert von redbull4711 (24-09-2007 um 21:01 Uhr).
Mit Zitat antworten
  #45  
Alt 24-09-2007, 21:01
Benutzerbild von Wolverine
Wolverine Wolverine ist offline
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: F.I.S.T.
 
Registrierungsdatum: 11.02.2002
Alter: 40
Beiträge: 176
Standard


     Zitat von redbull4711 Beitrag anzeigen
siehe §§ 52 Abs. 3 Nr1 i.vm. Anlage Nr. zwei Ziffer 1.3.5 WaffG wie oben verlinkt. Daraus geht ganz klar hervor, dass es dann eine Waffe nach dem Waffengesetz ist. Und ja, wenn man den Gesetzestext nicht verstehen will, gehen mir echt die argumente aus.
Also der Gesetzestext lautet:
"Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
1.3.5
Gegenstände mit Reiz- oder anderen Wirkstoffen, es sei denn, dass die Stoffe als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und die Gegenstände
- in der Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und
- zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit, der Reichweiten- und der Sprühdauerbegrenzung ein amtliches Prüfzeichen tragen;

So, als Waffe wird aber deklariert:
"Waffen sind
tragbare Gegenstände,
die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen"

Gelabeltes Tierabwehrspray ist aber nicht dafür bestimmt und darauf resultiert die Aussage des BKA:
"Reizstoffsprühgeräte (RSG) mit dem Wirkstoff Pfeffer, die ausschließlich zur Tierabwehr bestimmt und gelabelt sind, fallen nicht unter das WaffG"

Das "in ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind" ist das Zauberwort.
Nicht der Einsatz macht das Tierspray zu einer illegalen Waffe, sondern die ursprüngliche Zweckbestimmung.



Gruß
Wolverine

Geändert von Wolverine (24-09-2007 um 21:05 Uhr).
Mit Zitat antworten
Antwort


Dieses Thema betrachten zurzeit 1 Personen. (0 registrierte Benutzer und 1 Gäste)
 
Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist An.
Smileys sind An
[IMG] Code ist An
HTML-Code ist Aus
Trackbacks are Aus
Pingbacks are Aus
Refbacks are Aus

Ähnliche Themen
Thema Erstellt von Forum Antworten Letzter Beitrag
SV und die rechtliche Lage Vlado Selbstverteidigung & Anwendung 48 04-04-2008 06:30
Rechtliche Frage zum Privattraining und verletzungen xkerosenex Offenes Kampfsportarten Forum 11 02-01-2006 02:59
rechtliche frage Ammon Selbstverteidigung & Anwendung 52 01-01-2005 11:20
rechtliche frage laneran Offenes Kampfsportarten Forum 4 02-12-2004 15:30
Rechtliche Folgen Spotter Selbstverteidigung & Anwendung 7 12-02-2003 14:01


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 10:49 Uhr.



Powered by vBulletin Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.0.0 ©2007, Crawlability, Inc.

© 2001-2008 Kampfkunst-Board.Info

l