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  #76  
Alt 27-09-2007, 06:50
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@redbull

Ist ja ganz nett, dass Du jetzt plötzlich ein Fallbeispiel bringst, aber wir warten eigentlich immer noch auf eine rechtlich fundierte Antwort von dir, warum

ein ordnungsgemäß gelabeltes Tierabwehrspray beim begründeten Notwehreinsatz gegen einen Menschen plötzlich zur verbotenen Waffe "mutiert".

Aus dem WaffG ist dieses nicht ersichtlich, da dort die "Zweckbestimmung" ausschlaggebend ist.
Zudem vertreten Deine "Kollegen" vom LKA ja auch nicht die gleiche Meinung wie Du (sh. Posting von Heidi).

Darum ist es natürlich umso interessanter, auf welche rechtlichen Daten Deine Argumentation basiert.

Gruß
Wolverine
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  #77  
Alt 27-09-2007, 15:30
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Zitat:
Zitat von enraged_Clown Beitrag anzeigen
wenn keine notwehr vorliegt musst du dich dafür verantworten. aber das hat keinen einfluss auf den rechtlichen status deines pfeffersprays. das mutiert trotzdem immernoch nicht zur waffe (sofern es geprüft und nur zur tierabwehr bestimmt ist). ausserdem entscheidet auch hier wieder der einzelfall.

ps. körperliche gewalt ist so eine sache, der täter hat nämlich durchaus das recht sich zu verteidigen sollte ich ihn allzu grob behandeln.
ja, und macht sich dann noch eventuell in diesem beispiel des räuberischen diebstahls strafbar.
und genau in so einem fall "mutiert" dein pfefferspray doch zu einem verbotenen gegenstand. wenn du diese sache genau durchprüfst, kommst du zum gleichen ergebnis.
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  #78  
Alt 27-09-2007, 15:35
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Zitat:
Zitat von Wolverine Beitrag anzeigen
@redbull

Ist ja ganz nett, dass Du jetzt plötzlich ein Fallbeispiel bringst, aber wir warten eigentlich immer noch auf eine rechtlich fundierte Antwort von dir, warum

ein ordnungsgemäß gelabeltes Tierabwehrspray beim begründeten Notwehreinsatz gegen einen Menschen plötzlich zur verbotenen Waffe "mutiert".

Aus dem WaffG ist dieses nicht ersichtlich, da dort die "Zweckbestimmung" ausschlaggebend ist.
Zudem vertreten Deine "Kollegen" vom LKA ja auch nicht die gleiche Meinung wie Du (sh. Posting von Heidi).

Darum ist es natürlich umso interessanter, auf welche rechtlichen Daten Deine Argumentation basiert.

Gruß
Wolverine
meine "kollegen" vom lka in allen ehren, aber noch ist es sache der staatsanwaltschaft, ob sie so etwas zur anklage bringt oder nicht. weiterhin beurteilt das bka und nicht das lka waffenrechtliche fragen.
und in der aussage von heidi wird nicht auf das eingegangen, was ich schreibe.

und auch du kämst zum gleichen schluß wie ich, wenn du den fall durchprüfst.
und um dich zu beruhigen, habe heute mit der sta rücksprache gehalten, sollte zu dieser sache bald eine antwort haben (az. urteil) auch der staatsanwalt vertrat meine sichtweise der dinge.
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  #79  
Alt 27-09-2007, 15:49
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Zitat:
Zitat von redbull4711 Beitrag anzeigen
und um dich zu beruhigen, habe heute mit der sta rücksprache gehalten, sollte zu dieser sache bald eine antwort haben (az. urteil) auch der staatsanwalt vertrat meine sichtweise der dinge.
Du mischst hier aber ganz schön die Sachen durcheinander.

Ein "nichtverbotenes" Objekt wird durch dessen Einsatz gegen einen Menschen nicht zum "verbotenen" Objekt (z.B. Pfefferspray mit Prüfzeichen als Tierabwehrspray).
Bei einer Anzeige wegen Körperverletzung kann der Einsatz eines Objekts zu einer "gefährlichen Körperverletzung" aus rechtlicher Sicht führen.
Dies ist jedoch nicht ein Verstoss gegen das Waffengesetz.
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  #80  
Alt 27-09-2007, 16:00
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ne, mache ich nicht. ich versuche noch mal den fiktiven fall einfach zu erläutern:

