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  #1  
Alt 20-07-2009, 14:48
Benutzerbild von Mr. Nice Guy
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Kampfkunst: Ja, mache ich
 
Registrierungsdatum: 29.04.2008
Beiträge: 1.031
Lightbulb Erlaubt-Verboten

Finde ich gut dargestellt. Falls es jemanden interesiert:

link: Erlaubt-Verboten
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Ich bin es, der kleine Clown, der lacht wenn ihr weint.
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  #2  
Alt 20-07-2009, 15:07
Benutzerbild von Hunter_Joe
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Kampfkunst: Judo+sympatiesiere mit kung fu/kobudo
 
Registrierungsdatum: 21.01.2009
Ort: Im Wald
Beiträge: 411
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gut! was is mit klappmessern? (weder einhand noch springer) und was is mit sogg. minderjährigen(7-12; 12-14; 14-16; 16-18) ????

würd mich ma interessiern. wenn einer was weis.........
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"The difference between men and boys is the size of thier toys." Mit freundlichen grüßen, Hunter Joe
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  #3  
Alt 20-07-2009, 16:52
inaktiv
Kampfkunst: kämpfen
 
Registrierungsdatum: 21.02.2008
Ort: Ingenbohl
Alter: 22
Beiträge: 17.415
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wieso stufst du ab bei den minderjährigen?

steht ja dort: manche erst ab 18, die anderen frei.... und eines erst ab 14, wenn nichts weiter steht, ists frei.

zweihand-folder unterliegen denselben beschränkungen wie feststehende klingen, wenn ich mich nicht täusche...


kenn mich aber nciht so gut aus im deutschen waffengesetz.
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  #4  
Alt 20-07-2009, 20:11
Benutzerbild von Schnueffler
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: anderen aua tun ;)
 
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Alter: 37
Beiträge: 19.038
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Da sind so ein paar kleinere Fehler mit drin!
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  #5  
Alt 20-07-2009, 21:05
Benutzerbild von Messerjocke2000
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Kampfkunst: Kali/Arnis, JKD
 
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Beiträge: 705
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Naja, als Übersicht nicht verkehrt.
Die Unterteilung bei Softairs fehlt aber.

@Hunter_Joe: Zweihandklappmesser dürfen geführt werden (Außer es sind Hieb- und Stichwaffen). Egal welche Grösse. Auch ein Opinel 13
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„Wenn es nicht unbedingt notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, ist es unbedingt notwendig, ein Gesetz nicht zu erlassen.“
*Twitter: twitter.com/Messerjocke
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  #6  
Alt 20-07-2009, 21:22
Benutzerbild von Schnueffler
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: anderen aua tun ;)
 
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Alter: 37
Beiträge: 19.038
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Zitat:
Zitat von Messerjocke2000 Beitrag anzeigen
Naja, als Übersicht nicht verkehrt.
Die Unterteilung bei Softairs fehlt aber.
Unter anderem!
Auch bei Einhandmessern gibt es z.B. sozial anerkannte Gründe!
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  #7  
Alt 20-07-2009, 21:30
Benutzerbild von Mr. Nice Guy
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Ja, mache ich
 
Registrierungsdatum: 29.04.2008
Beiträge: 1.031
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Ich wollte euch mit dem Dokument ja auch nicht die Perfektion in Waffenrecht zeigen, sondern einfach nur eine Darstellung die ich als ersten Blick als Laie sehr gut finde, mehr nicht
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  #8  
Alt 20-07-2009, 21:52
Benutzerbild von Schnueffler
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: anderen aua tun ;)
 
Registrierungsdatum: 02.03.2005
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Zitat:
Zitat von Mr. Nice Guy Beitrag anzeigen
Ich wollte euch mit dem Dokument ja auch nicht die Perfektion in Waffenrecht zeigen, sondern einfach nur eine Darstellung die ich als ersten Blick als Laie sehr gut finde, mehr nicht
Das ha ja auch keiner bestritten!
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  #9  
Alt 21-07-2009, 00:03
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Alter: 19
Beiträge: 272
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Hmm...sind "seitliche" Springmesser mit weniger als 8.5 cm Klingenlänge einseitig geschliffen wirklich nicht verboten? Fallen ohne sozial angerkannten Grund aber trotzdem unter das Führungsverbot oder?

