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#1
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| Wie der Titel schon sagt gibt es bei mir einige unklarheiten zur Rechtslage was das Waffengesetz angeht. Ich besitze eine recht gute sammlung an Mittelalterlichen und alten Asiatischen Waffen und trainiere mit vielen davon aktiv. hier mal meine fragen: Darf ich mit Klingenwaffen stumpf/scharf oder ähnlichem öffentlich trainieren z.b. auf einer wiese oder einem sportplatz? Der transport von waffen vom und zum trainingsort ist ja rechtlich kein problem nur wenn ich nun mit meinen freunden nach dem training noch einen heben gehe jenachdem mit Zweihänder aufm rücken ist das ja kaum als transport vom oder zum training anzusehen weis jemand wie die rechtslage hier ist? edit: morgensterne sind toll ![]()
__________________ In a confusing and ambiguous world, nothing makes more sense than a good, old-fashioned sword fight. An object of great complexity, yet one with a singular use in mind - it is designed to kill. Geändert von Katthedemon (29-04-2010 um 02:11 Uhr). |
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#2
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| Also als erstes würde ich das mit deinem Morgenstern nicht so öffentlich sagen. Gerade durch solche Behauptungen ist es ja so gewesen das nicht nur das Nunchaku verboten wurde, sondern auch Manrikigusari, Gusarikama und mittlerweile auch das Shogei. Und wir wollen doch nicht das auch noch ein Verbot gilt für zusätzlich dem Morgenstern, oder? Was das Tragen von Schwertern betrifft: Einer meiner Schüler hat mal mit seinem Pa Kua Dao auf einer großen Wiese trainiert. Die Wiese war relativ frei und kaum ein Mensch in der Nähe, halt nur eine übermannsgroße Hecke. Er trainierte, schwitzte und trainierte und plötzlich kam ein Streifenwagen vorbei. Einer der Polizisten lief auf ihn zu während die andere Polizistin am Wagen blieb mit der Hand an ihrer Waffe gelegt. Mein Schüler wurde höflichst aufgefordert sein Schwert auf den Boden zu legen und zurückzutreten, was er auch tat. Der Polizist war sehr freundlich und sie erkannten die LAge das mein Schüler halt nur trainierte. Die Polizistin kam dazu und die beiden bewunderten das Schwert, besonders das Gewicht. Fazit war aber das hinter der Mannshohen Hecke eine Grundschule war und irgendjemand mit einem Fernglas aus den weiterwegliegenden Häusern mein Schüler beobachtete und die Polizei alarmierte. Natürlich muß man auch vor der Seite der Bürger und den Polizisten die Seite sehen, daß sie Amokläufer natürlich nicht dulden .Doch die Polizisten klärten meinen Schüler auf und rieten ihm zu einem in der Nähe liegenden Platz an einem See zu gehen und dort weiterzutrainieren. Verboten ist es nicht. Doch trotzdem gehe ich davon aus das man nicht in einer Kneipe um einen zu heben mit einem Schwert gehen sollte. Alkohol und Schwert ergeben kein gutes Resultat. Erst recht wenn zu viel von dem Alkohol im Spiel ist. Wer ein heben will der soll seine Waffe zuhause lassen. Vielleicht hat der eine oder andere auch andere Erfahrungen gemacht die negativ sind und dabei sollte man denken das natürlich die Polizisten auch nicht alle gleich sind. Es kommt immer darauf an wie man sich verhält oder sich gibt, wo man sich aufhält und natürlich was für eine Waffe man dabei hat. Liebe Grüße, BakMee
__________________ "Hung Kämpfer schwitzen nicht.....die Muskeln weinen.." |
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#3
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| Gehe in die nächste Polizeiwache und frage nach. Sag ihnen wo du trainieren möchtest und dass, falls irgendwelche gestörten Mitmenschen anrufen, weil sich da Leute zerstückeln oder ein Bandenkrieg wütet, sie nicht gleich kommen brauchen. So habe ich es gemacht ud fahre recht gut damit. Im Bremer Bürgerpark werden öfter mal KKs geübt. Da ist aber auch ein Wache direkt am Park. Als springe ich kurz rein, sage dass ich mit (Training-)Blankwaffen und Stöcken trainiere und habe noch nie Probleme gehabt. Wie @BakMee schon sagte. Das Nunchaku ist verboten. |
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#4
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| Zitat:
2. Fachbuch kaufen, z.B. "Waffenrecht aktuell: Textausgabe mit Einführung" von Dirk Ostgathe. 3. Experten fragen, hier z.B. Daemonday. Zitat:
Zitat:
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#5
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| ausser bei welchen ausnahmen? ![]()
__________________ www.unlimitedcombatsystem.de |
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#7
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| Klar. Logo. Dann nehmen Kevin, Ivan, Mehmet und ich bei unseren S-Bahn-Touren am Wochenende die Katana nur mit, da wir eine japanische Samurai-Reenactment-Gruppe sind!? Sicher nicht! Theorie, Praxis ... |
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#8
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![]()
__________________ www.unlimitedcombatsystem.de |
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#9
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| Theorie, blanke Theorie. In der Praxis muß Dir das erst mal einer glauben. Denn sonst lauf ich demnächst auch nur noch im lustig bemalten Satin-Schlafanzug rum, wenn ich dann eine so lange Blankwaffe legal mit mir führen darf. |
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#10
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| Als Beispiel Langwafen als Sperrgut bei der Einreise am Flughafen. Oftmals in Scheide und dann einer Tasche. Ist vollkommen ausreichend.