A nimmt nach dem jedermanrecht einen räuber auf frischer tat nach 127 StPO fest. der täter möcht sich allerdings weiterhin durch flucht entziehen, ohne allerdings a anzugreifen. daher entschließt sich a, diese fluchtversuche zu unterbinden. er nimmt sein pfefferspray, von dem er genau weiß, dass dieses nur gegen tiere eingesetzt werden darf, und setzt damit den täter außer gefecht. die anwendung der körperlichen gewalt ist bis zu einem gewissen grad durch 127 rechtmäßig (hier sogar verhältnismäßig, da es sich um ein verbrechen handelt). weiterhin gab es für a keine notwehrsituation.
in dieser situation soll also der bewußte einsatz des pfeffersprays nicht ein verstoß gegen das waffg sein? wenn nein, warum nicht? das spray wurde in diesem fall nicht zweckbestimmend eingesetzt. auch wenn tausendmal auf dem ding tierabwehrspray steht.
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  #81  
Alt 27-09-2007, 16:23
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Zitat:
Zitat von redbull4711 Beitrag anzeigen
in dieser situation soll also der bewußte einsatz des pfeffersprays nicht ein verstoß gegen das waffg sein? wenn nein, warum nicht? das spray wurde in diesem fall nicht zweckbestimmend eingesetzt.
Also erstmal muß diese Sache zur Anzeige gebracht werden, d.h. der "Täter" zeigt Herrn "A" wegen Körperverletzung an.
Wenn es dann zum Verfahren kommt, dann ist es Sache des Richters den Fall entscheiden. Der Einsatz des Hilfsmittels von Herrn "A" könnte als schwere Körperverletzung gewertet werden.
Es hat aber nichts mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz zu tun, da es sich nicht um eine definierte "illegale Waffe" nach dem Waffengesetz handelt (sofern dieses Spray als Tierabwehrspray in D. frei erhältlich ist) und es ist irrelevant, ob das Pfefferspray zweckentfremdet eingesetzt wurde.

Geändert von F-factory (27-09-2007 um 16:26 Uhr).
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  #82  
Alt 27-09-2007, 16:31
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Zitat:
Zitat von F-factory Beitrag anzeigen
Also erstmal muß diese Sache zur Anzeige gebracht werden, d.h. der "Täter" zeigt Herrn "A" wegen Körperverletzung an.
Der Einsatz des Hilfsmittels von Herrn "A" könnte als schwere Körperverletzung gewertet werden. Wenn es dann zum verfahren kommt, dann ist es Sache des Richters den Fall entscheiden.
Es hat aber nichts mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz zu tun, da es sich nicht um eine definierte "illegale Waffe" nach dem Waffengesetz handelt (sofern dieses Spray als Tierabwehrspray in D. frei erhältlich ist) und es ist irrelevant, ob das Pfefferspray zweckentfremdet eingesetzt wurde.
du meinst sicherlich gefährliche körperverletzung, oder? und da bereits in der literatur diskutiert wird, ob man nicht auch auf einen flüchtenden täter schießen darf (beine) auf der grundlage 127 stpo (natürlich nur, wenn die vortat entsprechend schwer war, wie z.b. mord), denke ich, dass der einsatz eines reizstoffsprühgerätes noch gerechtfertigt wäre bei einem verbrechen. also keine bestrafung nach 224 stgb. bleibt der nicht zweckmäßige einsatz des pfeffersprays. und es ist eben nicht irrelevant, ob es zweckentfremdet eingesetzt wurde.
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  #83  
Alt 27-09-2007, 16:53
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Zitat:
Zitat von redbull4711 Beitrag anzeigen
du meinst sicherlich gefährliche körperverletzung, oder?
Stimmt da habe ich mich vertan. Wobei das natürlich wohl auf den Einzelfall ankommt.
Bei der Sache mit der "Zweckentfremdung" gebe ich auf, da es Dir hier schon von verschiedenen Leuten gesagt wurde. Eine Bratpfanne, Küchenmesser, Tischbein, Haarspray, Tierabwehrspray... kann zweckentfremdet eingesetzt werden, daraus wird immer noch kein Verstoß gegen das Waffengesetz. Es wird ohne Frage bei einer möglichen Verurteilung beim Strafmaß eine Rolle spielen.

Wir beschäftigen uns in unserer Schule gerade, aus gegebenen Anlaß (Seminar), sehr intensiv mit dem Thema Pfefferspray/-gel.

