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#1
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| Hallo! Weiß jemand zufällig, wo es eine möglichst vollständige Liste mit allen Hieb- und Stoßwaffen gibt? Naja, wenn sie nicht vollständig ist (wird schwer möglich sein), dann auch egal, aber möglichst umfassend halt. Oder alternativ: gibt es irgendwo Listen, mit denen jeweils bei einer bestimmten Kampfkunst verwendeten Waffen? Ich kenne sowas eigentlich nur für Kobudo. Wenn jemand was weiß und vielleicht sogar einen Link hat, würde mir das sehr helfen. Neben den bei Kampfkünsten verwendeten Waffen interessieren mich auch alle anderen Hieb- und Stoßwaffen. Zum Beispiel die, die üblicherweise oder auch weniger üblich bei der Selbstverteidigung angewandt werden (Tele-ASP etc) und auch Messer. Gegenstände, die klar keine Waffen sind (Bierflasche, Billard-Queues etc) interessieren mich dagegen nicht. |
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#2
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| Eine abschließdende Liste gibt es nicht, weil sie schlicht und einfach nie vollständig und aktuell zu halten wäre. Deshalb gibt es die Legaldefinition: Zitat:
__________________ Wer mich und mein löblich Handwerk verlacht, den schlag ich auf den Kopf, daß es ihn im Herzen kracht.(Augustin Staidt, Federfechter, 16. Jhd.) |
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#3
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| Die Definition kenne ich, brauche aber eine Liste. Klar, dass die nie vollständig/aktuell wäre. Spielt aber auch keine Rolle. Hauptsache die Liste ist möglichst umfassend. |
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#4
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| Hallo? Hast Du eigentlich verstanden, was ich geschrieben habe? Es gibt keine offzielle Liste! Wenn Du eine haben willst, erstelle sie doch bitte selbst, oder wende Dich an das BKA; deren Auskünfte sind aber i.d.R. nicht kostenlos.
__________________ Wer mich und mein löblich Handwerk verlacht, den schlag ich auf den Kopf, daß es ihn im Herzen kracht.(Augustin Staidt, Federfechter, 16. Jhd.) |
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#5
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| Ja, habe ich. Bei allem Respekt, offenbar hast du meine Frage nicht verstanden. Zitat:
Zitat:
Ich dachte, das hier wäre ein Forum, also ein Platz wo man u.a. auch Informationen austauschen könnte. Hätte ja sein können, dass sich schon einmal irgendwo im www die Mühe gemacht hat eine solche Liste zu erstellen. Und hätte ja sein können, dass davon hier jemand weiß. |
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#6
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| Du schriebst in Deinem ersten Post: Zitat:
Ich schrieb: Zitat:
Wenn Du also eine Auflistung haben willst, dann musst Du selbst eine machen. Wenn also ein Gegestand dazu geeignet ist, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen UND dafür von seinem Wesen nach dazu bestimmt ist (sprich, zu diesem Zweck entworfen wurde) dann ist es eine Waffe i.S.d.G.
__________________ Wer mich und mein löblich Handwerk verlacht, den schlag ich auf den Kopf, daß es ihn im Herzen kracht.(Augustin Staidt, Federfechter, 16. Jhd.) |
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#7
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| Die Gesetzeslage interessiert mich erst mal gar nicht. Was ich brauche ist einfach eine Auflistung. Mal ein kurzes Beispiel: Bo, Bola, Bokken, EMS, Garotte, Katana, Krummschwert, Nunchaku, Sai, Sansetsukon, Schlagring, Schlagstock, Teleskopschlagstock, Tonfa ... usw. Übrigens: eine Waffenliste im Sinne des Gesetzes, die u.a. verbotene Waffen und erlaubnispflichtige Waffen etc enthält, findet sich im Waffengesetz selbst: Waffenliste Hintergrund: ich möchte eine Liste erstellen, die alle möglichen Waffen und ihre Synonyme enthält und die Auskunft über die Rechtslage gibt. Logo, ich könnte die Liste auch selber erstellen und werde es vielleicht auch müssen, aber falls es eine Liste wie in meinem obigen Beispiel gibt, wäre das prima. Glaub mir: die Beurteilung der Rechtslage ist schon schwierig genug - und auch nicht immer eindeutig zu beurteilen. Mir würden dabei schon Listen wie solche hier weiterhelfen. Wenn man selber eine Liste erstellt, dann vergisst man eben schon mal gerne was. Aber aus verschiedenen Listen mir eine größere Liste zusammenzutragen, das wäre kein Problem. |
