 |  | | Waffen in Kampfkünsten Diskutiere Kampfmesser; Zitat von buffi
kannst du n bild von dem bowie ... | | 
04-05-2008, 13:42
|  | KKB-Userstatus: Senior Kampfkunst: Thaiboxing, (Freefight), psychologische Kriegsführung | | Registrierungsdatum: 17.12.2005
Beiträge: 2.560
| | Zitat von buffi kannst du n bild von dem bowie von nieto posten?`hab da auch eins, ist ja vll das gleiche
| denke, der will mehr p.s. !  | 
04-05-2008, 13:46
|  | KKB-Userstatus: Intermediate Kampfkunst: MultiKultiNahkampf mit und ohne Werkzeug | | Registrierungsdatum: 22.02.2003 Ort: Köln
Beiträge: 323
| | Moin,
vorweg, ich trage dieses Messer nicht mit mir rum, ich sammel nur. Dieses Messer ist auch ganz nett : Böker - Dein Messer Made In Solingen
Es liegt gut in der Hand hat einen gut Stahl den man echt gut scharf bekommt und hat sonst auch alles was meiner Meinung nach ein gutes Kampfmesser haben sollte.
Für die Folder Fraktion : Böker - Dein Messer Made In Solingen
Diese Reality Base Dinger finde ich persönlich einfach nur häßlich.
Bis denn
Dirk
__________________ Wenn das Pferd tot ist, steig ab !!! | 
04-05-2008, 13:56
| | KKB-Userstatus: Intermediate Kampfkunst: Jiu-Jitsu, Boxen | | Registrierungsdatum: 05.01.2008 Alter: 16
Beiträge: 319
| | Zitat von SeraphiM denke, der will mehr p.s. !  | p.s?
mich interessierts nur, weil ich das messer einfach scheiße finde  | 
04-05-2008, 17:27
|  | KKB-Userstatus: Senior Kampfkunst: WT | | Registrierungsdatum: 27.07.2004 Ort: St. Augustin Alter: 33
Beiträge: 1.508
| | Zitat von SeraphiM weder noch, dolche sind zwar nicht partout verboten, man darf sie aber auch nicht zugriffsbereit führen, heisst, in einem koffer !  | Hast Du dafür einen Gesetzestext? Ich habe ja vorher schon gepostet, dass ich zu einem speziellen Führungsverbot für Dolche nichts finden kann.
Oder meinst Du Dolche mit mehr als 12 cm Klinge? dann wäre es allerdings egal ob Dolch oder nicht - gilt ja nun für alle feststehenden Messer. | 
04-05-2008, 18:27
|  | KKB-Userstatus: Beginner Kampfkunst: Kneipen Do und Messerfummeln | | Registrierungsdatum: 05.01.2007
Beiträge: 173
| | Also bevor hier noch mehr durcheinander geworfen wird.Kampfmesser und Dolche sind nicht!!! verboten,aber und jetzt kommt es ,das Führen dieser Messer ist verboten......jetzt kommt wieder dieser anerkannte Zweck bla bla krams.......guckt einfach hier rein: http://www.bka.de/profil/faq/waffenr...affenrecht.pdf
Zum Col Moshin,ist schon ein feines Messer,damit allerdings in dem mitgeliefertem Kydexholster offen,in der Stadt oä rumzulaufen ,hätte wohl auch vor dem neuen Waffengesetz ,die Grünen auf den Plan gerufen,was dann passiert kann man sich denken.Und Messer zur Selbstverteidigung zu tragen ist kein anerkannter Grund.
Kauf dir lieber ein großes Küchenmesser für ein paar Euro und schlepp das mit,reicht aus um Krieg zu spielen,kostet nicht die Welt und ist leicht zu ersetzen  Aber bei mehr als 12cm Klinge genauso wech wie dein Kampfmesser ,wenn die Polizei dich durchsucht.