Und noch ne Frage: Teleskopschlagstöcke zu führen ist ja auch ohne SaG verboten, wie sieht es aus mit welchen die aus schwingendem Hartgummi sind? Sind die komplett verboten oder fallen die "nur" unter das Führungsverbot?
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  #10  
Alt 21-07-2009, 04:16
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: eigener
 
Registrierungsdatum: 25.03.2008
Beiträge: 21
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Zitat:
Zitat von Berlin31er Beitrag anzeigen
Hmm...sind "seitliche" Springmesser mit weniger als 8.5 cm Klingenlänge einseitig geschliffen wirklich nicht verboten? Fallen ohne sozial angerkannten Grund aber trotzdem unter das Führungsverbot oder?
Ich würde sagen Jein. Es sind wie klassische Einhandmesser einhändig bedienbare Messer. Soll heißen wenn sie feststellbar sind sollten die unter die Führungseinschränkung fallen.
Von Böker gibt es seit kurzem aber nicht feststellbare Messer die IMO diese Einschränkung umgehen. Noch.
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  #11  
Alt 21-07-2009, 05:00
Benutzerbild von Lars´n Roll
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Zitat:
Zitat von Berlin31er Beitrag anzeigen
Hmm...sind "seitliche" Springmesser mit weniger als 8.5 cm Klingenlänge einseitig geschliffen wirklich nicht verboten? Fallen ohne sozial angerkannten Grund aber trotzdem unter das Führungsverbot oder?

Und noch ne Frage: Teleskopschlagstöcke zu führen ist ja auch ohne SaG verboten, wie sieht es aus mit welchen die aus schwingendem Hartgummi sind? Sind die komplett verboten oder fallen die "nur" unter das Führungsverbot?
Fällt alles unter´s Führungsverbot.
Und falls Du Dich nicht als Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes auf dem Gelände befindest auf dem Du das Hausrecht ausübst (oder eben als Privatmann auf Deinem eigenen Grundstück) kannste das mit "sozial anerkanntem Grund" in Bezug auf Schlagstöcke jeglicher Art sowieso knicken. Selbstverteidigung is halt kein "sozial anerkannter Grund".
Und mit nem Seitenspringer wirst Du´s auch schwer haben, jemanden davon zu überzeugen, dass Du den zum Apfelschälen und Pakete öffnen dabei hast.
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Chris bamboozle: Warum darf Lars hier eigentlich reinspammen und sich aufführen wie ein Grundschulkind?
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  #12  
Alt 21-07-2009, 13:33
inaktiv
Kampfkunst: kämpfen
 
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Ort: Ingenbohl
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Beiträge: 17.415
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Zitat:
Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
Unter anderem!
Auch bei Einhandmessern gibt es z.B. sozial anerkannte Gründe!
?

bei den einhandmessern steht ja hinweis [8] und unter dieser nummer finde ich unten:

Zitat:
Zitat von ssc-magnum
(8) nur wenn Klinge arretierbar. Ausnahme: Mitnahme zur Nutzung für Beruf, Brauchtum und für "ähnlich anerkannte Zwecke".
also für sozial anerkannte zwecke wie beruf und brauchtum ist das führen erlaubt

ausser, ich habe das was falsch verstanden...
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  #13  
Alt 21-07-2009, 17:38
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Alter: 19
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Das SV kein Grund ist weiss ich und die Sache mit dem Messer ist ja jetzt auch geklärt, dachte bis jetzt immer das ALLE Springermesser verboten sind egal wie lang die Klinge ist. Und das es ausser die von dir genannten Gründe eigentlich keine SaG für nen Teli gibt weiss ich auch, aber ob ein Hartgummiteleskopschlagstock der leicht "schwingt" komplett verboten ist weiss ich immernoch nicht.
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  #14  
Alt 21-07-2009, 20:05
Benutzerbild von Schnueffler
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Kampfkunst: anderen aua tun ;)
 
Registrierungsdatum: 02.03.2005
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Beiträge: 19.038
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Zitat:
Zitat von Kraken Beitrag anzeigen
?

bei den einhandmessern steht ja hinweis [8] und unter dieser nummer finde ich unten:



also für sozial anerkannte zwecke wie beruf und brauchtum ist das führen erlaubt

ausser, ich habe das was falsch verstanden...
Hast schon richtig gelesen!
Aber es gibt keine Legaldefinition, was solch ein Grund wäre! Ist also alles jeweils eine Einzelfallentscheidung!
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  #15  
Alt 21-07-2009, 20:29
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: -
 
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Könnt euch ja alle ein Pilzidentifikationsbuch kaufen und sagen ihr seit auf dem weg zum Pilzesammeln. Aber mal ganz ehrlich: Wenn ihr angst vor einer Taschenkontrolle haben müsst und euch deswegen nicht traut so ein ding mitzunehmen, dann wohnt ihr entweder in einer Gegend wo sowas öfter passiert und seht auffällig aus oder benehmt euch sonstwie zu auffällig oder seit immer da wo grade scheisse am laufen ist und kriegt deswegeneine Taschenkontrolle. Und die meisten von euch sind ja schon etwas Älter da sind Kontrollen extrem selten, warum habt ihr immer alle so angst vor dem Gesetzt? Genau so wie bei SV sachen. Wenn ihr es einfach aus prinzip nicht wollt und dann ein schlechtes gewissen nach dem Motto "nein ich will nichts verbotenes machen" habt dann ok aber wenn ihr sonst immer eins dabei hattet und nur jetzt nichtmehr wegen dem Gesetzt....
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