Geändert von F-factory (27-09-2007 um 16:58 Uhr).
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  #84  
Alt 27-09-2007, 17:00
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Zitat:
Zitat von F-factory Beitrag anzeigen
Eine Bratpfanne, Küchenmesser, Tischbein, Haarspray, ... kann zweckentfremdet eingesetzt werden, daraus wird immer noch kein Verstoß gegen das Waffengesetz.
die sind aber als gegenstände im waffg auch nicht aufgeführt. ganz im gegesatz zum reizstoffsprühgerät.

aber du hast recht, wir sollten es einfach lassen. werde die mitteilung der sta (egal wie sie ausfällt) hier rein stellen.
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  #85  
Alt 27-09-2007, 17:02
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Zitat:
Zitat von redbull4711 Beitrag anzeigen
die sind aber als gegenstände im waffg auch nicht aufgeführt. ganz im gegesatz zum reizstoffsprühgerät.
Messer sind sehr wohl als Gegenstände im Waffengesetz vertreten.
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  #86  
Alt 27-09-2007, 17:03
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Zitat:
Zitat von F-factory Beitrag anzeigen
Messer sind sehr wohl als Gegenstände im Waffengesetz vertreten.
ja, dass jeder sie führen darf, außer es sind verbotene gegenstände nach dem waffg wie etwa springmesser usw.
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  #87  
Alt 27-09-2007, 17:05
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Zitat:
Zitat von redbull4711 Beitrag anzeigen
ja, dass jeder sie führen darf, außer es sind verbotene gegenstände nach dem waffg wie etwa springmesser usw.
Exakt. Das selbe gilt für "Tierabwehrspray" das in Deutschland erhältlich ist.
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  #88  
Alt 27-09-2007, 17:09
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Zitat:
Zitat von F-factory Beitrag anzeigen
Exakt. Das selbe gilt für "Tierabwehrspray" das in Deutschland erhältlich ist.
aber da ist es doch ganz genau anders herum: alle messer bis auf wenige ausnahmen sind erlaubt. alle reizstoffspühgeräte sind verboten, es sei denn, sie und der träger erfüllen die auflagen des waffengesetzes. tuen sie dies nicht, fallen sie unters gesetz.
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  #89  
Alt 27-09-2007, 17:16
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Zitat:
Zitat von redbull4711 Beitrag anzeigen
alle reizstoffspühgeräte sind verboten, es sei denn, sie und der träger erfüllen die auflagen des waffengesetzes. tuen sie dies nicht, fallen sie unters gesetz.
Wir drehen uns hier im Kreis. Nochmal: Wir sprechen schon seit einer ganzen Zeit von in Deutschland frei erhältlichen Tierabwehrsprays (auf OC-Basis) die jeder bei sich tragen darf. Es gibt für diese Tierabwehrsprays keine Auflagen nach dem Waffengesetz.
Ansonsten müßte man dafür einen Waffenschein/Waffenbesitzkarte beantragen.
Falls es Auflagen nach dem Waffengesetz für den Träger gibt, kläre mich (und andere) bitte auf, inklusive Quellen!
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  #90  
Alt 27-09-2007, 18:41
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Zitat:
Zitat von redbull4711 Beitrag anzeigen
alle reizstoffspühgeräte sind verboten, es sei denn, sie und der träger erfüllen die auflagen des waffengesetzes. tuen sie dies nicht, fallen sie unters gesetz.
Genau das ist doch der Dreh- und Angelpunkt:
Der Träger braucht lt. WaffG keinerlei Auflagen erfüllen!
Alleine die Zweckbestimmung ist ausschlaggebend!

So steht es im WaffG und ebenfalls im Entwurf der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV):
Zur Tierabwehr bestimmte und als solche hergestellte und vertriebene Reizstoffsprays
sind keine Waffen und keine Reizstoffsprühgeräte im Sinne des Gesetzes. Der Umgang
mit ihnen ist frei.


Zitat:
Zitat von redbull4711 Beitrag anzeigen
meine "kollegen" vom lka in allen ehren, aber noch ist es sache der staatsanwaltschaft, ob sie so etwas zur anklage bringt oder nicht. weiterhin beurteilt das bka und nicht das lka waffenrechtliche fragen.
Habe ich mir schon gedacht, dass selbst diese Auskunft von Dir in Frage gestellt wird.
Alle habe unrecht, klar.
Abgesehen davon ist es immer noch Aufgabe der Richter, "Recht" zu sprechen und Urteile zu fällen (wenn Du schon den Staatsanwalt so plakativ erwähnst).

Warten wir mal ab, wie das Urteil ausfällt (aber bitte mit AZ, damit man es kontrollieren kann).
Seltsam nur, dass Du keine anderen Urteile parat hast, die Deine These unterstützen.
Auch die Urteile, die ich recherchierte, erwähnen mit keinem Wort "Führen einer verbotenen Waffe", o.ä.
Selbst in Juraforen und Foren, in denen hauptsächlich Polizisten posten, wird dieses nicht bestätigt.
Nirgendwo die kleinste fundierte Bestätigung Deiner Aussage.
Entschuldige, und da soll ich Dir glauben?

Gruß
Wolverine

P.S.
Ich warte jetzt mal ab, bis fundierte rechtliche Begründungen/Urteile mit Quellenangabe vorgelegt werden.
Bis dahin klinke ich mich aus.

Geändert von Wolverine (27-09-2007 um 18:47 Uhr).
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