Also manchmal fass ich es echt nicht,was manche Menschen so für Gedankengänge haben  | 
04-05-2008, 18:46
| | KKB-Userstatus: Beginner Kampfkunst: Ju-Jutsu, Krav Maga (derzeit nur über Lehrgänge), (Messer) | | Registrierungsdatum: 15.09.2006 Ort: Drolshagen Alter: 35
Beiträge: 147
| | @Kreuzfahrer: Mein Reden... so gehts mir hier manchmal auch!  | 
04-05-2008, 19:00
| | KKB-Userstatus: Beginner Kampfkunst: karate Fullcontact TV-Zapping,nasi-mach-knackbumm | | Registrierungsdatum: 09.04.2008 Ort: In der wunderschönen Pfalz Alter: 15
Beiträge: 76
| |
__________________ Gott schütze mich bei tische auf das ich das größte stück erwische!PROST | 
04-05-2008, 19:05
|  | KKB-Userstatus: Professional Kampfkunst: SA-DO der weg des schmerzes | | Registrierungsdatum: 24.06.2007 Alter: 27
Beiträge: 885
| | was denn? bei uns hat einer das messer. superteil!!! hätte ich auch gern zum trainieren... 
__________________ Geduld ist die Kunst nur langsam wütend zu werden. | 
04-05-2008, 19:14
| | KKB-Userstatus: Beginner Kampfkunst: karate Fullcontact TV-Zapping,nasi-mach-knackbumm | | Registrierungsdatum: 09.04.2008 Ort: In der wunderschönen Pfalz Alter: 15
Beiträge: 76
| | immer wenn hier leuts mit ihren messern rum machen dann denk ich immer...wenn so ein großstadtrambo mal an einen dandee käme.
"omg gib ihm das geld er hat ein messer"
-"ein messer?",machete raushol,"DAS ist ein messer"
xD
hoffe das war dandee und ich hab mich hier nicht blamiert xD
mfg Robin
__________________ Gott schütze mich bei tische auf das ich das größte stück erwische!PROST | 
04-05-2008, 19:18
|  | KKB-Userstatus: Senior Kampfkunst: WT | | Registrierungsdatum: 27.07.2004 Ort: St. Augustin Alter: 33
Beiträge: 1.508
| | Zitat von Kreuzfahrer |
In dem von Dir geposteten PDF ist zu lesen:
Es ist verboten (...)
2. Hieb- und stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1
(...)
zu führen
Leider gibt das Pdf keinen Aufschluss über Anlage ! Abschnitt 1 usw.
Ich habe also weitergesucht und diese Seite gefunden:
Dort heißt es:
1.3.1
Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind;
1.3.2
Stahlruten, Totschläger oder Schlagringe;
1.3.3
sternförmige Scheiben, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung zum Wurf auf ein Ziel bestimmt und geeignet sind, die Gesundheit zu beschädigen (Wurfsterne);
1.3.4
Gegenstände, bei denen leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann;
1.3.5
Gegenstände mit Reiz- oder anderen Wirkstoffen, es sei denn, dass die Stoffe als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und die Gegenstände
-
in der Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und
-
zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit, der Reichweiten- und der Sprühdauerbegrenzung ein amtliches Prüfzeichen tragen;
1.3.6
Gegenstände, die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Verletzungen beibringen (z. B. Elektroimpulsgeräte), sofern sie nicht als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und ein amtliches Prüfzeichen tragen zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit;
1.3.7
Präzisionsschleudern nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3 sowie Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen für die vorbezeichneten Gegenstände;
1.3.8
Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z. B. Nun-Chakus);
1.4
Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b nach den Nummern 1.4.1 bis 1.4.4
1.4.1
Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge
-
höchstens 8,5 cm lang ist,
-
in der Mitte mindestens eine Breite von 20 vom Hundert ihrer Länge aufweist,
-
nicht zweiseitig geschliffen ist und
-
einen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt;
1.4.2
feststehende Messer mit einem quer zur Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser);
1.4.3
Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser);
1.4.4
Gegenstände, die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Tieren Verletzungen beibringen (z. B. Elektroimpulsgeräte), sofern sie nicht als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und ein amtliches Prüfzeichen tragen zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit oder bestimmungsgemäß in der Tierhaltung Verwendung finden; | Auch wenn das BKA einen Dolch abbildet, ich kann nirgendwo einen Hinweis darauf finden, dass das Führen von Dolchen <12cm verboten ist.
