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  #211  
Alt 24-02-2008, 19:48
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Zitat:
Zitat von Elite Combat Beitrag anzeigen
Na dann ...

Kann mir mal jemand ein schönes "Kampf"-Messer empfehlen, welches nach der Neuregelung erlaubt ist?

Stehe auf Cold Steel, Spiderco, Microtech und Benchmade

Gruß,
Eric
was willst du mit nem kampfmesser?
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  #212  
Alt 24-02-2008, 20:02
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Zitat:
Zitat von Elite Combat Beitrag anzeigen
Na dann ...

Kann mir mal jemand ein schönes "Kampf"-Messer empfehlen, welches nach der Neuregelung erlaubt ist?

Stehe auf Cold Steel, Spiderco, Microtech und Benchmade

Gruß,
Eric
Würde mich auch über Antworten in diese Richtung freuen.

Wenn ich das Regelwerk richtig verstehe, müssten sogar solche Werkzeuge hier verboten sein?
Victorinox Trailmaster kaufen Sie bei Globetrotter Ausrüstung!
Und diese erlaubt sein, oder?
Wenger Klappmesser arretierbar kaufen Sie bei Globetrotter Ausrüstung!

Geändert von -Ares- (24-02-2008 um 20:26 Uhr).
  #213  
Alt 24-02-2008, 20:28
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jein. das erste messer ja, da es einhändig zu öffnen ist, das zweite eher nicht.
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R.I.P Horst
  #214  
Alt 24-02-2008, 20:35
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Hieß es denn nicht, das nur Einhandmesser mit einer Klinge länger als 12cm verboten sind?
Oder habe ich da was nicht richtig verstanden?

Kann ja auch sein.......
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Ergebensten Gruß
Der Kai
  #215  
Alt 24-02-2008, 20:45
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Zitat:
Zitat von Johnboy Beitrag anzeigen
Hieß es denn nicht, das nur Einhandmesser mit einer Klinge länger als 12cm verboten sind?
Oder habe ich da was nicht richtig verstanden?

Kann ja auch sein.......
Laut dem veröffentlichten Text ist das führen von Messern mit einhändig feststellbarer Klinge verboten und auch das von feststehenden Messern mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm

Ich grübele immer noch über der Formulierung "einhändig feststellbar", da das etwas anderes ist als "einhändig zu öffnen". Ein getuntes Opinell müßte danach eigentlich durchgehen ... also mal wieder in den Keller und rumdremeln ...
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Die Dummköpfe kümmern sich nur um die Orthographien und vergessen die Syntax (Nicolás Gómez Dávila)
  #216  
Alt 24-02-2008, 21:41
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Und wenn ihr einfach ein kleines Handliches Messer nimmt, was man nicht so leicht aufspürt und das Gesetz einfach anscheißt?

Z.b. meines



Gesamtlänge 17,2 cm. Klinge 7,7 cm. Gewicht 95 g

Was soll mir bitteschön passieren, wenn der bulle das merkt? Im schlimmsten Falle nimmt er es mir ab, dann kauf ich es halt neu, kost ja gradmal 20 €.
Ich wurd noch nie von nem Polizisten am ganzen Körper durchsucht.
Und wenn er es findet sag ich ihm halt, dass dies mein EDC-Messer ist...
  #217  
Alt 24-02-2008, 21:42
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Zitat:
Zitat von eXEC Beitrag anzeigen
Was soll mir bitteschön passieren, wenn der bulle das merkt? Im schlimmsten Falle nimmt er es mir ab, dann kauf ich es halt neu
Kommt auf seine Laune an.
Letztens bin ich bei Rot an einem Streifenwagen vorbeigegangen (bis zur Verkehrsinsel) hab dem mich anschauenden Polizisten respektvoll zugenickt und die Sache war gegessen.
Ob es hier ähnlich wäre möchte ich nicht austesten.