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#8
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| Ich verrate dir jetzt mal ein kleines Geheimnis: es gibt Dinge wie die von Jörg oben angeführte Legaldefinition gerade deswegen, damit man eben nicht für jeden Gegenstand einen Eintrag in eine Verboten/Erlaubt-Liste braucht, sondern seine Eigenschaften einfach mit einer generell-abstrakten Erklärung abgleichen kann, um dadurch zu einer Erkenntnis über seine Rechtsnatur zu kommen ![]() Unser Rechtssystem basiert auf dem Prinzip, daß Vorschriften soweit wie möglich abstrakt-generell sein sollen, d.h. es werden nicht Einzelfallregelungen für tausende einander ähnliche Einzelfälle geschaffen, sondern eine Definition, unter deren Tatbestandsmerkmale man die besagten Einzelfälle einordnen kann. |
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#9
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| Zitat:
: genau das ist der Grund, warum es am laufenden Band in diesem und in anderen Foren Fragen über die Rechtslage zu dem ein oder anderen Gegenstand gibt.Aber ist schon gut. Ich sehe euren guten Willen und bedanke mich recht herzlich. |
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#10
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| Zitat:
Und man kann ein Gesetz auch nicht anders gestalten. Wenn man Verbotseigenschaften über eine abschließende Aufzählung laufen läßt, dauert es keine fünf Minuten, bis ein findiger Kopf eine "neue" Waffe entwickelt hat, die nicht darunterfällt. |
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#11
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| Hab heir n Par Links zum Lesen Waffen in den japanischen Nahkampfsystemen Shuriken BuKi PS da hast du dir was vorgenommen Wenn ich an die Fülle von Waffen denke da hatten einige sogar ihr ganz regionales süppchen zB die Maori auf Neuseeland hier n Bild von zwei Waffen Mere & Patu PPS die Maori haben die Europäer erstmal Blutig am erkunden gehindert später lebten mehrere Europäer auf Neuseeland als Sklaven Berater und integrite (Ja sie wurden gwasi Indianer) Dann haben sich die Maori gegenseitig mit Musketen abgemetzelt. (so kann man auch ein Land erobern alles die Eingeborenen machen lassen
__________________ Teki yori tooku, ware yori chikai. Fern für den Gegner, nah für mich. |
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#12
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| Der Thread hat mich mal wieder amüsiert... ![]() Ich steuere ein paar Waffen bei: - Totschläger - Baseballschläger - Bierflasche - Messer - Dolch - Stilett - Rapier Vielleicht fallen dir ja durch meine Anregung noch mehr ein? ![]()
__________________ ...stell dir mal vor ein bundeswehr soldat in afghanistan hat ein konflikt mit jemanden und er sagt zu ihm weil er ihn nicht verstehen tut, keine ahnung was du meinst |
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#13
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| Ja, ist sogar komplett verboten. Nein, keine Waffe, da 'Zweckbestimmung' fehlt Wiederum nein, Begründung siehe oben In dieser Allgemeinheit völliger Quatsch Ja Ja Ja
__________________ Wer mich und mein löblich Handwerk verlacht, den schlag ich auf den Kopf, daß es ihn im Herzen kracht.(Augustin Staidt, Federfechter, 16. Jhd.) |
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#14
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| Nichtsdestotrotz ist das österreichische und auch das schweizer Waffenrecht wesentlich übersichtlicher. Selbst Polizisten wissen oft nicht, was verboten und was erlaubt ist. Und oft genug geht eine Verbotseigenschaft auch nicht aus dem Waffengesetz hervor, sondern ergibt sich erst aus (zum Teil haarsträubender) Rechtssprechung. Aber egal, das gehört jetzt nicht hierher. ![]() @ sbenji und chris1982: Vielen Dank. Das sind zwar sehr kurze Listen, aber ihr versteht wenigstens, was ich meine. @ Jörg B.: Wie kommst du drauf, dass chris1982 das alles nicht weiß oder dass es ihn interessiert? Außerdem sagte ich doch bereits: Wer lesen kann ist klar im Vorteil! |
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#15
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| nicht viel, aber ein kleiner trost : |
![]() |
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