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  #31  
Alt 04-05-2008, 13:42
Benutzerbild von SeraphiM
SeraphiM SeraphiM ist offline
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     Zitat von buffi Beitrag anzeigen
kannst du n bild von dem bowie von nieto posten?`hab da auch eins, ist ja vll das gleiche
denke, der will mehr p.s. !
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  #32  
Alt 04-05-2008, 13:46
Benutzerbild von dirk
dirk dirk ist offline
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Moin,

vorweg, ich trage dieses Messer nicht mit mir rum, ich sammel nur. Dieses Messer ist auch ganz nett : Böker - Dein Messer Made In Solingen

Es liegt gut in der Hand hat einen gut Stahl den man echt gut scharf bekommt und hat sonst auch alles was meiner Meinung nach ein gutes Kampfmesser haben sollte.

Für die Folder Fraktion : Böker - Dein Messer Made In Solingen

Diese Reality Base Dinger finde ich persönlich einfach nur häßlich.

Bis denn
Dirk
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Wenn das Pferd tot ist, steig ab !!!
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  #33  
Alt 04-05-2008, 13:56
buffi buffi ist gerade online
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     Zitat von SeraphiM Beitrag anzeigen
denke, der will mehr p.s. !
p.s?
mich interessierts nur, weil ich das messer einfach scheiße finde
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  #34  
Alt 04-05-2008, 17:27
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17x17 17x17 ist offline
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     Zitat von SeraphiM Beitrag anzeigen
weder noch, dolche sind zwar nicht partout verboten, man darf sie aber auch nicht zugriffsbereit führen, heisst, in einem koffer !
Hast Du dafür einen Gesetzestext? Ich habe ja vorher schon gepostet, dass ich zu einem speziellen Führungsverbot für Dolche nichts finden kann.
Oder meinst Du Dolche mit mehr als 12 cm Klinge? dann wäre es allerdings egal ob Dolch oder nicht - gilt ja nun für alle feststehenden Messer.
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  #35  
Alt 04-05-2008, 18:27
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Kreuzfahrer Kreuzfahrer ist offline
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Also bevor hier noch mehr durcheinander geworfen wird.Kampfmesser und Dolche sind nicht!!! verboten,aber und jetzt kommt es ,das Führen dieser Messer ist verboten......jetzt kommt wieder dieser anerkannte Zweck bla bla krams.......guckt einfach hier rein:

http://www.bka.de/profil/faq/waffenr...affenrecht.pdf

Zum Col Moshin,ist schon ein feines Messer,damit allerdings in dem mitgeliefertem Kydexholster offen,in der Stadt oä rumzulaufen ,hätte wohl auch vor dem neuen Waffengesetz ,die Grünen auf den Plan gerufen,was dann passiert kann man sich denken.Und Messer zur Selbstverteidigung zu tragen ist kein anerkannter Grund.

Kauf dir lieber ein großes Küchenmesser für ein paar Euro und schlepp das mit,reicht aus um Krieg zu spielen,kostet nicht die Welt und ist leicht zu ersetzenAber bei mehr als 12cm Klinge genauso wech wie dein Kampfmesser ,wenn die Polizei dich durchsucht.

Also manchmal fass ich es echt nicht,was manche Menschen so für Gedankengänge haben
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  #36  
Alt 04-05-2008, 18:46
Exodus73 Exodus73 ist offline
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@Kreuzfahrer: Mein Reden... so gehts mir hier manchmal auch!
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  #37  
Alt 04-05-2008, 19:00
Karate-Kid-4 Karate-Kid-4 ist offline
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     Zitat von miskotty Beitrag anzeigen
in deinem fall empfehle ich dir das kampfmesser hier.
Boker Plus Reality Based Blade Trainer Böker bei Budoten Kampfsport-Versand

reality based blade trainer hat nen guten ruf und entspricht den aktuellen vorgaben des waffengesetzes. ausserdem wirkt es optisch schön.

aber nimm nur das original mit rotem griff, alles andere ist sch...
alles andere ist sch...arf?!

solchen superkillern ( ) kann man ja nix anderes empfehlen...
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  #38  
Alt 04-05-2008, 19:05
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miskotty miskotty ist offline
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     Zitat von Karate-Kid-4 Beitrag anzeigen
alles andere ist sch...arf?!

solchen superkillern ( ) kann man ja nix anderes empfehlen...
was denn? bei uns hat einer das messer. superteil!!! hätte ich auch gern zum trainieren...
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  #39  
Alt 04-05-2008, 19:14
Karate-Kid-4 Karate-Kid-4 ist offline
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immer wenn hier leuts mit ihren messern rum machen dann denk ich immer...wenn so ein großstadtrambo mal an einen dandee käme.

"omg gib ihm das geld er hat ein messer"
-"ein messer?",machete raushol,"DAS ist ein messer"

xD

hoffe das war dandee und ich hab mich hier nicht blamiert xD

mfg Robin
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  #40  
Alt 04-05-2008, 19:18
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17x17 17x17 ist offline
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     Zitat von Kreuzfahrer Beitrag anzeigen
Kampfmesser und Dolche sind nicht!!! verboten,aber und jetzt kommt es ,das Führen dieser Messer ist verboten.

http://www.bka.de/profil/faq/waffenr...affenrecht.pdf

In dem von Dir geposteten PDF ist zu lesen:


Es ist verboten (...)
2. Hieb- und stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1
(...)
zu führen

Leider gibt das Pdf keinen Aufschluss über Anlage ! Abschnitt 1 usw.