Abgesehen von einem fehlenden Clip und Daumenschutz ist dieses hier vermutlich ganz ok:
Nieto Pilion kaufen Sie bei Globetrotter Ausrüstung!
Andere Empfehlungen?

Geändert von -Ares- (24-02-2008 um 21:52 Uhr).
  #218  
Alt 24-02-2008, 21:50
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.
  #219  
Alt 24-02-2008, 21:54
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Wer die neue Waffenrechtsverschärfung für totalen Kappes hält, der sollte bei der nächsten Wahl so konsequent sein und weder CDU/CSU noch SPD, Grüne oder die Linken wählen. Oder glaubt ihr, daß die sich bei wichtigeren Themen schlauer anstellen? Ich nicht!

Einzig die FDP hält das WaffG nicht für ein geeignetes Instrument um die steigende Jugendkriminalität zu bekämpfen.

Dummerweise koalieren die echt mit jedem.
__________________
Pro-Nunchaku.de.vu
Mal was anderes: Kämpf' für dein Recht!
  #220  
Alt 24-02-2008, 22:32
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ihr armen menschen jetzt müsst ihr unbewaffnet raus ins kriegsgebiet, man ist das affig

wenn ihr unbedingt ne waffe braucht nehmt euch ne kette mit
__________________
practice what you preach
  #221  
Alt 24-02-2008, 22:55
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Zitat:
Zitat von eXEC Beitrag anzeigen
Was soll mir bitteschön passieren, wenn der bulle das merkt? Im schlimmsten Falle nimmt er es mir ab, dann kauf ich es halt neu, kost ja gradmal 20 €.
Zum Beispiel nen Bußgeld von 10k Euro...

Hol dir lieber nen Teppichmesser. Das ist legal und du kannst damit sogar Flugzeuge entführen.
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http://www.doppelwaffen.hardatshooting.de
...sie kommen auch hinter deinen Schild
  #222  
Alt 24-02-2008, 23:13
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Zitat:
Zitat von Till81 Beitrag anzeigen
ihr armen menschen jetzt müsst ihr unbewaffnet raus ins kriegsgebiet, man ist das affig

wenn ihr unbedingt ne waffe braucht nehmt euch ne kette mit
„Affig“ wird es nur für dich, falls jemand dich mit einem Messer bedroht und du nichts machen kannst. Da hilft auch keine Kette...
Auge ausgeschlagen
Die 1600 Gewalttaten im Jahr 2006 allein im Berliner Bus- und Bahnbetrieb und die nachweislich steigende Gewaltbereitschaft müssen jetzt nicht herhalten. Hier ist ein anderes Thema angesagt. Danke.
Liebe Grüße,
Walter
  #223  
Alt 24-02-2008, 23:22
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Zitat:
Zitat von Till81 Beitrag anzeigen
ihr armen menschen jetzt müsst ihr unbewaffnet raus ins kriegsgebiet, man ist das affig

wenn ihr unbedingt ne waffe braucht nehmt euch ne kette mit
es geht doch nicht um eine waffe. wenn ich eine waffe bei mir tragen möchte ist mir das gesetz so ziemlich scheißegal. aber verschiedene messertypen zu verbieten da sie angeblich gefährlicher sind als andere ist schwachsinnig. messer sind werkzeuge, nur die aufgaben ändern sich.
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  #224  
Alt 24-02-2008, 23:36
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im zweifelsfall geh ich mit meinem teleskop-kalistick gerade zum training...

für sportgeräte gibts ja ausnahmen

der DAV-ausweis als kleiner waffenschein... hrhr
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  #225  
Alt 24-02-2008, 23:41
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Zitat:
Kann denn jemand definitiv mal sagen ob Teles nun verboten sind oder nicht?
Sie sind weiterhin erlaubt (ab 18)... du darfst sie aber nicht mehr führen. Es ist zukünftig untersagt, jegliche Hieb- oder Stoßwaffe im Sinne des WaffG in der Öffentlichkeit zu führen. Darunter fallen zunächst schon mal alle Messer, die eine Waffe sind, d.h. die durch ihren Hersteller zum Einsatz gegen Menschen bestimmt sind (Kampfmesser, taktische Einsatzmesser, Bajonette usw.), und zwar unabhängig von ihrer Klingenlänge. Weiterhin auch alle Schlag- und Einsatzstöcke, Kubotans, Schwerter usw.