Und ich will mich auch nicht schwierig anstellen, sondern einfach nur Gewissheit haben. Überall heißt es, sie seien verboten, belegt wurde es aber noch nicht.  | 
04-05-2008, 19:22
|  | KKB-Userstatus: Professional Kampfkunst: SA-DO der weg des schmerzes | | Registrierungsdatum: 24.06.2007 Alter: 27
Beiträge: 885
| | nur mal am rande, ich hab gelesen das böker und andere ihre einhandmesser jetzt mit nemimbusschlüssel liefern. zum an.abschrauben des pins....
kurzer kurs in: wie umgeh ich das waffengesetz 
__________________ Geduld ist die Kunst nur langsam wütend zu werden. | 
04-05-2008, 19:23
|  | KKB-Userstatus: Senior Kampfkunst: Thaiboxing, (Freefight), psychologische Kriegsführung | | Registrierungsdatum: 17.12.2005
Beiträge: 2.560
| | ein dolch hat waffeneigenschaften, deswegen kein zugriffsbereites führen !
auch keine fixed messer über 12cm länge, dasselbe gilt für onehandfolder(unabhängig von der klingenlänge, die darfste alle nur mit einem vertretbaren grund führen, was aber zu schwammig und unsicher ist)...ist das so schwer zu verstehen ?
die fixed, die erlaubt sind, dürfen dementsprechend auch keine tactical knives sein...
Geändert von SeraphiM (04-05-2008 um 19:25 Uhr).
| 
04-05-2008, 19:27
|  | KKB-Userstatus: Beginner Kampfkunst: Kneipen Do und Messerfummeln | | Registrierungsdatum: 05.01.2007
Beiträge: 173
| | @17x17
Es ist verboten Hieb und Stichwaffen zu führen ,was willst du da genau wissen?Was ist denn ein Dolch?EIne Stichwaffe und das ist das Führen halt verboten unabhängig von der Klingenlänge.Und es gibt auch Folder die Stichwaffen sind.
Das mit dem Zweck hab ich mal rausgelassen........ | 
04-05-2008, 19:27
|  | KKB-Userstatus: Senior Kampfkunst: Thaiboxing, (Freefight), psychologische Kriegsführung | | Registrierungsdatum: 17.12.2005
Beiträge: 2.560
| | Zitat von miskotty nur mal am rande, ich hab gelesen das böker und andere ihre einhandmesser jetzt mit nemimbusschlüssel liefern. zum an.abschrauben des pins....
kurzer kurs in: wie umgeh ich das waffengesetz  | aha, auf die idee bin ich auch schon gekommen, frage ist nur, ob es wirklich so geht oder nur hörensagen ist...
ist schon klar, dass man einen benchmadefolder mit axislock aufschnappt...
ach ja, und unabhängig davon, ob das mit dem abschrauben des pins vor dem gesetz wirklich früchte trägt, dieses messer oben würde eh weggenommen werden (hohe wahrscheinlichkeit, wenn sich die herren damit auseinandersetzen würden oder das bka), weil es ein tactical folder ist ! (benchmade ares)
alles was tactical ist, nur mit nem besonderen grund...und den wirst du nie haben, ausser du bist ein polizist ! 
Geändert von SeraphiM (04-05-2008 um 19:40 Uhr).
| 
04-05-2008, 19:28
|  | KKB-Userstatus: Senior Kampfkunst: Escrima,Hock Hochheim´s CQC,Krav Maga (KMU) | | Registrierungsdatum: 27.11.2005 Ort: stemwede Alter: 35
Beiträge: 2.565
| | hrrrrrrrrrm,ihr gebt einen 18 jährigen tips welches messer sich am besten als waffe eignet? gehts noch,der sollte lieber mit gummimessern spielen.....
ich meine, "nur soviel es soll eine waffe sein" ,da merkt man doch das er noch nicht die nötige reife hat!
just my 2 cents.... | |
Dieses Thema betrachten zurzeit 1 Personen. (0 registrierte Benutzer und 1 Gäste) | | | | Themen-Optionen | | | | Ansicht | Linear-Darstellung |
Forumregeln
| Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen. Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten. Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen. Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten. HTML-Code ist Aus | | | Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 10:25 Uhr. |  | |  |