Ich habe also weitergesucht und diese Seite gefunden:
Dort heißt es:

1.3.1
Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind;
1.3.2
Stahlruten, Totschläger oder Schlagringe;
1.3.3
sternförmige Scheiben, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung zum Wurf auf ein Ziel bestimmt und geeignet sind, die Gesundheit zu beschädigen (Wurfsterne);
1.3.4
Gegenstände, bei denen leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann;
1.3.5
Gegenstände mit Reiz- oder anderen Wirkstoffen, es sei denn, dass die Stoffe als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und die Gegenstände
-
in der Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und
-
zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit, der Reichweiten- und der Sprühdauerbegrenzung ein amtliches Prüfzeichen tragen;
1.3.6
Gegenstände, die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Verletzungen beibringen (z. B. Elektroimpulsgeräte), sofern sie nicht als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und ein amtliches Prüfzeichen tragen zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit;
1.3.7
Präzisionsschleudern nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3 sowie Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen für die vorbezeichneten Gegenstände;
1.3.8
Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z. B. Nun-Chakus);
1.4
Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b nach den Nummern 1.4.1 bis 1.4.4
1.4.1
Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge
-
höchstens 8,5 cm lang ist,
-
in der Mitte mindestens eine Breite von 20 vom Hundert ihrer Länge aufweist,
-
nicht zweiseitig geschliffen ist und
-
einen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt;
1.4.2
feststehende Messer mit einem quer zur Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser);
1.4.3
Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser);
1.4.4
Gegenstände, die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Tieren Verletzungen beibringen (z. B. Elektroimpulsgeräte), sofern sie nicht als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und ein amtliches Prüfzeichen tragen zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit oder bestimmungsgemäß in der Tierhaltung Verwendung finden;
Auch wenn das BKA einen Dolch abbildet, ich kann nirgendwo einen Hinweis darauf finden, dass das Führen von Dolchen <12cm verboten ist.

Und ich will mich auch nicht schwierig anstellen, sondern einfach nur Gewissheit haben. Überall heißt es, sie seien verboten, belegt wurde es aber noch nicht.
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Dominic R. Kuckuck!
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  #41  
Alt 04-05-2008, 19:22
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nur mal am rande, ich hab gelesen das böker und andere ihre einhandmesser jetzt mit nemimbusschlüssel liefern. zum an.abschrauben des pins....

kurzer kurs in: wie umgeh ich das waffengesetz
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  #42  
Alt 04-05-2008, 19:23
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SeraphiM SeraphiM ist offline
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ein dolch hat waffeneigenschaften, deswegen kein zugriffsbereites führen !
auch keine fixed messer über 12cm länge, dasselbe gilt für onehandfolder(unabhängig von der klingenlänge, die darfste alle nur mit einem vertretbaren grund führen, was aber zu schwammig und unsicher ist)...ist das so schwer zu verstehen ?
die fixed, die erlaubt sind, dürfen dementsprechend auch keine tactical knives sein...

Geändert von SeraphiM (04-05-2008 um 19:25 Uhr).
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  #43  
Alt 04-05-2008, 19:27
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Kreuzfahrer Kreuzfahrer ist offline
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@17x17
Es ist verboten Hieb und Stichwaffen zu führen ,was willst du da genau wissen?Was ist denn ein Dolch?EIne Stichwaffe und das ist das Führen halt verboten unabhängig von der Klingenlänge.Und es gibt auch Folder die Stichwaffen sind.

Das mit dem Zweck hab ich mal rausgelassen........
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  #44  
Alt 04-05-2008, 19:27
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     Zitat von miskotty Beitrag anzeigen
nur mal am rande, ich hab gelesen das böker und andere ihre einhandmesser jetzt mit nemimbusschlüssel liefern. zum an.abschrauben des pins....

kurzer kurs in: wie umgeh ich das waffengesetz
aha, auf die idee bin ich auch schon gekommen, frage ist nur, ob es wirklich so geht oder nur hörensagen ist...
ist schon klar, dass man einen benchmadefolder mit axislock aufschnappt...


ach ja, und unabhängig davon, ob das mit dem abschrauben des pins vor dem gesetz wirklich früchte trägt, dieses messer oben würde eh weggenommen werden (hohe wahrscheinlichkeit, wenn sich die herren damit auseinandersetzen würden oder das bka), weil es ein tactical folder ist ! (benchmade ares)
alles was tactical ist, nur mit nem besonderen grund...und den wirst du nie haben, ausser du bist ein polizist !

Geändert von SeraphiM (04-05-2008 um 19:40 Uhr).
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  #45  
Alt 04-05-2008, 19:28
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hrrrrrrrrrm,ihr gebt einen 18 jährigen tips welches messer sich am besten als waffe eignet? gehts noch,der sollte lieber mit gummimessern spielen.....
ich meine, "nur soviel es soll eine waffe sein" ,da merkt man doch das er noch nicht die nötige reife hat!

just my 2 cents....
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