Weiterhin ist es untersagt, feststehende Messer, die keine Waffe darstellen (Fahrtenmesser, Jagdmesser, Tauchermesser, Küchenmesser usw.) öffentlich zu führen, sofern die Klinge länger als 12 cm mißt.

Ausnahmen gibts nur für berechtigtes Interesse (Sport, Brauchtumspflege, berufliche Tätigkeit und sonstige anerkannte Zwecke).

Zitat:
Und wie sieht es mit Schreckschusswaffen aus (Vorausgesetzt man besitzt einen Kleinen Waffenschein)?
Haha, das ist eine ziemlich gute Frage. Mit demselben Rundumschlag ist nämlich auch das öffentliche Führen von Anscheinswaffen untersagt worden. Als Anscheinswaffen gelten Gegenstände, die äußerlich den Anschein einer Schußwaffe erwecken, sofern sie nicht auf ersten Blick als Spielzeutg o.ä. erkennbar sind. Ich müßte in den Gesetzesentwurf nochmal genau reingucken, aber es ist durchaus möglich, daß das öffentliche Führen einer Gaspistole auch darunter fällt, obwohl der Anlaß für diese Regelung eher die Verbreitung von Softairs war.

Zitat:
Gesetz ist durch ab nachdem was ich gelesen habe direkt und zum 1.4. nur der Erbschaftskram
Ein Gesetz ist "durch", wenn es vom Bundestag in erster, zweiter und dritter Lesung beschlossen, vom Bundesrat bestätigt, vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesanzeiger veröffentlicht worden ist. Da der Bundestag erst Freitag, den 22.02. getagt hat, ist es ziemlich unmöglich, daß das Ding bereits jetzt Rechtskraft entfalten soll

Wer mehr wissen möchte, verfolgt den Gesetzgebungsgang einfach auf den Homepages der entsprechenden Bundesorgane. Anfang April ist vermutlich eine gute Annahme, aber lieber mal regelmäßig nachlesen.

Zitat:
Kann mir mal jemand ein schönes "Kampf"-Messer empfehlen, welches nach der Neuregelung erlaubt ist?
Zunächst solltest du eins aussuchen, bei dem du im Notfall möglichst unkompliziert belegen kannst, daß es von vorneherein als Werkzeug konzipiert worden ist, falls du deinen Bußgeldbescheid irgendwann mal vor dem Bußgeldrichter anfechten willst. Zweckmäßigerweise sollten Marke und Modellbezeichnung schon mal kein "Tactical", "SpecOps", "Counter-Terrorist", "SEAL", "Desert Storm", "Raid" oder sonstige martialische Bezeichnungen im Namen führen

CRKT hat das "Jim Hammond A.B.C. Operator" im Sortiment... das ist laut Herstellerangaben für Taucher, Kletterer und andere Outdoorsportler designed worden. Wäre vielleicht mal einen Blick wert...

Zitat:
Wenn ich das Regelwerk richtig verstehe, müssten sogar solche Werkzeuge hier verboten sein?
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Und diese erlaubt sein, oder?
Wenger Klappmesser arretierbar kaufen Sie bei Globetrotter Ausrüstung!
Verboten isses sowieso nicht... du darfst es eben nur nicht öffentlich führen, sofern du es nicht gerade in diesem Moment für Sport, Brauchtum, berufliche Zwecke oder sonstige berechtigte Interessen brauchst. Ja, ich weiß, diese Sache mit den "sonstigen berechtigten Interessen" ist eine ziemliche Gummiklausel. Man sollte lieber kein Risiko eingehen, solange es keine einschlägige Rechtsprechung dazu gibt.
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