__________________ Denke immer daran, dass es nur eine wichtige Zeit gibt: Heute. Hier. Jetzt. (Leo Tolstoi) |
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#11
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| Hallo defensiv, mit der Klinge über 12 cm, kenne ich mich nicht ganz so gut aus. So viel ich weiß gilt das tragen eines Messers mit einer Klingenlänge über 8,5 cm schon als verbotene Waffe. Allerdings, so erklärte es mir schon mehrfach die Polizei geht es darum um ein Messer das starr ist ab 8,5 cm - ? Die ? Länge konnte mir niemand sagen. So kurios es auch klingt, ein Schwert ist kein verbotener Gegenstand. Es gilt halt das man nicht die Waffe mittragen darf wo Menschen sich versammeln wie Kino, Zug, Bahn, Ubahn, Veranstaltungen u.s.w. wobei Kampfkunstvorführungen hier die Ausnahme bilden. Und auch hier gilt es das ein Schwert bei einer Vorführung indem es Kontakt mit einem anderen Gegenstand hat nicht gehärtet sein darf. Leider konnte mir die Polizei nicht sagen ab wann etwas als Messer gilt und wann als Schwert. Ich denke auch nicht das man das sagen kann, sondern immer im ERmessen des Beamten liegt. So wurde ich mal mit meinem Schwert in einer Lederhülle gebunden (unzugänglich) auf meinem Rücken auf meinem Motorrad "erwischt". Kontrolle... Die Polizei schaute das Schwert an und fragte natürlich was ich damit wollte. Ich erklärte meinen Beruf und schon war die Sache in Ordnung. Ich fragte nach ob die "ERlaubnis" mit meinem Beruf zu tun hat und diese erklärten mir wieder das , wenn man zum Training fährt ja auch die Waffe transportiert werden muß. Sie war unzugänglich gemacht da ich jede Menge Schnüre erst aufbinden mußte um drannzukommen. Außerdem sagten sie mir das wenn ich mit dem PKW unterwegs wäre es aber im Kofferraum gelagert sein müsste. Auf dem Krad geht sowas natürlich nicht. Es könnte aber auch sein das wenn mich ein anderer Beamter angehalten hätte dieser anders reagiert hätte. Ich denke es liegt immer im ERmessen des Kontrollierenden...... Und die meisten wissen einfach nicht genau hier zu reagieren. Liebe Grüße, BakMee
__________________ "Hung Kämpfer schwitzen nicht.....die Muskeln weinen.." |
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#12
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| Es kommt ja auch immer drauf an, wie man dem Kontrollierenden gegenüber tritt.
__________________ Denke immer daran, dass es nur eine wichtige Zeit gibt: Heute. Hier. Jetzt. (Leo Tolstoi) |
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#13
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| Danke für die "größtenteils" informativen Antworten ![]() Ich werde mich denke ich auf meine stumpfen übungswaffen beschränken und mich mal mit den Grünen ( oder sind die mittlerweile Blau o0?) unterhalten. Soll ich denen mein Arsenal direkt mal mitbringen oder meint ihr das wäre eher kontraproduktiv? Im selben zuge könnte ich denen ja nen paar neue tonfa techniken zeigen Wollte eigentlich auf einem fast nicht benutzen sportplatz üben der liegt aber naja nennen wir es mal in einem sozialem Brennpunkt^^ mal sehen was die Gesetzeshüter von der Idee halten.
__________________ In a confusing and ambiguous world, nothing makes more sense than a good, old-fashioned sword fight. An object of great complexity, yet one with a singular use in mind - it is designed to kill. |
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#14
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| Es ist zu vermuten, daß das Schwert als Waffe konstruiert wurde oder so angesehen wurde/wird (da in Kampfkunst genutzt), daher unterliegt es als Hieb- und Stoßwaffe dem Führverbot. Ein Training in der Öffentlichkeit kann als berechtigtes Interesse i.S.v. § 42a Abs. 2 Nr. 3 WaffG angesehen werden, muß es aber nicht. Frag bei Deiner örtlichen Polizei nach. Auf dem Weg zum Training und im Wirtshaus etc. muß das Schwert im verschlossenen Behältnis getragen werden, also z.B. eine stabile Sporttasche mit Vorhängeschloß an den Reißverschlüssen (§ 42a Abs. 2 Nr. 2 WaffG) Nebenbei bemerkt, Daemonday schreibt viele gute Sachen, aber als Experten für das Waffenrecht würde ich ihn nicht bezeichnen. ![]() |
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#15
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| Zitat:
Das ist das Geheimniss menschlichen Zusammenlebens. Kommunikation. |
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