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#1
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| Was für Waffen darf man heutzutage eigentlich mit sich herumtragen ohne in Konflikt mit dem Waffengesetz zu geraten ? Wie siehts zum Beispiel mit Kampffächern aus ? Soweit ich mich erinnere gelten Wafffen als illegal, sobald man damit einen normalen Gegenstand vorzutäuschen versucht, aber auch ein schwerer Eisenfächer kann ja noch wedeln, dadurch ist er ja eigentlich ein voll funktionsfähiger Fächer und imitiert einen solchen nicht nur. Oder sehe ich das falsch ? Stefan |
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#2
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| HI, Kampffächer ? Ich würde sagen nein, das täuscht einen Gebrauchsgegenstand vor und ist eine Waffe. Damit VERBOTEN. Springmesser-Verboten Butterflymesser-Verboten Folder-Erlaubt und mit sicherheit genauso gut und schnell wie oben beschriebene. Wir haben das ausprbiert. Der Folder war schneller auf, als der Springer, zumal der Folder keine Sicherung hat. NunChaku-Verboten Schwert-Erlaubt, aber nicht auf öffentlichen Veranstaltungen ETC ![]() |
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#3
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| Moment mal, manche Messer sind verboten, und große, scharfe Schwerter erlaubt ? Kann ich dann praktisch mit der Katana zur Schule gehen, und die können nichts dagegen machen ?Kann man da denn irgendwo eine Liste einsehen, oder wie ist das ? |
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#4
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| nunja es gibt das Waffenrecht da ist einiges auch global geregelt ohne es exolizit zu erwähnen und bei deiner Polizeidienststelle kannst du dir ein Faltblatt baholen und paar Poster haben die auch
__________________ Gruss Franz - Trainingsbücher - Trainingspläne- Telekommunikation - Japan Thailand Burma Fotos - GoodBody Shirts |
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#5
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| in D darf man Dir alles abnehmen was die lokalen Gesetzesvertreter als... wasweissich... gefährlich erachten! |
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#6
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| Der Fächer ist nicht verboten. Die entsprechende Stelle im Waffengesetz lautet: "....ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind,..." Also der Fächer kann zwar als Waffe benutzt werden, ist aber nicht Tarnung für einen anderen Gegenstand. Den kannst du ähnlich sehen wie eine Mag-Lite. Mit der kann man auch kämpfen, obwohl sie eine Taschenlampe ist. Gemeint sind mit diesen Punkt u.a. folgende Gegenstände: als Kugelschreiber getarnte Springmesser Haarbürsten, die ein Keramikmesser enthalten als Feuerzeuge getarnte Messer als Taschenlampe getarnte Elektroschockgeräte usw. Gruß Bruce1962 |
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#7
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| @ irgendjemand Du darfst nicht mit einem Katana zur SChule, weil du damit gegen die SChulordnung verstösst. Eine aktuelle Fassung des Waffengesetzes gibts z.b. auf messerforum.net, bringt aber glaub ich ohne Kommentare recht wenig (die Definitionen sind (bewusst?) etwas freier gehalten) Springmesser sind nicht grundsätzlich verboten, aber die Auflagen sind sehr streng. |
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#8
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| @ irgendjemand Katana darf man man Hieb-/stichwaffe überhaupt erst ab 18 mit sich rumschleppen. Zum Thema verbotene Waffen klickst du da: http://bundesrecht.juris.de/bundesre...02/inhalt.html Dort dann auf Anlage 2, da ist die Auflistung der verbotenen Waffen. Allgemeines dazu und Ausnahmen (z.B. zu Faustmessern) findest du in § 40 WaffG. Gruß Bruce1962 Geändert von Bruce1962 (16-07-2003 um 23:11 Uhr). |
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#9
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| @ Seb Die Definitionen sind vermutlich deshalb noch etwas freier gehalten, weil die Durchführungsverordnung zum neuen Waffengesetz immer noch nicht verabschiedet ist. Zumindest soll nun ein Vorschlag vorliegen. Und die ersten Änderungen/Ausnahmen soll es auch schon geben. Bis zum 31.08.03 gilt noch die Übergangsregelung. Also mal abwarten. Gruß Bruce1962 |
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#10
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| hallo leute, ich will euch mal fragen, was ihr davon haltet: neulich war ich auf einem stadtfest und dort habe ich einen stand gesehen, auf dem tatsächlich noch balisons und feuerzeugspringmesser verkauft wurden. also wenn ich mich richtig entsinne, sind das doch verbotene gegenstände lt. aktuellem waffg? gruß mark |
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#11
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| Zitat:
Ja, stimmt! Feuerzeugspringmesser waren schon nach alten recht verboten. Balisongs nach neuen. Auf öffentlichen Veranstaltungen dürfen grundsätzlich keine Waffen verkauft werden. Und die Überbergangsregelung zum neuen Recht (- 31.08.03) gilt nur für den Besitz, nicht aber für den Handel. Der Händler hat also eine Straftat gegangen. Ebenso der meist ahnungslose Käufer. Der darf nämlich auch nicht erwerben. Ich halte es schlicht und einfach für eine Sauerei. Der Käufer geht nämlich meistens davon aus, dass das was öffentlich angeboten wird auch legal ist. Gruß Bruce1962 |
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#12
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| Die wurden auch immer noch in der Davidstr., Hamburg, ca. 200 m vom berühmten Polizeirevier, verkauft, nachdem die verboten waren. Fand ich auch interessant. Die lagen ganz sichtbar im Schaufenster. Lino |
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#13
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| Na, bis zum 31.08. darf der Käufer sich die Teile in den Schrank legen und muss sie dann abliefern. ...und die Polizei in Hamburg scheint wohl keine Zeit für einen Schaufensterbummel zu haben. Gruß Bruce |
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#14
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| Die sind vermutlich so schwer mit dem Vorführen von den neuen Uniformen beschäftigt - Schills bis jetzt einzige offensichtliche und eindeutige Einlösung seiner Wahlversprechen. Lino |
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#15
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| Ja, kann auch sein Na ja, sehen aber unglaublich schick aus. Colani wurde anscheinend von Donald Duck inspiriert ![]() |
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